Die Ganztagsschule


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2000

18 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Definition ganztäiger Schulformen

2. Geschichtlicher Überblick

3. Arten der Schulen
3.1 Die offene Schule
3.2 Die Ganztagsschule
3.3.1 Die Ganztagsschule in offener Form
3.3.2 Die Ganztagsschule in gebundener Form
3.3 Die Tagesheimschule
3.4 Schule und Hort

4. Grundstruktur der Ganztagsschule

5. Ziele und Aufgabenfelder der Ganztagsschule

6. Rhythmisierung des Schultages

7. Begründung für die Ganztagsschule

8. Angebot und Nachfrage

9. Fazit
Literaturverzeichnis

1. Definition ganztägiger Schulformen:

Ganztägige Schulformen sind in einen Unterrichtsteil und in ein Betreuungsteil zu gliedern. Diese können in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Für die Führung einer Klasse mit verschränkter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles ist erforderlich, dass alle Schüler einer Klasse am Betreuungsteil während der ganzen Woche angemeldet sind sowie dass die Erziehungsberechtigten von mindestens zwei Dritteln der betroffenen Schüler und mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrer zustimmen; in allen übrigen Fällen sind der Unterrichts- und Betreuungsteil getrennt zu führen. Bei getrennter Abfolge dürfen die Schüler für den betreuungsteil in klassenübergreifenden oder schulstufenübergreifenden Gruppen zusammengefaßt werden; der Betreuungsteil darf auch an einzelnen Nachmittagen der Woche in Anspruch genommen werden. Laut Paragraph 8 i des SchOG sind unter ganztägigen Schulformen Schulen zu verstehen, an denen neben dem Unterrichtsteil ein Betreuungsteil angeboten wird, wobei der Betreuungsteil aus folgenden Bereichen besteht:

a) fachbezogene Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtfächer bezieht,
b) individuelle Lernzeit,
c) Freizeit.

Die Frage, ob eine Schule als ganztägige Schulform zu führen ist, obliegt dem jeweiligen gesetzlichen Schulhalter. Als wesentlicher Grundsatz ergibt sich, dass der Besuch ganztägiger Schulformen nur aufgrund einer Anmeldung möglich ist, weshalb für alle Schüler, die nicht zu einer ganztägigen Betreuung angemeldet werden, öffentliche Schulen in zumutbarer Entfernung ohne ganztägige Betreuung oder ganztägige Schulformen mit getrennter Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles zur Verfügung stehen müssen.[1]

2. Geschichtlicher Überblick:

In der BRD waren soziale und erzieherische Anliegen Grundlage zur Forderung und späteren Einrichtung von Ganztagsschulen. Ein Rückblick zeigt: die ersten Forderungen zur Errichtung von Ganztagsschulen stammen aus der Nachkriegszeit und resultieren aus den durch den Zweiten Weltkrieg bewirkten sozialen Problemen. Es herrschte eine große Zahl von unvollständigen Familien, häufige Berufstätigkeit der Frau und sozialer Elend der Kinder. Daraus folgt, dass elementare Voraussetzungen der Erziehungsmöglichkeit fehlen. Der in der Folgezeit diskutierte Gedanke einer ganztägigen Pflichtschule als „Tagesheimschule“ setzte sich allerdings nicht durch. Kuhlenkampf und Nohl verlangten offenbar erstmals 1947 die Einrichtung von Tagesheimschulen, 1954 wurden erste Schulversuche in Regensburg durchgeführt, 1955 formierten sich die Befürworter durch die Gründung der „Gemeinnützigen Gesellschaft Tagesheimschule e.V.“[2], welche die Errichtung von Tagesheimschulen initiieren und unterstützen sollte. 1956 wurden in Frankfurt am Main und Kassel die ersten beiden Ganztagsschulen als Tagesheimschulen gegründet. Die Tagesheimschule sollte zu einer Stätte des Kindes werden, die fast allen seinen Bedürfnissen Raum geben sollte. Die Ganztagsschullandschaft wurde auch in der Folgezeit bis Ende der 60er Jahre vorwiegend von den Tagesheimen geprägt.

Zusammenfassend können wir feststellen, dass es vornehmlich zwei Gründe gab, die zur Forderung nach Tagesheimschulen/Ganztagsschulen schon am Ende der 40er Jahre führten.

1. Die soziale Not mit ihren Erscheinungsformen wie unvollständigen Familien und

hungernden Kindern sowie einer großen Wohnungsnot.

2. Erziehungsdefizite

Um diese Mißstände zu beheben, bedurfte es pädagogischer Konzepte, die eine

Verknüpfung von schulpädagogischen mit sozialpädagogischen Ansätzen voraus-

setzte.

Die Ganztagsschulen/Tagesheimschulen schienen bessere Chancen zu bieten, diese Ziele zu erreichen und sowohl die soziale Not lindern als auch die analysierten Defizite ausgleichen zu können.[3]

3. Arten von Schulen:

Zu den schon traditionellen Modellen der Tagesheimschulen und Ganztagsschulen gesellen sich seit Ende der achziger Jahre neue Halb- und Ganztagskonzeptionen. In sämtlichen Bundesländern und zahlreichen Kommunen werden seit geraumer Zeit Konzepte entwickelt wie für Kinder und Jugendliche familienergänzende pädagogische Angebote für eine verläßliche zeitliche Versorgung bis Mittag, über Mittag oder auch ganztägig in oder außerhalb von Schulen zu gewährleisten sind. Im folgenden sollen daher zunächst verschiedene Grundmodelle vorgestellt und unterschieden werden; gleichzeitig lassen sich entsprechend genauere Definitionen und Abgrenzungen treffen.

3.1 Die Offene Schule

Die Pflicht-Unterrichtszeit ist mit der konventionellen Halbtagsschule vergleichbar und beschränkt sich in der Regel auf die Vormittage. Nach Unterrichtsschluß werden zur freiwilligen Inanspruchnahme Angebot unterbreitet: den Schülern wird die Möglichkeit geboten, ein Mittagessen in der Schule einzunehmen. Am Nachmittag werden unter fachlicher Anleitung die Hausaufgaben angefertigt. Die Teilnahme an diesen Arbeitsstunden ist freiwillig.

Ferner veranstaltet die Schule in den Nachmittagsstunden Kurse und Arbeitsgemeinschaften und Neigungsgruppen, an denen auch die Eltern mitwirken sollen.

An den Offenen Schulen werden Unterrichtsteil und Betreuungsteil nicht verschränkt geführt, beide Bereiche werden von ausgebildeten Pädagogen betreut. Schüler, welche die Offenen Schule besuchen, haben die Möglichkeit, eine ganztätige Betreuung zu beanspruchen oder auch nicht.[4]

3.2 Die Ganztagsschule

Unterricht und außerunterrichtliche Aktivitäten der Freizeit, Neigungsgruppen und Arbeitsgemeinschaften werden auf Vor- und Nachmittag so verteilt, daß sie dem kind- und jugendgerechten Lernrhythums entsprechen. Übungsarbeiten und Hausaufgaben werden in diese Schulzeit integriert und innerhalb des Unterrichts oder in besonderen Arbeitsstunden absolviert.

Die Teilnahme an allen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Elementen ist den Schüler/innen nicht freigestellt, sondern die Teilnahme ist ganztägig verpflichtend und erstreckt sich zumeist vom morgendlichen Schulbeginn bis in den nachmittag (je nach Schulstufe 15.00 bis 16.30 Uhr); ein solches „gebundenes“ Modell ist gegenüber offenen Schulen obligatorisch für alle Schüler/innen der Schule.

Vergessen werden sollte auf keinen Fall die Offenheit des verlängerten Schultages für die Eigenwelt der Kinder gemäß ihrer individuellen und sozialen Bedürfnisse. Ihnen sollte Raum und Zeit zur Ausgestaltung autonomer Spiel-, Erlebens-, Erprobens- und Bewegungsmöglichkeiten, ihres Bedürfnisses nach Privatheit und selbstbestimmter Eigenzeit und Eigenaktivität gegeben werden. Ein völlig pädagogisch durchgeplanter Schultag dürfte eher einer totalen Institution gleichen, als ein Beitrag zur Gestaltung eines qualitativ angemessenen Lebensraumes für Kinder sein.[5]

3.3.1 Die Ganztagsschule in offener Form

Ganztagsschulen in offener Form bieten über den Unterricht nach Stundentafel hinaus freiwillig zu nutzende pädagogische Angebote bis in den nachmittag (Mittagsmahlzeit, Über-Mittag-Betreuung und offene Lern- und Förderungsmöglichkeiten, Spiel- und Freizeitangebote). Aufgrund der Freiwilligkeit besucht nur eine Teil-Schülerschaft ganztägig die Schule. Das Ganztagsangebot kann hier auch in Kooperation mit Institutionen der Sozial-, Jugend-, Kultur- und Bildungsarbeit erfolgen. In ihrer Grundstruktur unterscheiden sich offene Schulen nicht von einer vormittäglichen Halbtagsschule. In einigen Bundesländern ist die Ganztagsschule in dieser Form als ganztägig geführte Angebotsschule konzipiert, also nicht für alle Schüler/innen der Schule verpflichtend. Durch die unterschiedliche Verbindlichkeit der Teilnahme fällt der Unterrichtstag in der Regel in zwei Teile, zum einen in den Pflichtunterricht am Vormittag und zum anderen die freiwillige Teilnahme am Mittagessen und an pädagogischen Angeboten am Nachmittag.[6]

[...]


[1] Vgl. Mayr, Franz J. M.: Offene Schule, Frankfurt am Main: Lang 1999, S. 12f

[2] Kubiana, Christian; Lambrich, Hans-Jürgen: Die Ganztagsschule, Bestandsaufnahme – Grundlegung – Perspek-

tiven; Hessisches Institut für Bildungsplanung und Schulentwicklung, Materialien zur Schulentwicklung – Heft

15, Wiesbaden 1991, S. 31

[3] Vgl. Witting, Walther: Grundschule von acht bis vier; Bochum 1997, S. 27ff

[4] Vgl. Witting, Walther: a.a.O., S. 31

[5] Vgl. Witting, Walther: a.a.O., S. 31f

[6] Vgl. Kubiana, Christian: a.a.O., S. 13

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Ganztagsschule
Université
University of Frankfurt (Main)  (Fachbereich Erziehungswissenschaften)
Cours
Seminar: Die Grundschule - Geschichte und Aufgabenfelder
Note
2,0
Auteur
Année
2000
Pages
18
N° de catalogue
V1513
ISBN (ebook)
9783638109406
Taille d'un fichier
1220 KB
Langue
allemand
Annotations
Arbeitsfeld: Grundschule heute 966 KB
Mots clés
Ganztagsschule, Seminar, Grundschule, Geschichte, Aufgabenfelder
Citation du texte
Gerlinde Weinzierl (Auteur), 2000, Die Ganztagsschule, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1513

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