Bildende Kunst und Zugewinn?
Was hat das miteinander zu tun?
Wenn man verheiratet ist oder heiraten möchte, Kunstgegenstände sammelt, schafft, erbt oder mit ihnen handelt sehr viel.
Der Gesetzgeber hat die wichtigsten Scheidungsfolgen geregelt.
Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen soll nach der Vorstellung des Gesetzgebers jedem Ehegatten zukommen. Er geht davon aus, dass der Beitrag jedes Ehegatten am Vermögenserwerb gleichwertig ist. Die Einzelheiten sind im Recht der Zugewinngemeinschaft geregelt. Das Prinzip ist einfach: Bei jedem Ehegatten werden Anfangs- und Endvermögen verglichen. Ist das Endvermögen größer als das Anfangsvermögen, wurde ein Zugewinn erzielt. Der Ehegatte, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen Ehegatten auf dessen Verlangen die halbe Differenz abgeben.
Was bei Bankkonten, Immobilien und Versicherungsverträgen oft zur Geduldprobe wird und jahrelange Auseinandersetzungen verspricht, wird zum fast unlösbaren Problem, wenn in nennenswertem Umfang Kunstgegenstände oder gar ganze Sammlungen vorhanden sind, ein Ehegatte als Künstler oder Kunsthändler tätig ist oder wenn ein Ehegatte während der Ehe Kunstgegenstände oder Sammlungen von Dritten ererbt hat oder im Wege der Schenkung erhielt.
Die Probleme beginnen mit der Feststellung des Bestands.
Ein weiteres Problem ist die Bewertung von Kunst. Welchen konkreten wirtschaftlichen Wert hat ein Kunstgegenstand?
Schließlich geht es um Fragen wie Echtheit oder Eigentum , die bei anderen Vermögensgegenständen in der Regel völlig unproblematisch zu beantworten sind, aber immer schwieriger zu klären sind, je öfter der Eigentümer gewechselt hat und je länger die Entstehung einer Arbeit zurückliegt. Oft sind sich die Experten nicht einig.
Will man sich bisher einen Überblick zur bildenden Kunst im Zugewinnausgleichsverfahren verschaffen, ist man auf verschiedenste Quellen angewiesen. Eine zusammenfassende Darstellung fehlt bisher. Diese Lücke wollen wir schließen. Die Darstellung folgt dem Ablauf eines Beratungsgesprächs.
Inhaltsverzeichnis
A. Grundüberlegungen – Ausgangssituation
B. Internationales Recht – Vorüberlegungen – Rechtswahl
C. Ehevertrag
D. Vermögen im Sinne des Güterrechts – Abgrenzung zu Haushaltsgegenständen
E. Bewertungsmethoden
I. Allgemeines
II. Bewertung im Einzelnen
1. Bewertung von Kunst
2. Sammlungen
a. Allgemeines
b. Alleineigentum - gemeinsames Eigentum - sonstige Formen
c. Gestaltungsalternativen
(1) Kompensation durch Ausgleichszahlung oder Übertragung von Vermögen
(2) Gemeinsames Eigentum
(3) Gesellschaft bürgerlichen Rechts
3. Urheberrecht
4. Forderung aus Verwertung der Leistungen
a. Allgemeines
b. Kaufpreis – Vergütung
c. Folgerecht
d. Fälliger Vergütungsanspruch aus Nutzungsübertragung
e. Lizenzhonorare
f. Entschädigung bei Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung
g. Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
h. Verwertungsgesellschaften
i. Keine doppelte Berücksichtigung Vergütungsansprüche im Unterhaltsverfahren und im Zugewinn
4. Provisionsansprüche
5. Künstleratelier
6. Unternehmensbewertung - Bewertung einer Galerie oder eines Auktionshauses, Kunstverlag
a. Einzelunternehmen
b. Kapitalgesellschaften
c. Latente Steuerlast
6. Verbindlichkeiten
III. Schwierigkeiten der Vermögenszuordnung
1. Eigentum
a. Kunstdiebstahl - Gutgläubiger Erwerb
b. Exportverbote – ausländischer Kulturgüterschutz
c. Restitutionsprobleme
d. Staatlicher Kunsthandel der DDR
e. Ersitzung
2. Original und Fälschung
a. Allgemeines
b. Altmeister
c. Grafiken
d. Plastik
e. Vernichtung von Fälschungen
3. Stellungnahme
F. Anfangsvermögen
I. Ausgangspunkt
II. Rechtslage bis zur Reform
III. Wertsteigerungen
IV. Hinzurechnungen – Privilegierter Erwerb
1. Schenkungen
2. Verlust des Anfangsvermögens während der Ehe
3.Schenkungen an beide Ehegatten
4. Erbe
a. Ausgangssituation
b. Abfindungszahlung für Erbrecht
5. Wertsteigerungen oder Wertverlust von geschenkten oder ererbten Gegenständen
a. Wertsteigerungen
b. Wertverlust
c. Kaufkraftverlust – Kein Zugewinn durch inflationsbedingt verringerte Kaufkraft
(1) Aktiva
(2) Passiva - nach ab 01.09.2009 geltenden Recht- Indexierung von Schulden
6. Kein privilegierter Erwerb bei sonstigen Erwerbstatbeständen
7. Privilegierter Erwerb und Schulden
III. Beweislast – Vermögensverzeichnis bei der Heirat
1. Grundsatz
2. Vermögensverzeichnis bei der Heirat - Vermutung
3. Endvermögen – Vermutungswirkung
G. Endvermögen
I. Allgemeines
II. Illoyale Vermögensminderungen
H. Ausgleichsforderung
I. Grundsatz
II. Illoyale Vermögensminderungen
III. Wertverlust nach Zustellung des Scheidungsantrags
IV. Entstehen des Anspruchs – Übertragbarkeit – Beurkundungspflicht
V. Verjährung
VI. Ausgleichsanspruch gegen Dritte
I. Vorzeitiger Zugewinnausgleich
1.Voraussetzungen
2. Dreijährige Trennung
3. Verfügungen über das Vermögen im Ganzen
4. Illoyale Vermögensminderungen
5. Keine Unterrichtung
6. Sonstiges
J. Auskunftsanspruch – Beleganspruch
I. Bisherige Rechtslage
II. Neue Rechtslage - Ausweitung der Auskunftsverpflichtung – Beleganspruch
III. Auskunft zum Anfangsvermögen
IV. Auskunft zu Vermögen bei der Trennung
V. Beleganspruch
K. Gestaltungsmöglichkeiten - Ehevertrag – Scheidungsfolgenvereinbarung
I. Allgemeines
II. Typisierung von Eheverträgen
III. Überprüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
1. Keine einseitige Aufbürdung vertraglicher Lasten – BVerfG vom 6. Februar 2001
2. Die Grundentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2004
3. Verschiedene Überlegungen zur Prüfungsreihenfolge
4. Empfehlungen zur Sachverhaltsaufklärung vor Abschluss und bei der Überprüfung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
IV. Gütertrennung
V. Verzicht auf Zugewinn während der Ehe
1. Vermögen als reine Vermögensanlage
2. Verzicht auf Zugewinn als Verzicht auf Unterhalt – Verwertung von Vermögen
a. Allgemeines
b. Trennungsunterhalt
c. Nachehelicher Unterhalt
3. Verzicht auf Zugewinn als Verzicht auf Teilhabe an der Altersversorgung aus Vermögen
VI. Vor- und Nachteile der modifizierten Zugewinngemeinschaft
1. Ausgleich des Zugewinns keine Zuwendung im Sinne des Schenkungssteuerrechts
2. Zugewinn keine Zuwendung im Sinne des Pflichtteilsergänzungsrechts
3. Schenkungssteuer und Pflichtteilsergänzung
VII. Erbrechtliche und schenkungssteuerliche Vorteile der Zugewinngemeinschaft
VIII. Deutsch- französische Wahl- Zugewinngemeinschaft
IX. Vertragliche Regelung von Auskunfts- und Belegpflichten
1. Auskunftsanspruch grundsätzlich zwingend
2. Ausgleichszahlung unter der Bedingung nicht geltend gemachter Auskunft
X. Anfechtung, Anpassung von Vereinbarungen nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage
1. Ausgangssituation
2. Vertragsanpassung ist im Vertrag vorgesehen
3. Vertragsgrundlage ist eindeutig definiert
4. Keine ausdrücklichen Feststellungen zur Vertragsgrundlage
5. Stellungnahme
L. Entwicklung Europarecht – Verfassungsrecht
I. Bisherige Entwicklung
II. Europäische Grundrechte
III. Wege zum europäischen Güterrecht?
IV. Tendenzen – Modelloptionen
M. Resümee
N. Literatur
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Herausforderungen bei der Bewertung und dem Ausgleich von bildender Kunst im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens in Deutschland zu geben, wobei insbesondere die Auswirkungen der Güterrechtsreform von 2009 und die Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge beleuchtet werden.
- Grundlagen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft.
- Spezifische Bewertungsprobleme bei Kunstwerken und Sammlungen im Familienrecht.
- Auswirkungen der Güterrechtsreform (Stand 01.09.2009) auf Auskunfts- und Belegpflichten.
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen zur Vermeidung von Auseinandersetzungen.
- Rolle von Kunstrecht und Urheberrecht bei der Vermögensauseinandersetzung.
Auszug aus dem Buch
1. Bewertung von Kunst
Der Kaufpreis ist häufig ein wichtiger Anhaltspunkt für den Wert einer Sache.
Allerdings sinkt die objektive Aussagekraft des Kaufpreises für den Wert einer Sache, wenn ein Käufer einen bestimmten Kaufgegenstand unbedingt haben wollte, der objektive Wert starken Schwankungen unterliegt oder wenn in den Verkaufsvorgang durch Scheingebote, garantierte Mindestpreise eines Auktionshauses oder in sonstiger Weise eingegriffen wurde.
Ein Liebhaberwert wird im deutschen Recht nicht geschützt. Entscheidend ist der Verkehrswert. Dies ist nicht der Wert, den ein einzelner Käufer zu zahlen bereit ist. Erforderlich kann sein, zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Gegenstands auf einen Vergleichsmarkt auszuweichen, also die Basis zu erweitern und potentielle Nachfrager ähnlicher Gegenstände einzubeziehen. Es gibt die Möglichkeit, Auktionspreise zu recherchieren. In der Regel wird man auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens angewiesen sein.
Ein pragmatischer Weg zur Wertermittlung ist den Mittelwert zwischen Anschaffungswert und möglichem Verkaufspreis zu bilden. Diese Vorgehensweise führt allerdings dazu, dass die sonst in der Zugewinnausgleichsbilanz immer berücksichtigte Wertsteigerung oder eine Wertminderung nicht berücksichtigt wird. Dieser Weg kommt deshalb nur in Betracht, wenn der sonst erforderliche Bewertungsaufwand außer Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung steht.
Einzelnen Gerichten genügte für die Bewertung von Kunstgegenständen die Schätzung von Christie´s und Sotheby´s . Die Bewertung von Bildern und Plastiken kann auch anhand der Bedeutung der Gegenstände für den Kunstmarkt, nach dem Grad der Verkäuflichkeit unter Berücksichtigung der (über-) regionalen Bedeutung des Künstlers, das Materialgutes und von Galeriepreisen erfolgen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Grundüberlegungen – Ausgangssituation: Führt in die Thematik des Zugewinnausgleichs ein und erläutert die Notwendigkeit einer präzisen Bestandsaufnahme und Bewertung des ehelichen Vermögens.
B. Internationales Recht – Vorüberlegungen – Rechtswahl: Erörtert die Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Auslandsbezug und die Möglichkeiten der Rechtswahl für Ehegatten.
C. Ehevertrag: Behandelt die Notwendigkeit notarieller Form für Eheverträge und die Rolle der Ausübungskontrolle bei deren Anwendung.
D. Vermögen im Sinne des Güterrechts – Abgrenzung zu Haushaltsgegenständen: Differenziert zwischen vermögensrechtlich relevanten Positionen und dem Haushaltsvermögen, welches oft anderen Verteilungsregeln unterliegt.
E. Bewertungsmethoden: Untersucht diverse Ansätze zur Ermittlung des Verkehrswerts, wobei ein Schwerpunkt auf der komplexen Bewertung von Kunstgegenständen und Sammlungen liegt.
F. Anfangsvermögen: Analysiert die Berechnung des Anfangsvermögens unter Berücksichtigung der Reform von 2009 und privilegierter Erwerbstatbestände wie Schenkungen oder Erbschaften.
G. Endvermögen: Definiert das Endvermögen und erläutert den Umgang mit illoyalen Vermögensminderungen im Rahmen der Bilanzierung.
H. Ausgleichsforderung: Beschreibt die Berechnung und Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs bei Ende des Güterstandes.
I. Vorzeitiger Zugewinnausgleich: Erläutert die Bedingungen, unter denen ein Ausgleich bereits vor Rechtskraft der Ehescheidung verlangt werden kann.
J. Auskunftsanspruch – Beleganspruch: Detailanalyse der erweiterten Auskunftspflichten und der neu eingeführten Belegansprüche im reformierten Güterrecht.
K. Gestaltungsmöglichkeiten - Ehevertrag – Scheidungsfolgenvereinbarung: Zeigt Wege auf, wie durch vertragliche Vereinbarungen Streitigkeiten minimiert und individuelle Lösungen gefunden werden können.
L. Entwicklung Europarecht – Verfassungsrecht: Diskutiert den Einfluss europäischer Grundrechte und möglicher zukünftiger Harmonisierungen auf das deutsche Güterrecht.
M. Resümee: Fasst zusammen, dass eine frühzeitige vertragliche Regelung insbesondere bei komplexem Vermögen wie Kunstgegenständen dringend zu empfehlen ist.
Schlüsselwörter
Zugewinnausgleich, Güterrecht, Kunstgegenstände, Bewertung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Zugewinngemeinschaft, Anfangsvermögen, Endvermögen, Auskunftsanspruch, Beleganspruch, Kunstmarkt, Vermögensauseinandersetzung, Gütertrennung, Rechtsreform
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtliche Behandlung von Vermögenswerten, insbesondere im Bereich der bildenden Kunst, im Rahmen des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Bewertung von Kunstwerken, die Anforderungen an Auskunfts- und Belegansprüche nach der Güterrechtsreform sowie die Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Praktikern und Betroffenen eine Übersicht über die komplexen Bewertungs- und Auseinandersetzungsfragen bei Kunstvermögen zu geben und aufzuzeigen, wie durch vorausschauende Vertragsgestaltung Rechtsunsicherheiten reduziert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die relevante BGB-Normen, aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung und fachspezifische Literatur kombiniert, um die Anwendung des Güter- und Kunstrechts darzustellen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt methodische Fragen der Wertermittlung, die Einordnung von Kunst als Vermögen oder Hausrat, die neuen Auskunfts- und Belegpflichten sowie die erbrechtlichen und steuerlichen Aspekte bei der Vermögensauseinandersetzung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zugewinnausgleich, Kunstbewertung, Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Beleganspruch, Güterrecht, Kunstsammlungen, Erb- und Schenkungssteuerliche Vorteile.
Warum ist die Bewertung von Kunst bei Scheidungen besonders problematisch?
Die Bewertung ist schwierig, da es keine allgemeine Taxe gibt, Liebhaberwerte im Recht nicht geschützt sind und der Markt für Kunst starken Schwankungen sowie Moden unterliegt, was die objektive Wertermittlung erschwert.
Welchen Einfluss hat die Güterrechtsreform vom 01.09.2009 auf das Verfahren?
Die Reform hat die Auskunftspflichten erheblich ausgeweitet, einen Beleganspruch eingeführt und die Berücksichtigung von negativem Anfangsvermögen sowie den Umgang mit illoyalen Vermögensminderungen neu geregelt.
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- Dr. Hans-Jürgen Kleinert (Autor), 2010, Bildende Kunst und Zugewinn, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151464