Im Rahmen des Leuphana-Semesters haben wir uns in dem Projektseminar „Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen“ eingehend mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen wirtschaftlichen Grundlagen auseinandergesetzt. Nach einer Einführung in das Energiewirtschaftsgesetz, haben wir uns im Seminar besonders auf Unternehmen der Energiewirtschaft konzentriert. Unser Anliegen war es Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz zu verfassen und an ausgewählte Stellen der Energiewirtschaft zu senden und deren Reaktion zu bewerten.
In meinem persönlichen Antragsschreiben vom 08. Dezember 2008 bat ich verschiedene Unternehmen der Energieerzeugung sowie eine Bundesbehörde um Informationen bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken in Hinblick auf strahlungsbedingte Krankheiten bei der Atomstromproduktion. In dieser Arbeit werde ich die Antworten auf Basis des Gesetzes analysieren.
Es wird angenommen, dass die Unternehmen der Energieerzeugung informationspflichtige Stellen sind, da sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG öffentliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen und dabei der Kontrolle des Bundes unterliegen. Im Zentrum dieser Analyse steht die Frage, ob es sich tatsächlich bei Unternehmen der Energieerzeugung nach dem UIG um sogenannte „informationspflichtige Stellen“ handelt und wie die Unternehmen dazu Stellung nehmen. Auf die Beantwortung der Frage soll nur am Rande eingegangen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei den Unternehmen um eine zufällige Auswahl handelt. Auch wenn bei dieser experimentellen, empirischen Arbeitsmethode nicht alle Unternehmen der Energieerzeugung erfasst werden, kann das Ergebnis als bedingt repräsentativ gelten, denn die von mir angeschriebenen Unternehmen decken nahezu den gesamten Markt der Energieerzeugung ab.
Im Folgenden werde ich zunächst auf die grundlegenden Paragrafen des Gesetzestextes eingehen, um anschließend meinen Antrag auf Einhaltung der vorgegebenen Kriterien zu überprüfen. Anschließend werde ich die Antworten hinsichtlich der Fragestellung analysieren. Meine Ergebnisse werde ich abschließend in Form eines Fazits zusammenfassen und auf eine geeignete Präsentationsform für die Konferenzwoche eingehen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung in das Umweltinformationsgesetz
- Mein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
- Reaktionen auf meinen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht den Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Sie analysiert die Anwendung des Umweltinformationsgesetzes (UIG) auf Unternehmen der Energieerzeugung, insbesondere im Kontext der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken. Die Arbeit zielt darauf ab, die Informationspflicht von Unternehmen der Energieerzeugung nach dem UIG zu beleuchten und die Reaktionen auf einen konkreten Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen zu bewerten.
- Anwendung des Umweltinformationsgesetzes auf Unternehmen der Energieerzeugung
- Informationspflicht von Unternehmen der Energieerzeugung
- Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken
- Reaktionen auf Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen
- Bewertung der Informationspflicht im Kontext der Energiewirtschaft
Zusammenfassung der Kapitel
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Die Einleitung führt in das Thema des Projektes „Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugang zu Umweltinformationen“ ein. Sie erläutert den Fokus auf Unternehmen der Energiewirtschaft und die Zielsetzung des Projektes, Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen zu verfassen und deren Reaktion zu bewerten. Die Arbeit konzentriert sich auf die Analyse der Antworten auf einen konkreten Antrag, der Informationen bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken in Hinblick auf strahlungsbedingte Krankheiten bei der Atomstromproduktion anfordert.
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Das Kapitel „Einführung in das Umweltinformationsgesetz“ stellt das UIG vor und erläutert seine wichtigsten Paragrafen. Es beleuchtet den Sinn und Zweck des Gesetzes, die Definition von informationspflichtigen Stellen, den Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen und das Verfahren zur Antragstellung. Das Kapitel beleuchtet die Relevanz des UIG für Unternehmen der Energieerzeugung und die Frage, ob diese als informationspflichtige Stellen gelten.
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Das Kapitel „Mein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen“ beschreibt den konkreten Antrag, der an verschiedene Unternehmen der Energieerzeugung und eine Bundesbehörde gesendet wurde. Es erläutert die Form des Antrages, die Art der angeforderten Informationen und die Gründe für die Wahl der schriftlichen Antragsstellung per Brief und Email.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Umweltinformationsgesetz (UIG), Unternehmen der Energieerzeugung, Informationspflicht, Gesundheitsgefährdung, Kernkraftwerke, strahlungsbedingte Krankheiten, Atomstromproduktion, Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen, Reaktionen auf Anträge, Bewertung der Informationspflicht, Energiewirtschaft, Umweltschutz, Wirtschaft.
- Arbeit zitieren
- Torben Schneider (Autor:in), 2009, Sind Unternehmen der Energieerzeugung nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtig?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151818