Im Rahmen des Leuphana-Semesters haben wir uns in dem Projektseminar „Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen“ eingehend mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen wirtschaftlichen Grundlagen auseinandergesetzt. Nach einer Einführung in das Energiewirtschaftsgesetz, haben wir uns im Seminar besonders auf Unternehmen der Energiewirtschaft konzentriert. Unser Anliegen war es Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz zu verfassen und an ausgewählte Stellen der Energiewirtschaft zu senden und deren Reaktion zu bewerten.
In meinem persönlichen Antragsschreiben vom 08. Dezember 2008 bat ich verschiedene Unternehmen der Energieerzeugung sowie eine Bundesbehörde um Informationen bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken in Hinblick auf strahlungsbedingte Krankheiten bei der Atomstromproduktion. In dieser Arbeit werde ich die Antworten auf Basis des Gesetzes analysieren.
Es wird angenommen, dass die Unternehmen der Energieerzeugung informationspflichtige Stellen sind, da sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG öffentliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen und dabei der Kontrolle des Bundes unterliegen. Im Zentrum dieser Analyse steht die Frage, ob es sich tatsächlich bei Unternehmen der Energieerzeugung nach dem UIG um sogenannte „informationspflichtige Stellen“ handelt und wie die Unternehmen dazu Stellung nehmen. Auf die Beantwortung der Frage soll nur am Rande eingegangen werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei den Unternehmen um eine zufällige Auswahl handelt. Auch wenn bei dieser experimentellen, empirischen Arbeitsmethode nicht alle Unternehmen der Energieerzeugung erfasst werden, kann das Ergebnis als bedingt repräsentativ gelten, denn die von mir angeschriebenen Unternehmen decken nahezu den gesamten Markt der Energieerzeugung ab.
Im Folgenden werde ich zunächst auf die grundlegenden Paragrafen des Gesetzestextes eingehen, um anschließend meinen Antrag auf Einhaltung der vorgegebenen Kriterien zu überprüfen. Anschließend werde ich die Antworten hinsichtlich der Fragestellung analysieren. Meine Ergebnisse werde ich abschließend in Form eines Fazits zusammenfassen und auf eine geeignete Präsentationsform für die Konferenzwoche eingehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Einführung in das Umweltinformationsgesetz
3. Mein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
4. Reaktionen auf meinen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob Unternehmen der Energieerzeugung nach dem deutschen Umweltinformationsgesetz (UIG) als informationspflichtige Stellen einzustufen sind und inwieweit sie Anträgen auf Zugang zu umweltrelevanten Informationen nachkommen.
- Analyse der gesetzlichen Grundlagen des UIG
- Empirische Untersuchung durch gezielte Informationsanträge an Energieunternehmen
- Bewertung der Reaktionen und Argumentationslinien der angeschriebenen Stellen
- Rechtliche Einordnung der Informationspflicht für Energieerzeuger
- Diskussion über das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und Transparenz
Auszug aus dem Buch
3. Mein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen
An die Form des Antrages werden nach dem UIG keine Anforderungen gestellt. Die schriftliche Antragsstellung per Brief und Email erscheint mir am sinnvollsten, da auf diesem Wege eine einfachere Beweisführung in Bezug auf die Bestimmtheit meines Antrages, sowie die Fristberechnung der Beantwortung des Antrages gewährleistet ist. Den Antrag sendete ich am 8. Dezember 2008 per Brief an die EON Kernkraft, RWE Power AG, Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH und an das Kernkraft Krümmel. Desweiteren beantragte ich Informationen per Email bei der EnBW Kernkraft GmbH, Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH und dem Bundesamt für Strahlenschutz.
Laut § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG sind die Unternehmen der Energieerzeugung als juristische Personen des Privatrechts informationspflichtige Stellen, sofern sie eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen oder öffentliche Dienstleistung erbringen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht. Da bei der Erzeugung von Strom in Kernkraftwerken atomare Strahlung entsteht, die Einfluss auf die Umwelt nimmt und unter der Annahme, dass es sich bei der Erzeugung um eine öffentliche Aufgabe handelt, sind diese Unternehmen verpflichtet auf Antrag den Zugang zu Umweltinformationen zu gewährleisten. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist als Bundesbehörde nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UIG eine informationspflichtige Stelle.
Das UIG stellt nach § 4 Abs. 2 UIG die Bestimmtheit des Antrages als Voraussetzung für den Zugang zu Umweltinformationen. Meine Fragestellung begrenzte ich daher auf den Bereich der Gesundheitsgefährdung durch Strahlung für Mitarbeiter in Atomkraftwerken. Hierbei handelt es sich nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 UIG um eine Umweltinformation, da die Information die Gesundheit von Menschen in Bezug auf die Umwelt betrifft.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Darstellung der Seminar-Hintergründe und der Forschungsfrage bezüglich der Informationspflicht von Energieunternehmen nach dem UIG.
2. Einführung in das Umweltinformationsgesetz: Erläuterung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der zentralen Paragrafen des UIG für informationspflichtige Stellen.
3. Mein Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen: Dokumentation der methodischen Vorgehensweise bei der Einreichung von Informationsanträgen an verschiedene Energieversorger.
4. Reaktionen auf meinen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen: Auswertung der erhaltenen Antworten und der Argumentationen der Unternehmen bezüglich ihrer Informationspflicht.
5. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Reflexion über die Klärungsbedürftigkeit der Informationspflicht im Energiesektor.
6. Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten rechtlichen Kommentare und Gesetzestexte.
Schlüsselwörter
Umweltinformationsgesetz, UIG, Energieerzeugung, Kernkraftwerke, Informationspflicht, Transparenz, Verwaltungsrecht, öffentliche Aufgaben, Umweltschutz, Informationszugang, Atomstrom, Antragsverfahren, Rechtsauslegung, Umweltinformationen, Wirtschaftsberufliches Lehren
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht den Konflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen im Kontext deutscher Energieerzeuger.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind das Umweltinformationsgesetz (UIG), die Definition der Informationspflicht und die Praxis des Informationszugangs bei privaten Energieunternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Energieerzeugungsunternehmen als informationspflichtige Stellen im Sinne des UIG gelten müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wurde eine experimentelle, empirische Methode angewandt, bei der reale Informationsanträge an Unternehmen gestellt und deren Reaktionen sowie Argumentationen analysiert wurden.
Was umfasst der Hauptteil der Arbeit?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des UIG, die detaillierte Beschreibung des eigenen Antragsvorgehens und die Analyse der Rückmeldungen der betroffenen Unternehmen.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie UIG, Informationspflicht, Transparenz und öffentliche Aufgaben beschreiben.
Wie reagierten die Unternehmen auf die Anträge?
Die Reaktionen waren heterogen: Während sich die Mehrheit der Unternehmen unter Verweis auf den fehlenden Status als informationspflichtige Stelle verweigerte, erkannte ein Unternehmen die Anfrage teilweise an.
Warum wird die Informationspflicht der Energieerzeuger kontrovers diskutiert?
Die Kontroverse begründet sich darin, ob die Stromerzeugung als "öffentliche Aufgabe" gewertet werden kann, was eine entscheidende Voraussetzung für die Informationspflicht nach § 2 UIG ist.
- Citation du texte
- Torben Schneider (Auteur), 2009, Sind Unternehmen der Energieerzeugung nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtig?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151818