Die Arbeit wird folgender Fragestellung nachgehen: "Stellt das LBG NRW als positive Diskriminierung ein faires und moralisch zulässiges Mittel zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei dar?"
Die Gliederung unterteilt sich wie folgt: Als Erstes werden die Begriffe Diskriminierung, positive Diskriminierung, Frauenförderung und Fairness erläutert. Anschließend wird die Frauenförderung in der Polizei näher beschrieben. Dabei wird Bezug auf die aktuelle Situation in der Polizei genommen. Es wird untersucht, inwiefern Frauen gegenüber Männern bei Beurteilungen diskriminiert werden und welche Auswirkungen Beurteilungen auf Beförderungsprozesse haben. Des Weiteren wird das LBG auf die verfassungsrechtliche Grundlage untersucht und der Gerichtsprozess in NRW wird vorgestellt. Anschließend folgt in Kapitel vier eine moralische Abwägung des Gesetzes. Es sollen sowohl positive als auch negative Auswirkungen kritisch hinterfragt werden. Der Fokus liegt dabei auf der Fairness des LBG NRW gegenüber Männern. In diesem Kontext wird auch ein knapper Einblick zu alternativen Frauenförderungsmaßnahmen gegeben.
Im Berufsleben sind Frauen Männern gegenüber benachteiligt. Die Diskriminierung zeigt sich vor allem bei der Beschäftigungsquote, dem Verdienst und dem Frauenanteil im Management. Auch bei der Polizei werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert.
Der Polizeiberuf galt jahrelang als Männerberuf, da er wurde hauptsächlich körperlich gesehen wurde. Dem Beruf wurden Klischees wie Stärke, Durchsetzungsvermögen und Ausdauer als Einstellungsvoraussetzung zugeschrieben. Erst mit der Zeit wurde erkannt, dass auch Frauen für den Polizeiberuf geeignet sind.
Im Jahr 1903 wurde Henriette Arendt als erste Frau vollamtlich bei der Polizei als Polizeiassistentin in Stuttgart eingestellt. Ihre selbstbewusste, forsche und direkte Art entsprach nicht dem damaligen Frauenbild. Sie stellte den Startschuss für die Entwicklung der Frau im Polizeiberuf dar. In den darauffolgenden Jahren wurden weitere Frauen bei der Polizei eingestellt, ihre Zuständigkeiten beschränken sich auf präventive und fürsorgliche Aufgaben. Frauen wurden Eigenschaften wie eine mangelnde psychische Belastbarkeit zugeschrieben. 1982 wurden erstmals Frauen bei der Schutzpolizei in Nordrhein-Westfalen angestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Einstellungsanzahl von Frauen bei der Schutzpolizei weiter an.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Diskriminierung
2.2 Positive Diskriminierung
2.3 Fairness
2.3 Frauenförderung
3 Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW
3.1 Aktueller Stand im Polizeivollzugsdienst
3.2 Das Landesbeamtengesetz
3.2.1 Verfassungsrechtliche Grundlage
3.2.2 Gerichtsprozess in NRW
4 Moralische Abwägung
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob das Landesbeamtengesetz (LBG) in Nordrhein-Westfalen als Form der positiven Diskriminierung ein faires und moralisch zulässiges Instrument zur Bekämpfung der Unterrepräsentation und Benachteiligung von Frauen innerhalb der Polizei darstellt.
- Strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in der Polizeiführung
- Diskrepanzen bei Beurteilungsergebnissen von Polizistinnen und Polizisten
- Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Quotenregelung (Bestenauslese vs. positive Diskriminierung)
- Moralische Abwägung von Gerechtigkeitskonzepten und Chancengleichheit
- Potenziale für moderne Personalentwicklung in der Polizei
Auszug aus dem Buch
3.1 Aktueller Stand im Polizeivollzugsdienst
Die Tatsache, dass der Männeranteil in der Polizei zumeist bei über 70 % liegt, verdeutlicht eine Beschäftigungsdomäne der Männer und eine Unterrepräsentation der Frauen (Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020).
Besonders in Führungsfunktionen der Polizei stellen Frauen eine Ausnahme dar. Im Jahr 2016 lag der Frauenanteil in NRW bei 21,9 %, und nur 12,9 % der höheren Dienststellen wurden von Polizistinnen besetzt. Hinzu kommt, dass sich fast dreimal so viele Männer wie Frauen auf eine Stelle im höheren Dienst bewerben (Gewerkschaft der Polizei, 2016).
Die Ursachen für den ungleichmäßigen Anteil von Frauen und Männern im Polizeivollzugsdienst lassen sich nicht auf eine bessere Eignung von männlichen Polizeibeamten zurückzuführen, sondern darauf, dass Frauen es schwerer haben den Beruf zu ergreifen und höhere Positionen innerhalb der Polizei zu erreichen (Gewerkschaft der Polizei, 2016).
In diesem Zusammenhang entsteht die Notwendigkeit einer Prüfung des Zusammenhangs von Beurteilungen auf Beförderungsprozesse und inwieweit Leistungen von Polizeibeamtinnen angemessen und diskriminierungsfrei widergespiegelt werden.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2013 untersuchte diese Zusammenhänge. Anhand von Literatur- und Dokumentenanalysen, statistischen Recherchen und Berechnungen sowie Interviews mit Expertinnen und Experten sowie mithilfe eines Checks der Beurteilungsrichtlinien auf Diskriminierungshinweise wurden Beurteilungsdaten aus zwölf der sechzehn Bundesländern erhoben (Jochmann-Döll & Tondorf, 2013, S. 19).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die historische Benachteiligung von Frauen in der Polizei und führt in die Problemstellung der Geschlechtergleichstellung ein.
2 Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe Diskriminierung, positive Diskriminierung, Fairness und Frauenförderung als theoretisches Fundament der Arbeit.
3 Frauenförderung im öffentlichen Dienst in NRW: Der Hauptteil analysiert die aktuelle Situation von Polizistinnen, erläutert die Beurteilungspraxis und untersucht die verfassungsrechtliche Einordnung sowie die gerichtliche Historie des LBG NRW.
4 Moralische Abwägung: Hier erfolgt eine kritische ethische Auseinandersetzung mit der positiven Diskriminierung und deren Auswirkung auf die Gerechtigkeitswahrnehmung.
5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die moralische Legitimation des LBG NRW sowie notwendige zukünftige Schritte in der Personalpolitik.
Schlüsselwörter
Frauenförderung, Polizei, LBG NRW, Positive Diskriminierung, Geschlechtergleichstellung, Bestenauslese, Diskriminierung, Unterrepräsentation, Fairness, Beurteilungssystem, Chancengleichheit, Führungspositionen, Laufbahnrecht, Diversität, Personalmanagement
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptanliegen dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit analysiert, ob das Landesbeamtengesetz in NRW ein legitimes und moralisch vertretbares Mittel ist, um durch positive Diskriminierung die Diskriminierung von Frauen bei der Polizei zu bekämpfen.
Welche Themenfelder stehen im Fokus der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die Unterrepräsentation von Frauen in der Polizei, die Auswirkungen von dienstlichen Beurteilungen auf Karrierechancen sowie das Spannungsfeld zwischen der verfassungsrechtlichen Bestenauslese und modernen Fördermaßnahmen.
Was ist das primäre Ziel oder die zentrale Forschungsfrage?
Die Forschungsfrage lautet: Stellt das LBG NRW als positive Diskriminierung ein faires und moralisch zulässiges Mittel zur Bekämpfung von Frauendiskriminierung in der Polizei dar?
Welche wissenschaftliche Methodik wurde angewendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse, insbesondere der Auswertung von Fachzeitschriften, Studien der Hans-Böckler-Stiftung und einschlägigen Gerichtsurteilen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit dem aktuellen Stand der Frauenförderung, der Analyse von Beurteilungsrichtlinien, den verfassungsrechtlichen Grundlagen und der juristischen Auseinandersetzung durch Gerichtsprozesse in NRW.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation?
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie Frauenförderung, Bestenauslese, strukturelle Diskriminierung und Personalmanagement in der Polizei aus.
Warum schneiden Frauen laut der zitierten Studie in Beurteilungen oft schlechter ab?
Als Ursachen werden geschlechterstereotype Zuschreibungen, ein männlich geprägtes Berufsverständnis sowie eine geringere zeitliche Flexibilität aufgrund von Familienpflichten angeführt.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle von Gerichtsurteilen bei diesem Thema?
Das Gerichtsurteil, das frühere Regelungen des LBG NRW für verfassungswidrig erklärte, dient als Ausgangspunkt für die moralische Diskussion, da es den Grundsatz der Bestenauslese stärkt, während gleichzeitig eine systematische strukturelle Benachteiligung von Frauen nachgewiesen wurde.
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- Anonym (Author), 2022, Frauenförderung in der Polizei. Positive Diskriminierung zur Bekämpfung von Diskriminierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1519095