Gewalt in der Familie. Auswirkungen auf die Kinder und Formen der sozialpädagogischen Prävention und Intervention


Tesis, 2009

81 Páginas, Calificación: 1,2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen zu Familie und Erziehung
2.1 Familie und Erziehung im Wandel der Zeit
2.2 Familie und Erziehung heute

3. Entwicklung von Kindern
3.1 Entwicklungsstufen in der Kindheit
3.2 Befriedigung der Grundbedürfnisse als Grundlage einer guten Entwicklung
3.3 Die fünf Säulen entwicklungsfördernder Erziehung
3.4 Die Bindung zwischen Kind und Bezugsperson aus bindungstheoretischer Sicht

4. Begriffsklärung Gewalt und Aggression
4.1 Gewalt und Aggression
4.2 Gewalt in der Familie

5. Kinderschutzbewegung und Schutz des Kindes durch den Staat
5.1 Kinderschutzbewegung
5.2 Schutz des Kindes durch den Staat

6. Formen und Ausmaß der Gewalt in der Familie in Deutschland
6.1 Gewalt in Paarbeziehungen
6.1.1 Formen und Ausmaß der innerfamiliären Gewalt gegen Frauen
6.1.2 Formen und Ausmaß der innerfamiliären Gewalt gegen Männer
6.2 Formen und Ausmaß der elterlichen Gewalt in der Familie gegen Kinder und Jugendliche
6.2.1 Physische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
6.2.1.1 Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom
6.2.2 Direkte und indirekte psychische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
6.2.3 Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen
6.2.4 Gewaltbesetztes Klima in einer Familie

7. Auswirkungen innerfamiliärer elterlicher Gewalt auf die Kinder und Jugendlichen
7.1 Folgen körperlicher Misshandlungen
7.2 Folgen der direkten und indirekten psychischen Gewalt
7.3 Folgen von körperlicher und emotionaler Vernachlässigung
7.4 Geschlechtsspezifische Auswirkungen
7.5 Bindungsstörung als Folge von erfahrener Gewalt und Vernachlässigung
7.6 Traumatisierung als Folge von erlebter Gewalt in der Familie

8. Ursachen von und Erklärungsansätze zu Gewalt in der Familie
8.1 Erklärungsansätze für Gewalt in der Familie
8.2 Auslöser und Risikofaktoren für Gewalt an Kindern
8.3 Das ökologische Rahmenmodell als Erklärung für Gewalt gegen Kinder
8.4 Rückblick und Fazit

9. Formen der sozialpädagogischen Prävention und Intervention
9.1 Begriffsklärung Prävention und Intervention
9.2 Prävention und Intervention bei Gewalt gegen Kinder in der Familie
9.3 Präventions- und Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Gewalt gegen Kinder in der Familie
9.3.1 Meldung und Wahrnehmung einer Kindeswohlgefährdung
9.3.2 Kontaktaufnahme und Informationsgewinnung
9.3.3 Weitere Einschätzung und Bewertung einer Kindeswohlgefährdung
9.3.4 Hilfeprozesse für die Familie
9.4 Prävention und Intervention bei Gewalt gegen Kinder in der Familie durch „Hilfen zur Erziehung“
9.4.1 Kriterien geeigneter ambulanter Hilfen bei Vernachlässigung und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie
9.4.2 Sozialpädagogische Familienhilfe
9.4.3 Erziehungsberatung
9.4.4 Andere ambulante und teilstationäre „Hilfen zur Erziehung“
9.5 Inobhutnahme des Kindes oder des Jugendlichen nach § 42 SGB VIII
9.5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen einer Inobhutnahme
9.5.2 Durchführung einer Inobhutnahme
9.5.3 Unterbringung des Kindes nach der Inobhutnahme
9.5.3.1 Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie
9.5.3.2 Unterbringung des Kindes in einer geeigneten Einrichtung
9.5.3.2.1 Der sichere Ort

10. Möglichkeiten der Jugendhilfe zur Prävention in Kooperation mit anderen Institutionen
10.1 Frühe Hilfen für Kinder und soziale Frühwarnsysteme
10.1.1 Soziale Frühwarnsysteme am Beispiel „Kinderschutz durch Prävention“ in Bielefeld
10.1.2 Weiterentwicklung des sozialen Frühwarnsystems als Projekt „Kinderschutz durch Prävention“ in Bielefeld
10.2 B.I.G.-Präventionprojekt – Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe bei häuslicher Gewalt
10.2.1 Praktische Umsetzung in der Schule
10.2.2 Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des B.I.G. Präventionsprojekts

11. Fazit

12. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Gewalt in der Familie ist kein neues Phänomen, sondern eine historische Realität. Gewalt war lange Normalität in der Erziehung, diente aber auch als Konfliktlösungs- und Machtmittel in der elterlichen Paarbeziehung. Hier hatte der Mann das vorherrschende Recht Gewalt gegen seine Frau anzuwenden. Dies ist mittlerweile in Deutschland verboten und das Ausmaß von Gewalt ist zurückgegangen. Mittlerweile hat eine Machtverschiebung zwischen den Geschlechtern stattgefunden, so dass auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt sind. Auch die Gewalt in der Erziehung hat sich verringert. Erziehung hatte früher das Ziel, dass Kinder gehorchten und diszipliniert waren. Heute werden Kinder durch Gesetze vor Gewalt geschützt und sie sollen durch einen demokratischen Erziehungsstil vor allem zur selbstständigen, leistungsfähigen und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten erzogen werden. Heute wie früher gibt es Familien, in denen Kinder so intensive Gewalt erfahren, dass sie zu Tode kommen. Früher waren die Lebensumstände so schlecht, dass viele Kinder an Krankheiten starben, aber auch umgebracht und stark vernachlässigt wurden, weil die emotionale Bindung an das Kind nicht so ausgeprägt war. Mittlerweile hat sich die emotionale Bindung durch Veränderungen in der Gesellschaft verstärkt, so dass Kinder in der Regel gut behütet aufwachsen. Trotzdem kommen in Deutschland Kinder durch Handlungen oder Unterlassungen der Eltern zu Tode oder werden so schwer verletzt, dass sie traumatisiert sind. Sie werden geschlagen, gedemütigt und wachsen in einem gewalttätigen Klima auf. Diese Umstände haben Auswirkungen für die Kinder, die ihre gesamte Entwicklung beeinträchtigen und Schädigungen nach sich ziehen bis in das Erwachsenenalter. Die Gesellschaft muss auf diese Problem Antworten finden und dies tut sie auch. „Hilfen zur Erziehung“ sind ein Mittel, das zur Prävention und Intervention eingesetzt wird. Aber inwieweit sind diese Hilfen dafür geeignet und welche Kriterien und Ziele müssen sie erfüllen, damit sie erfolgreich sind? Mit diesen Fragen beschäftigt sich diese Arbeit. Zusätzlich stellte sich im Laufe der Arbeit die Frage, durch welche präventiven Maßnahmen sich Gewalt in der Familie von Anfang an verhindern lässt?

Deshalb werden am Schluss noch zwei Projekte der öffentlichen Jugendhilfe vorgestellt, die in Kooperation mit anderen Institutionen versuchen, Gewalt zu verhindern.

Im 2. Kapitel stelle ich kurz die historischen Entwicklungen dar, die zu einer engeren Bindung zwischen Eltern und Kind geführt haben und Auswirkungen auf den Umgang und die Erziehung hatten. Elterliche Gewalt gegen Kinder beeinflusst die Entwicklung der Kinder. Dies geschieht durch einen Mangel. Um diesen Mangel zu sehen, muss geklärt werden, was der „normale“ Zustand ist. Im 3. Kapitel beschreibe ich deshalb die normale Entwicklung des Kindes und die Faktoren, die dafür nötig sind, wie die Befriedigung der Grundbedürfnisse, eine entwicklungsfördernde Erziehung und die Bindung zwischen Eltern und Kind. Im 4. Kapitel steht der Versuch der Definitionen von Gewalt und Aggression im Allgemeinen, Gewalt in der Familie und gegen Kinder im Mittelpunkt. Ich habe mich auf die für die Arbeit relevanten Definitionen beschränkt und kläre abschließend, welche Definitionen in der vorliegenden Arbeit benutzt werden. In Kapitel 5 wird die öffentliche Thematisierung von Gewalt in der Familie durch die Kinderschutzbewegung beschrieben, die auch gesetzliche Verbesserungen und eine Professionalisierung in der sozialen Arbeit im Umgang mit betroffenen Familien nach sich zog. Im 6. Kapitel werden die Formen und das Ausmaß von Gewalt in der Familie beschrieben und es werden Ergebnisse verschiedener Studien wie der Studien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „ Lebenssituation , Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland “ von 2004 und „ Gewalt gegen Männer in Deutschland “ von 2004 dargestellt. Weitere Ergebnisse zweier Studien, die in diesem Kapitel benutzt werden, sind die des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. Hier wurde 1992 eine „kriminologische Opferbefragung“ und 2001 eine „ kriminologische Schülerbefragung“ durchgeführt, in denen unter anderem nach elterlicher Gewalt gegen Kinder und nach dem Beobachten elterlicher Partnergewalt gefragt wurde. Das Wissen um die verschiedenen Formen und das Ausmaß der Gewalt macht es leichter, Gewalt in Familien zu erkennen, und es verdeutlicht die Dringlichkeit von geeigneten Präventions- und Interventionsformen. In Kapitel 7 werden die vielfältigen Folgen von Gewalt für Kinder beschrieben. Besonders schwere Formen von Gewalt traumatisieren die Kinder und machen den Umgang im Hilfeprozess mit ihnen besonders schwierig. Hilfen müssen vor allem auch geeignet sein, diese Folgen aufzufangen, um Beeinträchtigungen auf die Entwicklung und das ganze Leben zu verhindern oder wenigstens zu vermindern. Auf keinen Fall darf es passieren das Kinder im Hilfeprozess durch unprofessionelles Verhalten re-traumatisiert werden. Dies ebnet einem ungünstigen Entwicklungsverlauf den Weg, der das Leben der Kinder bestimmt und ihr Wohl gefährdet.

Kapitel 8 stellt mehrere Theorien vor, die aus verschiedenen Blickwinkeln versuchen

Gewalt in der Familie zu erklären. Das ökologische Rahmenmodell wird hier hervorgehoben, da es eine umfassende Erklärung für elterliche Gewalt gegen Kinder in der Familie bietet. Ich versuche am Schluss des Kapitels das ökologische Rahmenmodell mit den Ergebnissen der Studien aus Kapitel 6 zu verbinden. Erklärungsansätze bieten wichtige Ansatzpunkte für Prävention und Intervention. Die Vielfältigkeit und Komplexität der Ursachen von Gewalt in der Familie machen eine umfassende Hilfe nötig, die mit Familien an den unterschiedlichen Ursachen arbeitet. Werden Bereiche außen vor gelassen, so kann die Hilfe nicht ausreichen und langfristig wirken. In Kapitel 9 werden die Begriffe Prävention und Intervention erklärt und es werden allgemeine Ansätze gegen Gewalt in der Familie kurz beschrieben. Dann werden das Vorgehen des Jugendamts bei Meldung einer Kindeswohlgefährdung beschrieben und die Möglichkeit der ambulanten und teilstationären „Hilfen zur Erziehung“ nach § 27 zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung. Hier werden auch Kriterien und Ziele erläutert, die eine geeignete Hilfe erfüllen muss. Kommen diese ambulanten und teilstationären Hilfen an ihre Grenzen, kann eine Option des Jugendamts sein, die Kinder in Obhut zu nehmen. Stationäre Möglichkeiten der Unterbringung nach § 27 „Hilfen zur Erziehung“ können Pflegeeltern oder Heime sein. Gerade die Kinder, die in Obhut genommen werden, haben stark belastende Erlebnisse hinter sich, die traumatisieren können. Besonders hier ist ein angemessener Umgang mit den Kindern wichtig. Da es keine einheitlichen Strategien der Heime gibt, um mit diesen besonders belasteten Kindern umzugehen, stelle ich im letzten Teil des Kapitels das Konzept des „sicheren Ortes“ vor, das vor allem auf Kinder mit Traumatisierungen zugeschnitten ist. Da in der Praxis meistens interveniert wird, stelle ich in Kapitel 10 zwei Möglichkeiten der Prävention vor, die die öffentliche Jugendhilfe in Kooperation mit anderen Institutionen wie dem Kinderschutzbund, dem Krankenhaus, Hebammen und der Schule durchgeführt hat, um eine breitere Bevölkerungsschicht zu erreichen. Kapitel 11 beinhaltet das Fazit.

2. Grundlagen zu Familie und Erziehung

Inhalt dieses Kapitels ist zu zeigen, wie sich Familie und Erziehung über die Jahre verändert haben und welche Auswirkungen dies auf die Eltern und Kinder hat. Die Anforderungen, die heute an Eltern gestellt werden, sind, vergleicht man sie mit früher,

sehr hoch und orientieren sich stark an den individuellen Bedürfnissen der Kinder.

Früher wurden Kinder durch körperliche Strafen zu Disziplin angehalten, um zu funktionieren, sie mussten arbeiten, um die Familie mit zu ernähren, und wurden kaum betreut. Die Umstände waren so und sind heute anders. Kinder müssen auf eine demokratische Gesellschaft vorbereitet werden, in der sie selbstständig und verantwortungsbewusst handeln müssen.

2.1 Familie und Erziehung im Wandel der Zeit

Die Familie wurde über Jahrhunderte einem Funktionswandel unterzogen. Die vorindustrielle Familie war stark beeinflusst von äußerer Kontrolle wie Religion, Rechtsordnung und Sitten. Die Ehen wurden überwiegend aus ökonomischen Gründen geschlossen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder starben, war fast so hoch wie dass sie überlebten. Dadurch waren die Bindungen an das einzelne Kind weniger intensiv. Durch die Unkontrollierbarkeit der Geburten gab es vermehrt Vernachlässigung und Kindestötungen. Die häusliche Produktion wurde im Laufe der Industrialisierung von außerhäuslichen Produktionsstätten abgelöst. Gegen Ende des 19. Jahrhundert wurde die Schulpflicht eingeführt. Die gesellschaftlichen Veränderungen hatten auch Auswirkungen auf das familiäre Zusammenleben. Die einzelnen Familienmitglieder traten nicht mehr als Sippe in der Öffentlichkeit auf, sondern als Einzelpersonen mit Subsystemen der Umwelt in Kontakt. Der Vater ging zu Arbeit, die Kinder zur Schule. Der Druck auf die Familie, die Kinder zur Schulreife zu erziehen, wuchs. Die Kinder des Bürgertums wuchsen immer öfter bei ihren Eltern auf, um dies zu gewährleisten. Durch die Auslagerung der Produktion, die Funktion der vorindustriellen Familie war, entstand ein Leerraum, der gefüllt wurde durch eine sozial-emotionale Funktion. Die Erziehung zur Schulreife, die vermehrte Zeit, die mit Kindern verbracht wurde, die autonome, nicht nur durch ökonomische Aspekte beeinflusste Partnerwahl, all dies führte zu einer stärkeren emotionalen Bindung zwischen allen Familienmitgliedern und hatte auch starken Einfluss auf die Erziehung der Kinder. (Barabas/Erler, S. 21)

2.2 Familie und Erziehung heute

Die Bedürfnisse und Interessen der Kinder rückten mehr in den Fokus der Erziehung und lösten den autoritären Erziehungsstil ab. Die Ansprüche an die Qualität der Erziehung stiegen und somit auch der Aufwand. Was früher als Sozialisation nebenher geschah, muss heute geplant werden als Erziehung. Kinder werden mehr in den Entscheidungs- und Erziehungsprozess einbezogen und als Individuen ernster genommen. Eltern und Kinder haben ein kommunikativeres Verhältnis. Die Machtbalance zwischen Eltern und Kind hat sich über die Jahrhunderte verschoben

In den letzten 25 Jahren ist die Veränderung der Familie weiter fortgeschritten. Die Vielfalt der Familienformen hat zugenommen und die Anzahl der Kinder sinkt, so dass immer weniger Kinder mit Geschwistern aufwachsen. Ein bestimmtes Verhalten von Kindern wurde früher schnell als unnormal angesehen, heute hat sich dieser Maßstab geändert und Kindern bleibt mehr Freiheit für ihre Entwicklung. Kinder besuchen immer früher öffentliche Institutionen, und Ziele der modernen Erziehung sind die frühe Selbstständigkeit der Kinder, das Anerkennen der Persönlichkeit des Kindes und die Beachtung der Subjektivität der Kinder.

Die Erziehung der Kinder wird für die Eltern zur Lebensaufgabe, die anspruchsvoll und vielseitig ist. Die Akzeptanz der körperlichen Bestrafung ist stark gesunken und Eltern versuchen ihre Kinder möglichst gewaltfrei aufwachsen zu lassen. (Barabas/Erler, S. 153)

Aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen werden die Eltern heute häufiger als Partner angesehen, die sie auf ihrem Lebensweg unterstützen und beraten. Es gibt aber auch heute noch Familien, in denen Kinder vernachlässigt, misshandelt oder sogar getötet werden. Die Umstände, die dies verursachen, sind meist vielschichtig und so auch die Ansatzpunkte, um Kindesmisshandlung zu verhindern und zu beenden.

3. Entwicklung von Kindern

Da alle Formen der Gewalt Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen haben, erläutert dieses Kapitel die Ebenen der kindlichen Entwicklung und Faktoren, die für eine altersgemäße Entwicklung wichtig sind. Im letzten Teil wird auf die Bindung zwischen Kind und Bezugsperson eingegangen, die ein Merkmal einer gesunden

Entwicklung und häuslicher Gewalt ist.

3.1 Entwicklungsstufen in der Kindheit

Die Entwicklung von Kindern findet auf unterschiedlichen Ebenen statt. Die individuelle körperliche Entwicklung beinhaltet Wachstums- und Reifungsprozesse, die die Basis für den Ausbau von altersspezifischen Bewegungs- und Wahrnehmungsfähigkeiten sind. Einfluss auf diese Entwicklung nehmen, neben Reifungsprozessen im Gehirn, die Erfahrungsmöglichkeiten, die durch Bezugspersonen ermöglicht werden, die Aktivität des Kindes selbst und die geistige und körperliche Entwicklung. Die kognitive Entwicklung beinhaltet das Ausbilden von Sprache, des Denkens, des Gedächtnisses, der Wahrnehmung, der Problemlösung und der Vorstellungsgabe. Die sozioemotionale Entwicklung beinhaltet Veränderungen der Verhaltensmuster, Gefühle, Einstellungen, Konzepte und das Erkennen, Ausdrücken und Regulieren von Emotionen. Bei Belastungen z.B. reagieren Säuglinge mit Stress. In den ersten Monaten ist der Säugling auf die Bezugsperson angewiesen, er kann den Stress kaum alleine regulieren. Durch Streicheln und Tragen kann Stress abgebaut werden und positive Lösungen können gefunden werden. Am Ende des ersten Lebensjahres orientiert sich das Kind in unsicheren Situationen an der Bezugsperson, um im Gesichtsausdruck Interpretationshilfe für die Situation zu erhalten. Für die weitere sozioemotionale Entwicklung ist es wichtig, inwieweit Bezugspersonen auf die Kinder eingehen und positive Lösungen in belastenden Situationen gefunden werden können. (Kindler/Werner, Kapitel 15, S. 1)

3.2 Befriedigung der Grundbedürfnisse als Grundlage einer guten Entwicklung

Körperliche Unversehrtheit, Sicherheit und Versorgung sind existenzielle Grundbedürfnisse von Kindern. Um diese Bedürfnisse zu befriedigen, müssen Kinder vor verletzendem Verhalten und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Ihre grundlegenden Bedürfnisse nach Nahrung, Pflege und Wach- und Ruherhythmus müssen ausreichend beachtet werden. Für das Kind ist es auch wichtig eine beständige und liebevolle soziale Bindung zu einer Bezugsperson zu haben, die sich ihm gegenüber empathisch verhält und es unter Berücksichtigung seiner Neigung und seines Temperaments ausreichend fördert. Kleine Kinder orientieren sich an den Personen, die sie versorgen. Größere Kinder und Jugendliche gehen Bindungen auch mit anderen Personen ein, besonders in der Pubertät mit anderen Jugendlichen, was zur Folge hat, das sie sich von den primären

Bezugspersonen abgrenzen. Dies bedeutet aber nicht einen Beziehungsabbruch, sondern die Bindung zur primären Bezugsperson sollte als sichere Basis bestehen bleiben.

Um zu wachsen, also sich körperlich und geistig zu entwickeln, brauchen Kinder eine Umwelt, die sie altersentsprechend fordert und anregt, die sie lobt und ihnen Erfahrungsräume zur Verfügung stellt, in denen sie selbstständig Erfahrungen sammeln können, in denen sie aber auch berechenbare Grenzen gesetzt bekommen. (Werner, Kapitel 3, S. 1)

3.3 Die fünf Säulen entwicklungsfördernder Erziehung

Das Modell der fünf Säulen der Erziehung ist eine Orientierung an Idealen einer demokratischen Erziehung, an denen Eltern und Erzieher ihr Verhalten den Kindern gegenüber überprüfen können mit dem Ziel, sich möglichst entwicklungsfördernd zu Verhalten. Die fünf Säulen der entwicklungsfördernden Erziehung sind Liebe, Achtung, Kooperation, Struktur und Förderung. Die Kinder sollen in einer wohlwollenden Atmosphäre aufwachsen, in der sie emotionale Wärme bekommen. Ihnen soll mit Respekt und Anerkennung begegnet werden und sie sollen zu verantwortlichen, leistungsfähigen und selbstständigen Menschen erzogen werden. Es sollen ihnen verbindliche Strukturen gegeben werden, die für sie verlässlich sind, und sie sollen altersgemäß und umfassend gefördert werden. Diese Erziehung vermittelt den Kindern einen guten Selbstwert und die Möglichkeit, eine positive Persönlichkeit zu entwickeln, um ihr Leben kompetent zu meistern. Eine entwicklunghemmende Erziehung hingegen besteht aus emotionaler Kälte und Überfürsorge, Missachtung, Dirigismus, Chaos und mangelnder Förderung und Überforderung. Diese Kinder werden abgelehnt, zurückgewiesen, abgewertet und vernachlässigt. Ihr Freiraum wird stark eingeschränkt und sie werden fremdbestimmt. Das Verhalten der Eltern ist für sie unberechenbar und chaotisch und sie werden in ihrem Explorationsverhalten gehemmt und nicht gefördert. Diese Erziehung kann, je nach Ausprägung, dazu führen, dass Kinder sich nicht altersgemäß entwickeln. Gewalt gegen Kinder und Vernachlässigung sind Extreme einer entwicklungshemmenden Erziehung und haben besonders negative Auswirkungen auf die Entwicklung. Das Verhalten der Eltern ist die Grundbasis für die Qualität der Bindung zum Kind.

3.4 Die Bindung zwischen Kind und Bezugsperson aus bindungstheoretischer Sicht

Die Bindungstheorie nach Bowlby geht davon aus, dass bei elterlicher Gewalt gegen Kinder die emotionale Bindung zwischen Täter und Opfer ein Faktor ist, der die Belastung auf die kindliche Entwicklung verstärkt. (Gloger-Tippelt/König, S. 357)

Bindung ist aus bindungstheoretischer Sicht ein affektives, also emotionales Band, welches zwischen z.B. Mutter/Vater und Kind geknüpft wird und durch Interaktion verstärkt wird. (Egeland, S. 307)

Dieses Band bleibt über Zeit und Ort hinweg erhalten. Die Funktion dieser Bindung beruht auf Anpassung. Sie unterstützt das Überleben des Kindes und ist biologisch begründet. Säuglinge versuchen z.B. durch Brabbeln, Lächeln und Schreien Nähe zur Bezugsperson beizubehalten bzw. wiederherzustellen. Die Kleinkinder nutzen die Bezugsperson als sichere Basis für ihre Exploration und als Schutz bei Angst auslösenden Situation. Wie feinfühlig die Bezugsperson auf die Signale des Säuglings oder Kleinkindes reagiert und wie sehr sie emotional verfügbar ist, hat Einfluss auf die Qualität der Bindung. Das Bindungsverhaltenssystem ist ein Regelkreismodell. In diesem Modell gibt es einen Sollwert an Kontakt und Nähe, der abhängig ist von der jeweiligen Situation und der Entwicklung des Kindes. Wird dieser unterschritten, zeigt das Kind Bindungsverhalten, ist der Sollwert erreicht, kann das Kind sich der Exploration zuwenden. So ist z.B. der Sollwert von Kontakt und Nähe in Angst machenden Situationen höher. Auf Seiten der Eltern wiederum existiert ein Fürsorgesystem, das aktiviert wird, sobald das Kind Signale nach Schutz und Nähe sendet oder die Eltern eine Gefahr entdecken. Kleinkinder bilden durch wiederkehrende, alltägliche Bindungserfahrungen im ersten Jahr ein inneres Arbeitsmodell der Bindung, welches bewusstes und unbewusstes Wissen über Beziehungserfahrungen und ihre Bewertungen und Gefühle in der Familie und bindungsbezogene Gedächtnisinhalte beinhaltet. Im Arbeitsmodell wird außerdem eine Vorstellung vom eigenen Selbst und von der Bezugsperson gebildet, die so genannte Repräsentation. (Gloger-Tipelt, König, S. 349)

Ist die Bezugsperson verlässlich und zugewandt, bildet sich eine Repräsentation des eigenen Selbst im inneren Arbeitsmodell, das liebenswert, kompetent und selbst wirksam in Bezug auf die Umwelt ist. Dies ist eine sichere Bindung für das Kind. Reagiert die Bezugsperson zurückweisend oder ignoriert sie die Bindungsbedürfnisse wie bei einer Vernachlässigung, so bildet sich eine Repräsentation des Selbst als nicht beachtenswert und nicht wirksam im Bezug auf die Umwelt. Das Kind entwickelt ein unsicher-vermeidendes Bindungsverhalten. Ist die Bezugsperson wechselhaft in ihren Reaktionen, ist dies für das Kind unberechenbar und das Kind versucht durch gesteigerte Signale sein Bindungsbedürfnis zu zeigen. Diese Kinder haben eine unsicher-ambivalente Bindung. Kinder, die durch ihre Bezugspersonen geängstigt werden, z.B. durch Misshandlung, sind in einer unlösbaren Situation. Der eigentlich schützende Ort wird selber zur Quelle der Angst. Sie entwickeln eine desorganisierte Bindung. Die verschiedenen Bindungen zeigen sich im Verhalten der Kinder in bestimmten Situationen wie z.B. einer Trennung von der Bezugsperson. Bestimmte Bindungsmuster haben Auswirkungen auf Bereiche wie die soziale Kompetenz, die Beziehungen zu anderen, die Regulierung von Emotionen, die Bewältigungsstrategien und das Selbstbild sowie den Selbstwert. (Gloger-Tipelt, König, S. 352)

Dies zeigt, dass eine gesunde Entwicklung im Zusammenhang steht mit den Entwicklungen innerhalb des Kindes, die sich aber nur durch eine entwicklungsfördernde Erziehung der Eltern entfalten können. Die Bedürfnisse des Kindes müssen befriedigt sein, dazu gehört auch der Aufbau einer liebevollen Bindung. Bei Familien, in denen Misshandlung und Vernachlässigung stattfinden, findet eher eine entwicklungshemende Erziehung statt. Grundbedürfnisse werden nicht befriedigt, welche die Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung sind, und das natürliche Explorationsverhalten der Kinder wird gehemmt, was starke Einschränkungen hinsichtlich des Erfahrungsradius der Kinder nach sich zieht.

4. Begriffsklärung Gewalt und Aggression

Das folgende Kapitel betrachtet Gewalt unter verschiedenen Gesichtspunkten und erklärt, welches gewaltverständnis dieser arbeit zugrunde liegt.

4.1 Gewalt und Aggression

Das altdeutsche Wort „waltan“ (spezifisches Merkmal eines Herrschenden) kommt vom indogermanischen Wort „ual-dh-“ was „stark sein, beherrschen“ bedeutet. Gewalt bedeutet in diesem Zusammenhang Machtausübung, gefügig machen, unterdrücken und Bestrafung bei Ungehorsam (Lamnek, Luedtke, Ottermann, S 16).

Gewalt gibt es seit den Anfängen der Menschheit. Urmenschen wird die instinktive und

affektive Anwendung von Gewalt zugeschrieben. Durch die Entwicklung des menschlichen Gehirns wurde es für den Menschen möglich, Gewalt nicht nur instinktiv anzuwenden, sondern auch als rationales Instrument, also als ein Ergebnis von Entscheidungsprozessen, einzusetzen.

In der Psychologie wird unterschieden zwischen Aggression und Gewalt.

Laut Bierhoff ist Aggression ein Verhalten, dessen Ziel es ist, der Person, gegen die die Aggression gerichtet ist, körperlichen oder seelischen Schmerz zuzufügen, wobei das Opfer gleichzeitig versucht, eine solche Behandlung zu vermeiden.

Der Begriff Gewalt wird mit instrumenteller Aggression gleichgesetzt, welche ein schädigendes Verhalten darstellt, das motiviert ist durch den Wunsch nach Bereicherung. Impulsive Aggression wird hingegen ausgelöst durch Ärger und Frustration. (Lamnek u.a., S. 19)

Aggression kann demnach ein Mittel sein, um Macht zu erlangen und seine Interessen durchzusetzen, oder eine Reaktion auf einen Reiz. Beide Formen von Aggressionen können, auch in Kombination, bei häuslicher Gewalt vorkommen.

Aus soziologischer Sicht ist Gewalt im Allgemeinen ein Mittel um Macht zu erlangen.

Galtungs (1975) unterscheidet zwischen struktureller und personaler Gewalt liegt der Fokus auf der Frage, ob es ein Subjekt gibt, das handelt, oder nicht. Strukturelle, indirekte Gewalt sind hemmende Umweltbegebenheiten und Rahmenbedingungen wie z.B. Armut, patriarchaische Strukturen und Kinderfeindlichkeit einer Gesellschaft, die sich auf die Entwicklung und Entfaltung von Menschen auswirken. Personelle, direkte Gewalt geht von einem Individuum aus, das durch Handeln oder Unterlassen andere beeinträchtigt. (Wetzels, S. 60)

Demnach ist strukturelle Gewalt ein Faktor, der sich negativ auf Eltern und Kinder auswirkt und eine Ursache sein kann für personelle Gewalt.

Gewalt ist kein festgelegter Begriff, sondern ist je nach historischem und kulturellem Zusammenhang unterschiedlich definiert. Es wird bewertet, wo Gewalt anfängt und welches Maß von Gewalt z.B. in der Erziehung akzeptiert ist. Innerhalb einer historischen Epoche einer Gesellschaft ist der Begriff also eingegrenzt. Das Problem ist nicht, das auszumachen, was heute eindeutig als Gewalt verstanden wird, sondern die Grenzbereiche, die unterschiedlich ausgedehnt werden können. (Wetzels, S. 56)

Je nach Disziplin wird in der Fachliteratur ein „enger“ oder „weiter“ personaler Gewaltbegriff verwendet. Die enge Abgrenzung auf körperliche Gewalt mit sichtbaren Verletzungsfolgen berücksichtigt viele Formen von Gewalt nicht, die auch starke Auswirkungen auf Menschen haben. Der enge Gewaltbegriff wird vor allem bei kriminologischen und medizinischen Verfahren benutzt. Der weite Begriff bezieht jede Gewalthandlung mit ein, auch wenn sie keine sichtbaren Spuren hinterlässt, z.B. psychische Gewalt. Dieser wird angewandt bei der psychiatrischen Behandlungen sowie in der sozialpädagogischen Prävention und Intervention. Hier steht im Vordergrund, welche Auswirkungen das Opfer subjektiv empfindet.

In der psychologischen Definition von Gewalt wird sie als instrumentelle Aggression beschrieben. Gewalt in der Familie kann aber in manchen Fällen auch erklärt werden durch impulsive Aggression oder durch eine Kombination der beiden Aggressionsformen. Deshalb schließt diese Arbeit in den Begriff Gewalt beide Aggressionsformen ein. Wenn eine bestimmte Form der Aggression gemeint ist, wird darauf hingewiesen.

Die strukturelle Gewalt, die belastend sein kann für die Familien, kann ein begünstigender Faktor für personale Gewalt sein. Deshalb ist es sinnvoll, dass eine geeignete Hilfe auch Rahmenbedingungen verändert, die belastend für die Familien sind. In dieser Arbeit geht es in erster Linie aber um personelle Gewalt. Es wird ein Gewaltbegriff benutzt, wie er von der WHO oben beschrieben wird.

4.2 Gewalt in der Familie

Im familiären Bereich war der Einsatz von Gewalt lange Normalität. Patriarchaische Strukturen wiesen den Mann als Oberhaupt der Familie aus, der über Leben und Tod seiner Frau und Kinder bestimmen konnte. Den gesellschaftlichen Wertvorstellungen nach war das Kind an unterster Stelle angesiedelt und hatte manchmal noch weniger Wert als Tiere. Kindstötungen waren bis zum 4. Jahrhundert nach Christus eine Methode, die Zahl des Nachwuchses zu regulieren. Die Sterblichkeitsrate bei Mädchen war besonders hoch. (Bange, S. 13)

Erst mit den Anfängen des christlichen Glaubens wurden Kindstötungen immer weniger gesellschaftlich akzeptiert. Gewalt als Erziehungsmittel wurde aber auch im christlichen Glauben für nötig befunden, um den Kindern Ordnung und Disziplin beizubringen. (Kempe/Kempe, S. 12)

Laut Hagemann-White ist häusliche Gewalt ist das Ausüben und Androhen von physischer, psychischer, sexueller, ökonomischer, sozialer und emotionaler Gewalt innerhalb einer bestehenden oder beendeten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung. Die involvierten Personen haben eine emotionale Bindung zueinander und die Gewalt wird in der Regel in der eigenen Wohnung ausgeübt. Die Person, die die Gewalt ausübt, nutzt ein Machtgefälle in der Beziehung aus und verletzt die Integrität des Opfers. (Lamnek, Luedtke, Ottermann, S.15)

Die Definition von Hagemann-White deckt sich mit dem Verständnis des Begriffs Gewalt in der Familie, wie sie in dieser Arbeit genutzt wird. Wichtig ist, dass zwar ein Machtgefälle Faktor ist, aber nicht festgelegt wird auf das Geschlecht. In der Arbeit werden nur die familiären Beziehungen in der elterlichen paarbeziehung und zwischen Eltern und Kind thematisiert, wobei die Gewalt von den Eltern ausgeht. Der Punkt der sexuellen Gewalt gegen Kinder wird außen vorgelassen, da er eine ausführliche Bearbeitung benötigt, die den möglichen Umfang dieser Arbeit übersteigt.

Der Deutsche Kinderschutzbund definiert „Kindesmißhandlung“ im engeren Sinn folgendermaßen:

„Kindesmißhandlung ist eine nicht zufällige, bewußte/unbewußte, gewaltsame körperliche/seelische Schädigung, die in Familien/Institutionen geschieht und die zu Verletzungen/Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tode führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht.“ (Blüml/Helmig/Schattner, S.415)

Die Ausdrücke elterliche Gewalt gegen Kinder in der Familie und Kindesmisshandlung werden in dieser Arbeit synonym benutzt und decken sich mit der Definition des Kinderschutzbundes.

Gewalt kann also impulsives oder zweckrationales Handeln sein, ausgeübt durch eine Person, die ein Machtgefälle innerhalb der elterlichen Paarbeziehung und/oder der Beziehung zwischen Eltern und Kind ausnutzt. Es kann physische, psychische, emotionale und soziale Gewalt ausgeübt werden, die die Integrität des Opfers verletzt und zu Verletzungen und Entwicklungshemmungen bis hin zum Tod führen kann.

Bei Gewalt in der Familie ist die Beziehung der Beteiligten, die durch eine einseitige Abhängigkeit geprägt ist, besonders zwischen Eltern und Kindern, ein wichtiger Faktor. Gerade durch die enge Bindung des Kindes an die Eltern hat die Gewalt besonders starke Auswirkungen auf das Vertrauen und Selbstvertrauen des Kindes. Die Menschen, die dem Kind Sicherheit und Selbstvertrauen geben sollten, schlagen, demütigen und vernachlässigen es. Die gewaltsame körperliche oder seelische Schädigung des Kindes ist unterschiedlich in ihrer Intensität und kann von leichten Verletzungen bis zum Tod reichen. Diese Spannbreite muss vor allem dann berücksichtigt werden, wenn es um geeignete Hilfen für die Kinder und ihre Familien geht.

5. Kinderschutzbewegung und Schutz des Kindes durch den Staat

In den letzten 40 Jahren erfuhr das Thema Gewalt in der Familie immer größeres Aufmerksamkeit . Dies hatte eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedienungen und eine Professionalisierung der sozialen Arbeit im Umgang mit betroffenen Familien zur Folge. Unter anderem trug dazu die Kinderschutzbewegung bei, die im Folgenden vorgestellt wird. Die heutige rechtliche Situation, die es Kindern ermöglichen soll, gewaltfrei aufzuwachsen, wird im zweiten Teil dieses Kapitels erläutert. Diese Rechte sind die Grundlage für das Vorgehen der öffentlichen Jugendhilfe nach § 8a bei Kindeswohlgefährdung, die unter anderem vorliegt, wenn in einer Familie Kinder misshandelt werden.

5.1 Kinderschutzbewegung

Jahrhundertelang war Gewalt in der Familie akzeptiertes Erziehungsmittel.

Als dann die Kindheit als eigenständige Entwicklungsphase längst akzeptiert war, wurde 1875 in den USA die erste „Society for the Prevention of Cruelty to Children“ gegründet. Anlass hierfür war 1874 unter anderem der Fall der achtjährigen Mary Ellen aus New York. Das Mädchen wurde von seinen Adoptiveltern ausgepeitscht, gefesselt und unzureichend ernährt. Von einer Nachbarin aufmerksam gemacht, konnte die Polizei nicht eingreifen, da es keine rechtliche Grundlage gab. Gerichte und Behörden verweigerten ihre Zuständigkeit. Durch die Intervention des damaligen Präsidenten der Tierschutzorganisation wurde der Fall vor Gericht gebracht, die Adoptiveltern wurden verurteilt und Mary Ellen in einem Heim untergebracht. (Wetzels, S. 7)

1875 wurde auch in Deutschland der „Verein zum Schutz der Kinder vor Ausnutzung und Misshandlung“ gegründet, der 1910 umbenannt wurde in „Deutscher Kinderschutz-Verband“ (DKSV). Der DKSV wurde während des Naziregimes verboten und nach dem Zweiten Weltkrieg neu gegründet, diesmal als „Deutscher Kinderschutzbund“ (DKSB). Zu dieser Zeit konzentrierte sich der Grundgedanke auf die Bekämpfung von elterlicher Gewalt und Sittlichkeitsdelikten. Der DKSB forderte eine Sexualerziehung, die auf Triebverzicht ausgerichtet war. Die Entrechtung und die Kontrolle der Familien stand im Vordergrund. Die Familien verschlossen sich jeder Hilfe von außen und die Bearbeitung der Probleme in der Familie wurde dadurch behindert. 1960 entstand im Zuge der Reformpädagogik eine Diskussion um Kinderschutz und Kinderrecht, die auch zu einer Wende in der Jugendhilfe führte. Statt um Kontrolle ging es von nun an um Hilfsmaßnahmen, die sich an „Verständnis und Solidarität“ orientierten. Die neue Kinderschutzbewegung setzte den Fokus auf die Durchsetzung der Grundrechte von Kindern. Die neuen Prinzipien der Arbeit mit betroffenen Familien beinhalteten: Hilfe statt Strafe, Freiwilligkeit, Vernetzung von Hilfsangeboten, Prävention, Verständnis und Aktivierung von Ressourcen. (Lamnek, Luedtke, Ottermann, S. 36)

Die Gesellschaft und die Politik sollten für das Thema Misshandlung und Ausbeutung von Kindern sensibilisiert werden und es sollten Kinderschutzzentren entstehen. Diese sollten Kindern die Möglichkeit bieten ohne Misshandlung und Unterdrückung aufzuwachsen. (Honig, S. 23)

In den weiteren Jahren dehnte sich der Themenkomplex der Kinderschutzbewegung auf weitere Themen aus wie z. B. sexuellen Missbrauch, emotionale und seelische Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und das stellvertretende Münchhausensyndrom. Themen waren unter anderem Kooperation zwischen Professionen, Studien zur Auswirkungen der Gewalt auf Kinder, Opfer- und Täterarbeit, Bekämpfung von Kinderpornografie und familien- und strafrechtliche Rahmenbedingungen. (Lamnek, Luedtke, Ottermann, S. 37)

Von den Vereinten Nationen (UN) wurde 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes angenommen. Hier sind unter anderem die Rechte auf eine gewaltfreie Erziehung und das Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt verankert. Deutschland hat das Übereinkommen am 26.01.1990 unterschrieben und 1992 bestätigt. 1998 ist in Deutschland das neue Kindschaftsrecht in Kraft getreten. Neben Umgangs- und Sorgerechtsregelungen wurde auch das Recht der Kinder auf „gewaltfreie Erziehung“ formuliert.

5.2 Schutz des Kindes durch den Staat

Bis 1929 hatte der Vater das Recht auf Züchtigung seiner Frau und seiner Kinder. 1929 wurde das Züchtigungsrecht gegenüber der Frau abgeschafft. Das gegen die Kinder blieb bis 1958 bestehen und wurde dann aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen, da die alleinige Berechtigung des Vaters auf Züchtigung gegen den Gleichheitsgrundsatz zwischen Mann und Frau verstieß. Schläge blieben also erlaubt und gehörten zu Erziehung dazu. Im Jahre 1968 wurde dem elterlichen Recht auf Erziehung und Pflege die elterliche Pflicht hinzugefügt. 1980 wurde die elterliche Gewalt in elterliche Sorge umformuliert, zu dieser Zeit gab es in anderen Ländern Europas schon ein Züchtigungsverbot. Das Züchtigungsverbot wurde in Deutschland im Jahr 2000 in das Gesetz aufgenommen. Die gewaltfreie Erziehung ist somit ein einklagbares Recht der Kinder. Wird dagegen verstoßen, handelt es sich um Kindesmisshandlung.

Über die Rechte und die Pflichten der Eltern gegenüber dem Kind wacht die staatliche Gemeinschaft. Die Pflicht bezieht sich auf das Wohl des Kindes, das es vom Staat zu schützen gilt. (Artikel 6 Abs. 2 GG)

Eltern haben somit eine Elternverantwortung und sind die Anwälte für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche brauchen für eine gute Entwicklung primäre Bezugspersonen, die sie begleiten, fördern und beschützen. Die Eltern sind für diese Aufgabe vorherbestimmt. Manche Eltern sind aber mit dieser Aufgabe aus unterschiedlichen Gründen überfordert und gefährden das Wohl ihres Kindes.

Das Wohl des Kindes kann gefährdet werden durch:

- die missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge
- der Vernachlässigung des Kindes
- unverschuldetes Versagen der Eltern
- das Verhalten eines/einer Dritten. (§ 1666 BGB)

In erster Linie haben die Eltern die Verantwortung für die Erziehung der Kinder und es ist ihre freie Entscheidung, wie sie diese umsetzen. Gelingt dies den Eltern nicht oder gefährden sie ihr Kind bzw. können Schaden nicht abwenden, so greift das staatliche Wächteramt ein, um das Wohl des Kindes zu schützen. Dies geschieht auf der Grundlage des Artikels 1 Abs. 1 GG :

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“

und des Artikels 2 Abs. 1 GG:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“.

Eltern sind also verpflichtet, auf der Grundlage der Menschenwürde ihre Elternverantwortung dem Kind gegenüber wahrzunehmen. Am 2.11.2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung beschlossen. Im § 1631 ABS. 2 BGB heißt es:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

[...]

Final del extracto de 81 páginas

Detalles

Título
Gewalt in der Familie. Auswirkungen auf die Kinder und Formen der sozialpädagogischen Prävention und Intervention
Universidad
University of Applied Sciences Bielefeld
Calificación
1,2
Autor
Año
2009
Páginas
81
No. de catálogo
V151919
ISBN (Ebook)
9783640641727
ISBN (Libro)
9783640642113
Tamaño de fichero
737 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Gewalt, Familie, Kinder, Prävention, Intervention, Hilfen zur Erziehung, Erziehung
Citar trabajo
Anika Markowski (Autor), 2009, Gewalt in der Familie. Auswirkungen auf die Kinder und Formen der sozialpädagogischen Prävention und Intervention, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/151919

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