Die Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund


Examination Thesis, 2010

69 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Definitionen
II.I Migrationshintergrund
II.2 Integration
II.3 Bildungsbenachteiligung / Bildungsbarrieren

III Migration in Deutschland
III.1 Geschichte der Migration
III.2 Migration und Schule - Von der Ausländerpädagogik zum
Integrationskonzept
III.3 Migrationshintergründe
III.3.1 Asylanten und Asylrecht, Flüchtlinge
III.3.2 Aussiedler und Spätaussiedler
III.3.3 Gastarbeiter

IV Die Bildungsbenachteiligung von Schülern mit
Migrationshintergrund
IV.1 Das Problem mit der Heimatkultur
IV.2 Deutsche Sprache und Spracherwerb
IV.3 Bildungsbenachteiligung aufgrund sozialer Faktoren
IV.3.1 Die Kapitaltheorie nach Pierre Bourdieu
IV.3.2 Reproduktion sozialer Ungleichheit und schulische Integration
IV.4 Bildungsbenachteiligung durch institutionelle Diskriminierung
IV.4.1 Institutioneller Rassismus
IV.4.2 Institutionelle Diskriminierung
IV.4.3 Institutionelle Diskriminierung durch die Institution Schule
IV.4.4 Institutionelle Diskriminierung in der Phase der Einschulung /
Grundschule
IV.4.5 Institutionelle Diskriminierung beim Übergang in die Sekundarstufe
IV.5 Segregation in der Sekundarstufe I
IV.6 Weitere Formen von Bildungsbenachteiligung

V Schüler mit Migrationshintergrund innerhalb der einzelnen Schulformen
V.1 Vorschulische Bildung und der Besuch der Grundschule
V.2 Die Überrepräsentation von Schülern mit Migrationshintergrund auf Schulen zur Lernförderung (Sonderschulen)
V.3 Schüler mit Migrationshintergrund in den neuen Bundesländern

VI Schüler mit Migrationshintergrund im Blickpunkt der PISA-Studien (Programme for International Student Assessment)
VI.1 PISA 2000
VI.2 PISA 2003
VI.3

VII Möglichkeiten zur Förderung von Schülern mit Migrationshintergrund
VII.1 Bildungssprache als Voraussetzung für Schulerfolg
VII.2 Bilingualität
VII.3 Interkulturelle Pädagogik und weitere Fördermaßnahmen

VIII Fazit

Vorwort

Im Sommersemester 2006 erfuhr durch Prof. Dr. Dr. hc. Dieter Schulz in der Vorlesung „Allgemeine Didaktik“ von einem Projekt zur Durchführung von Förderunterricht für Schüler mit Migrationshintergrund. Die Möglichkeit zur Durchführung praktischer Lehrtätigkeiten reizte mich, so dass ich mich für diesen Förderunterricht anmeldete. Kurz darauf kam die Zulassung zum Seminar und nach wenigen Treffen begann dann im Oktober 2006 die Förderlehrertätigkeit an der Mittelschule Nordwest in Torgau. Da man ausschließlich mit Schülern mit Migrationshintergrund zu tun hatte, stellte man sich speziell auf deren Ansprüche ein. Bald stellte ich fest, dass die Schüler allesamt in ihren schulischen Leistungen unterdurchschnittlich abschnitten. Mich interessierte, warum gerade Schüler mit Migrationshintergrund so schlecht in der Schule sind, so dass ich mich innerhalb der Soziologie und auch in der Pädagogik mit dem Thema näher auseinandersetzen wollte und dementsprechende Seminare besuchte. Inzwischen arbeite ich seit über drei Jahren an der Schule und habe schon mehreren Schülern Förderunterricht erteilt. Des Weiteren habe ich bereits zwei Hausarbeiten zum Thema Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund verfasst, wobei eine Arbeit bereits publiziert wurde. Da mich das Thema der Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund praktisch meine gesamte Studienzeit über begleitet hat, wählte ich dieses ebenfalls für meine Examensarbeit, um noch einmal die Gründe für die Bildungsbenachteiligung zu reflektieren, da sich im Lauf der letzten Jahre teilweise persönliche Ansichten über die Frage der Benachteiligung geändert haben.

Mein Dank gilt an dieser Stelle Frau Dr. Iris Mortag, bei der ich in meiner Tätigkeit als studentische Hilfskraft die Möglichkeit hatte, besseren Einblick in die gewählte Thematik zu gewinnen. Für die vielen konstruktiven Gespräche, die so manchen anregenden Gedanken für die Arbeit brachten, danke ich ihr besonders. Weiterhin danke ich dem Schulleiter und dem Lehrerkollegium der Mittelschule Nordwest, die mich als Förderlehrer positiv empfangen und mir im Verlauf meiner Tätigkeit stets unterstützend zur Seite gestanden haben. Ebenfalls danke ich Frau PD Dr. habil. Uta Starke und Herrn Dr. Dieter Koop für die wissenschaftliche Betreuung meiner Arbeit. An letzter Dank sei Frau Christel Scholz gewidmet, die sich die Zeit nahm, meine Wissenschaftliche Arbeit Korrektur zu lesen und den ein oder anderen Hinweis gab.

I Einleitung

Die Wanderungsbewegung von Menschen auf der ganzen Welt hat in den letzten 20 Jahren zugenommen und somit an Bedeutung für Politik, Wirtschaft und das Sozialwesen gewonnen. Allein zwischen 1990 und 2000 ist die Migration um etwa 46 Prozent angestiegen. Dieser Anstieg resultiert aus unterschiedlichen Gründen, wie beispielsweise dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion und somit des gesamten Ostblocks. Ungünstige wirtschaftliche Veränderungen, schlechte soziale Bedingungen oder aber auch Kriege ließen die Menschen aus ihren Heimatländern fliehen, um in anderen Ländern ein besseres Leben führen zu können. Diese Menschen müssen im Aufnahmeland integriert werden, was durch Einbürgerung, soziale Sicherung oder auch mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt geschehen kann. Wichtig ist insbesondere für die Kinder, dass diese Zugang zum Bildungssystem erhalten, um somit die nötigen Kompetenzen zu erwerben, die sie auf ein Leben in der Gesellschaft und ein weiteres Lernen in Ausbildung bzw. Beruf vorbereiten. Die wichtigste Kompetenz die sie dabei benötigen, ist die sprachliche.[1]

Aus welchen Gründen jedoch werden Migrantenkinder in deutschen Schulen benachteiligt? Zuerst wäre einerseits der soziale Hintergrund als Benachteiligungsfaktor anzugeben, da ein Großteil dieser Schülerpopulation aus sozial schwachen Verhältnissen stammt und der soziale Faktor schwerer wiegt, als der kulturelle. Weiterhin wäre die Benachteiligung zu nennen, die eben durch den Migrationshintergrund selbst entsteht. Ebenfalls wäre in diesem Zusammenhang der sprachliche Hintergrund zu erwähnen und die Unkenntnis über die deutsche Kultur, aber auch der kurze Schulbesuch bei später Einwanderung und auch die unsicheren Perspektiven für einen Aufenthalt, führen durchaus zu Benachteiligungen. Als letzter Punkt kann noch die Benachteiligung aufgrund der Situation in Schulen betrachtet werden, dabei in Form von absichtlicher bzw. unabsichtlicher institutioneller Diskriminierung.[2]

Zu Beginn der Arbeit möchte ich einige Begriffe zur Problematik näher erläutern, bzw. Definitionen anbringen. Im weiteren Verlauf wird kurz auf die Migration in Deutschland eingegangen, dabei sollen Migrationshintergründe und die Geschichte der Migration knapp dargelegt und die Veränderung seitens der Politik von einer Ausländer- zu einer Integrationspädagogik dargestellt werden. Anschließend wird die Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund allgemein beleuchtet. In diesem Zusammenhang werden die Punkte Kultur, Sprache, sozialer Hintergrund institutionelle Diskriminierung, sowie die Segregation innerhalb der Sekundarstufe I näher in Augenschein genommen. Im fünften Abschnitt steht die Verteilung der ausländischen Schüler auf den einzelnen Schulformen in der näheren Betrachtung. Dabei wird besonders die Überrepräsentation von Schülern mit Migrationshintergrund auf Sonderschulen im zentralen Blickpunkt stehen. Auch die PISA-Studien, die seit dem Jahr 2000 durchgeführt werden, sollen in Hinblick auf Migration und schulische Leistungen näher untersucht werden. Abschließend wird auf Möglichkeiten zur Förderung von Migrantenkindern eingegangen und es werden Lösungen zur Vermeidung von Bildungsbenachteiligung erörtert.

Hauptanliegen der Arbeit soll sein, zu erörtern, ob Schüler mit Migrationshintergrund ausschließlich durch gesellschaftliche oder politische Bedingungen im Bildungssystem benachteiligt sind, oder ob auch persönliche Faktoren zur Benachteiligung beitragen.

Fakt ist, dass in Deutschland ausländische Kinder auf Gymnasien unterrepräsentiert, dafür auf Haupt- oder Sonderschulen überrepräsentiert sind. Im Oktober 2008 gab es 137.000 ausländische Kinder, damit 6,5% aller Schüler mit Migrationshintergrund, die über keinen Schulabschluss verfügen.[3] Auch innerhalb verschiedener Schulleistungsstudien, wie PISA, IGLU oder TIMMS wurde immer wieder nachgewiesen, dass Schüler aus ausländischen Familien in Testreihen schlechter Abschneiden, als ihre deutschen Mitschüler. Dass demzufolge davon auszugehen ist, dass es eine gewisse Form von Benachteiligung von ausländischen Kindern geben muss, scheint offensichtlich. Häufig wird dieses schlechte Abschneiden auf das dreigliedrige deutsche Schulsystem abgewälzt. Ob aber wirklich ausschließlich das Schulsystem mit seinen handelnden Akteuren Schuld an dieser misslichen Lage hat, oder auch die Migranten an der Benachteiligung ihren Anteil haben, soll versucht werden darzustellen.

Um den Lesefluss der Arbeit zu erleichtern, wird auf die feminine Geschlechtsform verzichtet und stattdessen lediglich die maskuline Form der Personenbezeichnung verwendet. Gemeint sind allerdings stets die weiblichen und männlichen Personen. Weiterhin sind, insofern von ausländischen Kindern, Jugendlichen oder Familien gesprochen wird, stets alle Gruppen mit Migrationshintergrund gemeint und somit auch jene, die bereits einen deutschen Pass und damit die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

II Definitionen

II.I Migrationshintergrund

Alle Personen, die nach 1949 nach Deutschland eingewandert sind, gehören der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund an. Dabei ist es unbedeutend, welcher Staatsangehörigkeit sie zuzuordnen sind. Besonders relevant ist hierbei, dass auch Kindern, welche in Deutschland geboren sind, ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird.[4] Diese Definition kam nach großer Diskussion zustande, nachdem seitens Nordrhein-Westfahlen bemängelt wurde, dass es mit der Ausweitung des Migrationsbegriffes auf die 3.Generation zu weit führen würde, da Kinder von in Deutschland geborenen Ausländern theoretisch keinen Migrationshintergrund besäßen. Letztlich blieb aber die bereits dargelegte Fassung gültig, Nordrhein-Westfahlen konnte sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen.[5]

II.2 Integration

Der Begriff der Integration wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet und steht der lateinischen Bezeichnung nach für Wiedereinbeziehung, bzw. die Eingliederung in ein Ganzes. Heute wird hauptsächlich in der Ausländer- oder Sonderpädagogik von Integration gesprochen.[6] Die erzieherische Eingliederung von Personen oder Gruppen soll dabei vor allem eine Trennung von Regel- und Sondererziehungen vermeiden und gleichzeitig harmonisch und konfliktfrei verlaufen.[7] Clemens Niekrawitz weist darauf hin, dass Integration keinesfalls mit Assimilation gleichgesetzt werden darf, damit kulturelle Werte der Migranten nicht verloren gehen. Diese „Germanisierung“ hätte zur Folge, dass diese durch die Migranten einerseits als Diskriminierung aufgefasst werden kann und eine Reintegration in das Heimatland verhindert, welche letztlich zu einem dauerhaften Aufenthalt der Migranten führt, der in Zeiten der Gastarbeiteranwerbung politisch unerwünscht war[8], aber inzwischen durchaus akzeptiert ist, wie auch die Integrationsgipfel seitens der Bundesregierung zeigen.

Wenn Menschen mit Migrationshintergrund gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, wie zum Beispiel Bildung, haben und an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, kann von Integration ausgegangen werden. Dabei kann Integration in vier Dimensionen untergliedert werden, die strukturelle, kulturelle, soziale und identifikatorische Integration. Unter der strukturellen Integration versteht man den Prozess, in welchem die Migranten zum Teil der Gesellschaft werden und somit gleichberechtigt Zugang zu gesellschaftlichen Positionen, sowie Gütern erlangen. Der Aneignungsprozess der Sprache, Normen und Werte vollzieht sich in der kulturellen Dimension von Integration, welche auch als Akkulturationsprozess verstanden werden kann. In der Phase der sozialen Integration finden die Migranten Anschluss zu Mitmenschen der Aufnahmegesellschaft und werden durch diese akzeptiert und anerkannt. Letztlich kommt es im Lauf der identifikatorischen Integration zu einem subjektiven Zugehörigkeitsgefühl in der neuen Gesellschaft. Erst wenn Migranten in allen vier Dimensionen integriert sind, ist von einer vollständigen Integration des Individuums auszugehen.[9]

II.3 Bildungsbenachteiligung / Bildungsbarrieren

Benachteiligung auf dem Sektor der Bildung kann durch verschiedene Umstände gegeben sein. Diese Umstände können sozio-kulturelle oder politisch-ökonomischer Natur sein. Neben subjektiv existierenden Barrieren, wie beispielsweise der Intelligenz eines Individuums, wird besonders Kindern aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten oder –gruppen die Teilnahme an Bildungsangeboten und somit der Erwerb allgemeiner Schulbildung erschwert.[10] Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es in Artikel 3 Absatz 3:

„Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden….“[11]

Diese Chancengleichheit steht allerdings nur auf dem Papier, in der Realität treten vor allem ökonomische Schwierigkeiten, sprachliche Defizite und fehlende Lern- und Leistungsmotivationen als Lernbarrieren auf.[12] Allerdings kann Bildungsbenachteiligung auch in Form von institutioneller Diskriminierung auftreten, welche nicht zwingend willkürlich erscheinen muss. Als institutionelle Barrieren wären an dieser Stelle die Strukturen und Arbeitsweisen der Schulen aufzuführen, gleichwohl deren Programme, weiterhin sind es aber auch Bedingungen des politischen und sozialen Kontexts des schulischen Agierens.

III Migration in Deutschland

III.1 Geschichte der Migration

Bereits 1871 spielte Zuwanderung ins Ruhrgebiet eine große Rolle, später im nationalsozialistischen Deutschland betrug der Anteil ausländischer Arbeiter, vor allem in der Kriegswirtschaft, 19,9%.[13] Nach dem Ende des II. Weltkrieges war das Land bevölkerungs-mäßig stark geschwächt, wodurch sich ein Arbeitskräftemangel manifestierte, der auch in der Zeit des Wirtschaftswachstums noch akut war. Aufgrund dieses Umstandes kam es zu Verträgen zwischen Deutschland und verschiedenen süd- und außereuropäischen Staaten, bei denen es Ziel war, Arbeitskräfte für die Bundesrepublik zu gewinnen. Diese Personengruppe sollte spezifische Qualifikationen in ihrem jeweiligen Berufsfeld erhalten, um auch später den Industrien ihrer Heimatländer dienlich zu sein. Ursprünglich war dabei eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr für die Gastarbeiter vorgesehen.[14] Da sich dieser Aufenthalt, durch den anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung, jedoch verlängerte, holten die Gastarbeiter ihre Familien nach, die von der Politik gewollten Billigarbeiter entwickelten sich langsam aber stetig zu Einwanderungsfamilien, denen es fern lag, Deutschland wieder zu verlassen. Allein für das Ruhrgebiet werden für 1955 etwa sechs Millionen Arbeitsmigranten gezählt.[15] Dabei war vor allem ein Nachzug von Kindern durch die Bundesregierung nicht geplant. Carolin Reißlandt unterteilt die Migrationsbewegung in folgende fünf Phasen: 1.Phase 1955 bis 1973: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, In der zweiten Phase kam es infolge der einsetzenden Ölkrise zu einem Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte und zur Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung, die Anwerbeverträge seitens der Bundesregierung wurden gekündigt. Aufgrund der Krise waren die wirtschaftlichen Verhältnisse auch in den Heimatländern der Gastarbeiter desolat, so dass eine Rückkehr nicht von ökonomischem Nutzen für die Arbeiter war. Des Weiteren konnte es sich Deutschland nicht erlauben, einen Großteil von ihnen auszuweisen, da zwischenzeitlich viele Wirtschafts- und Dienstleistungszweige durch ausländische Werktätige überrepräsentiert waren. Während der 3.Phase von 1979 bis 1980 existierten konkurrierende Integrationskonzepte, bevor es in der 4.Phase zwischen 1981 und 1990 zu einer Wende in der Ausländerpolitik kam. Zwischen den Jahren 1991 und 1998, der fünften Phase, kam es immer wieder zu Dementi und abschließend zur praktischen Akzeptanz der Einwanderungssituation und letztlich in der sechsten Phase, in den Jahren 1998 bis 2004 zur Debatte über Staatsangehörigkeit und Zuwanderung. Hauptkern der Diskussion war im Verlauf dieser Jahre die Frage, ob Deutschland Einwanderungsland sei oder nicht.[16]

III.2 Migration und Schule - Von der Ausländerpädagogik zum Integrationskonzept

In den letzten 50 bis 60 Jahren sind Menschen aus den verschiedensten Regionen der Welt und mit unterschiedlichsten Beweggründen nach Deutschland eingewandert. Viele dieser Migranten holten im Verlauf der Jahre ihre Familien nach Deutschland, um sich hier auf Dauer niederzulassen, um vor allem einen besseren Lebensstandard zu genießen. Es versteht sich dabei von selbst, dass auch die Kinder der ausländischen Familien beschult werden müssen, um ihnen eine bestmögliche Ausbildung zu gewährleisten.[17] Dies wurde im Verlauf der Jahre unterschiedlich gehandhabt. Die Schulpflicht wird in Deutschland aufgrund der Kulturhoheit der Länder durch eben diese geregelt. Dabei gibt es teilweise unterschiedliche Direktiven zur Durchführung. Bereits auf der Kultusministerkonferenz vom 3.Dezember 1971 beschlossen die Minister, dass ausländische Kinder in die entsprechende Klasse ihres Geburtsjahres aufzunehmen seien, insofern sie der deutschen Sprache der jeweiligen Stufe entsprechend mächtig sind. Ebenfalls wurde die Möglichkeit in Erwägung gezogen, spezielle Vorbereitungsklassen einzurichten, um die Schüler auf ihre Jahrgangsstufe vorzubereiten. Insbesondere sollte auch die Muttersprache in den Unterricht mit einbezogen werden, sowie eine adäquate Schulung für Lehrkräfte erfolgen. Bei einer der nächsten Konferenzen 1976 bestätigte man erneut diese Beschlüsse und traf einige weitere Regelungen in Bezug auf den Unterricht für ausländische Schüler. Dabei wurde die Dauer der Vorbereitungsklassen auf maximal zwei Jahre festgelegt und gleichzeitig sollten weitere spezielle Fördermaßnahmen ermöglicht werden. Die Überweisung auf Sonderschulen, auf die ich später noch zu sprechen komme, sollte den gleichen gültigen Regelungen entsprechen, welche auch für die deutschen Schüler galten. Auf einer der letzten Kultusministerkonferenzen vom 25.Oktober 1996 wurden die Kriterien der Toleranz und Akzeptanz gegenüber ausländischen Mitbürgern in den Vordergrund gerückt. Die Minister waren sich einig, dass diese Eigenschaften oftmals vor allem durch erwachsene Vorbilder nicht „gelebt“ werden und Kinder und Jugendliche somit diese Stereotype und Einstellungen häufig ohne Hinterfragen übernehmen. Man sah die Pädagogik in der Pflicht zu handeln, um Vorurteile abzubauen und eine Diskriminierung von ausländischen Schülern zu vermeiden bzw. zu verhindern. Am 24.Mai 2005 wurden auf der Kultusministerkonferenz die sprachlichen Probleme der Schüler mit Migrationshintergrund maßgeblich auf die familiären Umstände zurückgeführt. Dabei seien vor allem die sozialen Bedingungen, denen die Familie unterliegt, hauptsächlich ausschlaggebend für den schulischen Erfolg der Kinder. An dieser Stelle kam es zu Vorschlägen, das eine Einführung muttersprachlichen Unterrichts am Nachmittag möglich wäre, Deutsch als Zweitsprache in den Lehrplan aufzunehmen sei und vor allem, dass auch Kindern von Asylsuchenden die Schulpflicht zu ermöglichen sei. Da aber, wie bereits erwähnt, die Bildungshoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt, ist die Umsetzung der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz ein besonderes Problem. Die Ergebnisse der Konferenz haben somit lediglich empfehlenden Charakter.

Gerade in den Anfangsjahren der Gastarbeiteranwerbung in Deutschland und später bei Einreisewellen von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellte sich immer wieder die Frage, ob die mit- oder nachgereisten Kinder der Arbeiter zu beschulen seien, oder nicht. Die Entscheidung fiel letztlich zu Gunsten der Kinder, dass diese den deutschen Schülern rechtlich gleichzustellen seien und der Schulpflicht unterliegen. Ein Grund für diese politische Entscheidung ist darin zu suchen, dass Folgekosten in Form von Sozialhilfe oder auch Unterstützung der Kinder durch Sozialarbeit höher liegen würden, als sie der allgemeinen Schulpflicht zuzuführen. Des Weiteren wurde auch von der Idee Abstand genommen, separate Schulen ausschließlich für Kinder mit Migrationshintergrund einzurichten, stattdessen ging man zur Idee des Integrationskonzeptes über.[18]

Das Konsortium Bildungsberichterstattung hat in seinem Bericht über Bildung in Deutschland von 2006 folgendes festgestellt.

„Es besteht Einvernehmen in Politik und Wissenschaft, dass dem Erziehungs-, Bildungs- und Qualifikationssystem eine Schlüsselfunktion für den langfristigen Erfolg der gesellschaftlichen Integration von Migranten(kindern) zukommt. Besonders angesichts der demographischen Entwicklung sind Förderung und (Aus-)Bildung junger Migrantinnen und Migranten – als Kinder der einzig wachsenden Bevölkerungsgruppe – für gesellschaftliche Produktivität und gesellschaftlichen Wohlstand von großer Bedeutung.“[19]

Aus diesem Zitat geht hervor, dass aufgrund sinkender Nachwuchszahlen bei deutschen Familien ein besonderes Augenmerk auf die Familien mit Migrationshintergrund und dabei besonders auf deren Kinder gelegt werden muss. Das Konsortium betrachtet Zuwanderung zu einem als Aufgabe und Chance, schließt aber auch aus, das einzig die Bildungsinstitutionen zu einer gelungenen Integration ausländischer Kinder beitragen können. Vielmehr erachten sie es als nötig, dass die Politik, sowie das soziale und ökonomische Umfeld Hilfestellungen leisten müssen. Das Hauptziel, welches erreicht werden soll, ist, dass die Schüler durch Bildung besser integriert werden, um letztlich ihrem deutsch Pendant in Abschlüssen und Kompetenzen in nichts mehr nachzustehen. Auch wenn sich im Laufe der letzten Jahre gute Entwicklungen im Bereich der schulischen Bildung auf Seiten der Schüler mit Migrationshintergrund zeigen, so haben internationale, sowie nationale Schulleistungstests doch offengelegt, dass sich starke Diskrepanzen bei den erreichten Schulabschlüssen gegenüber ihrem deutschen Pendant zeigen. Hierbei fällt besonders auf, dass ausländische Schüler am Gymnasium deutlich unterrepräsentiert sind, jedoch auf der Hauptschule einen großen Anteil der Schülerschaft ausmachen.[20]

III.3 Migrationshintergründe

Das mit Migration Menschen verschiedenster Herkunft und aus unterschiedlichsten Gründen ihren Weg nach Deutschland gesucht haben, ergibt sich aus den bisher erfolgten Ausführungen. Auch bei den Kindern und Jugendlichen muss im Sinne eines Migrationskonzeptes beachtet werden, ob diese als selbst zugewanderte Personen nach Deutschland kamen, oder ob sie hier geboren sind, und somit der Kategorie der zweiten Generation zugeordnet werden.

In Deutschland wurden bis zum Jahr 2005 statistische Erfassungen der Menschen mit Migrationshintergrund nach dem Ausländerkonzept vorgenommen, ein Wechsel zum Migrationskonzept erfolgte hier durch den Mikrozensus. Dieser wurde nötig, da seit dem 1.Januar 2000 für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern eine Gesetzesnovelle gilt.[21] Diese besagt:

„…(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

Durch diese statistischen Erhebungen können seitdem spezielle Daten zum Migrationshintergrund aufgeschlüsselt werden, was mit dem bisherigen Konzept so nicht möglich gewesen ist. Besonders für die Auswertung dieser Daten, auch im Hinblick auf bildungspolitische Fragestellungen, ergeben sich nunmehr realitätsnähere Chancen.[23] In Deutschland haben derzeit etwa 15,4 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund.[24] Für das Bildungssystem ist dabei jedoch nur der Personenkreis der unter 25-Jährigen relevant. Die Herkunft der Kinder ist dabei äußerst heterogen. Ein beträchtlicher Teil von ihnen kommt aus der Türkei, aber ebenso aus den ehemaligen Anwerbestaaten und aus der ehemaligen Sowjetunion. Dabei sind natürlich nicht alle Schüler der Gruppe der Selbstzugewanderten zuzuordnen, sondern besonders aus der Gruppe der türkischen Kinder sind viele bereits in Deutschland geboren und gehören somit der zweiten oder gar dritten Generation der Kinder mit Migrationshintergrund an.[25]

III.3.1 Asylanten und Asylrecht, Flüchtlinge

In Deutschland genießen politisch verfolgte Menschen Asylrecht.[26] Inzwischen sind es allerdings nicht nur politische Umstände, die die Menschen zu einer Flucht aus ihrem Heimatland veranlassen. Aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen, ökologischen aber auch ökonomischen Faktoren nehmen die Flüchtlingsströme zu. Diesen Strömungen versucht man durch Gesetze entgegenzuwirken.[27] Die sozialen Möglichkeiten für die Gruppe der Asylanten sind in Deutschland aufgrund der ihnen auferlegten Rechtsstatuten sehr gering. Im Falle einer Eingliederung nach langer Aufenthaltsdauer führt dieser Umstand zu einer sehr schwachen sozialen Eingliederung.[28]

III.3.2 Aussiedler und Spätaussiedler

Die Zuwanderung von Aussiedlern bzw. Spätaussiedlern begann in der Phase nach dem II. Weltkrieg und setzt sich noch bis in die heutige Zeit hinein fort. Diese Personengruppe zählt gemäß Artikel 116 des Deutschen Grundgesetzes nicht zu den Ausländern.[29] 1993 kam es zum Erlass des Kriegsfolgenreinigungsgesetzes, was zu einem sprunghaften Anstieg des Zuzuges von der nun als Spätaussiedler bezeichneten Gruppe führte. Gleichzeitig war auch die Auflösung der Warschauer-Pakt-Staaten mit verantwortlich für den Ansturm seitens der Spätaussiedler.[30] Problematisch ist für empirische Untersuchungen zur Bildungsbeteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund, dass diese Personengruppe erst seit 1990 durch die Integrationspolitik erfasst wird. Bis dahin verlief die Integration eher stillschweigend neben der von Gastarbeitern und Asylsuchenden. Durch die Veränderungen in den Gesetzen zur Zuwanderung von Aussiedlern wurden die sozialen Zustände der Aussiedler drastisch verschlimmert.

III.3.3 Gastarbeiter

Aufgrund der Nachkriegssituation in Deutschland, sowie dem damit resultierenden Problem des Arbeitskräftemangels während der Expansion der Weltwirtschaft, kam es zu Verträgen zwischen Deutschland und verschiedenen südeuropäischen, aber auch außereuropäischen Staaten. Ziel hierbei war es, Arbeitskräfte für die Bundesrepublik zu gewinnen, ihnen spezifische Qualifikationen zukommen zu lassen, damit sie später der Industrie in ihren Heimatländern dienlich werden konnten.[31] Ursprünglich war dabei eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr vorgesehen. Da diese Aufenthaltsspanne jedoch verlängert wurde, holten die Gastarbeiter ihre Familien nach Deutschland nach, die von der Politik gewollten „Billigarbeiter“ entwickelten sich langsam aber stetig zu Einwanderungsfamilien, denen es fern lag Deutschland wieder zu verlassen. Aus diesem Grund erhöhte sich der Familiennachzug stetig. Vor allem ein Nachzug von Kindern war durch die Bundesregierung nicht geplant.[32] Durch die Ölkrise 1973 kündigte man seitens der Bundesregierung die Anwerbeverträge. In der Zwischenzeit waren aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Ländern der Gastarbeiter desolat und Deutschland konnte es sich ebenso nicht erlauben, einen Großteil von ihnen auszuweisen, da viele Wirtschaftszweige, vor allem im Niedriglohnsektor, mit ausländischen Arbeitskräften überrepräsentiert waren.

Man könnte an dieser Stelle weitere Ausführungen zur Kategorisierung von Migrationshintergründen machen, bzw. die einzelnen Gruppen mit ihren Wanderungshintergründen näher betrachten, da dazu aber schon zahlreiche Werke erschienen sind, soll an dieser Stelle auf eine tiefgründige Aufarbeitung verzichtet werden.[33]

[...]


[1] Walter, Oliver & Taskinen Päivi (2007): Kompetenzen und bildungsrelevante Einstellungen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Ein Vergleich mit ausgewählten OECD-Staaten. in: PISA-Konsortium Deutschland (Hrsg.)(2007): PISA´06. Die Ergebnisse der dritten internationalen Vergleichsstudie, Münster: Waxman, S.337f

[2] Gill, Bernhard (2005): Schule in der Wissensgesellschaft. Ein soziologisches Studienbuch für Lehrerinnen und Lehrer. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S.168

[3] Statistisches Bundesamt: Stand 21.10.2008 URL: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/zdw/2008/PD08__042__p002.psml [Zugriff am 02.02.2010]

[4] Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2008): Bildung in Deutschland 2008. Ein

indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Übergängen im Anschluss an den Sekundarbereich I,

Bielefeld : W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, S.VIII

[5] URL: http://www.migration-info.de/mub_artikel.php?Id=081002 [Zugriff am 12.01.2010]

[6] Böhm, Winfried (2005): Wörterbuch der Pädagogik. 16.Auflage, Stuttgart: Alfred Kröner Verlag, S.313f

[8] Niekrawitz, Clemens (1991): Interkulturelle Pädagogik im Überblick. Von der Sonderpädagogik für Ausländer zur interkulturellen Pädagogik für alle ; ideengeschichtliche Entwicklung und aktueller Stand. 2. Auflage, Frankfurt a.M.: Verl. für Interkulturelle Kommunikation, S.

[9] [9][9] Dietrich, Ingrid & Selke, Sylvia (2007): Begleiten statt ausgrenzen. Lernbegleitung von russlanddeutschen Spätaussiedler-Jugendlichen an Hauptschulen. Baltmannsweiler: Schneider Verlag, S.114f

[10] Böhm (2005), S.92

[11] ohne Autor (2005): Grundgesetz. Menschenrechtskonvention. Europäischer Gerichtshof. Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Parteiengesetz. Untersuchungsausschussgesetz. 40.Auflage, München: Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co. KG, S.15

[12] Böhm (2005), S.15

[13] Baethge, Martin (2005): Berichterstattung zur sozioökonomischen Entwicklung in Deutschland. Arbeit

und Lebensweisen, Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S.351

[14] Seitz, Stefan (2006): Migrantenkinder und positive Schulleistungen, Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt , S.10

[15] Baethge (2005), S.351

[16] Auf eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Phasen soll an dieser Stelle verzichtet werden

hierzu Reißlandt, Carolin (2005): Migration in Ost- und Westdeutschland 1955 – 2004

URL: http://www.bpb.de/themen/8Q83M7,0,0,Migration_in_Ost_und_Westdeutschland

_von_1955_bis_2004.html, [Zugriff am 08.12.2009]

[17] An dieser Stelle soll nur eine kurze Ausführung über die Empfehlungen der Kultusministerkonferenzen erfolgen, auf eine ausführlichere Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Weitere Ausführungen in Seitz (2006), S.15-30

[18] Gomolla, Mechthild & Radtke, Frank-Olaf (2007): Institutionelle Diskriminierung. Die Herstellung ethnischer Differenz in der Schule, 2.Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S.83f

[19] Konsortium Bildungsberichterstattung (2006): Bildung in Deutschland. Ein indikatorengestützter

Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Bielefeld : W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG,

S.137

[20] Konsortium Bildungsberichterstattung (2006), S.137

[21] ebenda, S.139

[22] $4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), URL: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/__4.html

[Zugriff am 12.01.2009]

[23] speziell zur Aufschlüsselung der Statistischen Erhebung des Mikrozensus und zur Heterogenität der

Migration Konsortium Bildungsberichterstattung (2006), S.139

[24] Statistische Ämter des Bundes und der Länder (2009): Bevölkerung nach Migrationsstatus regional.

Ergebnisse des Mikrozensus 2007, Wiesbaden : Hessisches Statistisches Landesamt, S.12

[25] Konsortium Bildungsberichterstattung (2006), S.140ff

[26] Zum Asylrecht Deutschlands Art.16a Grundgesetz (2001), S.19

[27] Seitz (2006), S.11f

[28] Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (2004): Migration und Integration. Erfahrungen

nutzen, Neues wagen (Jahresgutachten 2004), Berlin: ohne Verlag, S.12f

[29] Art.116, Grundgesetz (2001), S.59

[30] Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (2004), S.99ff

[31] Seitz (2006), S.10

[32] Emmerich, Michaela (1987): Die soziale Situation ausländischer Kinder in der Bundesrepublik Deutschland. in Buchkremer, Hansjosef & Emmerich, Michaela (Hrsg.)(1987): Ausländerkinder. Sonderpädagogische Fragestellungen. Hamburg: EB-Verlag, S.54f

[33] Literatur zum Thema Migration u.a. Angenendt, Steffen (1997): Migration und Fluch.: Aufgaben

und Strategien für Deutschland, Europa und die internationale Gemeinschaft. Bonn: Bundeszentrale

für Polit. Bildung. (Schriftenreihe / Bundeszentrale für Politische Bildung, 342)

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Details

Title
Die Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund
College
University of Leipzig  (Institut für Soziologie)
Course
-
Grade
1,5
Author
Year
2010
Pages
69
Catalog Number
V152157
ISBN (eBook)
9783640641567
ISBN (Book)
9783640642151
File size
2102 KB
Language
German
Notes
Es handelt sich hier um meine Wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des 1.Staatsexamens für Lehramt an Mittelschulen
Keywords
Bildungsbenachteiligung, Migrationshintergrund, Schüler, Kinder und Jugendliche, Pierre Bourdieu
Quote paper
Peter Dähn (Author), 2010, Die Bildungsbenachteiligung von Schülern mit Migrationshintergrund, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152157

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