Résumé ou Introduction
Geschäftsfähig sind Menschen, die in voller Verantwortung Verträge schließen können. Daneben gibt es aber auch Einschränkungen: Geschäftsunfähig sind Menschen, die noch keine sieben Jahre alt oder geisteskrank sind und somit einen Vormund haben (vgl.: § 104 Nr.1 und 2 BGB) . Beschränkt geschäftsfähig sind Menschen zwischen dem siebten und siebzehnten Lebens-jahr (siehe: § 106 und § 107 BGB) . Vollgeschäftsfähig sind die Menschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (vgl.: § 2 BGB).
- Citation du texte
- Christian Moor (Auteur), 2010, Kündigung von Verträgen in Bezug auf Versicherungverträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152176
Devenir un auteur
✕
Extrait de
7
pages
Commentaires