Islamic Banking

Herausforderungen für das Risikomanagement islamischer Banken


Bachelorarbeit, 2010

44 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

INHALTSVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG

2. GRUNDLAGEN DES I SLAMIC B ANKING
2.1 Grundlegende Prinzipien und Verbote
2.2 Die wichtigsten Finanzinstrumente

3. H ERAUSFORDERUNGEN FÜR DAS I SLAMISCHE F INANZWESEN
3.1 Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen
3.2 Defizite im Marktumfeld
3.3 Defizite auf operationaler Bankenebene

4. RISIKOBETRACHTUNG IM ISLAMIC BANKING
4.1 Definition des Risikomanagement-Prozesses
4.2 Typische (islamische) bankbetriebliche Risikoarten
4.2.1 Liquiditätsrisiko
4.2.2 Marktrisiko
4.2.3 Ausfall- bzw. Kreditrisiko
4.2.4 Operationelle Risiken
4.2.5 Islamspezifische Risiken
4.2.5.1 Scharia-Nichtkonformitätsrisiko
4.2.5.2 Equity Investment Risiko
4.2.5.3 Rate of Return bzw. Displaced Commercial Risiko
4.2.5.4 Treuhandrisiko
4.3 Risikowahrnehmung islamischer Banken in der Praxis

5. S CHLUSSBETRACHTUNG UND A USBLICK

6. L ITERATURVERZEICHNIS

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Instrumente des Islamic Banking

Abbildung 2: Übersicht (islamische) bankbetriebliche Risikoarten

Abbildung 3: Risikowahrnehmung von islamischen Finanzinstituten

Abbildung 4: Risikowahrnehmung von islamischen Finanzinstituten differenziert nach Finanzierungsmethoden

1. Einleitung

„Sogar der Vatikan zeigt Interesse am Islamischen Bankenwesen

– Koran als Schutz vor der Finanzkrise?“[1]

So oder so ähnlich wird in letzter Zeit vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- bzw. Bankkrise vermehrt in den Medien berichtet. Das islamische Bankenwesen wird schlechthin als die risikoärmere Alternative zu dem konventionellen, westlich orientierten Bankenwesen propagiert. Es scheint nämlich, als sei bereits aufgrund der prinzipiellen Ausrichtung der islamischen Finanzgeschäfte der Begriff der Unsicherheit bzw. des Risikos aus dem Islamic Banking weitestgehend ausgeklammert.

Doch was bedeutet Islamic Banking (IB)? Unter dieser Art des Bankings versteht man i.A. Bankdienstleistungen und -produkte, die im Einklang mit den Regeln des Islam, der Scharia, stehen.[2] Welche Bestimmungen das genau sind und wie die Umsetzung in die bankbetriebliche Praxis erfolgt, soll in den nächsten Abschnitten dieser Arbeit geklärt werden. Nennenswert an dieser Stelle ist, dass die islamische Bankenbranche eine beeindruckende Wachstumsgeschichte hinter sich hat. Der Markt wächst seit Jahren mit zweistelligen Wachstumsraten. So verwalteten islamische Finanzdienstleister im Jahr 2008 weltweit ein Vermögen von über 950 Mrd. US-Dollar, 25 Prozent mehr als im Vorjahr.[3] Obwohl der Marktanteil islamischer Finanzinstitute global betrachtet noch gering ist, sehen Experten ein enormes Potenzial. So geht Standard & Poor’s etwa davon aus, dass das Potenzial einen geschätzten Wert von rund 4 Bio. US-Dollar hat.[4] Es scheint also, als wäre das islamische Bankensystem tatsächlich eine vielversprechende Alternative.

Ob und inwieweit aber wirklich davon ausgegangen werden kann, dass sich das Risikoprofil islamischer Banken von dem der konventionellen Banken unterscheidet, soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden.

Für diese Zielsetzung ist das Verständnis des muslimischen Glaubens und der damit verbundenen Grundprinzipien und Regeln unerlässlich. Denn diese determinieren letztendlich die Gestaltung der islamischen Bankgeschäfte. So sollen in einem ersten Schritt zunächst einige islamische Grundlagen betrachtet werden, um dann darauf aufbauend deren Implementierung in Form von islamgerechten Bankprodukten darzulegen.

Der nächste Abschnitt wird den Herausforderungen gewidmet, die sich für islamische Banken angesichts suboptimaler Rahmenbedingungen, sowohl makro- als auch mesoökonomischen Ursprungs, ergeben und letztendlich den Handlungsrahmen auf der operationalen Bankenebene beschränken.

Der nachstehende vierte Teil dieser Arbeit, bei dem es um die eigentliche Risikobetrachtung im islamischen Bankensystem geht, wird mit relevanten, definitorischen Grundlagen zum Risikomanagement eingeleitet. Darauf aufbauend werden die einzelnen Risikoarten, die sich im Kontext des IB ergeben, untersucht. Dabei wird eine Unterteilung der Risiken in typische, bankbetriebliche Risiken, die sowohl islamischen als auch konventionellen Banken inhärent sind, und Risiken die in ihrer Art islamspezifisch sind, unternommen. Beendet wird dieser Abschnitt mit einer kurzen Darstellung, wie Risiken in der islamischen Bankpraxis tendenziell wahrgenommen werden.

Abschließend werden in der Schlussbetrachtung die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst, um daraufhin einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen zu skizzieren.

2. Grundlagen des Islamic Banking

2.1. Grundlegende Prinzipien und Verbote

Das islamische Wirtschafts- und Finanzsystem zeichnet sich dadurch aus, dass anders als im konventionellen System die Rahmenbedingungen nicht nur rein finanzieller und rechtlicher Natur sind, sondern sich zusätzlich innerhalb religiöser Vorgaben bewegen müssen. Dieser religiöse Bezugsrahmen wird vor allem durch die Scharia, dem islamischen Rechts- und Wertesystem, konkretisiert. Die Scharia ist kein real vorliegendes Gesetzbuch, sondern vielmehr ein für alle Zeiten verbindliches Gefüge aus Werten und Normen, welches als göttliche Offenbarung, aus dem Koran und der Sunna, den Überlieferungen aus dem Leben des Propheten Mohammed (s.a.s.)[5] abgleitet und interpretiert wird.[6] [7] Als ein holistisches Regelwerk erstreckt sich die Scharia über alle Bereiche des privaten und gesellschaftlichen Lebens für jeden Muslim. Dementsprechend umfasst sie auch die, der islamischen Finanzwelt zugrundeliegenden, ökonomischen Aktivitäten.

Islamische Finanzinstitutionen (IFI) müssen demnach bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftstätigkeit den Anforderungen der Scharia gerecht werden. Für die Sicherstellung der Scharia-Konformität verfügen islamische Banken über ein eigens etabliertes Scharia-Board, eine Art religiösen Aufsichtsrates, i.d.R. bestehend aus drei bis fünf Scharia-Gelehrten.[8]

Nun, was bedeutet aber die Scharia-Konformität explizit für Bankgeschäfte? Im Wesentlichen haben sich vier Verbote und Prinzipien entwickelt, welche entscheidend für die Abgrenzung zu konventionellen Wettbewerbern sind. Dazu gehören das Zinsverbot, das Gebot zur Risiko- und Gewinnbeteiligung, das Spekulations- und das Glückspielverbot.

Das Zinsverbot, also die Vermeidung von Riba[9], ist das bedeutendste Verbot für Finanzgeschäfte im Islam. Als Zins bezeichnet man im Allgemeinen den Preis oder das Entgelt für die i.d.R. zeitlich begrenzte Überlassung von Kapital in Form von Geld oder Sachwerten.[10] Die Scharia verbietet kategorisch jede Art von Zinszahlungen sowie –einnahmen, welche indes die Grundpfeiler eines konventionellen Finanzsystems darstellen. Denn nach islamischer Auffassung hat das Geld keinen eigenen Wert und kann nicht als selbstarbeitende Gewinnanlage betrachtet werden, sondern dient lediglich als Tauschmittel. Das heißt aber nicht, dass der Islam grundsätzlich das Erzielen von Gewinnen verbietet. Ganz im Gegenteil, Gewinne aus Handel und Investition sind erwünscht und gern gesehen.[11] Die zwingende Voraussetzung ist, dass jeglicher Ertrag an realwirtschaftliche Transaktionen geknüpft sein muss. Dieser kann entweder in Form von Gewinnzuschlägen organisiert oder aus Investitionsbeteiligungen erwirtschaftet werden. Aus letzterem ergibt sich das Prinzip der Gewinn- und Verlustbeteiligung, das sog. Profit and Loss Sharing (PLS), bei dem alle Parteien sowohl am Gewinn als auch am Verlust eines Projekts beteiligt werden. Das PLS-Prinzip kann als eine alternative Form des Entgelts für den Kapitalanleger gesehen werden, wobei anstelle der vorab festgelegten Verzinsung für das investierte Kapital eine Beteiligung am resultierenden Gewinn zugesprochen wird.[12]

Weitere Rechtsgrundsätze, die auf Schariabestimmungen basieren, sind das Verbot von Spekulationen, im Islamischen als Gharar bezeichnet, und das Verbot von Glücksspielen, genannt Maysir. Dabei bezieht sich Gharar auf jegliches mit unkalkulierbarem Risiko behaftetes Geschäft, welches z.B. Unsicherheiten bezüglich der Qualität, der Quantität oder sogar der Existenz des zugrunde liegenden Assets beinhaltet. Im IB hat dieses Verbot insbesondere Implikationen für das Derivategeschäft, das bei konventionellen Banken zum üblichen Instrumentarium gehört. Maysir besteht dann, wenn der Ausgang eines Geschäfts nicht vorher kalkuliert werden kann und demnach mehr oder weniger willkürlich ist. Bei derartigen Transaktionen mit Glückspielcharakter, gewinnt eine Partei, während die andere definitiv verliert. Genau dieser Umstand des Nullsummenspiels unterscheidet Maysir vom Handel, bei dem durch den Tausch beide Parteien profitieren und somit eine Win-Win-Situation herbeigeführt wird.[13]

Neben diesen genannten Grundsätzen und Restriktionen existieren weitere soziale bzw. ethische Ausschlusskriterien, die das Geschäftsfeld der IFI weiter eingrenzen. Demnach ist es untersagt, also haram[14], in Unternehmen zu investieren, deren Produkte nicht islamkonform sind. Dazu zählen beispielsweise Alkohol, Drogen, Schweinefleisch, Waffen, Pornographie, Prostitution aber auch Beteiligungen an konventionellen Banken und Versicherungsunternehmen.[15]

Ausgehend von diesen Grundlagen erscheint es einleuchtend, dass scharia-konforme Finanzprodukte grundsätzlich anders organisiert sein müssen als zinsbasierte Instrumente. So erfolgt im nächsten Abschnitt die Darstellung der gebräuchlichsten Finanzierungstechniken im IB.

2.2. Die wichtigsten Finanzinstrumente

Die nachfolgende Grafik enthält eine Übersicht der wichtigsten Finanzinstrumente, wobei lediglich die im Rahmen dieser Thesis am meisten relevanten Instrumente erklärt werden.[16] Es sei an dieser Stelle bemerkt, dass islamische Finanzdienstleister häufig eine Mischung aus mehreren i.d.R. aus zwei Finanzierungsinstrumenten anbieten, welche im Folgenden der Einfachheit halber aber isoliert beschrieben werden sollen und der Aussageintention dieser Arbeit genügen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Instrumente des Islamic Banking. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Gassner/Wackerbeck (2007), S.52.

Prinzipiell finden Sachmittelkredite Anwendung in Form von fremdkapitalbasierten Techniken oder Leasinggeschäften (Ijarah). In beiden Varianten handelt es sich um eine Art des Abzahlungskaufes von Gütern. Dabei wird die Scharia-Konformität im ersten Fall gewährleistet, indem anstelle der sonst üblichen Verzinsung ein vorher fest vereinbarter Mark-up, d.h. ein Gewinnzuschlag, verlangt wird. Beispiele für solche Transaktionsformen sind Bay Salam, Istisnaa oder Murabahah.

Die Murabahah, im Konventionellen am ehesten vergleichbar mit dem festverzinslichen Kredit oder gern als Handelsfinanzierung übersetzt, ist ein Geschäft, bei dem die Bank als Zwischenhändler einen Sachgegenstand im Auftrag eines Kunden kauft, und anschließend an den Kunden zu einem höheren Preis, i.d.R. in Raten, verkauft. Die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis bildet für die Bank den Gewinnzuschlag, bei dessen Festsetzung häufig der Referenzzinssatz LIBOR (London Interbank Offered Rate) herangezogen wird.[17] Genau aus diesem Grunde ist die Murabahah das „umstrittenste Finanzierungsinstrument der islamischen Banken“[18], da sie lediglich ein Abbild des konventionellen Kredits wäre, bei der man die Scharia und das damit verbundene Zinsverbot umgehen würde.[19]

Im Unterschied gehen mit eigenkapitalbasierten Instrumenten Kapitalinvestitionen einher, aus denen keine Rückzahlungsansprüche garantiert werden. Alle Parteien werden am unternehmerischen Risiko einer Investition, für das sie Eigenkapital bereitstellen, beteiligt und erhalten nur bei erwirtschaftetem Gewinn der Unternehmung Rückflüsse aus dieser Investition. Bank und Kunde bilden somit eine wirtschaftliche Partnerschaft, wobei das Aufteilungsverhältnis der erwarteten Gewinne im Voraus vereinbart wird und die Verluste anteilig berechnet werden.[21] Beispiele für diese Art von Geschäften sind Mudarabah und Musharakah. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass genau diese Art der Vertragsform, besonders die der Musharakah, dem Sinn der islamischen Ökonomie am ehesten gerecht wird.[22] Wenn beide Partner, sowohl die Bank als auch der Kunde, Kapital einbringen und vor allem die Bank die Möglichkeit der Partizipation am Management der zugrundeliegenden Unternehmung hat, spricht man von Musharakah. In ihrem Wesen entspricht diese Transaktion einem Joint Venture.[23] Bei einer Mudarabah dagegen, vergleichbar mit einer stillen Beteiligung, gibt es nur einen Kapitalgeber, der die benötigten finanziellen Mittel einbringt, während die andere Partei sich mit ihrer Expertise, den Managementfähigkeiten und ihrer Arbeitskraft beteiligt. Da der Unternehmer hier lediglich mit seinem Know-how auftritt, trägt die Bank das vollständige Investitionsrisiko, zumal sie keine Sicherheiten fordern darf.[24] Gewinne werden aber geteilt.

Die benötigten Mittel für das Aktivgeschäft beschafft sich ein islamisches Geldinstitut hauptsächlich aus Sicht-, Spar- und Investmenteinlagen. Während die Sichteinlagen sich prinzipiell nicht von dem konventionellen Äquivalent unterscheiden, gibt es für die beiden anderen Kontoarten keinen direkten Vergleich. Das Sparkonto kann auf Basis von Mudarabah oder Wadiah[25] geführt werden, wohingegen dem Investmentkonto („Profit-sharing investment accounts“, kurz PSIA) eine Mudarabah-Vereinbarung zugrunde liegt. Die letztgenannte Form der Kundeneinlagen ist die bedeutendste Quelle der Mittelbeschaffung für eine islamische Bank. Dabei erhalten die Einleger keine festen Renditen. Auch garantiert die Bank den nominellen Wert dieser Depositen nicht.[26] Demgemäß sind die Einleger eher vergleichbar mit konventionellen Aktionären einer Unternehmung.

3. Herausforderungen für die islamische Finanzwirtschaft

Allein die in den vorangegangenen Abschnitten diskutierten religiösen Rahmenbedingungen, die die Ausgestaltung der Produkte und der Geschäftstätigkeit der Banken erheblich eingrenzen, stellen für diese erhöhte Anforderungen und Schwierigkeiten dar, sich im Wettbewerb mit konventionellen Banken zu behaupten. Neben diesen religiös bestimmten Anforderungen, sieht sich das islamische Finanzwesen, im Rahmen meiner Betrachtung speziell die Bankenbranche, weiteren Herausforderungen gegenübergestellt, die größtenteils auf die relative Neuheit der islamischen Finanzmärkte und dem dadurch bedingten geringen Entwicklungsstand dieser Branche zurückzuführen sind. Keine geringe Rolle spielt dabei auch der Umstand, dass bei der möglichen Weiterentwicklung und dem Erreichen des gleichen Fortschrittsniveaus konventioneller Banken, die Scharia große Hindernisse impliziert.

Die in den folgenden Abschnitten diskutierten Herausforderungen nehmen in dieser Arbeit eine weitreichende Rolle ein, da gerade übergeordnete Defizite, wie etwa im Marktumfeld oder sogar auf gesamtwirtschaftlicher Ebene, die Möglichkeiten eines effektiven Risikomanagement-Prozesses deutlich einschränken, womöglich das Auftreten von etwaigen Risiken begünstigen.

3.1. Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen

Das islamische Bankenumfeld sieht sich mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, wobei die ersten wesentlichen Probleme aus den makroökonomischen Gegebenheiten resultieren. Inkonsistenzen und Intransparenzen kennzeichnen das strukturelle Gerüst. Als Entstehungsquellen lassen sich einige konkrete Bereiche festmachen, die im Folgenden näher skizziert werden.

Wie bereits erwähnt, hat jedes Finanzinstitut ein eigenes Scharia-Board, welches über die Einhaltung der Scharia innerhalb des Instituts und seiner Geschäfte wacht. Diesen jeweiligen Boards ist keine zentrale Instanz übergeordnet, welche allgemeingültige und verbindliche Standards zur Auslegung der Scharia-Konformität vorgibt. So kommt es vor, dass ein völlig identisches Produkt von einem Board als scharia-konform anerkannt, von einem anderen aber als unzulässig erklärt wird. Diese herrschende Scharia-Divergenz erhöht die Unsicherheit unter den Kunden, den Investoren und selbst den Bankmitarbeitern.[27]

Zudem sind islamische Banken überwiegend in einem dualen System tätig, d.h. sie stehen mit konventionellen Anbietern im Wettbewerb und unterliegen gesetzlichen Regelungen, welche sich in erster Linie auf die konventionellen Anbieter beziehen.[28] Neben den daraus bedingten steuerlichen Konsequenzen, wie beispielsweise der Doppelbesteuerung im Falle einer Immobilienfinanzierung mittels eines Murabahah-Kontraktes, ergeben sich Probleme zudem in Konfliktsituationen, wo den Entscheidungen der Scharia-Boards die Grundlage für die rechtliche Legitimation und Durchsetzbarkeit fehlt.

[...]


[1] O.V. (2009), www.nz-online.de.

[2] Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 13.

[3] Vgl. International Financial Services London (2010), S. 1.

[4] Vgl. PricewaterhouseCoopers (2008), S. 3.

[5] „Sallallahu 'alaihi wa sallam“ bedeutet soviel wie „Mögen Allahs Segen und Frieden auf ihm sein“.

Aus Respekt gegenüber dem Propheten verwendeter Begriff seitens der Muslime, wenn dessen Name gehört oder gelesen wird.

[6] Vgl. Augustin et al. (2006), S. 167.

[7] Im (sunnitischen) Islam haben sich vier verschiedene Richtungen der Auslegung des islamischen Rechts, sog. Rechtsschulen, herausgebildet: die hanafitische, die schafiitische, die malikitische, die hanablitische. Vgl. hierzu Gassner / Wackerbeck ( 2007), S. 25.

[8] Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 33.

[9] Unter den islamischen Rechtsgelehrten und Experten bestehen divergierende Ansichten über die Bedeutung des Begriffes Riba. Insbesondere besteht Uneinigkeit darüber, ob Riba lediglich den Wucher umfasst oder aber Zinsen in jeglicher Hinsicht meint. Im Rahmen dieser Arbeit wird das generelle Zinsverbot zugrunde gelegt, zumal es die am meisten verbreitete Interpretation ist. Für einen umfassenden Überblick vgl. etwa El-Gamal (2006) oder Nienhaus (1982).

[10] Vgl. Thomas (2006), S. 3.

[11] Nicht von geringer Bedeutung hierbei ist, dass der Prophet Mohammed (s.a.s) selbst Händler und Kaufmann war. So genießen Kaufleute in der islamischen Gesellschaft hohes Ansehen. „Doch Allah hat den Handel erlaubt und das Riba - nehmen verboten“, steht im Koran [Sure 2, Vers 275].

[12] Vgl. Siddiqi (1997), S. 37 f.

[13] Vgl. Ayub (2007), S. 62 f.

[14] Grundsätzlich wird im Islam zwischen haram und halal unterschieden, wobei erlaubte und befürwortete Handlungen als halal und unerlaubte als haram bezeichnet werden.

[15] Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 32.

[16] Vgl. dazu beispielsweise Mahlknecht (2008), S. 101 ff.; Gassner / Wackerbeck (2007), S.51 ff.

[17] Vgl. Mahlknecht (2008), S. 101 f.

[18] Vgl. Amereller (1995), S. 127.

[19] Vgl. Dalkusu (1999), S. 125; Amereller (1995), S. 129.

[20] Nach islamischer Auffassung stellt ein Leihgeschäft auch ein Kaufvertrag dar. Vgl. hierzu Warde (2005), S. 134.

[21] Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 63.

[22] Vgl. Akkizidis / Khandelwal (2008), S. 12.

[23] Ebenda, S. 43.

[24] Ebenda, S. 49 f.

[25] Bei dem Wadiah-Prinzip nimmt die Bank die Einlagen treuhänderisch entgegen und kann sie mit Zustimmung des Kunden im Aktivgeschäft verwenden. Das Risiko dafür wird allein von der Bank getragen, da sie zu jeder Zeit die nominelle Höhe der Depositen garantieren muss. Vgl. Gassner / Wackerbeck (2007), S. 73.

[26] Vgl. Mahlknecht (2008), S. 172.

[27] Vgl. Gassner / Wackerbeck (2010), S. 205.

[28] Vgl. Bergmann (2008), S. 134.

Ende der Leseprobe aus 44 Seiten

Details

Titel
Islamic Banking
Untertitel
Herausforderungen für das Risikomanagement islamischer Banken
Hochschule
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Note
2,0
Autor
Jahr
2010
Seiten
44
Katalognummer
V152265
ISBN (eBook)
9783640641673
ISBN (Buch)
9783640642199
Dateigröße
808 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islamic Banking;, Risiko;, Risikomanagement, Herausforderungen, Islamic Finance;, islam bank, Scharia, sharia-konform, Sharia, islam finanz
Arbeit zitieren
B.Sc. Yasemin Sari (Autor:in), 2010, Islamic Banking, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152265

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Islamic Banking



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden