Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Begriffe
1.1.1 E-Government
1.1.2 Barrierefreiheit
1.1.3 Barrierefreiheit im E-Government
1.1.4 EQUAL
1.2 An wen richtet sich E-Government?
1.2.1 Die Vorteile von E-Government für Bürger
1.2.2 Die Vorteile von E-Government für die Wirtschaft
1.2.3 Die Vorteile von E-Government für Behörden
2 Barrierefreie Informationstechnik in Deutschland
2.1 Wie viele Behinderte leben in Deutschland?
2.1.1 Sehbehinderung
2.1.2 Hörschädigung
2.1.3 Körperliche Behinderung
2.1.4 Geistige Behinderung
2.2 Schritte zur Barrierefreiheit
2.3 Vorstellung dreier verwendeter Online-Checktools zum Test auf Barrierefreiheit
2.3.1 Der Barrierefinder
2.3.2 A-Prompt
2.3.3 Screenreader
3 Barrierefreies E-Government
3.1 Der BIENE-Award
3.2 Das Projekt BIK
3.3 Fallstudie: Barrierefreies E-Government in Herzogsägmühle
3.3.1 Das Dorf Herzogsägmühle
3.3.2 Die EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL
3.3.3 Der aktuelle Webauftritt des Europa Projektbüros Herzogsägmühle
3.3.3.1 Nachteile für Sehbehinderte
3.3.3.2 Nachteile für körperlich Behinderte
3.3.3.3 Nachteile für geistig Behinderte
3.3.4 Der zukünftige Webauftritt von „Pfaffenwinkel barrierefrei“
3.3.4.1 Wovon profitieren Sehbehinderte?
3.3.4.2 Wovon profitieren körperlich Behinderte?
3.3.4.3 Wovon profitieren geistig Behinderte?
4 Zusammenfassung
5 Zukünftige Projekte für barrierefreies E-Government in Herzogsägmühle..
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: An wen richtet sich E-Government?
Abbildung 2: Vorteile von E-Government für Unternehmen
Abbildung 3: Braillezeile
Abbildung 4: Tastatur für Füße
Abbildung 5: PCS-Symbole
Abbildung 6: Lesereihenfolge einer linearisierten Layout-Tabelle
Abbildung 7: Testergebnisse des BITV für Webauftritte
Abbildung 8: Luftbild von Herzogsägmühle
Abbildung 9: Die aktuelle Website des Europa Projektbüros Herzogsägmühle
Abbildung 10: Die neu entwickelte Website von „Pfaffenwinkel barrierefrei“
1 Einleitung
Die Erfindung von Massenmedien ist stets mit einer fortschreitenden Entwicklung der Gesellschaft verbunden. Die Erfindung des Buchdrucks ermöglichte breiten Schichten den Zugang zu mehr Wissen, die Telefonie überwand räumliche Distanzen, und Radio sowie Fernsehen führten zu einer bislang unbekannten medialen Nähe zwischen den Regierenden und der Bevölkerung.[1]
Die Bedeutung des Internets kann noch nicht abschließend beurteilt werden; dafür ist dieses Massenmedium noch zu jung. Doch stellt sich jenseits des Unterhaltungs- und Informationswertes dieses Mediums die Frage, welchen Mehrwert das Internet der Bürgergesellschaft bringen kann. Seit Ende der 90er Jahre kursiert der Begriff des Electronic Governments (E-Government), der sowohl die Verbesserung von arbeitsinternen Abläufen bei staatlichen Institutionen als auch eine Erweiterung der Demokratie durch das Internet umfasst.[2]
Mehr Demokratie für die Bevölkerung also. Doch wie ist es um den Teil der Bevölkerung bestellt, der aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung keinen oder nur sehr erschwerten Zugriff auf Online-Angebote von Bund, Ländern und Gemeinden hat? Sollen diese Menschen nicht teilhaben an mehr Demokratie?
Das Ziel vorliegender Studienarbeit ist es deshalb, Vorgehensweisen aufzuzeigen, wie auch dieser Bevölkerungsteil in die Electronic Democracy (E-Democracy) integriert werden kann.
Während Kapitel 1 Begriffe dieses Themenkomplexes erläutert, verschafft Kapitel 2 einen Überblick über den aktuellen Stand von barrierefreier Informationstechnik in Deutschland. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf Kapitel 3, das anhand der Fallstudie Herzogsägmühle ein barrierefreies Angebot im E-Government durchleuchtet. Kapitel 4 bietet eine kurze Zusammenfassung und Kapitel 5 gibt einen Ausblick auf die weitere Entwicklung in Herzogsägmühle.[3]
1.1 Begriffe
Dieser Abschnitt erläutert vorab die wichtigsten Begriffe, um dadurch eine eindeutige Abgrenzung zwischen den behandelten Themenbereichen zu ermöglichen.
1.1.1 E-Government
Unter E-Government versteht man die Nutzung des Internets und anderer elektronischer Medien, um zum einen Bürger und Unternehmen in das Verwaltungshandeln von Behörden besser einzubinden und zum anderen die verwaltungsinterne Zusammenarbeit zwischen Behörden zu intensivieren.[4]
1.1.2 Barrierefreiheit
Der Begriff Barrierefreiheit ist im §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“[5]
1.1.3 Barrierefreiheit im E-Government
Im Glossar des E-Government-Handbuchs wird statt des deutschen Begriffes Barrierefreiheit der internationale Begriff Accessibility[6] verwendet. Accessibility bezieht sich lt. dieser Definition auf die Zugänglichkeit von Internetseiten für alle Nutzer. So sind beispielsweise viele Internetseiten auf PDAs[7], Handys oder älteren Browsern nicht lesbar. Zudem stoßen heutzutage viele Menschen, die im Sehen, Hören, in der Feinmotorik oder im kognitiven Bereich eingeschränkt sind, noch vielfach auf Barrieren.[8]
1.1.4 EQUAL
Die aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Gemeinschaftsinitiative EQUAL[9] zielt darauf ab, neue Wege zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten von Arbeitenden und Arbeitsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu erproben.1
1.2 An wen richtet sich E-Government?
Zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, an wen sich E-Government richtet. Auf den entsprechenden Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren[10] [11] findet man folgende Dreiteilung:
§ E-Government für Bürger, englisch: Government to Citizens (G2C).
§ E-Government für die Wirtschaft, englisch: Government to Business (G2B).
§ E-Government für Behörden, englisch: Government to Government (G2G).
Die folgende Abbildung verdeutlicht diese Dreiteilung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: An wen richtet sich E-Government?
Quelle: O. V.: Bundesministerium des Inneren:
SAGA: Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen; http://www.kbst.bund.de/Anlage304423/SAGA_Version_2.0.pdf; S. 46; Stand 10.06.2005.
1.2.1 Die Vorteile von E-Government für Bürger
Mit dem Begriff E-Government für Bürger werden Dienstleistungen bezeichnet, die der Bund seinen Bürgern direkt anbietet. Die Dienstleistungsqualität soll verbessert und der Informationszugang vereinfacht werden.[12]
1.2.2 Die Vorteile von E-Government für die Wirtschaft
„E-Government für die Wirtschaft bezeichnet Dienstleistungen, die der Bund Unternehmen anbietet. Das virtuelle Rathaus soll der Wirtschaft eine Verbesserung des Standortmarketings, eine Stärkung im Standortwettbewerb und eine Intensivierung von Unternehmensnetzwerken bringen“.[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: O. V.: http://www.bdi-onnne.de/img/Energie-Telekommunikation/E-Govemment1 .gif.
1.2.3 Die Vorteile von E-Government für Behörden
„Mit E-Government für Behörden bezeichnet man Dienstleistungen des Bundes für die Verwaltung. Die Behörden profitieren in erster Linie dadurch, dass die Kommunikation mit der Wirtschaft und den Bürgern stark verbessert wird, was wiederum mit einem positiveren Image verbunden ist“.[14] „In Zeiten leerer öffentlichen Kassen sind vor allem die sich ergebenden Einsparpotenziale von großer Bedeutung. So will alleine der Bund ab dem Jahr 2006 Einsparungen von jährlich 400 Mio. Euro erzielen“.[15]
2 Barrierefreie Informationstechnik in Deutschland
Nach der aktuellen in Deutschland gültigen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV), die am 24.07.02 in Kraft trat, müssen bis zum 31.12.2005 alle Informationstechnik-Angebote des Bundes vollständig barrierefrei gestaltet sein.[16]
Nachfolgende Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern beleuchten lediglich die wesentlichen Problembereiche näher.
2.1 Wie viele Behinderte leben in Deutschland?
In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit Behinderungen; von diesen sind wiederum 6,7 Millionen schwer behindert.[17] Unterscheiden lassen sich vor allem folgende Arten von Behinderung:
2.1.1 Sehbehinderung
Informationen aus dem Internet, die in Bildern oder Animationen vorliegen, bleiben für blinde oder sehbehinderte Menschen verschlossen. Als Hilfsmittel nutzen viele Sehbehinderte entweder einen Screenreader[18] oder eine Braillezeile.[19]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Braillezeile.
Quelle: Hellbusch, J.: Barrierefreies Webdesign: Praxishandbuch für Webgestaltung und grafische Programmoberflächen; Heidelberg 2005; S. 8.
[...]
[1] Vgl. Hamm, I.: Vorwort; in: Friedrichs, S. et al. (Hrsg.): E-Government: Effizient verwalten - demokratisch regieren; Gütersloh 2002; S. 7.
[2] Vgl. ebd; S. 7.
[3] Anm. d. Verf.: Herzogsägmühle ist ein Eigenwort und wird deshalb ohne Artikel geschrieben.
[4] Vgl. o. V.: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Chefsache E-Government; http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/download/1_Chef.pdf; S. 3; Stand 30.05.2005.
[5] O. V.: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Behindertengleichstellungsgesetz; http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgg/index.html; S. 2; Stand 30.05.2005.
[6] Übers. d. Verf.: Zugänglichkeit.
[7] Anm. d. Verf.: Abk. von Personal Digital Assistent; zu deutsch: Handcomputer.
[8] Vgl. o. V.: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Online-Version des E-Government-Handbuch; http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/6.htm; Stand 30.05.2005.
[9] Anm. d. Verf.: Abk. von: Einbindung, Qualifizierung, Unternehmergeist, Arbeitsmarktintegration, Lebenslanges Lernen.
[10] Vgl. o. V.: Neue Wege der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten am Arbeitsmarkt; die europäische Gemeinschaftsinitiative Equal im Überblick; http://www.equal.de/Equal/Redaktion/Medien/Anlagen/Broschueren/2005-03-24-equal-flyer- januar-2005,property=pdf.pdf, Stand 12.06.2005.
[11] Vgl. o. V.: Bundesministerium des Inneren: SAGA: Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen; http://www.kbst.bund.de/Anlage304423/SAGA_Version_2.0.pdf; S. 46; Stand 10.06.2005.
[12] Vgl. o. V.: E-Government; von der Verwaltung zum kundenorientierten Dienstleister; Themenindex - E; http://www.4managers.de/; Stand 12.06.2005.
[13] O. V.: E-Government; von der Verwaltung zum kundenorientierten Dienstleister; Themenindex - E; http://www.4managers.de/; Stand 12.06.2005.
[14] Ebd.
[15] Ebd.
[16] Vgl. o. V.: Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung: Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen; http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_6.cfm; Stand 29.05.2005.
[17] Vgl. o. V.: Gemeinschaftsinitiative Equal: Newsletter 6 vom Oktober 2003; http://www.equal.de/Equal/Redaktion/Medien/Anlagen/EQUAL-Newsletter/EQUAL-Newsletter- Nr-6-Oktober-2003,property=pdf.pdf; S. 1; Stand 30.05.2005.
[18] Anm. d. Verf.: Software, die den Text einer Website laut vorliest.
[19] Vgl. o. V.: Lösungen für ein barrierefreies Internet; http://www.barrierefreiesinternet.de/nt_loesung.htm; Stand 30.05.2005.
- Arbeit zitieren
- Marlies Kraus (Autor:in), 2005, Barrierefreies E-Government in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152654
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