Die Entwicklung der Gefechtsarten

Operatives Denken und Handeln in deutschen Streitkräften


Wissenschaftliche Studie, 2010

68 Seiten

Stefan Erminger (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die Entwicklung der Gefechtsarten

I Verteidigung
Hochentwickelte Manöverkunst
Karree zur Rundumverteidigung
Napoleons Taktik
Erzherzog Karls Exerzierreglement
Scharnhorsts Infanterie-Reglement
Neue Gedanken durch Carl von Clausewitz
Wieder Unterordnung der Verteidigung
Detaillierte Vorschriften für die Verteidigung
Angriff und Verteidigung noch nicht gleichwertig
Erstmals 1906: «Hinhaltendes Gefecht»
Tendenz zur Linie
»Stützpunkte«
Neue Vorschriften zum Stellungskrieg
Zusammenfassung der Entwicklung bim zum Ersten Weltkrieg
Abbrechen des Gefechts
Grundsätze der Verteidigung in der Bundeswehr
«Verteidigungsraum»
»Schlüsselgelände«
Fazit zur Verteidigung

II Verzögerung
Von der Gefechtshandlung zur selbständigen Gefechtsart
Zusammenfassung der Entwicklung bis zum Ersten Weltkrieg
Zwischen den Weltkriegen
Abwehr, Verteidigung und hinhaltender Widerstand im Zweiten Weltkrieg
Verzögerung in den Vorschriften der Bundeswehr
Schlussbetrachtung zur Verzögerung

III Angriff
Angriff in der frühen Neuzeit
Angriff im Zeitalter von König Friedrich II
Angriff zwischen Französischer Revolution und Freiheitskriegen
Angriff im Zeitalter des Deutschen Bundes
Angriff nach den Einigungskriegen
Angriff im Ersten Weltkrieg
Übergang zur Reichswehr – Ära Seeckt
Die Evolution der Kraftfahrtruppe – Truppenführung
Guderian – führen von vorn
Die Wende ´42 – vom Angriff zur Abwehr
Kriegsende – Aufbau der Bundeswehr
Massenvernichtungswaffen und Asymmetrie

Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Die Entwicklung der Gefechtsarten

Die TF 1910 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Es werden lediglich der Angriff und die Verteidigung in ihren Vor- und Nachteilen beschrieben. Dabei wird sowohl das Begriffspaar Angriff und Verteidigung als auch das Begriffspaar Offensive und Defensive verwandt.[1] Es ist bemerkenswert, dass sich schon hier der Begriff des „Begegnungsgefechts” findet und die Besonderheiten dieser, wie man sie heute bezeichnen würde, besonderen Gefechtshandlung beschrieben werden.[2]

Auch die TF 21 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Inhaltlich lässt sich feststellen, dass dort Angriff, Verfolgung, Verteidigung, hinhaltendes Gefecht und Abbrechen des Gefechts im Rahmen der Gefechtshandlungen beschrieben wurden.[3] Daneben gab es ein Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen“, wobei dort das hinhaltende Gefecht nochmals genannt wurde, was darauf hindeutet, dass es sich dabei nicht um eine eigenständige Gefechtsart handelte, sondern um eine besondere Gefechtshandlung.

Die TF 33 nahm erstmals den Begriff der „Kampfart" auf und beschrieb den Angriff, die Verfolgung, die Abwehr mit ihren beiden Varianten Verteidigung und hinhaltender Widerstand, das Abbrechen des Gefechts und den Rückzug als Kampfarten.[4]

Die TF 56 als erste Truppenführungsvorschrift der Bundeswehr übernahm den Begriff der „Kampfarten"[5] Als „Kampfarten“ wurden dabei Angriff, Verfolgung, Abwehr (mit den Unterpunkten Verteidigung, hinhaltender Kampf und Verzögerungsgefecht) und Abbrechen des Gefechts verstanden.[6] Zusätzlich gab es ein eigenes Kapitel „Gefechte unter besonderen Verhältnissen", in dem z. b. der Ortskampf genannt wird.

Ab der TF 1959 vollzieht sich ein grundsätzlicher Wandel. Dort heißt es: „ Angriff, Verteidigung und Verzögerung sind die wichtigsten Kampfarten; aus ihnen können sich Verfolgung und Rückzug entwickeln...Bei allen Kampfarten kann es zum Begegnungsgefecht kommen [ ]. Immer gehören Aufklärung, Sicherung und Marsch zur Gefechtstätigkeit aller Truppen. Für den Kampf unter besonderen Verhältnissen, zum Beispiele im Mittelgebirge, in Ortschaften oder im Winter gelten neben den allgemeinen noch zusätzliche Grundsätze.“[7]

Erstmals handelte es sich nun bei der Verzögerung um eine der „Hauptkampfarten" und es wurden Sicherung, Aufklärung und Marsch erstmalig als „allgemeine Aufgaben" im Gefecht genannt und so aufgefasst. Die Tatsache, dass es in allen vorangegangenen Vorschriften Kapitel zur Thematik "Aufklärung, Sicherung und Marsch" gab, zeigt nur, dass schon damals die Wichtigkeit dieser Aufgaben erfasst wurde, aber die Begrifflichkeit als „Gefechtstätigkeit aller Truppen" ist neu.

Ebenfalls neu war die Unterscheidung in Truppen- und Waffengattungen, wobei die Waffengattungen Arten der Gattung Truppenführung sind.[8] Nur ein Jahr später wurde ein neuer Begriff in die Terminologie der Truppenführung eingeführt. Die TF 60 bezeichnete Angriff, Abwehr und Verzögerung als Gefechtsarten. Verfolgung, Begegnungsgefecht und Abbrechen des Gefechts wurden nicht eindeutig dem Begriff Gefechtsart zugewiesen. Die Aussage „ [mit] dem Begegnungsgefecht wird das Gefecht, in einer unerwarteten, meist ungewissen Lage eingeleitet, bei der die zu wählende Gefechtsart zunächst noch offen ist und sich erst nach Beginn der Kämpfe ergibt",[9] spricht dafür, dass das Begegnungsgefecht etwas „Besonderes" ist.

Unterhalb der Gefechtsarten wurde jetzt der Begriff der Kampfarten angesiedelt. „ Innerhalb jeder Gefechtsart können die Kampfarten […] Angriff[,] Verteidigung und [..] hinhaltender Kampf gleichzeitig oder nacheinander angewendet werden.“[10]

Die Unterscheidung ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Ebenen, die ein Gefecht führen können. Die mittlere Führung (Division und Brigade) führt das Gefecht in Gefechtsarten, die untere Führung (Regiment, Bataillon und Kompanien) der Kampftruppen führt den Kampf in Kampfarten.[11] Als ebenfalls neuer Begriff wurde die „Kampfweise" eingeführt. Sie „ bezeichnet das Verfahren, in dem die Verbände und Einheiten der einzelnen Waffengattungen nach ihrer Eigenart im Rahmen der befohlenen Kampfart oder ihres Auftrages kämpfen.“[12]

1962 wurde die Begrifflichkeit beibehalten. Es kam zu keinen Änderungen in der Einteilung durch die TF 62.[13]

In der TF 1973 wurden nach wie vor die Gefechtsarten Verteidigung, Angriff und Verzögerung unterschieden, wobei es zu einer Umstellung in der Reihenfolge kam und die Verteidigung als erstes genannt wurde. Die Begriffe „Kampfart" und „Kampfweise" wurden nicht mehr genannt. Neu eingeführt wurden die Begriffe „allgemeine Aufgaben im Gefecht" und „besondere Gefechtshandlungen". Als allgemeine Aufgaben im Gefecht wurden genannt:

- Aufklärung
- Erkundung
- Sicherung
- Verbindung
- Elektronische Kampfführung
- Marsch
- Bewegung über Gewässer
- Ausnutzen der Luftbeweglichkeit
- Verstärken und Gangbarmachen des Geländes
- Lähmungen
- Schutz rückwärtiger Gebiete
- Personalersatz und Logistik[14]

Besondere Gefechtshandlungen sind:

- Begegnungsgefecht
- Lösen vom Feind
- Ablösung
- Aufnahme
- Jagdkampf[15]

Eine Neuerung fand sich auch im Verständnis der Truppengattungen. Der Begriff der „Waffengattung" wurde nicht mehr verwandt. Die Truppengattungen können zwar nach ihren Hauptaufgaben zusammengefasst werden (Kampftruppen, Kampfunterstützungstruppen, Führungstruppen und Logistiktruppen), aber es kam letztlich zu einer Vereinfachung, da es keine Truppengattung mehr gab, die zugleich Waffengattung war.[16] Durch die TF 87 kam es zu einigen wenigen Anpassungen. Die Begrifflichkeiten der TF 73 wurden weitestgehend beibehalten. Der Jagdkampf wurde als „besonderes Einsatzverfahren" bezeichnet und war nunmehr in jeder Gefechtsart möglich. Der Begriff der „Elektronischen Kampführung" wurde durch „Elektronischer Kampf" ersetzt, anstelle von "Ausnutzen der Luftbeweglichkeit" trat „Luftbeweglichkeit", „Personalersatz" und „Logistik" wurden getrennt und „Sanitätsdienst" und „Maßnahmen der Inneren Führung" wurden neue „allgemeine Aufgaben im Einsatz". Interessanterweise trat an die Stelle von „Allgemeine Aufgaben im Gefecht" der Begriff der „Allgemeinen Aufgaben im Einsatz"[17] Dies ist bemerkenswert, da sich 1987 die Entwicklung des neuen Aufgabenspektrums der Bundeswehr noch nicht abzeichnete. Glasnost und Perestroika hatten zwar begonnen, dennoch war die TF 87 eindeutig eine Vorschrift, die im Geiste des „Kalten Krieges" geschrieben worden war. Die Änderungen zur Vorschrift, die 1990, 1991 und 1992 herausgegeben wurden, trugen der neuen politischen Entwicklung dann Rechnung. In der Änderung 2 hieß es:

Teile der Dienstvorschrift sind durch die bis heute eingetretene Entwicklung bereits überholt und nicht mehr gültig. Der Inspekteur des Heeres hat daher Teile der HDv 100/100 VS-NfD (TF) mit der Änderung 2 außer Kraft gesetzt [...]. Gültigkeit behalten die in der Dienstvorschrift festgelegten taktischen Grundsätze für die Führung von Truppen und für das Zusammenwirken der verbundenen Waffen.“[18]

Die TF 2000. kennt nach wie vor die drei Gefechtsarten Angriff, Verteidigung und Verzögerung, wobei der Angriff wieder an die erste Stelle gerückt ist. Diese Gefechtsarten sind der taktischen Führung zugeordnet und damit bis auf Ebene Korps als Schnittstelle zur operativen Führung anzuwenden. Als besondere Gefechtshandlungen tritt neben die schon in der TF 87 festgelegten das „Überwachen von Räumen" als neue besondere Gefechtshandlung.[19]

Die „Allgemeinen Aufgaben im Einsatz" erfahren ebenfalls leichte Änderungen. Der Begriff „Aufklärung" wird zu „Nachrichtengewinnung und Aufklärung" erweitert, „Tarnen und Täuschen" wird eine neue allgemeine Aufgabe, aus „Elektronischer Kampf" wird „Elektronische Schutzmaßnahmen", da der Kampf um Informationsüberlegenheit ein eigener Faktor der Gefechtsführung wird. Aus dem „Verstärken und Gangbarmachen des Geländes" wird die pioniertypische Bezeichnung des „Förderns und Hemmens von Bewegungen". Der „Schutz rückwärtiger Gebiete" ist nicht mehr zu finden, was daran liegt, dass die sogenannten „Rear Operations" (Operationen im rückwärtigen Gebiet) ein eigener ständiger Bestandteil einer Gesamtoperation geworden sind. Neue Begriffe sind die „Abwehr von Bedrohung aus der Luft", sowie „Führungs- und Einsatzunterstützung". Auf die beiden letzteren wird noch genauer im Kapitel 3.4 eingegangen. Dadurch sind die alten Aufgaben „Personalersatz, Logistik, Sanitätsdienst und Maßnahmen der Inneren Führung" begrifflich weggefallen, funktional aber unter anderen Bezeichnungen erhalten geblieben.[20]

Bezüglich des Verständnisses der Gefechtsarten hat sich ab 1973 eine kontinuierliche Verwendung der Begriffe durchgesetzt. Die Unterschiede in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg sind in erster Linie darin zu finden, dass sich vor dem 2. Weltkrieg keine Unterscheidung zwischen der operativen und der taktischen Führungsebene zeigte. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es kurzzeitig zu Anpassungsschwierigkeiten in den Begrifflichkeiten, was auf die neue ungewohnte Integration deutscher Streitkräfte in ein Bündnis, das Führungsanspruch erhob, zurückzuführen sein dürfte. Nachdem man sich angepasst hatte, wurden die Begriffe klarer und einheitlicher, wobei die Übersetzung englischer Begriffe in die deutsche Sprache nach wie vor erhebliche Probleme mit sich brachte. Als Beispiel möge hier der Hinweis auf den Begriff „logistics" gelten, der im Deutschen eben nicht einfach mit Logistik übersetzt werden kann, sondern eher dem neuen Begriff der Einsatzunterstützung entspricht, da er weiter gefasst ist als der deutsche Begriff „Logistik".

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die neue TF 2000 die Umsetzung der NATO-Integration und der damit verbundenen Doktrinen und Verfahren in eine deutsche Führungsvorschrift sehr weitgehend vornimmt und sich damit erheblich von ihren Vorgängern unterscheidet. Die Anpassung der Terminologie ist insbesondere durch die vertiefte Integration zu erklären, da es keine nationalen Korps mehr gibt und die Multinationalität eine klare Begrifflichkeit in einem besonderen Maße notwendig macht.

I. Verteidigung

Das Aufkommen des Soldkriegswesens im Hochmittelalter hatte den Berufskrieger hervorgebracht[21]. Dieser diente für Geld, erwarb zunehmende Fertigkeit im Umgang mit Waffen und stand im Gegensatz zu den Angehörigen von Miliz und Aufgebot langfristig bei der Fahne. Der Berufscharakter förderte eine gewisse handwerkliche Ausrichtung des Söldnerdaseins: Er ließ die Vorstellung von der Form- und Berechenbarkeit der Kriegsmittel und von der Lehrbarkeit der Kriegskunst entstehen. Nachdem bis in das 17. Jahrhundert hinein Reglements für die Führung und Ausbildung unbekannt gewesen waren[22], beschäftigten sich nun Theorien und Lehrbü­cher — oftmals unter Rückgriff auf die Antike — mit der Formung, Ausbildung und Führung der Truppen; Gliederung und Ausbildung der verschiedenen Truppen glichen sich zunehmend an. Dem Zeitalter des Rationalismus, wie das 18. Jahrhundert mit seinem Streben nach verstandesmäßiger Einordnung aller Lebensbereiche genannt wird, entsprach die Vorstellung der Kriegskunst als eines Systems wissenschaftlich fundierter Regeln. Den Grundsatz einer Vernichtung des Gegners kannte man noch nicht[23].

Der taktische Führer kämpfte nach den Lehren der Lineartaktik[24], die lineare Formen verlangten und die Soldaten in vier[25], später drei Gliedern hintereinander ordneten, die im Takt knieten, schossen und luden. Bewegungen erfolgten im Gleichschritt. Eine eiserne Disziplin hatte sicherzustellen, dass diese auch im Feindfeuer nicht ins Stocken gerieten. Nur durch sie war einheitliche hohe Feuergeschwindigkeit mit Hilfe genormter, im Drill perfektionierter Ladegriffe garantiert[26]. Die wichtigsten Elemente der Taktik dieser Zeit waren Gleichschritt und Gleichtakt. Der operative Führer stützte sich beim Dislozieren, im Kräfteansatz und bei der Verschiebung von Truppenkörpern sehr stark auf die Regeln der Mathematik, vor allem der Geometrie. Zentrale Bedeutung hatte das Manövrieren um geographische Punkte und Positionen. Dieses Manövrieren ist das Hauptcharakteristikum operativer Führung der Zeit. Zu ihm führte die Überlegung, statt der enorm blutigen Schlachten zumindest partiell die gegenseitige Erhaltung der schönen und teuren Heere zu ermöglichen, verbunden mit der militärischen Zielsetzung, die gegnerischen Truppen von ihren Versorgungs- und Bewegungslinien abzuschneiden: Man entwickelte gleichsam indirekte Methoden der Kriegführung. Die »Strategie« war nahezu gleichbedeutend mit »Ermattungsstrategie«. Um die Wende zum 18. Jahrhundert stützte sich die Verteidigung auf Festungen, oft auf Festungsgürtel als Basis für Vorstöße zum allmählichen Zermürben des Angreifers. Die Regeln dieser Kriegführung begünstigten das Manövrieren, Ausmarschieren, Ausweichen. Sie verlangten keineswegs immer den reglementgemäßen Kampf[27]. Dies führte oft zu der Weigerung, sich zur linearen Schlacht — Angreifer gegen Angreifer[28] — zu stellen. In diesen Fällen wich man dann aus oder blieb hinter einem befestigten Lager.

König Friedrich II. von Preußen forderte für diese »defensiven Läger« in seinen »Generalprincipia vom Kriege«[29] eine Befestigung von »Front und beyden Seiten von egaler Force«, um sie »inattaquable« zu machen[30]. Für den Fall einer drohenden Umgehung sei jedoch der Rückzug zum nächsten befestigten Lager vorzusehen. Hier ebenso wie in der Anweisung des Königs für Detachements (vom Gros abgesetzt kämpfende Truppen) zeigte sich ein weitgehender Verzicht auf jede Starrheit: »Ihr Chef gibt ihnen [den Führern] generale Instructiones, sie aber müssen bey sich selbst Rath zu nehmen wissen, ob sie auf den Feind avanciren, oder aber sich retiriren sollen [...] Ein defensiver Krieg leitet natürlicher Weise zum detachiren. Kleine Geister wollen alles conserviren, vernünftige Leute aber sehen nur auf die Haupt-Sache [...] Wer alles conserviren will, der conserviret nichts[31].« Die angeführten strategischen Verteidigungsregeln zeigen eine große Flexibilität, die auch vor der Aufgabe von Gelände nicht zurückschreckten. Um mögliche Geländevorteile ausnutzen zu können, müsse man auch bereit sein, den Feind ins eigene Land zu locken: »Es bleibt uns nichts anderes übrig, als das vorteilhafte Terrain da zu wählen, wo es sich gerade befindet, ohne uns sonst um Etwas zu bekümmern[32]

Hochentwickelte Manövrierkunst

Die Rücksicht auf Erhaltung des Heeres prägte die Operationsführung. Nach einer vorangegangenen Lähmung des Feldkrieges durch Festungen oder Festungsketten im 17. Jahrhundert überwog im 18. Jahrhundert wiederum der Feldkrieg und mit ihm die Bewegung[33]. Das Übergewicht der Bewegung wurde kultiviert durch eine hochentwickelte Manövrierkunst in methodischer Kriegführung. Die Orientierung an Regeln und Methoden begünstigte die Entwicklung und spätere Nachahmung erfolgreicher Verfahren. Die starke Betonung einer Bewegung nach Regeln förderte aktives Handeln nach Plan: Marsch und Angriff. Sie erschwerte die Verteidigung als flexibles Reagieren ebenso wie spontanes Ausnutzen von Lageentwicklungen, beispielsweise das Verfolgen eines geschlagenen Feindes. Sie begünstigte das Reglementieren linearer taktischer Formen[34].

Karree zur Rundumverteidigung

Die taktischen Reglement-Vorschriften waren starr. Ohne Unterscheidung von Kampfarten enthielten sie Anweisungen für die einheitliche Ausführung von Exerzierformen im Gefecht. Sie ließen als einzige Kampfart den Angriff zu, der bei überraschendem Feindangriff lediglich in anderer Formation als Gegenangriff zu führen war. In diesem Fall war nach dem bayerischen Exercitium militare Anno 1723[35] ebenso wie nach dem österreichischen Regulament von 1759[36] und dem preußischen Infanterie-Reglement von 1743[37] ein Karree zu bilden. Dabei formierten die Bataillone ein Viereck zu vorübergehenden Rundumverteidigung unter Beibehaltung ihres Kampfauftrages: »Ein Preußisch Grenadier- oder Musquetier-Bataillon aber kan, wann selbiges ein Quarre formiret hat, durch feindliche Husaren oder Cavallerie, welche ihnen den Marche verhindern wolten, nur grade darauf marchiren, solche wegjagen und ohngeachtet der Attaque vom Feinde hinmarchiren, wohin ihre ordre ist [...] Die Officiers und Unter-Officiers müssen [...] wann jemand zu weichen anfangen wolte, selbigem den Degen, das Esponton oder das Kurtz-Gewehr in die Rippen stoßen[38].« Verteidigung im Karree war eine Gefechtshandlung, zu der »der wohl exercirte preußische Soldat« nur »auß Noth sich getrungen sähe«[39]. Eine Weiterentwicklung dieser starren Form der Rundumverteidigung führte der Lehrer Scharnhorsts, Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe, in den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts in Portugal und bei seinen deutschen Truppen ein. Hierbei handelte es sich um eine flexible Kombination von üblicherweise vier Karrees zu einem sogenannten »Bückeburger Kreuz«, bei dem sich die einzelnen Teilformationen auf Lücke angeordnet gegenseitig unterstützen konnten[40].

Etwa zur gleichen Zeit — 1769 — wurden im österreichischen Generalreglement die Erfahrungen des Siebenjährigen Krieges gegen Preußen ausgewertet[41]. Diese Vorschrift räumte den Regeln für den Verteidigungskampf, insbesondere den aus Festungen und unter Nutzung von Geländeverstärkungen, breiten Raum ein, ohne dass jedoch über die bereits erwähnten taktischen Vorschriften hinaus wesentlich Neues zum Ausdruck gekommen wäre. Bemerkenswert erscheint lediglich die — modern anmutende — Forderung an die Kavallerie, »beim Retirieren öfters zu attackieren«[42]. Die Französische Revolution bedeutete — wie in unzähligen anderen Bereichen — auch auf dem hier untersuchten Gebiet eine Zäsur. Das allgemeine Aufgebot der männlichen Jugend Frankreichs durch den späteren Kriegsminister Frankreichs, Graf Lazare Carnot, im Jahre 1793, gewöhnlich mit der französischen Bezeichnung »levée en masse« benannt, führte zu einem radikalen Umbruch. In der Taktik rief die Unmöglichkeit, die bisherige Disziplin aufrechtzuerhalten, die Preisgabe der bisher gnadenlos geübten Feuerzucht[43] hervor und den stürmischen Vormarsch des in geöffneter Ordnung im freien Feuerkampf eingesetzten »Schützen«, in Frankreich »tirailleur« genannt. Der Feuerkampf wurde nicht mehr nur auf Kommando in geschlossener Ordnung geübt, sondern dem Einzelschützen anvertraut. Deshalb wurde in den Reglements der Zeit — wie beispielsweise im bayerischen von 1808 — erstmalig angeordnet, jeder ausgebildete Rekrut habe zwölf scharfe Patronen auf eine Scheibe abzufeuern, um zielen zu lernen, während der Schützeneinsatz bis dahin auf Sonderformationen wie die Tiroler Schützen (Österreich) oder die Jäger (Preußen) beschränkt gewesen war[44]. Nach dem Einsatz großer Truppenkörper in linearer Ordnung brachte die neue Zeit so vor allem Unordnung, Auflockerung, Regelbrüche. Die Grenzen von Großkampf und Kleinkrieg verwischten sich, der Zusammenhang der Heere löste sich zugunsten größerer Selbständigkeit einzelner Korps auf; an die Stelle von Drill und Disziplin der Berufskrieger traten Spontanität und Begeisterung revolutionärer Massen. Führungslehre und praktische Er­fordernisse beim Aufeinanderprallen dieser beiden Welten führten zur Anknüpfung an Vernichtungsstrategien der Antike und zu einer Intensivierung der Kämpfe in Formen des oftmals grausamen subversiven Volkskrieges.

Napoleons Taktik

Diese Entwicklung wurde maßgeblich beeinflusst durch den französischen Divisionsgeneral Bonaparte, den späteren Kaiser Napoleon. Er suchte die Schlacht mit dem Ziel, die bewaffnete Macht des Feindes nicht auszumanövrieren, sondern zu vernichten. Hierzu führte er schnelle, wuchtige Stöße und reformierte im Rahmen dieser neuen operativen Zielsetzung auch die Taktik. Die notwendige Durchschlagskraft erzielte er durch Kolonnen durch Tiefen- statt Breitengliederung[45]. Die Größe dieser Kolonnen war variabel und konnte besser als bisherige Formen dem Gelände angepasst werden. Für den Verteidiger bedeutete dies: Er hatte Kolonnen und tiraillierende Infanterie abzuwehren, für die es kaum noch ungangbares Gelände und dementsprechend auch keine unangreifbaren Stellungen mehr gab. Noch blieben alle linear kämpfenden Armeen bei der Karree-Taktik, doch zeigte sich bald, dass neue Lösungen gefunden werden mussten.

Erzherzog Carls Exerzierreglement

Die erste systematische Aufarbeitung dieser Veränderung erfolgte in Österreich, dessen Taktik bis zur Niederlage gegen Napoleon im Jahre 1805 von Formalismus und Pedanterie gekennzeichnet gewesen war[46]. Die österreichische Armee löste sich unter maßgeblicher Führung des Erzherzogs Carl vom bisher beachteten preußischen Vorbild und führte mit einem neuen Exercier-Reglement für die Infanterie 1806 neue Regeln ein[47]. Diese zielten auf eine Überwindung der bis dahin beachteten Passivität in der Verteidigung, auf größere Flexibilität der Führung und auf eine vom Erzherzog allerdings gebremste[48] — Einführung der Schützentaktik. Zugleich warnte Carl vor dem irrigen »Wahn, sich nie sicher zu glauben, als wenn sie [die Führer] alles besetzt, ihre Truppen auf allen Punkten zertheilt aufgestellt hatten«; es gelte stattdessen, Schwerpunkte zu bilden und die Truppen zum Gegenangriff zusammenzuhalten[49].

Der Erzherzog interpretierte die Verteidigung im Sinne unserer heutigen Verzögerung; demgemäß war »die Hauptabsicht der Defensive [...] Gewinnung der Zeit«[50]. Da von solcher Gefechtsführung eine Entscheidung nicht erwartet werden konnte» kam Carl zu dem Urteil: »Nichts kann einen Staat berechtigen, einen Defensivkrieg zu führen, als unausweichliche Notwendigkeit[51]

Scharnhorsts Infanterie-Reglement 1812

In Preußen führte die Aufarbeitung der Niederlage von 1806 gegen Napoleon unter anderem zu dem von General v. Scharnhorst initiierten Reglement für die Infanterie des Jahres 1812, mit dem die Lineartaktik überwunden und beispielsweise die Kolonnentaktik von Frankreich übernommen wurde[52]. Den Schwerpunkt dieses Reglements bildeten weiterhin die An­griffsvorschriften; lediglich ein kurzes Kapitel »Vom Quarree« behandelte die Gefechtshandlung Verteidigung auf der Stelle. Wie bisher wurde hierzu vorgeschrieben, eine geschlossene »Colonne, welche sich auf der Stelle vertheidigen will«, habe die bekannte Form der Rundumverteidigung einzunehmen. Nach dieser Vorschrift fällte das erste Glied auf der angegriffenen Seite das Gewehr, kämpfte also mit dem Bajonett, das zweite Glied feuerte, und das dritte lud nach[53].

Abgesetzt davon sah die Vorschrift unter der gemeinsamen, also von gleichartigen Führungsgrundsätzen ausgehenden Überschrift »Angriff und Verteidigung« vor, das Gefecht der Infanterie sei durch Füsiliere (Schützen) zu eröffnen, »welche sich hierzu theilweise in eine Tirailleur-Linie auflösen [...] Die Bewegungen in einer Schützenlinie müssen völlig zwanglos sein [...] Jeder Einzelne schießt wenn er glaubt, durch seinen Schuß etwas bewirken zu können[54]

Alle übrigen Bestimmungen der Vorschrift sahen auch in diesem Kapitel Kampf stets als Angriff oder Gegenangriff.

Nach wie vor gab es neben der strategischen Verteidigung die Verteidigung als vorübergehende Gefechtshandlung zur Abwehr eines Überraschungsangriffs. Napoleons operative Stöße in Verbindung mit der von ihm eingeführten neuen Taktik erzwangen jedoch die Verteidigung als selbständige Gefechtsart.

Neue Gedanken durch Carl v. Clausewitz

Grundlegend neue Gedanken zu diesem Komplex enthielt das Werk des Scharnhorst-Schülers, des preußischen Generalmajors Carl v. Clausewitz, »Vom Kriege«. Dieses betonte die Bedeutung der Verteidigung und erkannte sie als Gefechtsart neben dem Angriff an. Seine Feststellung, sie sei die »stärkere Form« des Kampfes, wurde jedoch ergänzt durch die Forderung: »Ein schneller, kräftiger Übergang zum Angriff- das büßende Vergeltungsschwert — ist der glänzendste Punkt der Verteidigung[55].« Clausewitz sah die Verteidigung als beweglich geführten Kampf, häufig als Verzögerungsgefecht. Er warnte vor einseitiger Abstützung auf Festungen, die aufgrund ihrer Stärke dazu verleiteten, sie großräumig zu umgehen. Die ideale Verteidigungsstellung war nach Clausewitz tief gegliedert. Diese Staffelung »setzt ihn [den Verteidiger] in den Stand, in den verschiedenen Stadien des Widerstandes bis zum Kern der Stellung hin, während sich die gegenseitigen Kräfte in ihren Berührungspunkte aneinander verzehren, mit wenigen der seinigen viele der feindlichen zu zerstören [...] Eine bedeutende Masse, 1/4 bis 1/3 des Ganzen, hält er ganz zurück [...] und im letzten Drittel der Schlacht, wenn der Angreifende […] seine Kräfte größtenteils ausgegeben hat, dann will er mit dieser Masse [...] seine eigene kleinere Angriffsschlacht entwickeln, sich darin aller Elemente des Angriffs, wie Anfall, Überraschung, Umgehung, bedienen und durch diesen Druck gegen den noch auf einer Spitze ruhenden Schwerpunkt der Schlacht die zurückschlagende Bewegung des Ganzen hervorbringen[56].« Neu hieran war - in unserem heutigen Sprachgebrauch - vor allem die Vorstellung vom Verteidigungsraum, in dem das Gefecht in einem Wechsel der Kampfarten Verzögerung, Verteidigung und Angriff zu führen sei. Die Vorbehalte gegen eine einseitig defensive Kampfführung lagen für Clausewitz in der Sorge begründet, dass man mit ihr allein keinen Krieg gewinnen könne. Den Verzögerungskampf »auf eigene Kosten«, das heißt: im eigenen Land, zu führen, halte jeder Staat nur eine begrenzte Zeit aus. Er folgerte daraus die Notwendigkeit, nach anfänglicher Defensive zum Angriff überzugehen, um mit der Niederwerfung des Gegners den Zweck des Krieges zu erfüllen[57].

Von der Nachwelt wurde die Maxime übernommen, die Verteidigung sei beweglich zu führen und habe ein offensives Element zu enthalten.

Wieder Unterordnung der Verteidigung

Die österreichischen Vorschriften unterschieden im Jahre 1842 für den Verteidigungskampf Infanterie gegen Infanterie zwischen zerstreuter Schlachtordnung, in der zunächst Plänkler (Schützen) den Feind aufhalten sollten, »bis das eigene Haupttreffen selbst im Sturmschritt vorrückt«[58], und ge­schlossener Ordnung, in der »eine stehende Front auf der Stelle zu chargieren« (den Feuerkampf zu führen) hatte, um dann zum »Sturmstreich der Tambours [...] mit der ganzen Front gegen den attakierenden Feind« — das Bajonett aufgepflanzt — »mit Ungestüm loszubrechen«[59]. Für die Verteidigung der Infanterie gegen Kavallerie galt die traditionelle Vorschrift, Karrees (Jäger; »Massen«) zu bilden, wobei noch die Starrheit der Lineartaktik nachwirkte. »Sollte das Quarre auf einem Winkel angegriffen werden, so sind die Einfassungsrotten zum schräg Anschlagen zu kommandieren, damit die vor den Ecken liegenden Blößen bestrichen werden können[60].« Auch das preußische Reglement von 1847[61] sah als Verteidigungsform der geschlossenen Ordnung noch das Karree vor[62]. Die Bestimmung dieser Vorschrift »über die zerstreute Fechtart und ihre Verbindung mit der geschlossenen« macht eine Akzentverschiebung deutlich, die für das gesamte Jahrhundert charakteristisch bleiben sollte: die erneute Unterordnung der Verteidigung unter den Angriff. »Die Vertheidigung wird durch die vor die Stellungen vorgeschobenen Schützen-Abtheilungen eingeleitet, während das Bataillon so lange und so verdeckt wie möglich dahinter stehen bleibt [...] dieses rückt in den geeigneten Fällen zum Angriff vor[63].« Andere Formen der Verteidigung waren nicht vorgesehen.

Die Clausewitzsche Lehre, die der Verteidigung eine eigenständige Rolle zuwies, hatte sich noch nicht durchgesetzt, reguläres Gefecht war allein der Angriff, Verteidigung war eine sekundäre Gefechtshandlung. Ein neues Kapitel wurde durch den Krimkrieg eingeleitet, in dem Engländer und Franzosen die Russen zwischen 1853 und 1856 in einem jahrelangen Stellungskrieg bekämpften.

In der Folgezeit vollzog sich, wie überall in Europa so auch in Deutschland eine Entwicklung, die bei der Infanterie das Verhältnis von Feuer und Bewegung weiter zugunsten des Feuers verschob. Im Krimkrieg, der auf vielen Gebieten der Technik Neuerungen brachte, war im Kampf um die Festung Sewastopol der Schützengraben als neues taktisches Element eingeführt worden. Bei der Artillerie setzten sich Schnellfeuergeschütze durch und beim Infanteriegewehr der gezogene Lauf. Die preußische Armee wurde um diese Zeit mit dem Zündnadelgewehr ausgerüstet, einem Hinterlader, der erstmalig im Liegen geladen werden konnte. Dies sollte zu einem neuen Verständnis bezüglich der Geländeausnutzung führen, wie im Reglement von 1876[64] zum Ausdruck kommt: »In der Vertheidigung hat die Infanterie aus der Bodenbeschaffenheit den größtmöglichen Nutzen zu ziehen[65]

Neben der Geländeausnutzung erfuhr die Feuerwirkung eine neue Bewertung: »Die Möglichkeit der Konzentrierung der Feuerwirkung auf einzelne Punkte und kurze Zeitmomente verleiht derselben einen offensiven Charakter[66]

Dementsprechend war der Übergang zum Angriff am Ende einer Verteidigung nicht mehr zwingend erforderlich: »Ist dieser Angriff abgeschlagen, [...] dann nehmen alle Abtheilungen ohne Weiteres ihre ursprünglichen Stellungen wieder ein und stellen schnell die Ordnung wieder her, um einem neuen Angriff gewachsen zu sein[67].« Das war neu: Der Erfüllung eines Verteidigungsauftrages wurde damit erstmalig ein eigenständiger Wert zuerkannt. Das Karree, als Formation gegen einen Kavallerieangriff im bayerischen Reglement von 1881[68] ebenso wie in Preußen[69] vorgeschrieben, wurde im nunmehr für die deutschen Kontingente gemeinsam geltenden Reglement von 1888[70] letztmalig im Teil »Schule« (Formalausbildung) erwähnt[71] ; gleichwohl war es für das Gefecht jedoch endgültig überholt: »Das Infanteriegefecht wird der Regel nach durch die Feuerwirkung entschieden und diese kommt zur vollständigen Ausnutzung in der zerstreuten Ordnung [...] So wird der Schützenschwarm die Hauptkampfform der Infanterie[72].« Für die Durchführung des Gefechts wurde im Reglement von 1888 die Gliederung der Truppen davon abhängig gemacht, »ob die Truppe anzugreifen, abzuwehren oder sich zurückzuziehen hat«[73]. Rückzug war eine stets mögliche Konsequenz nach entsprechender Lagebeurteilung: »Entschließt sich der Verteidiger zum Rückzug, bevor die letzten Reserven verbraucht sind, so besetzen diese eine Aufnahmestellung«, lehrte der Taktikunterricht 1881, »um sich vom Angreifer loszumachen, empfehlen sich bisweilen kurze Offensiv-Stoße[74]
Erstmals wurde 1888 für die Verteidigung die Anlage künstlicher Deckungen mit dem Schanzzeug vorgeschrieben» mit dem der einzelne Infanterist nach österreichischem Beispiel seit den siebziger Jahren ausgerüstet worden war[75]. Die Vorschrift warnte jedoch: »Bedingung ist aber, dass sie nur den Absichten der Führung dienen, nicht umgekehrt dazu gelangen, sie zu beherrschen[76].« Für eine neue Bewertung des Geländes und der Feuerkraft sprach die Feststellung: »Die Infanterie, welche [...] dem Ansturm des Feindes ein kaltblütiges Feuer entgegenstellt, ist, wenn sie die Vortheile des Geländes oder die mit dem Schanzzug geschaffenen geschickt benutzt, in der Front so stark, dass sie hier die unmittelbare Unterstützung ent­behren kann[77]

Da als einzige verwundbare Stelle die Flanke herausgestellt wurde, verlangte die Vorschrift eine entsprechende Gliederung nach der Tiefe durch Aufstellung der Reserven hinter den Flügeln.

Detaillierte Vorschriften für die Verteidigung

Wegen ihres geänderten Stellenwertes ergingen für die Verteidigung detaillierte Vorschriften, bei denen auffällt, dass sich die Neigung zum Linearen verstärkte:

»Sobald die feindliche Angriffsrichtung erkannt worden ist, wird die Schützenlinie von vorn herein so stark bemessen, als dies zum Festhalten der Stellung nach Gefechtszweck und Gelände nothwendig erscheint. Schützengräben und sonstige Deckungen werden hergestellt [...] Die Unterstützungstrupps werden [...] dicht hinter der Schützenlinie aufgestellt. Alle Tiefenabstände sind zu verkürzen[78]

Nach wie vor hielt sich im Reglement von 1888 die Vorstellung, ein Erfolg sei nur im Angriff zu erzielen. Daneben wurde ebenfalls dem Halten einer Stellung ein eigener Wert beigemessen:

»Eine Vertheidigung, welche nur die Abwehr sucht (Vorposten, Arrieregarden-Gefechte), kann sich auf Behauptung des Geländes beschränken. Dagegen muß eine Defensive, welche einen Waffenerfolg herbeiführen will, mit angriffsweisem Verfahren gepaart sein[79]

Diese Clausewitzsche Sicht wurde im Reglement von 1906[80] weiterentwickelt:

»Eine Verteidigung, die nicht nur einen Angriff abweisen, sondern einen entscheidenden Sieg herbeiführen will, muß mit angriffsweisem Vorgehen gepaart sein[81],« womit die seit dem Reglement von 1876 eingeleitete Entwicklung abgeschlossen und die Verteidigung als selbständige Gefechtsart etabliert war.

Die Standfestigkeit der Verteidigungstruppe wurde herausgestellt, in den verschiedenen Leitfäden zum Taktikunterricht allerdings unterschiedlich bewertet: »Eine Infanterie, deren Flanken gesichert sind, ist unbesiegbar[82] ;« »unsere im Schießen gut ausgebildete Infanterie vermag jeden Angriff in der Front durch ihr Feuer zurückweisen[83]

Angriff und Verteidigung noch nicht gleichwertig

Noch bestand keineswegs eine Gleichgewichtigkeit von Angriff und Verteidigung, wie aus der Anordnung im Reglement von 1906 hervorgeht: »Den ihr innewohnenden Trieb zum angriffsweisen Vorgehen muß die Infanterie pflegen; ihre Handlungen müssen von dem einen Gedanken beherrscht sein: Vorwärts auf den Feind, koste es, was es wolle! [...] Der Offizier ist das Vorbild seiner Leute, sein Beispiel reißt sie mit vorwärts[84].« Diese Maximen trafen sich mit dem von Moltke nach Österreichischem Vorbild vertretenen Vorrang der Eisenbahn vor dem Festungsbau[85], und sie deckten sich mit Äußerungen führender Militärs der Zeit, die — wie der General v.d. Goltz — die Verteidigung als »schwache, unselbständige« Gefechtsart bezeichneten; sie bestimmten die einseitig angriffsorientierte Ausbildungspraxis bis zum Ersten Weltkrieg.

Erstmals 1906: »Hinhaltendes Gefecht«

Dennoch hatte die Verteidigung eine entscheidende Aufwertung erfahren. Die strategische Führung wollte nach den Planungen der Generalstabschefs Graf Schlieffen und Graf Moltke den zu erwartenden Zweifrontenkrieg dadurch zu einem siegreichen Ende führen, dass extreme Schwerpunktbildung nach einer Seite die Offensive ermöglichte, während mit einem Minimum an Kräften auf der anderen Seite hinhaltend gekämpft werden sollte. Auf taktischer Ebene musste deshalb die Gefechtsart »Hinhaltendes Gefecht« im Reglement von 1906[86] aufgenommen werden, nachdem diese Gefechtsart seit den neunziger Jahren in Studien und Übungen erprobt worden war[87].

Tendenz zur Linie

Zur Durchführung der Verteidigung ordnete das Reglement 1906 an: »Grundsätzlich wird nur eine Verteidigungsstellung gewählt und mit allen Mitteln verstärkt[88].« Damit setzte sich der bereits vorher festgestellte Trend zur Linie weiter fort. Im Anschluss wurde dagegen vorgeschrieben: »Befestigungen sind in der Regel nicht als zusammenhängende Linie, sondern in Gruppen anzulegen. Lücken zwischen den einzelnen Gruppen sind nicht schädlich, wenn das Gelände vor ihnen wirksam bestrichen werden kann[89].« Diese in der Vorschrift niedergelegten Regeln sind in der Praxis offenbar oft zugunsten der Linie ausgelegt worden. In diese Richtung wies die Feststellung der für alle Waffen geltenden Felddienst-Ordnung von 1908: »Die Feuerwirkung der Infanterie ist abhängig von der Zahl der Gewehre [...][90].« Ein Zerlegen der Abwehrelemente in die Tiefe und Verteilen im Gelände erfolgte nicht, Hinterhangstellungen waren unbekannt. Seit den achtziger Jahren schrieben die Leitfäden für den Taktikunterricht bis 1912 kontinuierlich vor: die »Verteidigung sucht vorzugsweise ein überhöhendes, sanft abfallendes Gelände« mit auf etwa 4000—5000 m beherrschenden Artilleriestellungen, die Infanterie etwa 600 m vor der Artillerie[91].

»Stützpunkte«

Ein neues Element zur Aufgliederung der Kräfte bildeten die »Stützpunkte«, die um die Jahrhundertwende Eingang in den Taktikunterricht fanden, nachdem das Maschinengewehr eingeführt worden war[92]. »Gleichmäßige Verteilung würde die Kräfte zersplittern; die wichtigsten Stützpunkte und Feuerstellungen werden besonders stark besetzt, das Gelände dazwischen oft nur bewacht[93].« 1906 wurde empfohlen, zunächst »nur einzelne Befehlsgruppen (mit starken Schützengräben, Deckungsgräben, Eindeckungen und Hindernissen) an den wichtigsten Punkte anzulegen, die beim späteren Kampf als Stützpunkte dienen können [...] Die Zwischenräume können dann später noch mit Schützengräben ausgefüllt werden[94].« 1909 wurde der Verteidiger noch weiter in die Erde getrieben: »Nur schmale Schützengräben mit steilen Böschungen und mit Eindeckungen, möglichst in Verbindung mit Deckungsgräben und Verbindungswegen, haben wirklichen Wert[95]

Die Verteidigung war zwar unter bestimmten Bedingungen als notwendig anerkannt, galt jedoch bis in den Ersten Weltkrieg hinein dem Angriff als in keiner Weise ebenbürtig, wie beispielsweise die Grundzüge der höheren Truppenführung 1910 ausführten, die in ihren wesentlichen Teilen auf Generalfeldmarschall Graf v. Moltke zurückgingen[96]. Die Vorschrift »Grundzüge der höheren Truppenführung« von 1910 sah in der Offensive den besonderen Vorteil, »dem Gegner das Gesetz des Handelns vorzuschreiben, alle moralischen Faktoren für sich zu haben und das einzige Mittel zur wirklichen Niederkämpfung des Feindes zu sein[97].« Die Masse des Heeres war für den Angriff erzogen, ausgebildet und eingeplant; für den Fall eines Zwei­frontenkrieges war nach Maßgabe des Schlieffenplanes für eine schwache Armee der Abwehrkampf in Form einer Kombination aus hinhaltendem Gefecht und Gegenangriffen vorgesehen: »Durch Stellungnahme gewinnt man keine Schlacht, sondern nur durch Bewegung[98].« Zwar hatte der Nachfolger Schlieffens als Chef des Generalstabes, Generaloberst v. Moltke, im Jahre 1908 erstmalig in einer Lage einen längeren Stellungskampf vorgesehen, doch bedeutete dies keine Umorientierung. Bis in den Ersten Weltkrieg hinein wurde angegriffen um jeden Preis, Verteidigung blieb eine Überbrückungsmaßnahme zur Abwehr von Überraschungsschlägen oder zur Erzielung eines Zeitgewinns.

[...]


[1] Siehe Wilhelm II, Grundzüge der höheren Truppenführung, Berlin 1910, S. 20-44.

[2] Siehe ebd., S. 24.

[3] Siehe Reichswehrministerium, Chef der Heeresleitung, Führung und Gefecht der verbundenen Waffen, Berlin 1921, S. 9-11.

[4] Siehe H.Dv. 300/1, Truppenführung (T.F.), I. Teil (Abschnitt I-XIII), Berlin 1933, S. 11-13.

[5] HDv 100/1, Grundzüge der Truppenführung des Heeres, Bonn 1956, S. 81.

[6] Ebd., S. 38-80.

[7] HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1959, S. 43.

[8] HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1959, S. 47-57.

[9] HDv 100/2, Führungsgrundsätze des Heeres für die atomare Kriegführung – Truppenführung 1960 (TF 60), Bonn 1961,S. 26.

[10] Ebd., S. 26.

[11] Ebd., S. 24-26.

[12] Ebd., S. 26.

[13] Siehe HDv 100/1, Truppenführung, Bonn 1962, S. 26-30.

[14] HDv 100/100, Führung im Gefecht, Bonn 1973, Nr. 1037.

[15] Ebd., Nr. 1037.

[16] Ebd., Nr. 420.

[17] HDv 100/100, Truppenführung, 2. verbesserte Aufl., Bonn 1987, Nr. 705-708.

[18] Ebd., Nr. 13-14.

[19] Siehe HDv 100/100, Truppenführung, Bonn 2000, Nr. 2369-2371.

[20] Siehe ebd., Nr. 708

[21] Siehe Papke, vor allem S. 116ff.

[22] Siehe Unser Heer, S. 19.

[23] Siehe Regling, S. 16ff., 75ff.

[24] Siehe Fleming, S. 240.

[25] Ende des 17. Jhds. sechs Glieder; vgl. Delbrück, T. 4, S. 307.

[26] Höchststand in Preußen: 5 Schuss in 2 Minuten; vgl. Regling, S. 30.

[27] Siehe Fleming, S. 285 und 290. — Zur Frage des reglementgemäßen Kampfes (= Angriff) vgl. Delbrück, T. 4, S. 309 ff., und Frauenholz, Schlacht, S. 99—108.

[28] Noch Scharnhorst forderte 1829 in seinem Handbuch für Officiere, Teil 4, S. 334: Wenn keine Aussicht bestehe, ein Treffen zu gewinnen, müsse man es möglichst zu vermeiden suchen.

[29] Die General-Principia vom Kriege, appliciret auf die Tactique und die Disciplin der Preußischen Trouppen 1753. Friedrich der Große, S. 19ff.

[30] Ebd., S. 20f.

[31] Ebd., S. 25f.

[32] Ebd., S. 170. — Der König sah auch für einen strategischen Verteidigungskrieg operativ die Offensive vor: »In taktischer Hinsicht vertieft und verschärft Friedrich den Gedanken: Angriff um jeden Preis.« Friedrich des Großen Anschauungen, S. 351 und 372.

[33] Siehe Regling, S. 67 und 77; vgl. Festung, passim.

[34] Siehe Regling, S. 92.

[35] Exercitium militare, S. 56: Commando: Von beiden Flügeln rechts und lincks schwenckt euch/formirt die Battaillon Quarré. March. Explication: Marchiren von beiden Flügeln/und formiren zwey grade Linien/alsdann fallen von jeden Flügeln zwey Ploton ein/und schließen die Battaillon Quarré; — Zur Verbreitung des Karrees als taktische Form vgl. Bleckwenn, S. XLIV, Anm. 44.

[36] Militaer Feld-Regulament,i Wien 1759, Kap. 19.

[37] Reglement 1743, S. 105—111.

[38] Ebd., S. 326 und 347.

[39] Müller, S. 56.

[40] Siehe Klein, S. 231-238.

[41] Generalreglement oder Verhaltungen für die Kayserlich-Königliche Generalität, Wien 1769.

[42] Zit. nach Schlesier, S. 41.

[43] »Es muß den Burschen bey arquebusiren [Todesstrafe durch Erschießen] verbothen werden, zu schießen, eher die Officiers commandiren.« Reglement 1743, S. 345. Erste Ansätze zum Umdenken im Reglement vor die Kgl. Preuß. Infanterie, Berlin 1788, doch setzte sich der Präzisionsschuß noch nicht durch.

[44] Siehe Baier, Reglement 1838, S. 74.

[45] Der Übergang war fließend verlaufen; so war bereits im französischen Reglement von 1791 festgelegt worden, ein Bataillon sei in vier Linien zu drei Gliedern, also zwölf Glieder tief und etwa fünfzig Rotten breit zum Angriff zu führen; siehe Regling, S. 205. Vgl. Delbrück, T. 5, S. 423.

[46] Siehe Angeli, S. 24; vgl. Unser Heer, S. 154 f. Das Dienst- und Exercierreglement für die sämtliche Kayserl. Königliche Infanterie, Frankfurt, Leipzig 1794, beispielsweise enthielt detaillierte Bestimmungen auf dreißig Seiten zum »Quarre rückwärts«, »Quarre vorwärts«, »Quarre im Marsch«, »längliches Quarre«.

[47] Siehe Angeli, S. 242 ff; vgl. Unser Heer, S. 192 ff.

[48] Unser Heer, S. 212, stellt eine »Abneigung [Carls] gegen das Tiraillieren« fest.

[49] Erzherzog Karl, S. 11 und 86.

[50] Ebd., S. 10.

[51] Ebd., S. 6.

[52] Siehe Reglement 1812, S. 67—89.

[53] Siehe ebd., S. 91 f.

[54] Ebd., S. 127.

[55] Clausewitz, S. 633 f.

[56] Ebd., S. 666 f.

[57] Siehe ebd., S. 1049ff.

[58] Streffleur, S. 306.

[59] Ebd.

[60] Ebd., S. 308.

[61] Reglement 1847.

[62] Ebd., S. 91 f.

[63] Ebd., S. 116.

[64] Reglement 1876.

[65] Ebd., S. 154.

[66] Ebd., S. 148.

[67] Ebd., S. 154f.

[68] Reglement 1881, S. 147-151.

[69] Leitfaden 1881, S. 30. — Emil von Lessel, Böhmen — Frankreich — China, hrsg. von W. Hubatsch, Berlin 1981, S. 43 und 57, berichtet aus dem Jahre 1866 von Karree-Formationen preußischer Truppenteile im Gefecht, desgleichen 1867 für die Gefechtsausbildung.

[70] Reglement 1888. — Zum Verschwinden des Karrees aus der Taktik, vgl. Bleckwenn, S. XLIV. Auf dem Exerzierplatz blieb das Karree als eindrucksvolle Spielerei bis zum Ende des 19. Jahrhunderts allerdings weiterhin auf dem Programm.

[71] Reglement 1888, S.68f.

[72] Ebd., S. 93 f.

[73] Ebd., S. 111.

[74] Leitfaden 1881, S. 108.

[75] Frobenius, Militärlexikon, Berlin 1901, Stichwort »Schanzzeug«.

[76] Reglement 1888, S. 107.

[77] Ebd., S. 114.

[78] Ebd., S. 122.

[79] Ebd., S. 123.

[80] Reglement 1906.

[81] Ebd., S. 112.

[82] Leitfaden 1886, S. 27.

[83] Leitfaden 1888, S. 27.

[84] Reglement 1906, S. 81.

[85] Hermann Teske, Die Wandlung des Krieges infolge der Entwicklung seiner Beweglichkeitselemente, in: Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift, 120. Jg (1954), H. 3, S. 184—197. Vgl. Unser Heer, S. 227 ff.

[86] Reglement 1906, S. 117.

[87] Moeller, S. 155.

[88] Reglement 1906, S. 114.

[89] Ebd.

[90] Felddienst-Ordnung (F.O.) von 1908, S. 171.

[91] Leitfaden 1886, S. 94; 1888, S. 95; 1906, S. 118; 1909, S. 137; 1912, S. 159.

[92] Vgl. Hermann, S. 266. — Eine wichtige Folge dieser Einführung war die Aufgabe des Prin­zips der Einheitsinfanterie: Jedes Regiment erhielt bis 1914 eine Maschinengewehrkompa­nie; vgl. Frauenholz, Schlacht, S. 136f.

[93] Leitfaden 1897, S. 131.

[94] Leitfaden 1906, S. 119.

[95] Leitfaden 1909, S. 125.

[96] Vgl. Leeb, Abwehr, S. 5.

[97] Borgert, S. 474.

[98] So Schlieffens Schüler v. Freytag-Loringhoven. Zit. nach Wallach, S. 77.

Ende der Leseprobe aus 68 Seiten

Details

Titel
Die Entwicklung der Gefechtsarten
Untertitel
Operatives Denken und Handeln in deutschen Streitkräften
Autor
Jahr
2010
Seiten
68
Katalognummer
V152766
ISBN (eBook)
9783640650217
ISBN (Buch)
9783640650613
Dateigröße
882 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Truppenführung (TF) 1910 kannte den Begriff der Gefechtsart noch nicht. Es werden lediglich der Angriff und die Verteidigung in ihren Vor- und Nachteilen beschrieben. Dabei wird sowohl das Begriffspaar Angriff und Verteidigung als auch das Begriffspaar Offensive und Defensive verwandt. Es ist bemerkenswert, dass sich schon hier der Begriff des „Begegnungsgefechts” findet und die Besonderheiten dieser, wie man sie heute bezeichnen würde, besonderen Gefechtshandlung beschrieben werden.
Schlagworte
Gefechtsarten, Operationsarten, Operation, Taktik, Truppenführung, Angriff, Verteidigung, Verzögerung, Gefecht, Bundeswehr, Reichswehr, Scharnhorst, Seeckt, Moltke, Clausewitz, Operatives Denken, Streitkräfte, Napoleon, Manöver, Krieg, Erzherzog Karl, Friedrich der Große, Hinhaltendes Gefecht, Abwehr, Stellungskrieg, Erster Weltkrieg, Zweiter Weltkrieg, Verteidigungsraum, Stützpunkt, Schlüsselgelände, Gefechtshandlung, Widerstand, Französische Revolution, Freiheitskriege, Einigungskriege, Deutscher Bund, Nukelarwaffen, Atomwaffen, Truppenführer, Guderian, Manstein, Barbarossa, Wende 1942, Stalingrad, Kraftfahrtruppe, Panzer, Kriegsende, Massenvernichtungswaffen, Asymmetrie, Heeresdienstvorschrift
Arbeit zitieren
Stefan Erminger (Autor:in), 2010, Die Entwicklung der Gefechtsarten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152766

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