„Deutschland verbucht europaweit die meisten Insolvenzen“ 1 informierte die Wirtschaftspresse in einer Schlagzeile am 6.2. dieses Jahres. Ein Wirtschafts- magazin verweist darauf, dass „innerhalb von fünf Jahren […] die Zahl der Unternehmenspleiten um 50 Prozent nach oben gegangen“ 2 ist. Diese Meldungen mögen einen Existenzgründer heutzutage nicht unbedingt ermutigen. Ganz im Gegenteil vermögen sie wahrscheinlich, große Skepsis gegenüber den eigenen Existenzgründungsplänen zu wecken. In dieser Situation suchen Existenzgründer zunehmend professionelle Beratung, um sich von Anfang an in gewisser Weise abzusichern. Der Existenzgründungs- beratung scheint daher eine besondere Verantwortung zuzukommen. Nicht zuletzt angesichts der wirtschaftlichen Lage empfiehlt sich in dieser Beratung oft, auf eine Beschränkung der persönlichen Haftung zu drängen. Jedoch mögen auc h hier Gefahren und Risiken bestehen. Diese Arbeit möchte diese aufzeigen und als notwendige Hinweise in der Existenzgründungs- beratung empfehlen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Insolvenzlage in Deutschland
1.2. Gedanken zur Rechtsformwahl
1.3. Die Beratungsproblematik
1.4. Thematische Beschränkung
2. Notwenige Hinweise auf Gefahren und Ausnahmen der beschränkten Haftung
2.1. Vor Gründung
2.2. „Echte“ Durchgriffshaftung
2.2.1. Unterkapitalisierung
2.2.2. Vermögensvermischung
2.3. Delikthaftung
2.3.1. Insolvenzverschleppung
2.3.2. Sittenwidrige Schädigung
2.3.3. Allgemeine deliktische Haftung nach StGB
2.4. Sonstige Haftungsmöglichkeiten
2.4.1. Vertrauenshaftung
2.4.2. Vertragshaftung
3. Ausblick auf mögliche Folgen unterlassener Beratungshinweise
3.1. Schadensersatzansprüche
3.2. Versicherungsschutz
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Gefahren und Haftungsrisiken bei beschränkt haftenden Rechtsformen (GmbH, GmbH & Co. KG) im Kontext der Existenzgründungsberatung, um notwendige Beratungshinweise für Unternehmensberater zu identifizieren und Haftungsfolgen für diese aufzuzeigen.
- Rechtliche Grundlagen der beschränkten Haftung und deren Durchbrechung.
- Gefahrenpotenziale in der Gründungsphase und im laufenden Geschäftsbetrieb.
- Straf- und zivilrechtliche Haftungstatbestände (Durchgriffshaftung, Delikthaftung).
- Risikomanagement und Absicherungsmöglichkeiten für Berater und Gründer.
Auszug aus dem Buch
2.3.1. Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers (hier: Gesellschafter-Geschäftsführer) ergibt sich zweifelsfrei nach § 61 Abs. 1 GmbHG (bzw. § 130a Abs. 1 HGB). Demnach hat der Geschäftsführer im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH (bzw. der GmbH & Co. KG) unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, Insolvenzantrag zu stellen. Bei Zuwiderhandlung droht nach § 84 Abs. 2 GmbHG (bzw. § 130b HGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Da die Bestimmungen zur Insolvenzantragspflicht die Gläubiger einer beschränkt haftenden Gesellschaft schützen sollen, besteht zudem persönliche und unbeschränkte Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 823 Abs. 2 BGB. In der aktuellen Rechtssprechung hat sich bei der Bestimmung des Schadensersatzes eine Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern durchgesetzt.
Als Altgläubiger gelten demnach jene Gläubiger, deren Ansprüche schon vor dem eigentlichen Zeitpunkt der Insolvenz bestanden. Ihr Schaden liegt darin, dass die Gesellschaft noch nach Eintritt in die Insolvenz (also nach dem Zeitpunkt der eigentlichen Insolvenzantragspflicht) massemindernde Geschäfte getätigt hat und somit die Insolvenzquote verschlechtert hat. Der Geschäftsführer ist daher zum Ersatz dieses Quotenschadens verpflichtet. Dieser Anspruch ist i.d.R. jedoch wertlos, da es kaum gelingt, den eigentlichen Zeitpunkt der Insolvenz nachzuweisen und Masse, Verbindlichkeiten sowie deren Werte zu diesem Zeitpunkt zu ermitteln.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beleuchtet die aktuelle Insolvenzlage in Deutschland, begründet die Wahl der Rechtsform und definiert den Beratungsauftrag sowie die thematischen Grenzen der Arbeit.
2. Notwenige Hinweise auf Gefahren und Ausnahmen der beschränkten Haftung: Erläutert detailliert die Haftungsrisiken für Gründer in der Gründungsphase, durch Durchgriffshaftung, Delikthaftung und weitere spezifische Haftungstatbestände.
3. Ausblick auf mögliche Folgen unterlassener Beratungshinweise: Analysiert die zivilrechtlichen Konsequenzen für den Berater bei Beratungsfehlern und zeigt Wege zur rechtlichen Absicherung auf.
4. Schlussbetrachtung: Führt die zentralen Erkenntnisse zusammen und betont die Bedeutung einer fundierten Existenzgründungsberatung für eine erfolgreiche Unternehmensgründung.
Schlüsselwörter
Existenzgründungsberatung, beschränkte Haftung, GmbH, Insolvenz, Durchgriffshaftung, Haftungsrisiko, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverschleppung, Sorgfaltspflicht, Rechtsformwahl, Schadensersatz, Unterkapitalisierung, Vermögensvermischung, Delikthaftung, Unternehmensberatung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die notwendigen Beratungshinweise, die ein Existenzgründungsberater bei der Wahl und Führung einer beschränkt haftenden Rechtsform (insb. GmbH) geben sollte, um persönliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Haftungsrisiken in der Gründungsphase, Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung und Vermögensvermischung sowie deliktische Haftungsszenarien wie die Insolvenzverschleppung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, Beratern eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, damit diese ihre Klienten auf die Gefahren einer persönlichen Haftung trotz rechtlicher Haftungsbeschränkung hinweisen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-betriebswirtschaftliche Literaturanalyse, die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesvorgaben zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern systematisiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Aufarbeitung der Haftungsgefahren von der Vorgründungsphase bis hin zu spezifischen Tatbeständen wie Betrug, Untreue und Sittenwidrigkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentral sind Begriffe wie Existenzgründungsberatung, beschränkte Haftung, GmbH, Insolvenzverschleppung, Durchgriffshaftung und Geschäftsführerhaftung.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Alt- und Neugläubigern bei der Insolvenzverschleppung wichtig?
Diese Unterscheidung ist entscheidend für den Schadensersatzanspruch: Während der Ersatz des "Quotenschadens" für Altgläubiger kaum durchsetzbar ist, haben Neugläubiger bei einer Insolvenzverschleppung oft erfolgreichere Ansprüche, da sie bei pflichtgemäßem Verhalten des Geschäftsführers den Vertrag gar nicht erst geschlossen hätten.
Wie kann sich ein Berater gegen Schadensersatzansprüche absichern?
Der Berater sollte seine Haftung in den AGB begrenzen, Mitwirkungsobliegenheiten für den Klienten definieren und zwingend über eine ausreichende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung verfügen.
- Quote paper
- Ralf Schmid-Gundram (Author), 2003, Notwendige Beratungshinweise in der Existenzgründungsberatung bei beschränkt haftender Rechtsform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15289