Der Internationale Strafgerichtshof ICC arbeitet seit 2002 an der Verfolgung schwerster
Menschenrechtsverbrechen. Die Fälle in Darfur, Uganda und der Demokratischen Republik
Kongo werden aktuell verhandelt. Das ICC kann jedoch durch seine Verhandlungen und
Präsenz in den Konfliktregionen keinen Frieden etablieren, sondern nur eine abschreckende
Wirkung erzielen. Diese könnte dazu führen, dass in der Region von derartigen Verbrechen
abgesehen wird, jedoch greift die Theorie vom Frieden durch Recht hier nur bedingt. Das
ICC steht als transnationale Justiz weltweit für die Einhaltung des Rom-Statuts und schärft
zunehmend sein Profil nach außen. Obwohl die USA das Rom-Statut ablehnen, arbeitet das
ICC effektiv und zielgerichtet und erfüllt die Anforderungen seines Profils. Einschränkungen
in der Handlungsfreiheit, komplexe Verhältnisse in den Konfliktregionen und langjährige
Untersuchungen erschweren die Arbeit des Anklägers. Das ICC klagt dennoch weiterhin die
Hauptaggressoren an und stellt sie vor die internationale Strafgerichtsbarkeit. Die Bedeutung
für die betroffene Gesellschaft und die internationale Wirkung ist positiv, da die Durchsetzung
des Rechts eine moralische Verantwortung geschaffen hat. Das ICC kann zwar keinen
Frieden durch das Recht schaffen, jedoch legt es den Grundstein zur Rechtsstaatlichkeit und
ermöglicht einen Ansatz für die Vergangenheitsbewältigung und Befriedung.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Frieden durch Recht?
3. Ein historischer Überblick zur Entstehung des ICC
3.1. Voraussetzungen der Gerichtsbarkeit
3.2. Materielle Zuständigkeit
4. Das Profil des ICC
5. Wirkung des ICC auf die internationale Gemeinschaft
6. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Befriedungsfunktion des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) und analysiert, inwieweit die Tätigkeit der Institution eine positive Wirkung auf die internationale Gemeinschaft ausübt und zur Stabilität in Nachkriegsgesellschaften beiträgt.
- Die theoretische Verknüpfung von Recht und Frieden nach Immanuel Kant und Lothar Brock
- Die historische Entwicklung internationaler Strafgerichtsbarkeit bis zum Rom-Statut
- Die Struktur und Arbeitsweise des ICC, insbesondere die Voraussetzungen der Gerichtsbarkeit
- Das Spannungsfeld zwischen den USA und dem ICC sowie die Auswirkungen auf das Profil der Institution
- Die Fallstudien zu Uganda, der Demokratischen Republik Kongo und dem Sudan zur Wirkungsanalyse
Auszug aus dem Buch
3.1. Voraussetzungen der Gerichtsbarkeit
Das ICC soll der internationalen Gemeinschaft als Instrument zur Sicherung und Wiederherstellung des Friedens dienen. Jedoch verfügt es nicht wie ein nationales Gericht über ein uneingeschränktes Mandat, sondern ist an gezielte, unumgängliche Voraussetzungen gebunden. Der Grundsatz des Handelns ist die Komplementarität des ICC. Es kann nur ergänzend zu nationalen Gerichten agieren, wenn diese nicht willens oder mächtig sind, autonom zu handeln. Die wichtigsten Artikel des Völkerstrafrechts, bezüglich dessen das ICC eingesetzt werden darf, sind die Artikel 5 bis 8, die Vorbedingungen in den Artikeln 12 und 14 bis 16 und die in Artikel 13 festgelegten Auslösemechanismen (trigger mechanisms).72 In Artikel 5 werden die vier schwersten Verbrechen aufgezählt, auf welche die Gerichtsbarkeit des ICC beschränkt ist. Diese sind Verbrechen des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression, wobei für Letzteres noch keine mit der Charta der Vereinten Nationen vereinbare Definition vorliegt.73 Die Artikel 6, 7, und 8 definieren in Folge die Begriffe Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Im Artikel 12 werden die Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit erläutert. Dabei ist die staatliche Vertragspartei für das vom Staatsbürger oder für das in ihrem Hoheitsgebiet verübten Verbrechens verantwortlich und kann bei fehlender Mitgliedschaft vom Statut dem ICC volle und unverzügliche Unterstützung zusagen. Dieser Punkt ist in sofern wichtig, da jede Partei die Chance auf Aufarbeitung des Verbrechens hat, auch ohne das Statut anerkannt zu haben. Damit es zur Anklage kommen kann, wird in Artikel 13 erklärt, dass vom Sicherheitsrat, der nach Artikel VII74 der Charta der Vereinten Nationen tätig wird, eine völkerstrafrechtliche Situation unterbreitet werden muss, es sei denn, es tritt proprio motu75 in Kraft.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Entstehung des ICC im Kontext der historischen Entwicklung des Völkerstrafrechts und definiert die zentrale Fragestellung der Arbeit bezüglich der Befriedungsfunktion des Gerichts.
2. Frieden durch Recht?: Dieses Kapitel legt die theoretischen Grundlagen dar, indem es Konzepte von Recht, Frieden und Friedenskonsolidierung verknüpft, insbesondere unter Bezugnahme auf Immanuel Kants Philosophie.
3. Ein historischer Überblick zur Entstehung des ICC: Hier wird der historische Weg zur permanenten internationalen Strafgerichtsbarkeit nachgezeichnet und die Struktur des Rom-Statuts analysiert.
3.1. Voraussetzungen der Gerichtsbarkeit: Dieses Unterkapitel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und Auslösemechanismen, die eine Tätigkeit des ICC ermöglichen.
3.2. Materielle Zuständigkeit: Dieser Abschnitt definiert die Verbrechen, für die das ICC zuständig ist, und grenzt die Anwendbarkeit des materiellen ICC-Rechts ein.
4. Das Profil des ICC: Das Kapitel beleuchtet das externe Bild des ICC, insbesondere im Spannungsfeld mit der Ablehnung durch die USA.
5. Wirkung des ICC auf die internationale Gemeinschaft: Anhand von drei Fallstudien wird die praktische Wirkung der ICC-Tätigkeit in Konfliktregionen analysiert.
6. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse zusammen und reflektiert über die Rolle des ICC für die internationale Friedenssicherung.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, ICC, Rom-Statut, Völkerstrafrecht, Friedenskonsolidierung, Menschenrechtsverbrechen, Transnationale Justiz, Komplementarität, Souveränität, Kriegsverbrechen, Völkermord, Friedenssicherung, Vereinte Nationen, USA, Konfliktbearbeitung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Masterarbeit befasst sich mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) und untersucht insbesondere dessen Funktion als rechtliches Instrument zur Befriedung von Konfliktregionen und seine Wirkung auf die internationale Gemeinschaft.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die theoretische Begründung von Frieden durch Recht, die historische Genese des ICC, die institutionellen Rahmenbedingungen des Rom-Statuts sowie die konkrete Analyse der ICC-Tätigkeit in aktiven Konfliktfällen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die befriedende Wirkung der transnationale Justiz des ICC zu bewerten und zu hinterfragen, ob die Institution ihre Aufgabe der Friedenssicherung unter den gegebenen politischen Bedingungen erfüllen kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt eine politikwissenschaftliche Perspektive, die theoretische Konzepte (wie die von Kant oder Galtung) mit einer empirischen Analyse aktueller Verfahren des ICC verknüpft.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Grundlegung, die institutionelle Analyse des ICC, die Auseinandersetzung mit globalen Akteuren (USA) und die detaillierte Untersuchung der Fälle in Uganda, der DR Kongo und im Sudan.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Völkerstrafrecht, Komplementarität, transnationale Justiz, Friedenskonsolidierung und das Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und individueller strafrechtlicher Verantwortung.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der USA gegenüber dem ICC?
Die Autorin sieht die USA als kritischen Akteur, dessen Ablehnung des Rom-Statuts und selektive Kooperation den Handlungsspielraum des ICC einschränkt, wobei dennoch langfristige Ansätze zur Zusammenarbeit (z.B. im Darfur-Fall) erkennbar sind.
Welche Rolle spielen Wahrheitskommissionen in der Analyse?
Die Autorin betrachtet Wahrheitskommissionen als ergänzende Mechanismen zur Friedenskonsolidierung, warnt jedoch vor Konflikten mit der Strafverfolgung durch das ICC, wenn Amnestien für Hauptverantwortliche ins Spiel kommen.
- Quote paper
- MA Brit Harder (Author), 2010, Der Internationale Strafgerichtshof und seine Befriedungsfunktion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153153