Die Forderung, das klassische Doppelmandat Sozialer Arbeit zu einem Tripelmandat zu erweitern beinhaltet im Sinne Staub – Bernasconis, dass sich Soziale Arbeit neben den Ansprüchen der Klienten und den gesetzten Anforderungen durch die Gesellschaft eine dritte Bezugesebene setzt. Diese solle aus wissenschaftlichem Beschreibungs- und Erklärungswissen sozialer Probleme bestehen – und hieraus resultierenden wissenschaftsbegründeten Arbeitsweisen und Methoden, aus einer professionsspezifischen ethischen Bewertungsbasis (Berufskodex) sowie aus den im Berufskodex erwähnten Menschenrechten als Legitimationsbasis.
Um nun die Funktion dieses Tripelmandates in der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zu erklären und die Sinnhaftigkeit der Forderung nach einem solchen Mandat herauszustellen, wäre zunächst die Frage zu beantworten, inwieweit Soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession ist – oder sein sollte. Insbesondere, da sich das Tripelmandat selbst auf die Menschenrechte als Legitimationsbasis bezieht, sind die Begriffe „Menschenrechte“ und dementsprechend, als Schutzgegenstand ebendieser, „Menschenwürde“ zu betrachten und innerhalb der Profession Sozialer Arbeit zu positionieren.
Eine solche Positionierung benötigt zum einen eine Klärung der Begriffe an sich, zum anderen eine Betrachtung der Begriffe aus sozialarbeitswissenschaftlicher Sicht – und somit der Beantwortung der Frage, in welchen Beziehungen die Menschenrechte in der Profession Sozialer Arbeit eine Rolle spielen (müssen).
Inhalt
Einleitung
1. Menschenrechte – Menschenwürde
1.1. Historische Entwicklung der Menschenrechte
1.2. Menschenwürde – Definitionsversuch
1.3. Grundlegendes zu Menschenrechten im Verständnis
2. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession?
2.1. Kritik an der Definition als Menschenrechtsprofession
2.2. Was spricht für die Menschenrechtsprofession?
2.3. Zusammenführendes
3. Von der Notwendigkeit eines dritten Mandates in der Profession „Soziale Arbeit“
3.1. Die Funktion Sozialer Arbeit – ein systemischer Blick und Versuch einer Gegenstandsbestimmung
3.2. Die Notwendigkeit der Selbstbestimmung Sozialer Arbeit
4. Fazit
Literatur
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