Die Forderung, das klassische Doppelmandat Sozialer Arbeit zu einem Tripelmandat zu erweitern beinhaltet im Sinne Staub – Bernasconis, dass sich Soziale Arbeit neben den Ansprüchen der Klienten und den gesetzten Anforderungen durch die Gesellschaft eine dritte Bezugesebene setzt. Diese solle aus wissenschaftlichem Beschreibungs- und Erklärungswissen sozialer Probleme bestehen – und hieraus resultierenden wissenschaftsbegründeten Arbeitsweisen und Methoden, aus einer professionsspezifischen ethischen Bewertungsbasis (Berufskodex) sowie aus den im Berufskodex erwähnten Menschenrechten als Legitimationsbasis.
Um nun die Funktion dieses Tripelmandates in der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession zu erklären und die Sinnhaftigkeit der Forderung nach einem solchen Mandat herauszustellen, wäre zunächst die Frage zu beantworten, inwieweit Soziale Arbeit eine Menschenrechtsprofession ist – oder sein sollte. Insbesondere, da sich das Tripelmandat selbst auf die Menschenrechte als Legitimationsbasis bezieht, sind die Begriffe „Menschenrechte“ und dementsprechend, als Schutzgegenstand ebendieser, „Menschenwürde“ zu betrachten und innerhalb der Profession Sozialer Arbeit zu positionieren.
Eine solche Positionierung benötigt zum einen eine Klärung der Begriffe an sich, zum anderen eine Betrachtung der Begriffe aus sozialarbeitswissenschaftlicher Sicht – und somit der Beantwortung der Frage, in welchen Beziehungen die Menschenrechte in der Profession Sozialer Arbeit eine Rolle spielen (müssen).
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Menschenrechte – Menschenwürde
1.1. Historische Entwicklung der Menschenrechte
1.2. Menschenwürde – Definitionsversuch
1.3. Grundlegendes zu Menschenrechten im Verständnis
2. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession?
2.1. Kritik an der Definition als Menschenrechtsprofession
2.2. Was spricht für die Menschenrechtsprofession?
2.3. Zusammenführendes
3. Von der Notwendigkeit eines dritten Mandates in der Profession „Soziale Arbeit“
3.1. Die Funktion Sozialer Arbeit – ein systemischer Blick und Versuch einer Gegenstandsbestimmung
3.2. Die Notwendigkeit der Selbstbestimmung Sozialer Arbeit
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Bedeutung und Funktion eines Tripelmandats innerhalb der Sozialen Arbeit, um die Disziplin als Menschenrechtsprofession zu fundieren und kritisch zu positionieren.
- Historische und philosophische Grundlagen der Menschenrechte und Menschenwürde
- Kritische Analyse der Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession
- Systemischer Blick auf die Gegenstandsbestimmung Sozialer Arbeit
- Notwendigkeit einer ethischen Basis jenseits des Doppelmandats
Auszug aus dem Buch
2.2. Was spricht für die Menschenrechtsprofession?
Dem entgegenhalten ließen sich folgende Thesen: Soziale Arbeit ist, sowohl aufgrund ihrer historischen Entwicklung als auch aufgrund ihres Problemverständnisses, international orientiert. Hiezu ließe sich feststellen, dass die Probleme, mit denen sich Soziale Arbeit auseinandersetzen muss, Probleme sind, die in einem internationalen Rahmen zu sehen sind – und auch deren Lösbarkeit zum einen durch internationale Vorgaben tangiert und zum anderen auch mit Hinblick auf internationale Vorgänge forciert werden muss. Dieses bedeutet nicht nur, dass das jeweilige Problem, soll es erklärt und bewertet werden im gesamten Kontext gesehen werden muss (zum Problemverständnis siehe Punkt 3.1.), sondern auch, dass eine Orientierung an Gesetzen auf nationaler Ebene allein nicht ausreichend ist.
Diese sind nämlich auf ihre Konformität mit den sich im Diskurs stets weiterentwickelnden Menschenrechten stetig zu überprüfen – und gegebenenfalls zu redigieren. Soziale Arbeit als problemlösende Profession wird nun in der realen Praxis vermutlich mit als erste Profession auf Probleme treffen, die sich aus solchen Ungleichheiten ergeben – nämlich dort, wo Adressaten Sozialer Arbeit mit der Befriedigung ihrer Bedürfnisse mit den vorgegebenen Strukturen kollidieren. In diesem Zuge ließe sich auch der die Kritik der Allzuständigkeit entkräften: Soziale Arbeit ist sicherlich nicht die einzige Profession, die aufgrund ihrer Aufgabe einen besonderen Umgang mit den Menschenrechten hat – hier wären nach der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 auch PolizistInnen, Pflegepersonal, ÄrtztInnen etc. explizit als Zielgruppen für die Menschenrechtsbildung hervorgehoben - sie ist aber sicherlich eine Profession, die bei ihrem Definieren von Problemen und Agieren zur Lösung dieser Probleme zwischen den Bedürfnissen des Individuums und den Bedürfnissen der Gesellschaft (die sich in gesellschaftlichen Strukturen manifestieren) abzuwägen muss.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung erläutert die Erweiterung des Doppelmandats zum Tripelmandat und verortet die Menschenrechte als essenzielle Legitimationsbasis für die Soziale Arbeit.
1. Menschenrechte – Menschenwürde: Dieses Kapitel zeichnet die historische Genese der Menschenrechte nach und versucht eine Definition der Menschenwürde aus philosophischer und sozialarbeitswissenschaftlicher Perspektive.
2. Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession?: Hier wird die kontroverse Diskussion über den Status der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession beleuchtet, inklusive kritischer Einwände und rechtfertigender Argumente.
3. Von der Notwendigkeit eines dritten Mandates in der Profession „Soziale Arbeit“: Das Kapitel betrachtet die systemische Funktion Sozialer Arbeit und begründet, warum zur Problemlösung eine ethische Selbstbestimmung der Profession unabdingbar ist.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Relevanz der Menschenrechte für die Soziale Arbeit zusammen und betont die Notwendigkeit einer aktiven Mitgestaltung einer Menschenrechtskultur.
Schlüsselwörter
Soziale Arbeit, Tripelmandat, Menschenrechte, Menschenwürde, Profession, Sozialarbeitswissenschaft, Systemische Sichtweise, Ethik, Menschenrechtsprofession, Doppelmandat, Problemlösung, Gesellschaft, Individuum, Empowerment, Berufskodex.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die theoretische und praktische Fundierung der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession durch die Einführung eines Tripelmandats.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Menschenrechte, die Menschenwürde, die systemische Einordnung Sozialer Arbeit sowie die ethische Begründung professionellen Handelns.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, die Notwendigkeit eines dritten Mandats in der Sozialen Arbeit zu belegen, um zwischen den widerstreitenden Anforderungen von Gesellschaft und Klienten ethisch fundiert zu agieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine theoretische Diskursanalyse, die auf sozialarbeitswissenschaftlichen und systemtheoretischen Ansätzen sowie aktuellen Fachdiskussionen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung der Menschenrechte, die Kritik an der Definition als Menschenrechtsprofession und die systemische Gegenstandsbestimmung der Sozialen Arbeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist maßgeblich geprägt durch Begriffe wie Tripelmandat, Menschenrechte, Menschenwürde, Soziale Arbeit und professionelle Ethik.
Wie unterscheidet sich das Tripelmandat vom klassischen Doppelmandat?
Das Tripelmandat erweitert das klassische Spannungsfeld zwischen Hilfe (Klient) und Kontrolle (Gesellschaft) um eine dritte Ebene: eine wissenschaftlich begründete, ethische Orientierung an Menschenrechten.
Warum ist die Soziale Arbeit laut Autor keine „allzuständige“ Profession?
Der Autor argumentiert, dass die Menschenrechtsorientierung keine Allzuständigkeit impliziert, sondern Soziale Arbeit als eine von mehreren Professionen begreift, die an der Schnittstelle von Individuum und Gesellschaft tätig ist.
Welche Rolle spielt die Ökonomisierung für die Argumentation des Autors?
Die Ökonomisierung dient als Kontrastfolie; der Autor verdeutlicht, dass eine menschenrechtsorientierte Soziale Arbeit den Bedürfnissen der Adressaten Vorrang vor ökonomischer Effizienz einräumt.
Was bedeutet die Definition der Menschenrechte als „Realutopien“?
Dies impliziert, dass Menschenrechte ein ständiger Prozess der Weiterentwicklung und kritischen Überprüfung sind, anstatt ein statischer, bereits vollständig erreichter Zustand.
- Quote paper
- Sascha Krause (Author), 2009, Das professionelle Tripelmandat und seine Funktion in der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153184