Kapitaldeckung versus Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform


Dossier / Travail de Séminaire, 2001

29 Pages, Note: 2,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren
2.1 Das Umlageverfahren
2.2 Das Kapitaldeckungsverfahren
2.3 Rendite der Alterssicherung

3. Internationaler Vergleich bestehender Rentenversicherungssysteme
3.1 Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland
3.1.1 Die GRV bis zur Rentenreform 2000/2001
3.1.2 Die Rentenreform von 2001
3.1.3 Die Riester-Rente
3.2 Grundrente und Teilprivatisierung in Großbritannien
3.3 Das Schweizer 3-Säulen-Modell
3.4 Das chilenische Modell der vollständigen Kapitaldeckung

4. Möglichkeiten der Rentenreform in Deutschland
4.1 Reform des Umlageverfahrens
4.2 Grundsicherung und Kapitaldeckung
4.3 Ein Mischsystem aus Umlageverfahren und Kapitaldeckung

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen für verheiratete Männer

Abbildung 2: Entwicklung der Beitragssätze für die GRV, 1965-2001 (in %)

Abbildung 3, 4: Rentnerquotient und Beitragssätze zur GRV, 1995-2045

Abbildung 5: Nettorentenniveau nach neuer und bisheriger Berechnungsformel

Abbildung 6: Gesamtbeiträge im Übergangsmodell und im weitergeführten
Umlageverfahren

Abbildung 7-9: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen

Tabelle 1: Grundzulage, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug (maximal, jährlich)

Tabelle 2: Umrechnungskurse

1. Einleitung

Die Alterssicherungssysteme stehen in den meisten Industrieländern, vor allem wegen der demographischen Entwicklung, vor Problemen. Einige Staaten gingen oder gehen zu einer stärkeren Kapitaldeckung über. Auch in Deutschland soll seit diesem Jahr mit Einführung der sogenannten „Riester-Rente“ die private Eigenvorsorge gestärkt werden.

Diese Arbeit soll klären, ob die bis jetzt getätigten Reformen am System der gesetzlichen Rentenversicherung ausreichen und ob ein Übergang zu einer verstärkten Kapitaldeckung sinnvoll und finanzierbar ist.

Als erstes werden das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren kurz dargestellt. Welches der beiden Systeme aus individueller Sicht vorteilhafter ist, soll der Renditevergleich zeigen. In einem weiteren Schritt möchte ich die „möglichen“ Varianten der Alterssicherung an ausgewählten Länderbeispielen beschreiben. Abschließend werden für die Bundesrepublik Deutschland drei Reformbeispiele dargestellt und es wird geklärt, ob sie eine Lösung der Probleme der Alterssicherung in Deutschland ermöglichen.

2. Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren

Bei der Alterssicherung lassen sich grundsätzlich zwei Verfahren unterscheiden, das Umlageverfahren und das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Umlageverfahren finanzieren die Erwerbstätigen direkt die Renten der älteren Generation. Es wird im Gegensatz zur kapitalgedeckten Altersversorgung kein Kapitalstock gebildet. Im Kapitaldeckungsverfahren ergibt sich die spätere Rente aus der private Ersparnis während des Berufslebens.

Innerhalb der beiden Systeme sind nochmals diverse Abgrenzungen möglich. So kann das Umlageverfahren wie das Kapitaldeckungsverfahren sowohl privat als auch staatlich organisiert sein. Es ist eine Sicherung auf freiwilliger Basis oder als Zwang denkbar. Beide Systeme können einen Risikoausgleich sowie Umverteilungskriterien enthalten. Hieraus ergeben sich durch Kombination 32 Arten von Alterssicherungssystemen (vgl. hierzu genauer Homburg, 1988, S. 5 ff.).

In der nun folgenden Darstellung von Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren können wegen der Kürze des Beitrages natürlich nicht alle Aspekte angesprochen werden. Ich habe mich hier auf die m.E. wichtigsten Merkmale beschränkt (vgl. hierzu weiterführend z.B. Davis, 1998, S. 2 ff.).

2.1 Das Umlageverfahren

Beim Umlageverfahren finanzieren die Kinder der gesamten Gesellschaft die Renten der Alten. Wie schon erwähnt, werden mit den Rentenbeiträgen sofort die Ausgaben (Renten) bestritten. Die Beitragszahler erwerben durch ihre Beiträge einen Versicherungsanspruch, den sie jedoch bei der nächsten Generation einfordern müssen (daher auch der Name „Generationenvertrag“). Über die nominale Höhe der zukünftigen Rente gibt es jedoch keine Sicherheit. Diese hängt von der Einkommensentwicklung und vom Verhältnis der Rentenempfänger und Beitragszahler (sogenannter Rentnerquotient) ab. Aus dem Rentenniveau (Verhältnis von Durchschnittsrente und Durchschnittseinkommen) und dem Rentnerquotienten ergibt sich dann automatisch der Beitragssatz. Verschlechtert sich der Rentnerquotient z.B. durch eine höhere Lebenserwartung, geringere Fertilität oder höhere Arbeitslosigkeit, so hat dies entweder höhere Beiträge zur Rentenversicherung oder ein niedrigeres Rentenniveau zur Folge.

Ein wesentlicher Vorteil des Umlageverfahren liegt darin, daß sofortige Rentenzahlungen ohne vorherigen Vermögensaufbau möglich sind. Diese Tatsache wirkt sich vor allem vorteilhaft bei der Einführung eines umlagefinanzierten Alterssicherungssystems aus. Die Rentner der ersten Generation erhalten ein “Geschenk“ in Form von Rentenzahlungen ohne selbst Beiträge gezahlt zu haben. Problematisch wird es jedoch, wenn man das Umlageverfahren wieder abschaffen will. Auf die letzte Generation kommt dann eine Doppelbelastung zu. Sie muß nicht nur die Renten der Alten durch Beiträge finanzieren (ohne selbst in den Genuß einer solchen Rente zu kommen), sondern auch noch für die eigene Rente vorsorgen.

Im Umlageverfahren ist es relativ einfach Einkommensumverteilungen einzurichten. Es findet z.B. eine Umverteilung zu den Älteren statt. Ihre Renten sind eng an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Dadurch nehmen die Rentner an der Wohlstandsentwicklung teil. Allerdings haben Umverteilungskriterien den Nachteil, daß den zu erwartenden Leistungen keine versicherungsmathematisch adäquaten Beiträge gegenüberstehen.

Ein fehlender Zusammenhang zwischen Beitragszahlungen und Rentenleistungen kann jedoch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Wird nämlich ein Teil der Beiträge, wegen geringerer zu erwartender Leistungen, als Steuer angesehen, so können Ausweichreaktionen entstehen. Ein Rückgang des Arbeitsangebots (z.B. Frühverrentung), ein Ausweichen in die Schattenwirtschaft oder in nicht beitragspflichtige Beschäftigungen könnten die Folge sein. Das Resultat wäre dann eine weitere Beitragssteigerung, um die Renten finanzieren zu können (vgl. z.B. Siebert, 1997, S. 18 ff.).

2.2 Das Kapitaldeckungsverfahren

Im Gegensatz zum Umlageverfahren findet beim Kapitaldeckungsverfahren keine sofortige Auszahlung der Prämien an die Rentner statt. Vielmehr wird hier das Kapital auf ein „persönliches“ Beitragskonto eingezahlt. Durch Sparen wird somit ein Einkommenstransfer in die Zukunft durchgeführt. Es wird ein Kapitalstock aufgebaut, der aus den Sparbeiträgen, den Zinsen und Zinseszinsen und/oder den Wertsteigerungen der Anlagen besteht. Im Alter wird das Kapital dann sukzessive in Form von Rentenzahlungen aufgelöst. Der erforderliche Beitragssatz ergibt sich bei gegebenem Rentenniveau und Lebenserwartung im Finanzierungsgleichgewicht, d.h. der Endwert der Beitragszahlungen entspricht dem Barwert der Rentenzahlungen zum Zeitpunkt des Rentenzugangs. Es besteht also ein Äquivalenzprinzip zwischen Beiträgen und Rentenzahlungen (Gischer, 1996, S. 275).

Nach allgemeiner Auffassung hat das Kapitaldeckungsverfahren einen positiven Einfluß auf die Kapitalmärkte, was vor allem an den Ausmaßen der Transaktionen und an der langfristigen Art der Verbindlichkeiten liegt. Die größere gesamtwirtschaftliche Ersparnis erhöht den Kapitalstock der Volkswirtschaft. Durch das höhere Kapitalangebot ist der Zinssatz zwar geringer als im Umlageverfahren, jedoch werden Investitionen attraktiver, das Sozialprodukt wächst (Siebert, 1997, S. 15 ff.).

Das Kapitaldeckungsverfahren ist jedoch auch vor demographischen Änderungen nicht immun. Kommt es aufgrund der Alterung der Bevölkerung zu vermehrten Kapitalrückflüssen, kann sich die Kapitalakkumulation stark ändern, was zu einer Destabilisierung der Kapitalmärkte führen könnte. Weitere Risiken der Gefahr eines reellen Wertverlustes sind Währungsturbulenzen, Inflation, politische Instabilität, Katastrophenfälle etc. Diese Risiken können jedoch, durch eine breite und internationale Streuung der Anlagen verringert werden (vgl. z.B. Davis, 1998, S. 4).

2.3 Rendite der Alterssicherung

Nach der Vorstellung der beiden alternativen Systeme zur Alterssicherung stellt sich die Frage, welches vorteilhafter, d.h. welche Alterssicherung mit den geringsten Kosten zu erwerben ist. Als ein gutes Vergleichsinstrument wird dabei immer wieder die Rendite angesehen. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis der ausgezahlten Rente und den insgesamt gezahlten Beiträgen.

Obwohl die Beiträge im Umlageverfahren nicht am Kapitalmarkt angelegt werden, erbringen sie dennoch einen Ertrag. In einer wachsenden Volkswirtschaft ist zu erwarten, daß die Lohneinkommen steigen. Dadurch erhöhen sich die Beitrags- und damit die Rentenzahlungen. Bei konstanten Beitragssätzen vom Arbeitseinkommen ergibt sich die Ertragsrate aus der realen Wachstumsrate der Lohnsumme, d.h. der Wachstumsraten der Lohneinkommen und der Erwerbstätigen. Die Rendite des Kapitaldeckungsverfahrens ist die reale Kapitalrendite. Aus individueller Sicht ist dasjenige Alterssicherungssystem vorteilhafter, welches die höhere Rendite erwirtschaftet (vgl. z.B. Siebert, 1997, S. 7 ff.).

Die Kapitalmarktrendite ist im allgemeinen höher als die Wachstumsrate der Lohnsumme. Dies läßt sich exemplarisch an der Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in der Bundesrepublik belegen. Hier zeigt sich, daß die Renditen der GRV von Geburtsjahrgang zu Geburtsjahrgang schlechter wurden. So hat z.B. Schnabel, 1998 die Rendite der GRV der Geburtenjahrgänge 1930-1980 untersucht. Er zeigt, daß die Rendite eines verheirateten Mannes im günstigen Szenario von 3,5% für den Geburtsjahrgang 1930 auf 1,1% für den Geburtsjahrgang 1980 sinkt. Für einen alleinstehenden Mann ist die Rendite sogar negativ. Hierbei wurden optimistische Annahmen über Bevölkerungs-, Arbeitsmarkt-, und Lohnentwicklung (Optimistic Scenario) unterstellt. Geht man von realistischeren Entwicklungen aus, verschlechtert sich die Rendite weiter. Die Abbildung 1 zeigt die Rendite der GRV eines verheirateten Mannes nach Geburtsjahrgängen und verschiedenen Szenarien. In den Abbildungen 7-9 im Anhang werden zusätzlich die Renditeentwicklungen für alleinstehende Männer und Frauen sowie verheiratete Frauen dargestellt.

Abbildung 1: Renditen der GRV nach Geburtsjahrgängen für verheiratete Männer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Schnabel, 1998

[...]

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Kapitaldeckung versus Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform
Université
University of Duisburg-Essen  (Volkswirtschaftslehre/ Finanzwissenschaften)
Cours
Hauptseminar: Soziale Sicherung
Note
2,0
Auteur
Année
2001
Pages
29
N° de catalogue
V1532
ISBN (ebook)
9783638109499
Taille d'un fichier
1213 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kapitaldeckungsverfahren Umlageverfahren Rentenreform
Citation du texte
Maik Hetmank (Auteur), 2001, Kapitaldeckung versus Umlageverfahren: Möglichkeiten der Rentenreform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1532

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