Soziales Stiftungsengagement im 19. Jahrhundert im Spiegel städtischer Bürgerlichkeit


Hausarbeit (Hauptseminar), 2009

28 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitend

2. Forschungssituation
2.1. Zivilgesellschaft

3. Komplex der Stiftung
3.1. Begriff sdefinition
3.2. CHARAKTERISTIKA
3.3. STIFTUNGEN ALS SOZIALES HANDELN
3.4. Das Bürgerliche und die Stadt

4. Entwicklungsverlauf der Stiftungskultur
4.1. SITUATION HEUTE
4.2. STIF TUNGEN ÜBER DIE EPOCHEN
4.2.1. Zäsuren/Konjunkturen
4.3. Das 19. Jahrhundert

5. Städtisch-Bürgerliche Stifterschaft
5.1. INTEGRATION DER STIFTER IN SOZIALE NETZWERKE UND BERUFSGRUPPEN
5.1.1. Honoratiorenschaft
5.1.2. Familiensache
5.2. Das Bürgertum
5.2.1. Typisierung und Eigenheit des Bürgertums

6. Motivation
6.1. Tradition
6.2. Statusrepräsentation und Selbstinszenierung von Stiftern
6.3. Elitenzirkulation im Stadtverband
6.4. Verhaltensprägendes Vorbild

7. ABSCHLIEßEND

8. Literaturangaben

1. Einleitend

„Überall auf der Welt ziehen sich Regierungen aus der direkten Verantwortung für die Finanzierung und Bereitstellung sozialer Leistungen zurück.“[1] Dadurch gewinnt gemäß Mark Wössner bürgerschaftliches Engagement zunehmend an Bedeutung: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzten sich vor Ort für ihr Ge­meinwesen ein.[2] Ein deutlicher Ausdruck für diese Bewegung sind zahlreiche Neugründungen von Stiftungen. Der Vorwurf, dass in der heutigen Gesellschaft „Werte, wie Gemeinschaft, Mitverantwortung und Eigeninitiative verloren ge- hen“[3], besteht seit langem, und deshalb verfügten und verfügen viele Menschen die Gründung einer Stiftung.

Man kann davon sprechen, dass in der Geschichtswissenschaft seit einigen Jahren der Trend aufkommt, sich mit Stiftungen zu befassen. Borgolte konstatiert, dass „neuerdings [...] in der Geschichtswissenschaft erkannt worden [ist], dass Stiftun­gen einen hervorragenden Indikator abgeben für das soziale Gefüge ihrer Entste­hungszeit. Sie beruhen auf rechtlichen Regelungen und wirtschaftlichen Substraten, verknüpfen religiöse und ethische Anliegen mit dem Streben nach Anerkennung und Ruhm, sollen ihr Umfeld verändern“[4]. Dementsprechend gelten Stiftungen und private Wohltätigkeit nicht nur als „ein Mittel, der Armut entge­genzutreten, sondern ihre Analyse ist auch ein Schlüssel zu den kollektiven Men­talitäten“[5]. Unter diesen Gesichtspunkten scheint es angemessen, Stiftungen als „totale soziale Phänomene“[6] zu bezeichnen, wie es Michael Borgolte tut.

Aufbauend auf dem Seminar „Städtische Stiftungen und Bürgertum vom 18. bis zum 20. Jahrhundert“ widmet sich die vorliegende Arbeit vorwiegend den karitativen Stiftungen des „langen 19. Jahrhunderts“[7], auch bekannt als „bürgerli­ches Zeitalter“. Dieses Jahrzehnt bietet sich im Besonderen an, da erstmals auch konfessionsunabhängige Stiftungen aufkamen und sich daher ein breites Feld an Motivationsaspekten auftat. Diesen geht die Arbeit im abschließenden Kapitel nach. Grundlegend orientieren sich die Fragestellungen daran, aus welchen Fakto­ren die Stiftungen entstanden, wer an ihnen maßgeblich partizipierte und welches Ausmaß sie hatten. Die Untersuchung baut auf einem Querschnitt der Stiftungsge­schichte über die vorangehenden Epochen auf. Einleitend soll eine Übersicht über die Begrifflichkeit und die aktuelle Forschungssituation einen einsteigenden Ein­blick in die Problematik liefern.

Die Arbeit basiert hauptsächlich auf den Forschungen Frank Hatjes, der sich im Besonderen mit karitativen Stiftungen der Hansestadt Hamburg auseinanderge­setzt hat, sowie Andreas Ludwigs, der seinen Schwerpunkt auf die Stiftungsge­schichte Charlottenburgs setzte.[8] Mit seinen Ergebnissen für das 19. Jahrhundert beleuchtet Hatje diverse Aspekte der Stiftungspraxis in der städtischen Gesell­schaft, vorwiegend für das Umfeld der privaten karitativen Stiftungen. Aus seinen Ergebnissen hinsichtlich der Motive der Stifter, deren soziale und ökonomische Verankerung sowie die Praktiken der Gemeinschaftsbildung, konnten einige Schlüsse für die vorliegende Arbeit gezogen werden.[9] Hatje hält stets einen engen Bezug zum bürgerlichen Wertehorizont und dem damit verbundenen „zivilgesell­schaftlichen Selbstverständnis im Bürgertum“[10]. Ähnlich geht auch Andreas Ludwig mit seiner sehr umfassenden Studie zu den sozialen Stiftungen im städti­schen Kontext Charlottenburgs um.

2. Forschungssituation

Hatje und Ludwig stehen in einer Reihe mit weiteren zeitgenössischen Histori­kern, die sich aktuell mit dem Themenkomplex Stiftungen auseinandersetzen. Ebenso spricht der Frankfurter Historiker Ralf Roth davon, dass das Stiftungs­thema seit den 1990er-Jahren en vogue sei und verweist auf eine Reihe von For­schungsprojekten und Publikationen zum Thema.[11] Analog zu ihm konstatiert auch Ludwig, Stiftungen haben lange eher selten in der Geschichtswissenschaft Betrachtung gefunden, vor allem das 19. Jahrhundert betreffend. Der Zugang zum Thema erschöpfte sich gemäß Ludwig und auch Roth lange Zeit auf die Arbeiten Hans Liermanns oder Theo Schillers politikwissenschaftlichen Beitrag.[12] Schiller beschreibt „das 19. Jahrhundert, besonders die Zeit nach 1870, [als] Höhepunkt des Stiftungswesens in Deutschland überhaupt“[13]. Es sei zu einer regelrechten „Stiftungswelle“ gekommen.

Zwar wird oftmals ein noch immer existierender Mangel an Forschungsliteratur angemahnt, es seien jedoch schon einige Fortschritte errungen worden. Was nach­vollziehend fehle, sei ein „überzeugender Grundlagentext, der der ganzen For­schungsrichtung Ziel und Struktur verleihen würde, wie dies etwa Nipperdeys Aufsatz über den Verein in der bürgerlichen Gesellschaft vermocht hatte“.[14] Denn die vorhandene Forschungsliteratur setzt sich vorwiegend mit Einzelaspekten und der Situation bestimmter Städte und Kommunen auseinander, ohne einen generel­len Überblick zu liefern.

Auch wenn die Forschungsliteratur noch keinen großen Umfang an Veröffentli­chungen zu bieten hat, widmen sich einige Tagungen dem Themenkomplex Stif­tungen. Dementsprechend setzte sich die 2008 in Weingarten abgehaltene Tagung „Für Zeit und Ewigkeit. Stiftungen zwischen Mittelalter und Moderne.“[15] epo- chenübergreifend damit auseinander. In ihrem Bericht zu der Tagung weist Maria Gründig auf die Ausgangsbedingung hin, es scheine heute für viele Menschen kaum mehr nachvollziehbar, warum Eigentum übereignet werde, ohne eine sicht­bare „produktive“ Gegenleistung zu erwarten.[16] Unter diesem Aspekt befasste sich die Tagung dezidiert mit Fragen, dahingehend „Welche Erwartungen [...] die Gebenden mit ihren Stiftungen [verbanden]? Wer empfing die Gaben und wie wurden sie organisiert, um die Stiftungsintention langfristig garantieren zu kön­nen? Wie prägte der jeweilige kulturelle und gesellschaftliche Kontext den Stif­terwillen und das Stiftungsziel? Welche Entwicklung durchlief das Stiftungswesen im christlichen Europa zwischen Mittelalter, Moderne und Post- moderne?“[17].

Einige relevante neue Forschungsergebnisse konnten bereits 2002 auf der in Bre­men realisierten Tagung „Gemeinschaft und Gemeinsinn im 19. Jahrhundert: Ver­eine, Netzwerke, Stifter, Mäzene.“[18] präsentiert werden. Rudolf Bauer kommt in seinem Tagungsbericht zu dem Schluss, dass vor allem aktuelle Diskussionen über Freiwilligkeit und bürgerschaftliches Engagement oder generell die Beschäf­tigung mit Gemeinsinn die geschichtswissenschaftliche Untersuchung vorantrei­be. Die Bremer Tagung versuchte, maßgeblich durch Pielhoff, aufzuklären, dass Gemeinsinn an gesellschaftliche Voraussetzungen geknüpft sei.[19] Pielhoff deutete bei der Tagung die Wohltätigkeit und das Mäzenatentum des 19. Jahrhunderts „als traditional überlieferte Handlungsmuster [...], die den Gabentausch im Sinne einer vormodernen, von Konflikten um gegenseitige Anerkennung beziehungsweise Missachtung geprägten Logik der symbolischen Inszenierung und Identitätskon­struktion verstehen“[20].

Andreas Ludwig resümiert zutreffend, allen neueren Arbeiten sei eine Art Wie­derentdeckung des 19. Jahrhunderts gemeinsam. Durch eine ganze Anzahl an Au­toren werde das zuvor traditionell, vormodern eingestufte Stiftungswesen binnen weniger Jahre unter dem Aspekt des Wandels zur modernen Gesellschaft auf sei­ne Funktion hin überprüft.[21]

Mit der vorliegenden Arbeit soll in begrenztem Rahmen versucht werden auf ei­nige der aufgeworfenen Fragen ansatzweise eine Antwort zu finden.

2.1. Zivilgesellschaft

Im Besonderen Jürgen Kocka setzt sich mit dem Wesensgehalt und der Bedeutung von „Zivilgesellschaft“ auseinander.[22] Er eröffnet damit ein ganz neues Feld und eine neue Begrifflichkeit unter die die Forschungen zu Stiftungen möglicherweise zu stellen sind. Kocka plädiert für die Verwendung des Begriffs „Zivilgesell­schaft“, da sich seiner Meinung nach in Deutschland bisher kein subsumierender Terminus eingebürgert habe für die „Aktivitäten des Schenkens, Spendens, Stif- tens und freiwilligen Sich-Engagierens“[23]. Demgemäß Kocka: „Mäzenatentum, Stiftung, Wohltätigkeit, Philanthropie, Ehrenamtlichkeit, solche Begriffe fassen jeweils nur Teile der gemeinten Aktivitäten, rücken sie in jeweils andere Zusam­menhänge und regen jeweils zu anderen Fragestellungen an.“[24] Zivilgesellschaft thematisiert für Kocka „trotz zahlreicher semantischer Unschärfen, Unsicherhei­ten und Kontroversen einerseits Aktivitäten, Netzwerke, Bewegungen und Orga­nisationen zwischen Staat, Markt und Privatsphäre [...] und damit andererseits einen sozialen Raum, für den ein spezifischer Typus sozialen Handelns prägend ist.“[25] Folglich zeichne sich zivilgesellschaftliches Engagement aus durch selbst­ständiges und freiwilliges Handeln sowie durch die Berücksichtigung sowohl von Pluralität als auch Konflikt; ebenso durch ein Interesse an Diskurs und öffentli­cher Thematisierung.[26] Kocka betont an mehreren Stellen, dass die zivilgesell­schaftlichen Aktivitäten immer zwischen Markt und Staat - also weder den einen Part ersetzend noch ohne dessen Unterstützung - stattfinden.[27] Zudem insistiert er auf einen fast durchweg städtischen Kontext, repräsentiert von bürgerlichen Ein­zelpersonen, Familien, Zirkeln und Vereinen.[28]

Kockas Vorschlag für die Etablierung des Begriffs Zivilgesellschaft ist zuzustim­men, da er gut nachvollziehend zusammenfasst, was bis dato nur in Einzelaspek­ten geklärt werden konnte. Dass laut Kocka „Zivilgesellschaft auch in der Geschichtswissenschaft als Strukturierungsbegriff, der Fragestellungen zu ordnen, Probleme zu umreißen und Themenfelder zu konstituieren hilft“[29], eingesetzt wird, ist ein erfreulicher Trend. Gerade im hiesigen Kontext der Stiftungen ver­weist der Terminus auf genau jenes Engagement, durch das sich bürgerliche Stif­ter des 19. Jahrhunderts auszeichneten.

3. Komplex der Stiftung

3.1. Begriffsdefinition

Eine verbindliche Definition einer Stiftung ist schwierig, da der Begriff gesetzlich nicht definiert ist. Man kann die Bezeichnung daher eher als Oberbegriff für eine Vielfalt an Körperschaften verstehen, die privat-, öffentlich- oder kirchenrechtlich verwachsen sein können.[30] Als Prototyp einer Stiftung fungiert die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts als „klassische[s] Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsauf­sicht. Die Stiftung ist gekennzeichnet als Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist.“[31] Frank Hatje denominiert Stiftungen als „soziale Objektivationen spezieller norma­tiver Verhaltensmuster“. Er betont, dass der Wille eines Stifters formal meist frei ist, er aber immer einen gesellschaftlichen Konsens reflektiert. Daher bewegten sich Stiftungszwecke trotz aller Diversifikation innerhalb Bahnen und es bildeten sich Moden aus.[32] Unter sozialgeschichtlichen Aspekten charakterisiert Rabeler eine Stiftung „als soziale Interaktion und Kommunikation, an der einzelne Perso­nen sowie ein breites Spektrum an Netzwerken unterschiedlicher Art beteiligt waren“[33]. Er konstatiert auch, dass der Stiftungsbegriff dynamischen Wandlungen unterworfenen ist.[34]

Innerhalb der Stiftungstypologie finden sich zahlreiche Abwandlungen und Son­derformen. Ein klassisches und bereits lange bestehendes Format ist die soge­nannte Familienstiftung. Darunter ist eine Stiftung zu verstehen, deren Zweck hauptsächlich den Belangen der Mitglieder einer oder mehrerer Familien dient.[35] Mit ihrem privatnützlichen Charakter unterscheidet sie sich beispielsweise von einer gemeinnützigen Stiftung. Diese ist darauf angelegt, „die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“[36]. Eine mo­derne Variante einer Stiftung findet sich in der Bürgerstiftung. Als gemeinnützige Stiftung - von Bürgern für Bürger - ist in diesem Fall der Zweck recht breit ge­fasst. Zudem wird eine Bürgerstiftung üblicherweise in einem geographisch limi­tierten Raum realisiert. Die Bürgerstiftung, entstanden nach dem Vorbild der amerikanischen community foundation, wird als Ausdruck einer autodeterminier­ten Bürgerschaft verstanden.[37]

3.2. Charakteristika

Als Stifterin oder Stifter kann nach deutschem Recht jede natürliche Person auf­treten, die gesetzmäßig voll geschäftsfähig ist; ebenfalls gilt dies für jede juristi­sche Person, zum Beispiel einem rechtsfähigen Verein. Grundvoraussetzung für die Gründung einer Stiftung ist, dass der Stifter seinen Willen zur Gründung die­ser Institution artikuliert, üblicherweise geschieht dies heutzutage in der Form eines Stiftungsgeschäfts.[38] Des weiteren sind Legate üblich, also Vermächtnisse mit denen ein Erblasser seinen letzten Willen zugunsten von verschiedenen Desti­nataren bekundet.[39]

Das Vermögen einer Stiftung muss so „bemessen sein, dass die daraus fließenden Erträge ausreichen, um die Stiftungszwecke dauerhaft und nachhaltig zu erfül­len“[40]. Ergo muss sie entsprechend hoch dotiert sein, um den Stiftungszweck aus den Zinsen heraus erfüllen zu können. Diese Verfügung wiederum sollte ausrei­chend präzise formuliert sein, um gefeit zu sein vor willkürlicher Interpretation oder Umwandlung. Andererseits darf er nicht zu eng abgefasst sein, so dass er in kurzer Zeit obsolet werden würde.[41]

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist auch, die Beauftragung von Personen durch den Stifter, die an seiner Stelle handeln. Diese Organe werden ermächtigt, das Stiftungsvermögen zu verwalten und die Einhaltung des Stiftungszwecks zu beaufsichtigen.[42] Althergebracht wurde diese Aufgabe von Geistlichen oder Rats­herren übernommen, üblicherweise jedoch von Familienmitgliedern oder Nach­fahren. Hatje erklärt dies damit, dass diese quasi am „Ruhm“ ihres Vorfahrens partizipierten und außerdem aufgrund des familiären Hintergrunds ein natürliches Interesse am Bestand der Stiftung hätten.[43]

Walkenhorst konstatiert in diesem Kontext zudem, das Verhältnis von Stiftern und kommunalen Stiftungsverwaltern sei oftmals ambivalent gewesen.[44] Exem­plarisch führt er das stifterische Engagement Johann Friedrich Städels, seines Zei­chens Frankfurter Kaufmann und Bankier, an, das „durch eine dezidiert antiobrigkeitliche Stoßrichtung gekennzeichnet“[45] war. Denn der bekannte Städel legte fest: „die ganze unumschränkte Verwaltung des Instituts [...] ohne irgend eine obrigkeitliche Rücksprache oder Genehmigung einholen zu dürfen“[46]

[...]


[1] Feurt, Suzanne L./Sacks, Eleanor W.: Geschichte, Entwicklung und Merkmale von Bürgerstiftungen im internationalen Vergleich. In: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Handbuch Bürgerstiftungen. Ziele Gründung Aufbau Projekte. Gütersloh, 2000; S. 31.

[2] Vgl. Wössner, Mark: Vorwort. In: Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Handbuch Bürgerstiftungen. Ziele Gründung Aufbau Projekte. Gütersloh, 2000; S. 9. Im Folgenden zitiert als Wössner.

[3] Wössner; S. 9.

[4] Borgolte, Michael: Stiftungen und Stiftungswirklichkeiten, Vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Stiftungsgeschichten; Band 1. Berlin 2000; S. 8. Im Folgenden zitiert als Borgolte.

[5] Dinges, Martin: Neues in der Forschung zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Armut? In: Gilomen, Hans- Jörg/Guex, Sebastien/Studer, Brigitte (Hg.): Von der Barmherzigkeit zur Sozialversicherung. Umbrüche und Kontinuitäten vom Spätmittelalter bis zum 20. Jahrhundert. Zürich 2002; S. 30.

[6] Borgolte; S. 8f.

[7] Zur Periodisierung des „langen“ 19. Jahrhunderts vgl. Wehler, Hans-Ulrich: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs 1849-1914. München 1995; S. 1250. Sowie Lud­wig, Andreas: Der Fall Charlottenburg: soziale Stiftungen im städtischen Kontext (1800-1950). Köln 2005; S. 3. Im Folgen­den zitiert als Ludwig. Laut Ludwig hat sich der Epochenzusammenhang eines „langen 19. Jahrhunderts“ von 1789 bis 1914 allgemein durchgesetzt.

[8] Siehe Hatje, Frank: Stiftung, Stadt und Bürgertum. „Konjunkturen“ karitativer Stiftungen vom 16. bis zum 19. Jahrhun­dert. In: Die Alte Stadt 33 (2006), Heft 3; S. 219-248. Im Folgenden zitiert als Hatje. Siehe ebenso Ludwig.

[9] Vgl. Bauer und Hatje; S. 224.

[10] Hatje; S. 224.

[11] Vgl. Roth, Ralf: Rezension zu: Ludwig, Andreas: Der Fall Charlottenburg. Soziale Stiftungen im städtischen Kontext (1800-1950). Köln 2005. In: H-Soz-u-Kult. Siehe: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/id=6985 [Letzter Zugriff: 3. November 2009; 17:23 Uhr]. Im Folgenden zitiert als Roth. Roth verweist unter anderem auf: Kocka, Jür­gen/Frey, Manuel (Hg.): Bürgerkultur und Mäzenatentum im 19. Jahrhundert. Berlin 1998; Dorrmann, Michael: Eduard Arnhold (1849-1925). Eine biographische Studie zu Unternehmer- und Mäzenatentum im Deutschen Kaiserreich. Berlin 2002; Matthes, Olaf: James Simon. Mäzen im Wilhelminischen Zeitalter. Berlin 2000 sowie Hönicke, Günter: Jüdische Stiftungen und Legate in Hamburg bis 1943. Hamburg 2001.

[12] Roth und Ludwig verweisen auf: Liermann, Hans: Handbuch des Stiftungsrechts. Tübingen 1963. Sowie Schiller, Theo: Stiftungen im gesellschaftlichen Prozess. Ein politikwissenschaftlicher Beitrag zu Recht, Soziologie und Sozialgeschichte der Stiftungen in Deutschland. Baden-Baden 1969. Im Folgenden zitiert als Schiller.

[13] Ludwig; S. 10. Verweis auf: Schiller; S. 158f.

[14] Vgl. Roth mit Verweis auf Nipperdey, Thomas: Verein als soziale Struktur in Deutschland im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. In: Heimpel, Hermann (Hg.): Geschichtswissenschaft und Vereinswesen im 19. Jahrhundert. Göttingen 1972; S. 1-44.

[15] Tagung „Für Zeit und Ewigkeit. Stiftungen zwischen Mittelalter und Moderne.“ 17. September 2008 - 20. September 2008, Weingarten. Siehe dazu Tagungsbericht von Gründig, Maria in: H-Soz-u-Kult vom 17. Dezember 2008. Siehe: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2451 [Letzter Zugriff: 3. November 2009; 17:53 Uhr]. Im Fol­genden zitiert als Gründig.

[16] Vgl. Gründig.

[17] Gründig.

[18] Tagung „Gemeinschaft und Gemeinsinn im 19. Jahrhundert: Vereine, Netzwerke, Stifter, Mäzene.“ 07. Juni 2002-08. Juni

2002,

Bremen. Siehe dazu Tagungsbericht von Bauer, Rudolf in: H-Soz-u-Kult vom 29. August 2002. Siehe: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=72 [Letzter Zugriff: 3. November 2009; 17:53 Uhr]. Im Folgen­den zitiert als Bauer.

[19] Vgl. Bauer.

[20] Ebd.

[21] Vgl. Ludwig; S. 2

[22] Siehe Kocka, Jürgen/Lingelbach, Gabriele: Schenken, Stiften, Spenden. Göttingen 2007. Im Folgenden zitiert als Koc- ka/Lingelbach. Kocka verweist unter anderem auf: Gaehtgens, Thomas/Schieder, Martin (Hg.): Mäzenatisches Handeln. Studien zur Kultur des Bürgersinns in der Gesellschaft. Berlin 1998. Sowie: Kocka, Jürgen/Frey, Manuel (Hg.): Bürgerkultur und Mäzenatentum im 19. Jahrhundert. Berlin 1998.

[23] Kocka/Lingelbach; S. 6. Siehe auch in diesem Kontext: Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungen als unverzichtba­res Element der Gesellschaft. Siehe http://www.stiftungen.org/index.php?strg=82_89_230&baseID=615 [Letzter Zugriff:

11. November 2009; 13:26 Uhr].

[24] Kocka/Lingelbach; S. 6.

[25] Ebd.; S. 6.

[26] Vgl. Kocka/Lingelbach.; S. 7.

[27] Vgl. ebd.; S. 7.

[28] Vgl. ebd.; S. 8.

[29] Kocka/Lingelbach.; S. 7. Kocka verweist unter anderem auf: Kocka, Jürgen: The Difficult Rise of a Civil Society. In: Ful- brook, Mary (Hg.): German history since 1800. London/New York 1997; S. 493-511. Sowie Kocka, Jürgen: Zivilgesellschaft als historisches Problem und Versprechen. In: Hildermeier, Manfred u.a. (Hg.): Europäische Zivilgesellschaft in Ost und West. Begriff, Geschichte, Chancen. Frankfurt 2000; S. 13-39.

[30] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungstypologie. Siehe

http://www.stiftungen.org/index.php?strg=82_280&baseID=674&PHPSESSID=55f99181f2c6cfb8209bd9c224a514a5 [Letz­ter Zugriff: 10. November 2009; 22:21 Uhr]. Im Folgenden zitiert als Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungstypolo­gie.

[31] Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungstypologie.

[32] Vgl. Hatje; S. 239.

[33] Rabeler, Sven: „Karitative Stiftungen und städtische Soziabilität im südlichen Ostseeraum des späten Mittelalters“ bei der Tagung „Formen der Armenfürsorge in hoch- und spätmittelalterlichen Zentren nördlich und südlich der Alpen“ in Trier 28.01.2007-30.01.2007. Siehe dazu Tagungsbericht von Kunert, Romy/Müller, Jörg in: H-Soz-u-Kult vom 22.02.2008 http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/idM896 [Letzter Zugriff: 7. Mai 2009; 13:05 Uhr]. Im Folgenden zitiert als Kunert/Müller.

[34] Vgl. Kunert, Müller.

[35] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungstypologie.

[36] Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungstypologie.

[37] Vgl. ebd.

[38] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungsglossar. Siehe http://www.stiftungen.org/index.php?strg=82_747 &baseID=1990&PHPSESSID=55f99181f2c6cfb8209bd9c224a514a5 [Letzter Zugriff: 11. November 2009; 13:45 Uhr]. Im Folgenden zitiert als Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungsglossar. Zur Erläuterung: Das Stiftungsgeschäft ist ein Dokument, mit dem der Stifter seine Absicht erklärt, eine Stiftung zu errichten. Gleichzeitig verpflichtet er sich, ein im Stiftungsgeschäft genau bestimmtes Vermögen auf die noch zu entstehende Stiftung zu übertragen.

[39] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungsglossar. Zur Erläuterung: Destinatare einer Stiftung sind die Perso­nen, denen nach dem Stiftungszweck die Erträge der Stiftung zugutekommen sollen.

[40] Ebd. Die Stiftungsbehörden gehen heutzutage davon aus, dass zur Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung ein Vermögen von mindestens 50.000 Euro vorhanden sein muss. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen ist eine solche Summe

für eine nachhaltige Zweckerfüllung der Stiftung oft zu wenig, wenn nicht weitere Zustiftungen, sonstige Zuwendungen oder regelmäßige Einnahmen neben den Vermögenserträgen der Stiftung zu erwarten sind.

[41] Vgl. Hatje; S. 236.

[42] Vgl. Bundesverband Deutscher Stiftungen: Stiftungsglossar. Als Organe einer Stiftung werden die für sie handelnden Gremien bezeichnet.

[43] Vgl. Hatje; S. 236.

[44] Vgl. Walkenhorst, Peter: Innovation und Tradition - Die Entwicklung von Bürgerstiftungen in Deutschland. In: Bertels­mann Stiftung (Hrsg.): Handbuch Bürgerstiftungen. Ziele Gründung Aufbau Projekte. Gütersloh, 2000; S. 67. Im Folgen­den zitiert als Walkenhorst.

[45] Walkenhorst; S. 68.

[46] Zitiert nach ebd.; S. 68.

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Soziales Stiftungsengagement im 19. Jahrhundert im Spiegel städtischer Bürgerlichkeit
Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen  (Historisches Seminar. Abteilung für Neuere Geschichte)
Veranstaltung
Hauptseminar Städtische Stiftungen und Bürgertum vom 18. bis 20. Jahrhundert
Note
1,3
Autor
Jahr
2009
Seiten
28
Katalognummer
V153402
ISBN (eBook)
9783640655793
Dateigröße
1173 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Geschichte, 19. Jahrhundert, Bürgertum, Bürgerlichkeit, Stiftungen, Stadt, Neuere Geschichte, Hamburg, Zivilgesellschaft, Stadtverband
Arbeit zitieren
Lena Maier (Autor:in), 2009, Soziales Stiftungsengagement im 19. Jahrhundert im Spiegel städtischer Bürgerlichkeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153402

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