Das traditionelle Regelungsgebiet des Staatskirchenrechts sind die Beziehungen des Staates mit den Kirchen, sowie den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Daneben werden heute auch die religiösen Freiheitsrechte des Einzelnen zum Staatskirchenrecht gezählt. Rechtsquelle des Staatskirchenrechts ist nicht nur das vom Staat einseitig gesetzte Recht (Verfassung, Gesetze und Verordnungen), sondern auch jene Verträge, die Staat und Kirche miteinander schließen.
Der Begriff Staatskirchenrecht erweckt von Zeit zu Zeit "nicht unerhebliche emotionale Affekte" 1. Diesem Wissenschaftsgebiet wird nicht selten mangelnde wissenschaftliche Objektivität und "Ideologiejurisprudenz"2 vorgeworfen. Peter Häberle argumentiert z.B., dass ja keine Staatskirche in der Bundesrepublik Deutschland bestehe (Art. 140 GG in Verbindung mit 137 Abs. 1 WRV) und deshalb es in diesem Sinne auch kein Staatskirchenrecht geben könne und eine solche Bezeichnung im Grunde "verfassungswidrig"3 sei. Aus dieser Diskussion heraus verwendet man neuerdings auch alternative Begriffe wie (staatliches) Religionsrecht, Religionsverfassungsrecht oder Bekenntnisverfassungsrecht 4. Vom Staatskirchenrecht zu unterscheiden ist das Kirchenrecht, also das von den Religionsgemeinschaften selbst gesetzte Recht. Rechtsquellen des Kirchenrechts sind z. B. in einer evangelischen Landeskirche die Verfassung/Kirchenordnung, in der katholischen Kirche der "Codex Iuris Canonici".
In der Bundesrepublik Deutschland gelten die Kirchen bzw. die Religionsgemeinschaften bzw. Weltanschauungsgemeinschaften als Teil der öffentlichen Ordnung. Sie sind unabhängig vom Staat, jedoch - abgesehen von rein geistlichen Angelegenheiten - dem staatlichen Recht unterworfen. Das deutsche Staatskirchenrecht wird durch das Grundgesetz in Art. 4 und Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136-139 und Art. 141 der Weimarer Verfassung gesetzt 5.
Inhaltsverzeichnis
- Das Staatskirchenrecht
- Die Weimarer Reichsverfassung
- Das Grundgesetz
- Die Rechtsquellen des Staatskirchenrechts
- Der Artikel 4 Grundgesetz
- Die Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
- Religionsfreiheit (positive und negative)
- Der Artikel 140 Grundgesetz
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Staatskirchenrecht und seinen Rechtsquellen. Sie stellt die wichtigsten Gesetze bezüglich Religion und Religionsfreiheit vor.
- Die Beziehung zwischen Staat und Kirche sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
- Die Entwicklung des Staatskirchenrechts von der Weimarer Reichsverfassung zum Grundgesetz
- Die Bedeutung von Artikel 4 und Artikel 140 des Grundgesetzes für die Religionsfreiheit
- Die verschiedenen Aspekte der Religionsfreiheit, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne
- Die Rolle der Kirchen als Teil der öffentlichen Ordnung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das Staatskirchenrecht
Dieses Kapitel führt in das Thema Staatskirchenrecht ein und beleuchtet die Beziehung zwischen Staat und Kirchen. Dabei wird auch die Bedeutung von Verträgen zwischen Staat und Kirche hervorgehoben. Es wird die Kontroverse um den Begriff Staatskirchenrecht angesprochen und alternative Bezeichnungen wie Religionsrecht, Religionsverfassungsrecht und Bekenntnisverfassungsrecht vorgestellt.
2. Die Weimarer Reichsverfassung
Dieses Kapitel beleuchtet die kirchenpolitische Debatte zur Weimarer Reichsverfassung und die Entstehung des „Weimarer Kompromisses". Dabei werden die Argumente für ein laizistisches Modell und die Forderungen der Kirchen betrachtet. Die Bedeutung des „Weimarer Kompromisses“ für die Verankerung der christlichen Kirchen in der Gesellschaft wird hervorgehoben.
3. Das Grundgesetz
Dieses Kapitel behandelt die Übernahme der kirchenpolitischen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in das Grundgesetz und die Unterschiede in der Auslegung von Staat und Kirche in beiden Verfassungen. Die Rolle der Kirchen in der Entstehung des Grundgesetzes und ihre Forderungen hinsichtlich der Konfessionsschule werden dargestellt.
Schlüsselwörter
Staatskirchenrecht, Religionsrecht, Religionsfreiheit, Grundgesetz, Weimarer Reichsverfassung, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Trennung von Staat und Kirche, Konfessionsschule, öffentliche Ordnung.
- Arbeit zitieren
- M.A. Nadine Elisabeth Müller (Autor:in), 2002, Staatskirchenrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15390