Die zentrale Aufgabe jeder Rechnungslegung ist es, die am Bilanzstichtag bestehenden Lasten und die damit verbundenen künftigen Ausgaben abzubilden. Hierbei gestaltet sich die Bilanzierung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten jedoch schwieriger als die für bereits feststehende Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungskriterien haben daher die Funktion, die passivierungspflichtigen Sachverhalte möglichst genau abzugrenzen und den Zwecken des Jahresabschusses entsprechend zu dienen.2 Die Rechnungslegungssystem IFRS und HGB weisen im Bereich der Rückstellungsbilanzierung erhebliche Unterschiede auf. Dieses ist vor allem auf den nach dem HGB bestehenden Gläubigerschutzgedanken zurück zu führen. Zielsetzung von Abschlüssen nach der internationalen Rechnungslegung hingegen ist es, Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu geben, da diese für einen weiten Adressatenkreis bei dessen wirtschaftlichen Entscheidungen nützlich sind.2 Damit wird deutlich, dass der vorrangige Zweck der internationalen Rechnungslegung im Anlegerschutz besteht.3
Die vorliegende Arbeit verfolgt den Zweck die Vorschriften und Grundsätze des IAS 37 – Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualverbindlichkeiten - näher zu erläutern und insbesondere auf die Bilanzierung von Rückstellungen und die Wahrscheinlichkeitsproblematik einzugehen. Es folgen Überblicke über die Themen des gesamten Standards. Abschließend wird auf die Neuerungen und Änderungen gemäß ED/2010/1 zum IAS 37 eingegangen. In einem Fazit werden am Ende die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst und kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Entwicklungsgeschichte und Definitionen
2.1 Entwicklungsgeschichte
2.2 Definition Rückstellungen und Schuld
3. Anwendungsbereich und Zielsetzung
3.1 Anwendungsbereich und Abgrenzung
3.2 Zielsetzung
4. Bilanzierung von Rückstellungen
4.1 Allgemeiner Ansatz von Rückstellungen
4.2 Abgrenzung: sonstige Schulden, Eventualschulden und Eventualforderungen
4.3 Erläuterungen zu den einzelnen Ansatzkriterien
4.3.1 Ansatzkriterium 1: Gegenwärtige Verpflichtungen
4.3.2 Ansatzkriterium 2: Wahrscheinlichkeitsproblematik
4.3.3 Ansatzkriterium 3: Zuverlässige Schätzung
4.4 Zusammenfassung am Beispiel
5. Bewertung von Rückstellungen
5.1 Bestmögliche Schätzung
5.2 Künftige Ereignisse und Barwert
5.3 Rückgriffsansprüche
5.4 Anpassung und Verbrauch von Rückstellungen
6. Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
6.1 Künftige betriebliche Verluste
6.2 Belastende Verträge
6.3 Restrukturierungsmaßnahmen
7. Ausweis- und Angabenpflichten
8. Bilanzielle Auswirkungen des neuen Standardentwurf ED IAS 37
8.1 Grundsätzliches
8.2 Ansatzvorschriften
8.3 Bewertung
9. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit befasst sich mit den Bilanzierungsvorschriften für Rückstellungen nach IAS 37. Dabei liegt das primäre Ziel darin, die komplexen Ansatz- und Bewertungskriterien zu erläutern und die kritische Wahrscheinlichkeitsproblematik zu analysieren, um ein tieferes Verständnis für die internationale Rechnungslegung im Vergleich zum HGB zu vermitteln.
- Grundlagen der Rückstellungsbilanzierung nach IAS 37
- Differenzierung zwischen Rückstellungen, Eventualschulden und sonstigen Verbindlichkeiten
- Kritische Analyse der Ansatzkriterien und der Wahrscheinlichkeitsproblematik
- Methodik der Bewertung von Rückstellungen (Erwartungswertmethode)
- Auswirkungen des Standardentwurfs ED IAS 37 auf zukünftige Bilanzierungsansätze
Auszug aus dem Buch
4.3.2 Ansatzkriterium 2: Wahrscheinlichkeitsproblematik
Die IFRS-Regelungen stellen auf eine unvoreingenommene Risikoeinschätzung ab. Eine Rückstellung ist demnach nur dann anzusetzen, wenn die künftige Inanspruchnahme einen höheren Wahrscheinlichkeitsgrad hat als die Nichtinanspruchnahme. Der IAS 37.23 sieht einen Abfluss von Ressourcen oder ein anderes Ereignis als wahrscheinlich an, wenn mehr dafür als dagegen spricht (mehr als 50 % dafür). Der Bundesfinanzhof bestätigte diese „mehr Gründe für als gegen“-Regelung mit seinem Urteil vom 01.08.1984. Wird diese 50 %-Angabe unterschritten, darf keine Passivierung der Rückstellung erfolgen. In diesem Fall könnte unter Umständen im Anhang eine Eventualschuld angegeben werden.
Problematisch erscheint jedoch, dass an keiner Stelle in den IAS oder den Erläuterungen genau darauf eingegangen wird, wie der Wahrscheinlichkeitsmaßstab „mehr dafür als dagegen“ letztendlich auszulegen ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Begriff der Wahrscheinlichkeit im internationalen Vergleich durchaus unterschiedliche Bedeutung zu kommt. Die folgende Tabelle zeigt eine mögliche Klassifizierung der Wahrscheinlichkeiten, wobei die prozentualen Werte nur als die ungefähren Werte verstanden werden sollten.
Es besteht somit die Gefahr von subjektiven Einschätzungen, denen eine entsprechende Scheingenauigkeit unterstellt werden könnte. Daher muss der sorgfältige und gewissenhafte Kaufmann die Gründe für eine Rückstellungsbilanzierung – unter Berücksichtigung aller objektiven, am Bilanzstichtag vorliegenden und spätestens bei Aufstellung der Bilanz erkennbaren Tatsachen – sorgsam abwägen. Für die Betrachtung der Wahrscheinlichkeiten sind für eine Anzahl gleicher bzw. ähnlicher Verpflichtungen diese als Gesamtheit zu betrachten.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Diese Einleitung skizziert die Aufgaben der Rechnungslegung und stellt den IAS 37 in den Kontext der internationalen Standards zum Anlegerschutz.
2. Entwicklungsgeschichte und Definitionen: Das Kapitel behandelt die Entstehung des IAS 37 sowie die grundlegenden Definitionen von Rückstellungen und Schulden.
3. Anwendungsbereich und Zielsetzung: Hier wird der Geltungsbereich des Standards definiert und die Zielsetzung für eine transparente Berichterstattung im Anhang hervorgehoben.
4. Bilanzierung von Rückstellungen: Dieses Kapitel erläutert die drei kumulativen Ansatzkriterien sowie die Abgrenzung zu Eventualschulden und sonstigen Schulden.
5. Bewertung von Rückstellungen: Hier werden die Methoden zur Ermittlung des Bilanzwerts wie der Barwert und der Erwartungswert sowie der Umgang mit Rückgriffsansprüchen dargelegt.
6. Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften: Es werden spezifische Sonderfälle wie künftige betriebliche Verluste, belastende Verträge und Restrukturierungen beleuchtet.
7. Ausweis- und Angabenpflichten: Das Kapitel beschreibt den Aufbau des Rückstellungsspiegels und die notwendigen Erläuterungen im Anhang.
8. Bilanzielle Auswirkungen des neuen Standardentwurf ED IAS 37: Hier werden die geplanten Änderungen des IASB analysiert, insbesondere der Verzicht auf das Wahrscheinlichkeitskriterium.
9. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Würdigung der aktuellen IAS 37-Regelungen und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung durch den ED IAS 37.
Schlüsselwörter
IAS 37, Rückstellungen, Rechnungslegung, IFRS, Bilanzierung, Wahrscheinlichkeit, Verbindlichkeiten, Eventualschulden, ED IAS 37, Erwartungswertmethode, Anhang, Restrukturierung, Bewertung, Barwert, Abschluss
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen nach dem International Accounting Standard (IAS) 37 und analysiert deren Anwendung in der Praxis.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen die Ansatzkriterien, die Problematik der Wahrscheinlichkeit bei Ressourcenabflüssen, die Bewertungsmethodik sowie die Berichterstattung im Anhang.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist eine detaillierte Erläuterung der Vorschriften des IAS 37 und eine kritische Auseinandersetzung mit der Bilanzierungspraxis sowie den Neuerungen durch den Entwurf ED IAS 37.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Analyse auf Basis von Fachliteratur, Standards, Urteilen und offiziellen Berichten der IASC/IASB.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Bilanzierung, Bewertung, Sonderfälle wie belastende Verträge sowie die zukünftigen Änderungen durch den Standardentwurf.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen zählen IAS 37, Rückstellungen, IFRS, Ansatzkriterien, Bewertung, Wahrscheinlichkeit und der Standardentwurf ED IAS 37.
Welche Rolle spielt die Wahrscheinlichkeit bei Rückstellungen?
Sie ist entscheidend für den Ansatz: Nur wenn ein Abfluss von Ressourcen wahrscheinlicher ist als eine Nichtinanspruchnahme (über 50 %), darf eine Rückstellung gebildet werden.
Was ändert der Entwurf ED IAS 37 grundlegend?
Der Entwurf sieht vor, das Wahrscheinlichkeitskriterium für den Ansatz zu streichen und die Bewertung mittels Erwartungswertmethode als Standard vorzuschreiben.
Wie unterscheidet sich die Behandlung von Eventualschulden?
Eventualschulden sind nicht passivierungsfähig, da sie die Kriterien für eine Rückstellung nicht erfüllen, und werden daher lediglich im Anhang offengelegt.
Was versteht der IAS 37 unter einer "faktischen Verpflichtung"?
Es ist eine Verpflichtung, die aus dem Verhalten des Unternehmens resultiert, z.B. durch öffentliche Zusagen, auch wenn keine direkte rechtliche Grundlage besteht.
- Quote paper
- Stefanie Amundsen (Author), 2010, Rückstellungen nach IAS 37, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154095