27 v. Chr. trat Augustus als erster römischer Kaiser seine Herrschaft an. Unter ihm wurden zum ersten Mal in der römischen Geschichte alle Provinzen des Imperiums mit Hilfe des Census steuerlich erfasst. Diese Besonderheit soll in der folgenden Arbeit genauer beleuchtet werden.
Nachdem die Begriffe ‚Provinzialcensus’ und ‚Provinzen’ unter Punkt 2 Begriffsklärungen erläutert wurden, befasst sich die vorliegende Arbeit unter dem Gliederungspunkt 3 mit der Volkszählung in den Provinzen. Dabei wird auf die Aufstände in den betroffenen Gebieten ebenso eingegangen (vgl. 3.1 Aufstände in den Provinzen), wie darauf, was eigentlich genau gezählt wurde (vgl. 3.2 Die Erfassung des Imperium Romanum) und schließlich auf die beiden Steuern, die erhoben wurden (vgl. 3.3 Grundlage für „tributum soli“ und „tributum capitis“). Bevor Punkt 5 Schluss die wichtigsten Gedanken noch einmal kurz zusammenfasst, findet unter 4 ein kleiner Exkurs zur Rolle des Militärs statt, welches eine nicht unerhebliche Rolle in Sachen Provinzialcensus spielte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Übersicht über die vorliegende Arbeit
1.2 Literaturbericht
2 Begriffsklärungen
2.1 Provinzialcensus
2.2 Provinzen
3 Volkszählung in den Provinzen
3.1 Aufstände in den Provinzen
3.2 Die Erfassung des Imperium Romanum
3.3 Grundlage für „tributum soli“ und „tributum capitis“
4 Exkurs: Die Rolle des Militärs
5 Schluss
6 Bibliographie
6.1 Literaturverzeichnis
6.2 Quellenverzeichnis
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