FAZIT:
Effektiven Rechtsschutz vor Enteignung bei Auslandsinvestitionen bieten Bilaterale Investitionsschutzabkommen (Bilateral Investment Treaties; BITs). Mit ihnen ist eine ersprießliche internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit möglich.
Inhaltsverzeichnis
I. FORMEN VON AUSLANDSINVESTITIONEN
II. VORAUSSETZUNGEN FÜR ENTEIGNUNGEN
III. BILATERALE INVESTITIONSSCHUTZVERTRAEGE
IV. BEILEGUNG VON INVESTITIONSSTREITIGKEITEN DURCH ICSID
V. DIE BEDEUTUNG DER MIGA
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Seminararbeit untersucht das Wesen von Auslandsinvestitionen, die rechtlichen Voraussetzungen für zulässige Enteignungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten für Investoren, sich wirkungsvoll gegen politische Risiken im Ausland abzusichern.
- Formen und Arten internationaler Investitionen
- Rechtliche Definition und Voraussetzungen von Enteignungen
- Bedeutung bilateraler Investitionsschutzverträge (BITs)
- Streitbeilegung durch das ICSID-Schiedsverfahren
- Die Schutzfunktion der MIGA bei politischen Risiken
Auszug aus dem Buch
II. Voraussetzungen für Enteignungen
Vorab seien die Begriffe Enteignung & indirekte (schleichende) Enteignung erläutert. „Enteignung ist jede Entziehung von Vermögenswerten durch Hoheitsakt oder Gesetz.“ Diese Definition sei mit einem konkreten Beispiel belegt: Die Konfiszierung eines Kontos, welches ein Staatsangehöriger eines anderen Staates im Gastland hält, stellt eine Enteignung dar. Weiterhin gehören zum enteignungsfähigen Vermögen „… Immobilien, bewegliche Sachen, Bankguthaben, die Anteile an Gesellschaften oder bestimmte Nutzungsrechte wie z. B. Erdölkonzessionen.“ Eine Enteignung kann auch in einer rechtlichen oder faktischen Beschränkung der Eigentumsnutzung - etwa durch Einsetzung von Vermögensverwaltern - liegen, die so genannte indirekte (schleichende) Enteignung, welche ohne Antastung des formalen Eigentums dazu führt, dass der Wert einer Investition faktisch ausgehöhlt wird & somit die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen wie eine Enteignung im ursprünglichen Sinne hat.
Im Völkerrecht ist eine Enteignung grundsätzlich zulässig & bestimmt sich nach der nationalen Rechtsordnung. So darf eine Enteignung laut Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nur durch oder aufgrund eines förmlichen Gesetzes erfolgen. In dem Gesetz müssen die Gemeinwohlgründe festgelegt sein. Das Gesetz muss Art & Ausmaß der Entschädigung regeln, welche den Substanzverlust ausgleicht. In der Literatur zum Völkerrecht finden sich sowohl im Buch von Knut Ipsen als auch von Michael Bothe folgende Voraussetzungen für eine Enteignung: „Sie hängt vom Vorliegen von Mindeststandards ab. Die gebräuchlichen Mindeststandards einer zulässigen Enteignung stellen sich wie folgt dar. Die Enteignung muss überwiegend einem öffentlichen Zweck dienen, rein fiskalische Gründe reichen nicht aus. Die Enteignung darf nicht gegen vertragliche Verpflichtungen des enteignenden Staates verstoßen. Sie darf weder willkürlich noch diskriminierend sein. Zum Mindeststandard gehört auch die staatliche Entschädigungspflicht.“ Dabei stehen die Pflicht zur Entschädigung & ihr Umfang im Vordergrund. Bei der Entschädigung handelt es sich um Verpflichtung zur umfassenden Wiedergutmachung, die auf die Wiederherstellung des vor dem Rechtsverstoß bestehenden Zustandes oder finanziellen Ersatz gerichtet ist. Diese Verpflichtung zur Restitution schließt neben dem Ausgleich des aktuellen Vermögensverlustes den Ersatz entgangen Gewinns ein.
Zusammenfassung der Kapitel
I. FORMEN VON AUSLANDSINVESTITIONEN: Dieses Kapitel definiert Auslandsinvestitionen als Überführung von Finanz- in Sachkapital und erläutert verschiedene Investitionsformen sowie die Motive internationaler Unternehmen.
II. VORAUSSETZUNGEN FÜR ENTEIGNUNGEN: Es werden die rechtlichen Definitionen von direkter und indirekter Enteignung dargelegt und die völkerrechtlichen Mindeststandards für eine zulässige Enteignung sowie die Entschädigungspflicht erläutert.
III. BILATERALE INVESTITIONSSCHUTZVERTRAEGE: Das Kapitel behandelt die Bedeutung von BITs für den Schutz ausländischen Eigentums und die Rolle des diplomatischen Schutzes sowie die Struktur deutscher Musterverträge.
IV. BEILEGUNG VON INVESTITIONSSTREITIGKEITEN DURCH ICSID: Es wird die Funktion des ICSID als unabhängige Schiedsinstanz unter dem Dach der Weltbank zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten erläutert.
V. DIE BEDEUTUNG DER MIGA: Dieses Kapitel befasst sich mit der Rolle der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur bei der Versicherung gegen nichtkommerzielle politische Risiken in Entwicklungsländern.
Schlüsselwörter
Auslandsinvestitionen, Enteignung, Völkerrecht, Investitionsschutz, Bilaterale Investitionsschutzverträge, ICSID, MIGA, Politisches Risiko, Entschädigung, Direkte Investition, Indirekte Enteignung, Schiedsverfahren, Kapitalanlage, Weltbank, Rechtsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Schutzmechanismen für Auslandsinvestitionen, insbesondere im Hinblick auf das Risiko staatlicher Enteignungen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die Formen von Investitionen, die Voraussetzungen rechtmäßiger Enteignungen, bilaterale Schutzverträge, Schiedsverfahren durch das ICSID sowie die Absicherung durch die MIGA.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, wie sich Investoren wirkungsvoll vor dem politischen Risiko einer Enteignung schützen können und welche internationalen rechtlichen Strukturen hierfür zur Verfügung stehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse einschlägiger völkerrechtlicher Literatur, internationaler Abkommen sowie statistischer Daten aus dem World Investment Report der UNCTAD.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden sukzessive die Investitionsformen, die Enteignungskriterien, die bilateralen Vertragssysteme, die Rolle der Schiedsgerichtsbarkeit und die Garantiefunktionen der MIGA analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Auslandsinvestitionen, Enteignung, Investitionsschutzabkommen (BITs), ICSID, MIGA und internationales Wirtschaftsrecht charakterisiert.
Was unterscheidet eine indirekte von einer direkten Enteignung?
Während bei der direkten Enteignung eine explizite Entziehung von Eigentum erfolgt, führt die indirekte oder schleichende Enteignung durch rechtliche oder faktische Beschränkungen zu einer Aushöhlung des Investitionswerts, ohne das formale Eigentum direkt anzutasten.
Warum ist das ICSID-Verfahren für Investoren attraktiv?
Das ICSID-Verfahren bietet Investoren einen hohen Grad an rechtlicher Absicherung, da es unabhängig von der nationalen Rechtsordnung des Gaststaates agiert und die Schiedssprüche für alle Parteien bindend sind.
Welche Rolle spielt die MIGA bei der Risikoabsicherung?
Die MIGA fungiert als Weltbank-Tochter, die speziell nichtkommerzielle politische Risiken wie Enteignungen, Devisenbeschränkungen oder Zahlungsaussetzungen versichert und somit den Kapitaltransfer in Entwicklungsländer fördert.
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- Jana Kliem (Author), 2008, Schutz vor Enteignung bei Auslandsinvestitionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154229