Im folgenden Text wird die Frage verfolgt, ob sich die rechtlichen Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik für Menschen mit Behinderung positiv auf den Ansatz des Diversity Managements auswirken (können). Dies beinhaltet zwangsläufig ein Bündel weiterer Fragen, u.a. was unter Barrierefreiheit eigentlich zu verstehen ist, welche rechtlichen Vorgaben es überhaupt gibt, wie diese zusammenhängen und welche Möglichkeiten oder Problematiken sich daraus ergeben.
Diese Fragen sind nicht nur für Menschen mit Behinderung selbst von Belang, sondern auch für Organisationen, die Diversity Management als Konzept einführen wollen oder bereits integriert haben, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentliche Organisation handelt.
Wegen der Komplexität des Themas, sowohl was den rechtlichen wie auch technischen Bereich angeht, erscheint es unumgänglich zu sein, in den folgenden Erörterungen Schwerpunkte hinsichtlich der Betrachtungsweise zu setzen. Aus diesem Grund wird versucht, die rechtlichen Betrachtungen stets mit dem Diversity Management sowie mit Menschen mit Behinderung in Bezug zu setzen und auch aus dieser Sichtweise heraus die thematische Leitlinie zu führen; die Perspektive ist dabei jene aus Unternehmens- oder Leitungssicht.
Die weiteren Ausführungen zur Barrierefreiheit beziehen sich auf Systeme der Informationsund Kommunikationstechnologie (IKT) und hier speziell auf alle Formen der Computertechnologie sowohl hard- als auch softwareseitig, nicht jedoch auf den Bau-, Nahverkehrs- oder andere Bereiche, auf die sich ebenfalls gesetzliche Vorschriften zur Barrierefreiheit beziehen.
Abschließend bleibt anzumerken, daß der folgende Text auch als sozialinformatischer Beitrag der Klientenzentrierten Sozialinformatik verstanden werden soll, da Barrierefreiheit untrennbar mit Teilhabesicherung verbunden ist, somit einen elementaren Bestandteil Sozialer Arbeit und über die informationstechnologischen Akzente auch ein sozialinformatisches Tätigkeitsfeld
darstellt.
Inhaltsverzeichnis
1. - Einleitung
2. - Begriffsdefinitionen
2.1 - Barrierefreiheit und Accessibility:
2.2 - Behinderung
2.3 - Diversity Management (DiM)
3. - Rechtliche Grundlagen
3.1 – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
3.2 – Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG)
3.3 – Behindertengleichstellungsgesetze der Länder (BGG NRW & BGG Bayern)
3.4 - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
3.5 - Bildschirmarbeitsverordnung
3.6 – WCAG, W3C und WAI
4. – Problematiken des Geltungsbereichs der BITV Bund und BITV der Länder sowie der Normadressaten und Zielgruppen
BITV Bund
5. – AGG, Diversity Management und Barrierefreiheit
5.1. - Die fünf informationstechnischen Stufen der Barrierefreiheit
5.1.1 – Computer literacy
5.1.2 - Hardware-Ebene
5.1.3 - Software-Ebene – Betriebssysteme
5.1.4 - Software-Ebene – Anwenderprogramme
5.1.5 - Internetnutzung
6. - Abschließende Anmerkungen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, ob und wie sich rechtliche Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik positiv auf das Diversity Management auswirken können. Dabei werden Möglichkeiten, Problematiken und Zusammenhänge aus einer unternehmerischen Perspektive analysiert, um eine effektive Integration von Menschen mit Behinderung sowie eine optimale Nutzung von Ressourcen in Organisationen zu unterstützen.
- Analyse der rechtlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit und zum Diskriminierungsschutz.
- Untersuchung der Komplexität technischer und rechtlicher Vorgaben im Arbeitskontext.
- Entwicklung eines Stufenmodells der Barrierefreiheit (von der Computer literacy bis zur Internetnutzung).
- Kritische Bewertung der Auswirkungen unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen auf das Diversity Management.
Auszug aus dem Buch
5.1. - Die fünf informationstechnischen Stufen der Barrierefreiheit
Die hier vorgeschlagene Einteilung der Barrierefreiheit in fünf Stufen orientiert sich am gewöhnlichen Umgang mit Computern, ist also "praxisgeneriert". Gemeint ist damit die übliche Vorgehensweise zur Nutzung. Zuerst muß der Rechner gestartet werden, das Betriebssystem (OS) bootet, nach dem Bootvorgang steht die Benutzeroberfläche zur Verfügung und es können Anwendungsprogamme genutzt werden, z.B. ruft der Nutzer ein Schreibprogramm auf um einen Text zu verfassen oder einen Browser, um im Internet zu recherchieren. Diese Vorgehensweise dürfte jedem Computerbenutzer bekannt sein und ist weitestgehend auch durch den derzeitigen Stand der Technik vorgegeben. Differenziert in einzelne Sequenzen ergibt der dargestellter Handlungsablauf also folgende Abstufungen:
1. Computer literacy
2. Hardware-Ebene
3. Softwareebene – Betriebssystem
4. Softwareebene – Anwenderprogramme
5. Internetnutzung
Nachfolgend werden die einzelnen Abstufung erläutert. Aus Platzgründen wird jedoch nur auf die wichtigsten Aspekte eingegangen. Weiterhin die Anmerkung, daß eine solche Einteilung nach Stufen die Prüfung auf individualbezogene zumutbare Anpassungen von Hardware, Systemen und / oder Software zumindest im Vorfeld erleichtern könnte.
Zusammenfassung der Kapitel
1. - Einleitung: Die Einleitung steckt den Rahmen der Arbeit ab und fragt, wie rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit das Diversity Management beeinflussen.
2. - Begriffsdefinitionen: In diesem Kapitel werden grundlegende Termini wie Barrierefreiheit, Behinderung und Diversity Management definiert und voneinander abgegrenzt.
3. - Rechtliche Grundlagen: Das Kapitel bietet einen Überblick über relevante Gesetze wie das AGG, das BGG, die BITV sowie internationale Standards wie WCAG und WAI.
4. – Problematiken des Geltungsbereichs der BITV Bund und BITV der Länder sowie der Normadressaten und Zielgruppen: Hier werden Unterschiede und Inkonsistenzen in den Geltungsbereichen der verschiedenen BITV-Verordnungen und die daraus resultierenden praktischen Schwierigkeiten analysiert.
5. – AGG, Diversity Management und Barrierefreiheit: Dieses Kapitel verknüpft die rechtliche Analyse mit dem Diversity-Management-Ansatz und führt ein fünfstufiges Modell zur informationstechnischen Barrierefreiheit ein.
6. - Abschließende Anmerkungen: Das Fazit fasst zusammen, dass rechtliche Vorgaben als wertvoller Ankerpunkt für Diversity Management dienen können, auch wenn die rechtliche Situation teilweise komplex bleibt.
Schlüsselwörter
Barrierefreiheit, Accessibility, Diversity Management, Behinderung, Informationstechnik, BITV, BGG, AGG, WCAG, Internetnutzung, Betriebssysteme, Hardware-Ebene, Computer literacy, Arbeitsplatz, Teilhabe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Wechselwirkung zwischen den rechtlichen Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik und dem Konzept des Diversity Managements in Organisationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen (AGG, BGG, BITV), der Diversity-Ansatz, die technische Umsetzung der Barrierefreiheit sowie die Probleme bei der Anwendung dieser Vorgaben in der Praxis.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist zu analysieren, ob rechtliche Vorgaben zur Barrierefreiheit als positive Instrumente für das Diversity Management genutzt werden können, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu sichern.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse geltender Rechtsvorschriften und technischer Standards, ergänzt durch eine sozialinformatische Perspektive und die Entwicklung eines praxisorientierten Stufenmodells.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Situation auf Bundes- und Landesebene, beleuchtet Inkonsistenzen im Geltungsbereich der BITV und diskutiert die notwendigen Stufen der Barrierefreiheit für eine erfolgreiche Integration in Arbeitsbezügen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Barrierefreiheit, Diversity Management, Informationstechnik, rechtliche Grundlagen (AGG, BGG, BITV) und berufliche Teilhabe.
Warum wird die BITV kritisch betrachtet?
Der Autor kritisiert die teilweise unklaren Geltungsbereiche der Verordnungen, die zu absurden Unterschieden im Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit führen können, je nachdem, ob ein Arbeitsplatz in einem Intranet oder im öffentlichen Web angesiedelt ist.
Was beinhaltet das vorgeschlagene Stufenmodell?
Das Modell unterteilt Barrierefreiheit in fünf praktische Schritte – Computer literacy, Hardware, Betriebssystem, Anwenderprogramme und Internetnutzung –, um individuelle Anpassungsbedarfe besser identifizieren zu können.
Wie unterscheidet sich die BITV Bayern von der des Bundes?
Die BITV Bayern bezieht neben Behörden auch ausgegliederte Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung stärker ein, empfiehlt jedoch Gemeinden und Landratsämtern die Umsetzung nur, statt sie verpflichtend vorzugeben.
Welchen Stellenwert nimmt die "Computer literacy" ein?
Sie wird als fundamentale erste Stufe definiert, da technische Barrierefreiheit wirkungslos ist, wenn die Anwender nicht über die grundlegende Kompetenz verfügen, Computer und Software überhaupt zu bedienen.
- Quote paper
- Dipl.-Sozialarbeiter (FH), Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Uwe Janatzek (Author), 2009, Rechtliche Bedingungen der barrierefreien Informationstechnik und Diversity Management, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154338