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Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern

Unter Einbeziehung neuerer Rechtsentwicklungen

Title: Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern

Bachelor Thesis , 2010 , 52 Pages , Grade: 2,0

Autor:in: Sven König (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Diese Arbeit soll die neue Rechtslage im Arbeitnehmerdatenschutz aufzeigen und erörtern. Beginnend mit dem Bundesdatenschutzgesetz werden zunächst die wichtigsten Regelungen des Arbeitnehmerdatenschutzes und insbesondere auch die Neuregelung des § 32 BDSG erläutert. Anschließend erfolgt eine kurze Einordnung des BDSG in den europarechtlichen Rahmen, hinsichtlich des Anwendungsbereichs des BDSG bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Besonderer Bedeutung, weil der Praxis am Nächsten, kommt dem folgenden Kapitel „Datenschutz in Unternehmen“ zu. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung von Telefon, Internet und E-Mail sowie neuer Techniken zur Bewegungsdatenerfassung wird erläutert. Schließlich werden die Möglichkeiten des Betriebsrats aufgezeigt, auf die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten der Beschäftigten durch den Arbeitgeber Einfluss zu nehmen. Zu nennen ist hier vor allem das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, welches z.B. bei der Installation einer Videokamera im Betrieb greift, die Arbeitsabläufe überwachen soll. Im Anschluss wird die Rolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erörtert, hinsichtlich der Frage wann ein solcher bestellt werden muss, wer sich für das Amt eignet und welche Aufgaben er inne hat. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle der Aufsichtsbehörde erklärt.
Abschließend erfolgt eine Schlussbetrachtung, in der Stellung genommen wird zum Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland, den Defiziten in der derzeitigen Rechtslage, der Notwendigkeit eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes und zu zwei aktuellen Diskussionsentwürfen für ein solches.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Bundesdatenschutzgesetz

I. Anwendungsbereich des BDSG

II. Personenbezogene Daten

1. Besondere Arten von personenbezogenen Daten

2. Anonymisierte und pseudonymisierte Daten

3. Erheben, Verarbeiten und Nutzen

III. Einwilligung

1. Formale Erfordernisse einer wirksamen Einwilligung

2. Inhaltliche Erfordernisse einer wirksamen Einwilligung

IV. Der Gesetzesvorbehalt des § 32 BDSG

1. Datenerhebung bei Bewerbern

2. Datenerhebung bei Arbeitnehmern

3. Der Begriff der Erforderlichkeit

C. Europäische Gesetzgebung

D. Datenschutz in Unternehmen

I. Kontrollrechte des Arbeitgebers

II. Videoüberwachung

1. Öffentlich zugängliche Räume

2. Nicht öffentlich zugängliche Räume

3. Heimliche Videoüberwachung

III. Erfassung von Bewegungsdaten

1. Handy- und GPS-Ortung

2. RFID-Anwendungen

IV. Überwachung der Telekommunikation

1. Das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz

2. Das Fernmeldegeheimnis im Telekommunikationsgesetz

3. Das Telemediengesetz

V. Telefonüberwachung

1. Telefondatenerfassung

2. Mithören und Aufzeichnen dienstlicher Telefonate

VI. Überwachung der dienstlichen E-Mail- und Internetnutzung

E. Datenschutz und Mitbestimmung

I. Rechte des Betriebsrats

II. Personalfragebögen

III. Leistungs- und Verhaltenskontrollen

F. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde

I. Pflicht zur Bestellung

II. Eignung der Person

III. Aufgaben

IV. Aufsichtsbehörde

G. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Diese Bachelorarbeit untersucht die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern im Lichte der gesetzlichen Neuerungen, insbesondere des § 32 BDSG. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen den Kontrollinteressen des Arbeitgebers und dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Arbeitnehmer aufzuzeigen.

  • Analyse des BDSG und des § 32 BDSG im Arbeitsverhältnis
  • Rechtliche Bewertung von Videoüberwachung und Ortungssystemen
  • Datenschutzaspekte bei der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Datenerhebung und Kontrolle
  • Rolle und Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Auszug aus dem Buch

1. Handy- und GPS-Ortung

Um den momentanen Aufenthaltsort eines Außendienstmitarbeiters festzustellen, kann der Arbeitgeber zunächst einmal den Arbeitnehmer anrufen und den Aufenthaltsort erfragen. Es kann ein legitimes Interesse des Arbeitgebers geben, die Erreichbarkeit des Außendienstmitarbeiters sicherzustellen insofern ist dies datenschutzrechtlich völlig unproblematisch.93

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitgeber das Mobilfunktelefon seines Mitarbeiters mithilfe eines „Location Based Service“ (kurz: LBS) ortet. Gemeint ist eine Online-Dienstleistung zur Standorterfassung. Die Erfassung der Standortdaten beruht darauf, dass Mobiltelefone Signale zu den sie umgebenden Sendemasten senden. Die jeweiligen Netzbetreiber bieten das Verfahren ihren Teilnehmern an.94

In Großstädten, in denen diese Masten enger positioniert sind als im ländlichen Bereich, kann der Standort mit einer Bandbreite von unter hundert Metern ermittelt werden. Eine noch genauere Ermittlung ist möglich, wenn das Telefon zu diesem Zweck mit einem GPS-Chip ausgerüstet ist.95

Bei der GPS-Ortung wird ein GPS-Empfänger meist in dem Kraftfahrzeug des zu überwachenden Mitarbeiters installiert. Die über den GPS-Empfänger ermittelten Standortdaten werden an den Arbeitgeber per GSM Mobilfunkgerät96 oder über eine Abrufmöglichkeit bei einem Internetdienst weitergeleitet.97 Europaweit soll eine auf zehn Meter genaue Erfassung möglich sein. Die Kosten belaufen sich auf etwa 400 EUR für den Empfänger sowie auf die Gebühren des Mobilfunkvertrages und der Datenübermittlungen. Die beliebige Auswertung der Daten ist dann Sache des Nutzers, d.h. des Arbeitgebers.98

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch neue Technologien und führt in die rechtliche Problematik ein.

B. Das Bundesdatenschutzgesetz: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des BDSG, insbesondere die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung sowie die Neuregelung des § 32 BDSG.

C. Europäische Gesetzgebung: Hier wird der europarechtliche Rahmen durch die EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 und das Sitzlandprinzip dargelegt.

D. Datenschutz in Unternehmen: Das Kapitel analysiert praxisnah die Zulässigkeit von Videoüberwachung, GPS-Ortung sowie die Überwachung von Telefon, E-Mail und Internet.

E. Datenschutz und Mitbestimmung: Es wird dargestellt, wie der Betriebsrat durch Mitbestimmungsrechte bei Kontrollmaßnahmen und Personalfragebögen den Datenschutz stärken kann.

F. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde: Die Voraussetzungen zur Bestellung, die Eignung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sowie die Kontrollbefugnisse der Aufsichtsbehörde werden definiert.

G. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Kritik an der aktuellen Rechtslage zusammen und betont die Notwendigkeit eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes.

Schlüsselwörter

Arbeitnehmerdatenschutz, BDSG, § 32 BDSG, informationelle Selbstbestimmung, Videoüberwachung, GPS-Ortung, RFID, Fernmeldegeheimnis, Mitbestimmung, Betriebsrat, Datenschutzbeauftragter, Beschäftigtendatenschutzgesetz, Personaldaten, Leistungskontrolle, Telekommunikation

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit der Überwachung und Erhebung von Daten von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung der deutschen Gesetzeslage.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig das Bundesdatenschutzgesetz, Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz, Mitbestimmungsrechte sowie die rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Interessenabwägung zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem Schutz der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers detailliert zu erörtern.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Gesetze, wie dem BDSG, TKG und BetrVG, sowie der Auswertung aktueller Fachliteratur und Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert konkret die Zulässigkeit von technischer Überwachung, wie Videoüberwachung und GPS-Ortung, sowie die rechtlichen Grenzen bei der Kontrolle von E-Mails und Telefonaten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Arbeitnehmerdatenschutz, informationelle Selbstbestimmung, Überwachung, Mitbestimmung und Beschäftigtendatenschutzgesetz.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Videoüberwachung?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, sofern technische Einrichtungen zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle eingeführt werden.

Wann ist eine heimliche Videoüberwachung nach BAG-Rechtsprechung ausnahmsweise zulässig?

Sie ist nur zulässig, wenn ein konkreter, auf Tatsachen gestützter Verdacht einer strafbaren Handlung gegen bestimmte Mitarbeiter vorliegt und keine weniger einschneidenden Mittel zur Aufklärung existieren.

Welche Kritik äußert der DAV am § 32 BDSG?

Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit und die aus seiner Sicht nicht sachgerechte Verrechtlichung betriebsinterner Kommunikation durch die Ausdehnung des Anwendungsbereichs.

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Details

Title
Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern
Subtitle
Unter Einbeziehung neuerer Rechtsentwicklungen
College
University of Applied Sciences Bielefeld
Grade
2,0
Author
Sven König (Author)
Publication Year
2010
Pages
52
Catalog Number
V154550
ISBN (eBook)
9783640674558
ISBN (Book)
9783640674695
Language
German
Tags
Zulässigkeit Datenerhebung Arbeitnehmern Einbeziehung Rechtsentwicklungen Arbeitnehmerdatenschutz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Sven König (Author), 2010, Arbeitnehmerdatenschutz: Zulässigkeit der Überwachung und Datenerhebung von Arbeitnehmern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154550
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