Das 1952 unter dem Namen „Versammlung“ gegründete Europäische Parlament mit Sitz in Brüssel und Straßburg ist eins der fünf Hauptorgane der EU. Seine Aufgabe ist es, den Willen der Bürger Europas politisch zu repräsentieren und diesen in konkreten politischen Output zu transformieren. Insofern entspricht es dem gängigen Anforderungsprofil eines regulären Parlaments. Nichtsdestotrotz werden im Vergleich von „echten“ Parlamenten wie dem Bundestag, der in dieser Arbeit exemplarisch für mit allen Kompetenzen ausgestattete Parlamente stehen soll, mit dem Europaparlament gravierende Kompetenzdifferenzen deutlich.
Die Hauptargumente, die gegen das Europaparlament als „echtes“ Parlament sprechen, lassen sich dabei in drei Gruppen zusammenfassen:
1) Nationalparlamente haben per se das Recht Gesetze zu initiieren und zu verabschieden. Das Europaparlament indes hat kein Initiativrecht.
2) Trotz der umfangreichen Erweiterung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments seit seiner Errichtung, ist es in seiner legislativen Funktion zumeist auf Kooperation mit dem Rat angewiesen. Außerdem ist das Parlament in einigen Politikfeldern (z.B. GASP, Einnahmen der Gemeinschaft) gar nicht oder nur in beschränktem Umfang konstruktiv legislativ tätig. Es ergibt sich das Bild eines strukturellen Demokratiedefizits.
3) Ein reguläres Parlament ist die demokratisch legitimierte Vertretung eines Volkes und oberster Souverän im Staat. Das Volk teilt grundlegende Werte und Normen, blickt auf eine gemeinsame Geschichte zurück und ist durch eine gemeinsame Kultur (Sprache, Religion, etc.) geprägt. Diese Faktoren grenzen es zusätzlich von anderen Völkern ab, definieren also seine Identität im doppelten Sinne. Im Falle des Europaparlaments ist jedoch kein einheitliches, definierbares Volk als Basis der Herrschaftslegitimation zu erkennen.
Diese Einwände legen nahe, dass das Europäische Parlament kein „echtes“ Parlament ist. Diese Arbeit soll erläutern, ob und wenn, inwiefern diese Einschätzung zutreffend ist. Zu diesem Zweck wird I) ein erster Definitionsversuch klassischer, mit allem Kompetenzen ausgestatteter Parlamente unternommen und anhand des Deutschen Bundestages und dessen kennzeichnenden Merkmalen beispielhaft belegt. Daran anschließend werden II) die Kompetenzen und Aufgaben des Europäischen Parlaments beleuchtet um abschließend III) diese an den Maßstäben für klassische Parlamente zu messen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Teil 1: „Echte“ Parlamente und der Deutsche Bundestag
zu 1) Legislativfunktion (inkl. Budgetierungsfunktion):
zu 2) Wahlfunktion
zu 3) Kontrollfunktion
zu 4) Legitimationsfunktion
zu 5) Willensbildungsfunktion
Teil 2: Das Europäische Parlament
zu 1) Legislativfunktion
zu 2) Wahlfunktion.
Zu 3) Kontrollfunktion
zu 4) Legitimationsfunktion
zu 5) Willensbildungsfunktion
Part 3: Das Europaparlament – Ein „echtes“ Parlament?
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwiefern das Europäische Parlament die Anforderungen an ein „echtes“ Parlament erfüllt, indem sie dessen Kompetenzen und Funktionen systematisch mit denen des Deutschen Bundestages vergleicht, um das oft diskutierte Demokratiedefizit der EU einzuordnen.
- Vergleich der parlamentarischen Funktionsprofile (Legislative, Wahl, Kontrolle, Legitimation, Willensbildung).
- Analyse der spezifischen Kompetenzdefizite des Europäischen Parlaments gegenüber nationalen Parlamenten.
- Untersuchung der Rolle des EU-Parlaments als „Bürgerkammer“ im institutionellen Gefüge.
- Diskussion über das Fehlen eines einheitlichen europäischen Volkes als Legitimationsgrundlage.
- Bewertung der Entwicklung des EU-Parlaments in Bezug auf Souveränität und politische Handlungsfähigkeit.
Auszug aus dem Buch
zu 1) Legislativfunktion (inkl. Budgetierungsfunktion):
Der Bundestag hat nach Art. 76 Abs. 1 GG das Initiativrecht, darf also (neben Bundesregierung und Bundesrat) Gesetzesinitiativen einbringen. Ebenfalls hat der Bundestag nach Art. 77 Abs. 1 S.1 GG („Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen“) die sog. „Rechtssetzungsprärogative“, kann also unter der Vorraussetzung der Kooperation mit anderen Organen (wie dem Bundesrat) allgemein verbindliche Gesetze verabschieden. Diese Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung [welche ebenfalls] an Gesetz und Recht gebunden“ sind.
Die Legislativarbeit nimmt den größten Teil der Arbeitszeit des Bundestages in Anspruch, da die ständige Veränderung der Gesellschaft (bei gleichzeitigem staatlichem Anspruch auf die Schaffung und Erhaltung von Gerechtigkeit) immer neue Normierungen erfordert. Auch im Vergleich mit anderen Nationalparlamenten zeigt sich der vergleichsweise starke legislative Output des Bundestags. Zudem gewann der Bundestag durch die Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen bezüglich der konkurrierenden Gesetzgebung im Zuge der Föderalismusreform I immer weiter an gesetzgeberischem Einfluss. Nichtsdestotrotz stammen ca. 70% der Gesetzesinitiativen von der Bundesregierung, die einen eklatant größeren Verwaltungsapparat hinter sich hat. Dieser „Übermacht“ an Einfluss wirkt der Bundestag einerseits durch seinen Einfluss und Sachkompetenz in den Ausschüssen, und andererseits durch Einbeziehung des Parlaments in die Vorarbeit zu Gesetzesinitiativen durch die Regierung entgegen.
Tendenziell gehen die meisten Initiativen, die aus der Mitte des Bundestages kommen, von der Opposition aus. Dies erklärt sich aus der Kompetenz zur Gesetzgebung einerseits sowie dem Hang der Regierungsfraktion(en), lediglich als „Mehrheitsschaffer“ für Vorschläge der Regierung zu fungieren, die, wie oben bereits angeführt, ein im Vergleich zum Bundestag ungleich größeres Potenzial zur Gesetzgebungsinitative vorweisen kann.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung legt das Ziel dar, das Europäische Parlament durch den Vergleich mit dem Deutschen Bundestag auf seine Eigenschaft als „echtes“ Parlament hin zu überprüfen und zentrale Argumente für das Demokratiedefizit aufzuzeigen.
Teil 1: „Echte“ Parlamente und der Deutsche Bundestag: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Funktionen eines Parlaments in einem repräsentativen System und illustriert diese anhand der Kompetenzen und der Arbeitsweise des Deutschen Bundestages.
Teil 2: Das Europäische Parlament: Hier werden die Struktur und die Aufgaben des Europäischen Parlaments erläutert sowie seine Entwicklung und aktuelle Rolle innerhalb der EU-Institutionen detailliert betrachtet.
Part 3: Das Europaparlament – Ein „echtes“ Parlament?: Im abschließenden Teil werden die Erkenntnisse zusammengeführt, um zu bewerten, inwieweit das Europäische Parlament trotz institutioneller Unterschiede als „echtes“ Parlament gelten kann.
Schlüsselwörter
Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Demokratiedefizit, Parlamentarismus, Legislativfunktion, Kontrollfunktion, Legitimationsbasis, Europäische Union, Gesetzgebung, Mitspracherecht, Wahlfunktion, Willensbildung, Institutionelles Dreieck, Repräsentation, Souveränität.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die parlamentarischen Charakteristika des Europäischen Parlaments durch einen vergleichenden Blick auf den Deutschen Bundestag.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit konzentriert sich auf die fünf Kernfunktionen: Legislativ-, Wahl-, Kontroll-, Legitimations- und Willensbildungsfunktion.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob das Europäische Parlament aufgrund seiner Befugnisse und Struktur als ein „echtes“ Parlament bezeichnet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine vergleichende Analyse durchgeführt, bei der ein klassisches Modell (Deutscher Bundestag) als Maßstab für die Bewertung des Europäischen Parlaments dient.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Funktionen des Bundestages, gefolgt von einer parallelen Untersuchung dieser Funktionen beim Europäischen Parlament.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit am besten?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Demokratiedefizit, Parlamentarismus, Europäische Union sowie die verschiedenen parlamentarischen Kernfunktionen.
Warum wird das Fehlen des Initiativrechts beim EU-Parlament so stark betont?
Das Initiativrecht gilt als wesentliches Merkmal parlamentarischer Rechte; sein Fehlen schränkt die Fähigkeit des Parlaments ein, direkt auf den politischen Willensbildungsprozess einzuwirken.
Inwiefern beeinflusst das Fehlen eines europäischen „Demos“ die Einschätzung?
Das Fehlen eines homogenen Volkes erschwert die demokratische Legitimation auf europäischer Ebene und unterscheidet das EU-Parlament grundlegend von Nationalparlamenten.
- Quote paper
- Julian Schürholz (Author), 2009, Das Europa-Parlament - Ein "echtes" Parlament?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154667