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Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK

Titre: Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2010 , 54 Pages , Note: 2,0

Autor:in: Kristina Steckermeier (Auteur)

Droit - Procédure pénale, Criminologie, Régime pénitentiaire
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Zentrales Thema der Arbeit ist die Untersuchung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung(§ 66b StGB) mit Art. 5 I EMRK, der einen abschließenden Katalog von Eingriffstatbeständen enthält, auf die sich eine Freiheitsentziehung stützen lässt.
Dafür werden die normativen Voraussetzungen des § 66b StGB überblicksartig dargestellt, um ein grundlegendes Verständnis für diese Norm zu schaffen. Im Anschluss wird das Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht beleuchtet, um – nach einer Überprüfung der Vereinbarkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung mit Art. 5 I EMRK – die Konsequenzen eines Verstoßes gegen die EMRK ziehen zu können.
Zuletzt werden die erarbeiteten Ergebnisse mit dem Urteil des EGMR im Fall M. verglichen. Das Urteil betrifft zwar die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur mittelbar, indem eine Verletzung (u.a.) des Art. 5 I EMRK aufgrund der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung geltend gemacht wird, jedoch lassen sich gewisse Argumentationsmuster des EGMR auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung heranziehen, die zu übertragen Ziel der Arbeit im Schlussteil ist. Zu zeigen wird also sein, inwieweit die Stellungnahme des EGMR für eine Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK eine Rolle spielt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung und Konzeption

A. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Lichte von Art. 5 I EMRK

I. Kurzüberblick über § 66b StGB

1. Regelungsstruktur

2. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Mehrfachtäter, § 66b I StGB

3. Die Ersttätersicherungsverwahrung, § 66b II StGB

4. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Untergebrachten, § 66b III StGB

II. Verhältnis der EMRK zum nationalen Recht

1. Innerstaatliche Geltung in Deutschland

2. Die Rolle des EGMR und der Einfluss seiner Rechtsprechung

III. Vereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 I EMRK

1. Schutzbereich des Art. 5 I EMRK

2. Voraussetzungen einer nach Art. 5 I EMRK zulässigen Freiheitsentziehung

a) Materiell-rechtliche Grundlage und Gesetzmäßigkeit des Verfahrens

b) Vorliegen eines Haftgrundes

aa) Art. 5 I 2 lit. a EMRK

i) Freiheitsentziehung aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung

ii) Freiheitsentziehung nach einer gerichtlichen Verurteilung

bb) Art. 5 I 2 lit. b Var. 2 EMRK

cc) Art. 5 I 2 lit c EMRK

dd) Art. 5 I 2 lit. e EMRK

c) Zwischenergebnis

IV. Konsequenzen des Verstoßes

B. Der Fall M. – Aussagekraft für die nachträgliche Sicherungsverwahrung

I. Sachverhalt

II. Entscheidung des EGMR betreffend Art. 5 I EMRK

1. Art. 5 I 2 lit. a EMRK

2. Art. 5 I 2 lit. c EMRK

III. Ergebnis und Aussagekraft

IV. Reaktion der Bundesregierung auf das Urteil M.

C. Ergebnis

Fazit und Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b StGB unter besonderer Berücksichtigung von Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das primäre Ziel ist die Klärung, ob die deutsche Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung mit den strengen Anforderungen der EMRK an Freiheitsentziehungen vereinbar ist.

  • Analyse der gesetzlichen Grundlagen und Anwendungsbereiche des § 66b StGB.
  • Untersuchung des Verhältnisses der EMRK zum nationalen Recht in Deutschland.
  • Prüfung der Vereinbarkeit mit den Eingriffstatbeständen des Art. 5 EMRK.
  • Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des EGMR, insbesondere dem Fall M.
  • Beurteilung der Konsequenzen für den deutschen Gesetzgeber und die Rechtspraxis.

Auszug aus dem Buch

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Lichte von Art. 5 I EMRK

§ 66b StGB ist nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle zu beschränken und demnach als Ausnahmeregel restriktiv auszulegen. Darüber hinaus trägt die Norm einem „praktischen Bedürfnis“ zum Schutz des „überragenden Gemeinwohlinteresses“ laut Rechtsprechung und Gesetzgebung Rechnung. Trotzdem werden in der Literatur immer kritischere Stimmen lauter, die § 66b StGB als „verfassungs- und (auch) menschenrechtswidriges Konstrukt“ bezeichnen. Letzteres soll im Anschluss überprüft werden. Dazu wird - um in die Problematik einzuführen - ein kurzer Überblick über § 66b StGB gegeben.

I. Kurzüberblick über § 66b StGB

1. Regelungsstruktur

§ 66b StGB erfasst in Abs. 1-3 – gesetzestechnisch unübersichtlich ausgestaltet – drei Hauptanwendungsbereiche, für die dieselben materiellen Voraussetzungen gelten: Notwendig ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung von Täter, Tat/Taten und ergänzend der Entwicklung während des Vollzugs eine auf neue und insoweit auch erhebliche Tatsachen gestützte Prognose einer qualifizierten Gefahr hinsichtlich der Begehung weiterer, bestimmter Taten. Die Rechtsfolge ist fakultativ.

Formell gesehen setzen Abs. 1 und 2 eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, Abs. 3 die Verhängung einer Maßregel voraus.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung und Konzeption: Diese Einleitung führt in die Problematik der nachträglichen Sicherungsverwahrung ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach deren Vereinbarkeit mit Art. 5 EMRK.

A. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Lichte von Art. 5 I EMRK: Dieses Kapitel erläutert die gesetzliche Struktur von § 66b StGB und prüft detailliert die verschiedenen Haftgründe des Art. 5 EMRK hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

B. Der Fall M. – Aussagekraft für die nachträgliche Sicherungsverwahrung: Hier erfolgt eine kritische Analyse des Urteils des EGMR im Fall M. und dessen Auswirkungen auf die deutsche Praxis sowie die Reaktion der Bundesregierung.

C. Ergebnis: Das abschließende Kapitel fasst die Unvereinbarkeit des § 66b StGB mit Art. 5 EMRK zusammen und bewertet die geplante gesetzliche Reform als unzureichend.

Schlüsselwörter

Nachträgliche Sicherungsverwahrung, § 66b StGB, Europäische Menschenrechtskonvention, Art. 5 EMRK, Freiheitsentziehung, Kausalzusammenhang, Gefährlichkeitsprognose, EGMR, Fall M., Verhältnismäßigkeitsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Menschenrechte, Maßregelvollzug, Konventionswidrigkeit, Freiheitsgrundrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die verfassungs- und konventionsrechtliche Zulässigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB in Deutschland.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zentrale Themen sind die Ausgestaltung des § 66b StGB, das Verhältnis zwischen EMRK und nationalem Recht sowie die Anforderungen des EGMR an rechtmäßige Freiheitsentziehungen.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es zu klären, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung den Anforderungen des Art. 5 EMRK entspricht oder ob ein Verstoß gegen diese Konvention vorliegt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insbesondere des EGMR und des BVerfG) sowie einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden zunächst die Voraussetzungen von § 66b StGB dargestellt und anschließend die Vereinbarkeit mit Art. 5 EMRK unter Bezugnahme auf verschiedene Eingriffstatbestände geprüft.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Sicherungsverwahrung, Art. 5 EMRK, EGMR, Gefährlichkeitsprognose und Rechtsstaatlichkeit charakterisieren.

Welche Rolle spielt das Urteil des EGMR im Fall M. für die Argumentation?

Das Urteil M. dient als maßgeblicher Beleg für die Konventionswidrigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung, da der EGMR die dortige Verlängerung der Unterbringung als Verstoß gegen Art. 5 EMRK gewertet hat.

Warum ist eine Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung laut Autorin unumgänglich?

Die Autorin argumentiert, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf keinen der in Art. 5 EMRK abschließend aufgezählten Haftgründe gestützt werden kann, da es an einem notwendigen Kausalzusammenhang zur ursprünglichen Verurteilung fehlt.

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Résumé des informations

Titre
Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK
Université
University of Passau
Cours
Seminar zum Europäischen und Internationalen Strafrecht
Note
2,0
Auteur
Kristina Steckermeier (Auteur)
Année de publication
2010
Pages
54
N° de catalogue
V155147
ISBN (ebook)
9783640673704
ISBN (Livre)
9783640673483
Langue
allemand
mots-clé
Sicherungsverwahrung Entlassung Straftätern StGB) EMRK Thema Sicherungsverwahrung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Kristina Steckermeier (Auteur), 2010, Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von zur Entlassung anstehenden Straftätern (§ 66b StGB) und Art. 5 Abs. 1 EMRK, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155147
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Extrait de  54  pages
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