Das allgemein umfassende Thema, dass zurzeit in dieser Klasse behandelt wird, sind die Kaufvertragsstörungen. Das Thema dieser Unterrichtsstunde ist der Zahlungsverzug.
Groblernziele:
Die Lernenden sollen den Zahlungsverzug als eine Art der Kaufvertragsstörung kennenlernen und die damit verbundenen Rechte und Pflichte an Rechtsbeispielen anwenden können.
Feinlernziele:
Die Lernenden sollen:
-die Bedeutung des Zahlungsverzuges für ihren Beruf erkennen
-die Voraussetzungen des Zahlungsverzuges kennenlernen und nennen können
-das Arbeiten mit Gesetzestexten lernen
-erworbene Kenntnisse auf Sachverhalte anwenden können
-lernen, im Rahmen der gewählten Unterrichtsmethode kommunikativ und kooperativ zusammen zu arbeiten
-ihre Teamfähigkeit schulen, indem sie während der Gruppenarbeit die
Zusammenarbeit und Kommunikation untereinander fördern
-ihre Präsentationsfähigkeiten weiter ausbauen
Inhaltsverzeichnis des Unterrichtsentwurfs
1. Pädagogische Situation
1.1. Alters- und Geschlechtsstruktur der Klasse
1.2. Vorbildung der Schüler
1.3. Leistungsniveau und Leistungsbereitschaft der Schüler
1.4. Gruppenbeziehungen innerhalb der Klasse
2. Thematik
2.1. Sachanalyse
2.2. Stoffauswahl
2.3. Stoffanordnung
3. Intentionalität
3.1. Lernzieloperationalisierung
3.2. Lernzieldimensionierung
3.3. Lernzielhierarchisierung
4. Methodik
4.1. Methodenkonzept
4.1.1. Einstiegs- und Erarbeitungsphase
4.1.2 Erfolgssicherung
4.1.3 Didaktische Reserve
4.2. Artikulationsschemata
4.3. Sozialform
4.4. Aktionsform
5. Medieneinsatz
6. Verlaufsplanung
Zielsetzung und Themen der Unterrichtseinheit
Das primäre Ziel dieser Unterrichtseinheit ist die Vermittlung der Fachkompetenz zum Thema „Zahlungsverzug“ als Form der Kaufvertragsstörung. Die Lernenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den Eintritt eines Zahlungsverzuges kennenlernen und diese anhand von realitätsnahen Fallbeispielen unter Anwendung der entsprechenden Paragrafen des BGB eigenständig beurteilen können.
- Grundlagen des Zahlungsverzuges und Fälligkeit von Forderungen.
- Die drei Arten des Zahlungsverzuges (Verzug durch Mahnung, Verzug ohne Mahnung, 30-Tage-Regelung).
- Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug.
- Handlungsorientierte Anwendung durch Bearbeitung von Fallbeispielen in Partnerarbeit.
Auszug aus dem Buch
Der Zahlungsverzug
Fälligkeit gilt als Voraussetzung:
Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger (Verkäufer) vom Schuldner (Käufer) verlangt bzw. verlangen kann, seine Forderung (z.B. Rechnung) zu begleichen. Die Fälligkeit kann sich aus einem Vertrag ergeben, in dem z.B. festgelegt wird, wann der eine Vertragspartner die Leistung des anderen zu bezahlen hat. Ebenfalls kann die Fälligkeit einer Forderung durch eine Rechnung bestimmt werden. Auf dieser kann vermerkt werden, dass der Rechnungsbetrag sofort fällig ist, es kann aber auch mit Zahlungsbedingungen vereinbart werden, dass die Fälligkeit erst ab einem bestimmten Datum eintritt (fällig am 20.07.). Zu beachten ist, dass ein Schuldner trotz Fälligkeit einer Forderung sich nicht automatisch im Verzug befindet.Ein Schuldner kann bei der Begleichung einer Forderung grundsätzlich auf drei Arten in Verzug kommen:
1. Verzug durch Mahnung des Gläubigers: Ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen, befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlung im Verzug. Der Verzug beginnt in diesem Fall also mit der Zustellung der Mahnung an den Schuldner. Ein Problem besteht für den Gläubiger teilweise darin, zu beweisen, wann dem Schuldner die Mahnung zugestellt werden konnte. Abhilfe schafft hier die Versendung der Mahnung mittels Einschreiben mit Rückschein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Pädagogische Situation: Analyse der klassenspezifischen Rahmenbedingungen wie Altersstruktur, Vorbildung und Leistungsniveau zur optimalen Gestaltung des Lernprozesses.
2. Thematik: Fachwissenschaftliche Einordnung des Zahlungsverzuges als Kaufvertragsstörung unter Berücksichtigung der Stoffauswahl und -anordnung.
3. Intentionalität: Definition der Lernziele auf Richt-, Grob- und Feinebene zur Förderung von Fach- und Methodenkompetenz.
4. Methodik: Beschreibung des didaktischen Vorgehens, einschließlich der Einstiegs-, Erarbeitungs- und Sicherungsphasen sowie der Sozial- und Aktionsformen.
5. Medieneinsatz: Übersicht über die verwendeten Medien wie Tafel, Overheadprojektor und Arbeitsblätter zur Visualisierung und Vertiefung.
6. Verlaufsplanung: Detaillierte zeitliche Gliederung der Unterrichtsphasen mit den jeweils zugeordneten Aktivitäten von Lehrenden und Lernenden.
Schlüsselwörter
Zahlungsverzug, Kaufvertragsstörung, Fälligkeit, BGB, Mahnung, Gläubiger, Schuldner, Leistungsverzug, Fachdidaktik, Bürokaufleute, Handlungsorientierung, Rechtsgrundlagen, Verzugsschaden, Verzugszinsen, Berufsausbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit ist ein Unterrichtsentwurf für das Fach BVWL in der Berufsschule zum Thema „Nicht-Rechtzeitig-Zahlung“ bzw. Zahlungsverzug.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Fälligkeit von Forderungen, die verschiedenen Arten des Zahlungsverzuges gemäß BGB sowie die daraus resultierenden Rechte des Verkäufers.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist, dass die Auszubildenden den Zahlungsverzug als Störung des Kaufvertrags identifizieren und rechtlich korrekt anhand von Fallbeispielen anwenden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein handlungsorientiertes Unterrichtskonzept angewandt, das auf der Selbsttätigkeit der Lernenden durch Gruppenarbeit und die Bearbeitung von Fallbeispielen basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil umfasst die fachliche Sachanalyse, die didaktische Planung inklusive Lernzielformulierung sowie die konkrete methodische Umsetzung und Verlaufsplanung der Stunde.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Zahlungsverzug, Kaufvertragsstörung, BGB-Anwendung, Fachkompetenz und handlungsorientierter Unterricht beschreiben.
Wie unterscheidet sich der Verzug durch Mahnung vom Verzug ohne Mahnung?
Beim Verzug durch Mahnung tritt dieser erst mit Zustellung einer expliziten Zahlungsaufforderung ein; beim Verzug ohne Mahnung genügt das Verstreichen eines kalendermäßig genau bestimmten Zahlungstermins.
Welche Bedeutung hat die sogenannte 30-Tage-Regelung im BGB?
Sie besagt, dass ein Schuldner grundsätzlich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug gerät, wobei für private Verbraucher ein spezieller Hinweis auf der Rechnung erforderlich ist.
Welche Kosten können bei einem Zahlungsverzug als Verzugsschaden geltend gemacht werden?
Dies können unter anderem Portokosten für Mahnungen, Gebühren für beauftragte Rechtsanwälte oder Gerichtskosten für einen Mahnbescheid sein.
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- Marina Wessels (Author), 2009, Unterrichtsstunde: Nicht-Rechtzeitig-Zahlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155745