Der Vertag von Lissabon ist am 01. Dezember 2009 in Kraft getreten. Er war das Ergebnis eines langen Prozesses, einer Reflexionsphase, in welchem der ursprünglich geplante Vertrag über eine Verfassung für Europa (Verfassungsvertrag) vom 29. Oktober 2004 scheiterte, da unter anderem Frankreich und die Niederlande den Vertrag in Referenden ablehnten. Der Vertrag von Lissabon begreift sich nun als die Änderung des Unionsvertrages und des EG-Vertrages, welcher in den „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ umbenannt wurde. Doch auch bevor der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 in Kraft treten konnte, galt es einige Hürden zu bewältigen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte nach eingegangenen Klagen die Aufgabe, diese zu prüfen und ein Urteil über das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zu fällen. Am 30. Juni 2009 war es soweit. Das Urteil des BVerfG zum Vertrag von Lissabon wurde veröffentlicht. Das Ergebnis war ein „Ja“ zum Reformvertrag, jedoch mit Einschränkungen.
In der folgenden Arbeit soll eine Rezeption der Literatur über das Urteil vorgenommen werden. Dabei werden neun Zeitschriftenaufsätze untersucht, welche sich mit dem Urteil auseinandersetzen. Diese stammen aus der „Juristen Zeitung“, der Zeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“, der „Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft“, der „Stiftung Wissenschaft und Politik“, der Zeitschrift „Deutsches Verwaltungsblatt“ und dem Journal „integration“.
Da aufgrund des angesetzten Umfangs dieser Arbeit nicht auf alle Aspekte zur Beurteilung des Urteil eingegangen werden kann, beschränkt sich die Rezeptur besonders auf zwei Aspekte: der erste Aspekt bezieht sich das Demokratiedefizit und dem selbst gefordertem Recht zur Überprüfung weiterer europäischer Integration. Der zweite Aspekt behandelt die Kompetenzübertragung von nationalen Kompetenzen auf EU-Ebene und dessen Überprüfung durch deutsche Organe. Beide Aspekte sind jedoch nicht ganz klar voneinander zu trennen, sondern auch immer wieder ineinander verwoben. In Unterkapiteln werden auch kurze Gesamtresümees der Autoren der Aufsätze gegeben. Der letzte Punkt im Hauptteil dieser Arbeit fasst kurz die neue Gesetzgebung zusammen, welche die Bundesregierung nach dem Urteil erlassen hat um den Forderungen des BVerfG (zumindest teilweise) gerecht zu werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Das Demokratieprinzip
2.2 Die Kompetenzübertragung und Überprüfung durch deutsche Organe
2.3 Die neue Begleitgesetzgebung zum Lissabon Vertrag
3. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die wissenschaftliche und juristische Rezeption des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon, indem sie verschiedene Fachartikel aus dem Zeitraum von Juli 2009 bis Februar 2010 gegenüberstellt. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie das Urteil die europapolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands sowie das Verständnis von Souveränität und demokratischer Legitimation beeinflusst.
- Das Demokratieprinzip im Kontext europäischer Integration
- Problematiken der Kompetenzübertragung auf EU-Ebene
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Hüter der Verfassungsidentität
- Auswirkungen der gerichtlichen Vorgaben auf die deutsche Begleitgesetzgebung
- Vergleichende Perspektiven zu nationalen Verfassungsgerichten in Europa
Auszug aus dem Buch
2.1 Das Demokratieprinzip
Das Demokratieprinzip ist nach Peter Becker und Andreas Maurer der Dreh- und Angelpunkt des Urteils. Aufgrund von zu viel oder zu ungenauer Kompetenzübertragung von nationaler zur EU-Ebene sieht das BVerfG eine mögliche Schwäche des demokratischen Prinzips (Becker/ Maurer 2009: 1). Da jedoch das grundsätzliche Ergebnis sei, dass sich die Europäische Union als demokratisch qualifiziert hat, findet Claus Dieter Classen „(...) die ausführliche Beschreibung des aus staatlicher Perspektive bestehenden demokratischen Defizits“ im allgemeinen überflüssig (Classen 2009: 882). Er begründet dies zusätzlich damit, dass die Vorstellungen des BVerfG über die Legitimation der europäischen Integration nicht gerechtfertigt seien, da die Vorstellungen des Demokratieprinzips selbst in Deutschland nicht immer verwirklicht werden.
Das Gericht sieht das Europäische Parlament zwar durch den Reformvertrag gestärkt, allerdings nicht in dem Maße, um demokratisch legitimiert zu sein. Es fehle die Wahl des Europäischen Parlaments auf der Grundlage einer Erfolgswertgleichheit und damit sei das Demokratieprinzip nicht erfüllt. Becker und Maurer kritisieren diese (Kern-) Aussage des Urteils, da der Lissabonner Vertrag gar nicht den Anspruch erheben würde ein einheitlich europäisches Volk zu bilden.
Trotz neuer Legitimationsformen wie der doppelt-qualifizierten Mehrheit bei Abstimmungen der europäischen Organe oder der Miteinbeziehung nationaler Parlamente in die Prozesse der europäischen Gesetzgebung beharrt das Gericht auf einem Demokratiedefizit (Vgl. Becker/ Maurer: 2). Mit diesem Befund behält sich das Gericht vor, in Zukunft zu prüfen „(...) ob die Grenze zur Aushöhlung der nationalstaatlichen Souveränität bzw. die Schwelle zur Bundesstaatlichkeit der Europäischen Union überschritten wird“ (Becker/ Maurer 2009: 2). Eine weitere Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses soll somit immer wieder durch das BVerfG zugelassen oder auch abgelehnt werden können.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel skizziert den Entstehungsprozess des Vertrags von Lissabon, die verschiedenen Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und die Zielsetzung der vorliegenden Literaturanalyse.
2. Hauptteil: Der Hauptteil untersucht die akademische Debatte rund um das Urteil, wobei die Schwerpunkte auf dem Demokratieprinzip, der Kompetenzübertragung und der darauf folgenden neuen deutschen Gesetzgebung liegen.
2.1 Das Demokratieprinzip: Hier wird diskutiert, inwieweit das Gericht ein Demokratiedefizit in der EU ausmacht und wie Fachautoren diese Sichtweise kritisch beurteilen.
2.2 Die Kompetenzübertragung und Überprüfung durch deutsche Organe: Dieses Kapitel analysiert die Forderung des Gerichts nach stärkeren Mitspracherechten für Bundestag und Bundesrat sowie die damit verbundene Gefahr einer Einschränkung der aktiven Europapolitik.
2.3 Die neue Begleitgesetzgebung zum Lissabon Vertrag: Hier wird zusammengefasst, welche gesetzgeberischen Anpassungen die Bundesregierung vorgenommen hat, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu entsprechen.
3. Zusammenfassung und Schlussbetrachtung: Das letzte Kapitel fasst die verschiedenen Literaturpositionen zusammen und kommt zu dem Schluss, dass das Urteil aufgrund seines teilweise veralteten Staatsverständnisses den europäischen Integrationsprozess langfristig bremsen könnte.
Schlüsselwörter
Vertrag von Lissabon, Bundesverfassungsgericht, Demokratieprinzip, Europäische Integration, Kompetenzübertragung, Souveränität, Verfassungsidentität, Bundestag, Bundesrat, Integrationsverantwortung, Literaturrezeption, EU-Reformvertrag, Grundgesetz, Rechtsgrundlage, Staatsverständnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der wissenschaftlichen Rezeption des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon durch den Vergleich verschiedener Fachaufsätze.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind das Demokratieprinzip innerhalb der EU, die Übertragung nationaler Kompetenzen auf die europäische Ebene und die daraus resultierende Mitsprachepflicht deutscher Verfassungsorgane.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Kritik und Verteidigung des Karlsruher Urteils in der juristischen Literatur zusammenzufassen und die Auswirkungen auf die europapolitische Rolle Deutschlands zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin nutzt die Methode der Literaturrezeption, indem sie neun ausgewählte Zeitschriftenaufsätze aus dem Zeitraum von Juli 2009 bis Februar 2010 einer vergleichenden Analyse unterzieht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Demokratiedefizits, die Analyse der Kompetenzübertragung und die Vorstellung der neuen deutschen Begleitgesetzgebung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist insbesondere durch Begriffe wie Lissabon-Urteil, Integrationsverantwortung, Demokratieprinzip, Souveränität und parlamentarische Ratifizierung geprägt.
Welche Rolle spielt das Bundesverfassungsgericht laut den Autoren?
Die Autoren bewerten die Rolle des Gerichts unterschiedlich: Während einige es als notwendigen Hüter der Verfassung sehen, befürchten andere, dass es als "Integrationsbremse" agiert und die europapolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands schwächt.
Wie bewerten die Autoren die neue Begleitgesetzgebung?
Die Autoren betrachten die neue Gesetzgebung meist unter dem Aspekt der praktischen Umsetzung; Nettesheim begrüßt beispielsweise, dass den Forderungen des Gerichts nachgekommen wurde, auch wenn die Gesetzessituation dadurch komplexer geworden ist.
- Citar trabajo
- Elisa Minossi (Autor), 2010, Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon: Kritik und Verteidigung in der Literatur, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155748