Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua im Kontext ihrer Zeit


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

21 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Historischer Hintergrund
a) Die Krise des Franziskanerordens: Der ArmutsstreitS
b) Ludwig der Bayer und der Approbationsstreit
- Die Doppelwahl von 1314
- Prozesse und AppellationenS
- Der Italienzug 1327
- Pisa

2. Wilhelm von Ockham
- Der Inquisitionsprozess in AvignonS
- Das Franziskanerkloster in München
- Thesen

3. Marsilius von Padua
- Thesen

4. Theorien und Praxis im Vergleich

5. Fazit: Einfluss und Nachwirkung

Literatur

Einleitung: O Imperator, defende me gladio, et ego defendam te verbo

Anstelle dieses Zitates, das Trithemius Wilhelm von Ockham bei dessen Begegnung mit Kaiser Ludwig dem Bayern in den Mund legte,[1] böte sich als Vorwort eine Dramatis Personae im Stile eines klassischen Dramas an, die uns mit den Hauptcharakteren dieses Themas bekannt macht. J. Miethke hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Zusammenspiel von Ockham und Ludwig kein Zweipersonenstück ist.[2] Um das geschichtliche Wirken von Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua zu erfassen, müssen sie eingereiht werden in die größeren politischen Zusammenhänge ihrer Zeit. Die politischen Werke der beiden Gelehrten entstanden in einer Zeit, in der die klassische Gewaltenteilung des Mittelalters in einen geistlichen und einen weltlichen Teil komplett in Frage stand. Institutionen waren im Mittelalter anders als in heutiger Zeit viel stärker mit Einzelpersönlichkeiten verknüpft. Und so lässt sich ohne weiteres sagen, dass Wilhelm und Marsilius in den Konflikt zwischen Kaiser und Papst, verkörpert in den Personen Ludwig dem Bayern und Johannes XXII. gerieten. Dass Wilhelm sich der Partei des ersteren anschloss, hatte zu tun mit dem zweiten Konflikt, auf den später kurz eingegangen werden soll, nämlich dem zwischen Papsttum und dem Orden der Franziskaner.

Es soll keine ausführliche Untersuchung der Staatsrechtslehren von Ockham und Marsilius unternommen werden,[3] die vorliegende Arbeit soll vielmehr von der Frage geleitet sein, inwiefern die beiden Theoretiker mit ihren Lehren und Untersuchungen einen (historisch fassbaren) Zeitgeist repräsentieren. Wurden sie von ihrem historischen Umfeld in einem Maße geprägt, dass sich ihre Theorien auf dieses beziehen? Untersucht werden soll also die Wechselbeziehung von Werk und Geschichte, also im Grunde von Theorie und Praxis. Zuerst müssen aber kurz die Lehren von Ockham und Marsilius vorgestellt werden und ein Überblick über die historischen Geschehnisse im Umfeld der beiden gegeben werden. Besonderes Augenmerk für die Beurteilung der historischen Bedeutung ist einerseits auf die Verbreitung der Schriften zu legen und andererseits auf Reaktionen der Zeitgenossen und Nachlebenden.[4] So können wir in diesem Teilaspekt der Geschichte zu einer Antwort auf die Frage gelangen, in welcher Weise das Neue in die Welt gerät und vielleicht auch inwieweit kulturelle Reformprozesse die Geschichte beeinflussen.

Den besten Zugang zur Materie aus historischer Sicht bietet V. Leppins Monographie über Wilhelm von Ockham von 2003. Den Einfluss des Franziskanertums auf die Zeit des 13. und 14. Jahrhundert hat F. Hofmann dargestellt. Er gibt damit wertvolle Hinweise, inwieweit die praktische Politik von geistigen Konzepten beeinflusst werden konnte. J. Miethke hat in mehreren Arbeiten versucht, das Verhältnis der Minoritengruppe um Michael von Cesena, und v.a. das von Wilhelm von Ockham zu der Politik Ludwigs des Bayern darzustellen.

1. Historischer Hintergrund

a) Die Krise des Franziskanerordens: Der Armutsstreit

„Jesus antwortete ihm: Wenn du vollkommen sein willst, geh, verkauf deinen Besitz und gib das Geld den Armen; so willst du einen bleibenden Schatz im Himmelreich haben; dann komm und folge mir nach.“ (Mt 19, 21)

Die Bewegung des Franz von Assisi (1182-1226) erfreute sich schon zu Lebzeiten desselben einer großen Beliebtheit. Die Forderung nach absoluter persönlicher und gemeinschaftlicher Armut und die Imitatio Christi, also die wahre Nachfolge Jesu und der Apostel, wurden zu zentralen Inhalten des Franziskanischen Ordens, den Honorius III. 1223 bestätigte[5]. Diese Grundsätze und die seelsorgerische Aufgabe des Ordens, v.a. in den Städten, brachte den Bettelorden große Popularität und Ansehen in der Bevölkerung. Eine paradoxe Folge davon war wachsender Reichtum durch Schenkungen und testamentarische Vermächtnisse. Das Eigentum (dominium) aller Güter lehnten die Minoriten aber ab und übertrugen es dem Apostolischen Stuhl. Sie selbst beanspruchten nur einen Nießbrauch (usus) an den Gütern. Durch diese juristische Fiktion wahrten sie ihren Grundsatz der Armut.[6] Allerdings konnte diese Fiktion nicht über die Spannungen innerhalb des Ordens, die sich aus dem Unterschied zwischen idealer Grundsatzforderung der Armut und den realen Lebensumständen, die für eine seelsorgerische Tätigkeit nötig waren, ergaben, hinwegtäuschen. Für die Kurie, die den Orden auf die Seelsorgearbeit verwiesen hatte, stand das Prinzip des Gehorsams klar über dem der Armut.[7] Die radikalen Verfechter des Armutsideals, die sog. Spiritualen, wurden als Ketzer verfolgt, ohne an Popularität zu verlieren.

Als die Inquisition, die mit der Verfolgung der Spiritualen betraut war, dazu überging, die Behauptung zu verurteilen, dass Christus und die Apostel nichts besessen hätten, sah sich auch der gemäßigte Teil der Minoriten dazu veranlasst, die Armutsfrage neu aufzugreifen. Am 6. Juni 1322 erklärte das Kapitel der Franziskaner unter Vorsitz des Generalministers Michael von Cesena in Perugia, dass die Lehre von der Armut Christi wahr und rechtgläubig sei. Diese Entscheidung griff nicht nur die Lehrautorität des Papstes an, sondern traf auch die Kirche als Organisation. Als unmittelbare Reaktion gab Papst Johannes XXII. in der Bulle „Ad conditorem canonum“ (8. Dezember 1322)[8] die Verwaltung der franziskanischen Güter zurück an den Orden und beendete somit die Fiktion seiner Armut.

Am 12. November 1323 ging Johannes noch einen Schritt weiter: in der Bulle „Cum inter nonnullos“ wurde die Behauptung, Christus und die Apostel hätten weder individuell noch gemeinschaftlich irgendetwas besessen, als Häresie bezeichnet.[9] Er nahm damit eine andere Position ein als sein Vorgänger Nikolaus III., der noch 1279 erklärt hatte, dass nach Christus die Armut ein Weg zur Vollkommenheit sein könne.[10]

Johannes XXII., der gebürtige Jacques Duèse aus Cahors im Südwesten Frankreichs, war 1316 mit über 70 Jahren zum Papst gewählt worden. Er residierte als zweites Kirchenoberhaupt in Avignon. Während der sog. „Babylonischen Gefangenschaft“ (1309-1377) geriet die Kurie in französische Abhängigkeit und verlor an Autorität.

Nach „Cum inter nonnullos“ vergingen einige Jahre, die von Ausgleichsversuchen gekennzeichnet waren. Der minoritische Orden musste sich in seinen Grundprinzipien getroffen fühlen, war aber andererseits zum Gehorsam gegenüber dem Papst gezwungen, um nicht auch – wie die Spiritualen – als Häretiker von der Kirche ausgeschlossen zu werden. Als Beispiel für die Ausgleichsbemühungen sei an dieser Stelle nur Alvarus Pelagius genannt, ein minoritischer Beichtvater des Papstes, der in seiner Schrift „De planctu ecclesiae“ schrieb: „Videtur (...) quod verba dictae constitutionis non contradictant (...) determinationibus capituli generalis ordinis fratrum minorum Perusii celebrati.“[11]

Aber ein doch so offensichtlicher Widerspruch ließ sich nur schwerlich wegdiskutieren. Zudem kursierten am päpstlichen Hof Gerüchte, dass Ordensgeneral Michael von Cesena mit Hilfe des gebannten Ludwigs von Bayern selbst Papst werden wolle.[12] Michael wurde im Juni 1327 nach Avignon gerufen, wo er am 1. Dezember desselben Jahres aus Italien kommend eintraf. Die anfangs nicht feindliche Atmosphäre am Papsthof änderte sich im Laufe der nächsten Monate sehr stark. Johannes untersagte Michael zunächst, zum Generalkapitel nach Bologna zu reisen; eine dort bestrebte Abwahl des Generals schlug fehl, die Franziskaner standen hinter Michael. Im April kam es zu einem erregten Wortgefecht zwischen Johannes und Michael in einem öffentlichen Konsistorium. Der Widerspruch zwischen ihren beiden Positionen lag nun offen auf der Hand. Vier Tage nach diesem Ereignis legte Michael in einer geheimen Sitzung im Minoritenkloster eine Appellation gegen alle Maßnahmen ein, die der Papst gegen seine Person oder gegen den Orden ergreifen könnte. Als Zeugen dieser Appellation werden Kardinal Bertrand della Torre, Wilhelm von Ockham, Bonagratia von Bergamo und Franz von Marchia (oder: von Ascoli) genannt.[13]

Am 26.Mai 1328 flohen Michael, Bonagratia, Wilhelm, Franz und Heinrich von Thalheim, der ehemalige Provinzial von Oberdeutschland aus Avignon nach Pisa, wo sie später mit Ludwig dem Bayern zusammentrafen, der sie unter seinen Schutz nahm. Am 6. Juni 1328 exkommunizierte der Papst die Geflüchteten, die sich nicht aus Avignon hatten entfernen dürfen.

Ein Jahr später, am 11.Juni 1329, wählte das Generalkapitel der Franziskaner in Paris Geraldus Odonis (oder: Guiral Ot) zum neuen Ordensgeneral. Der von den Exilminoriten in München erhoffte Kampf gegen den Papst fand nicht statt, die Mehrheit der Franziskaner blieb der Kirche gegenüber gehorsam.

b) Ludwig der Bayer und der Approbationsstreit

Ludwig der Bayer, der die Flüchtlinge an seinem Hof aufnahm, stand in einem ganz eigenen Streit mit Papst Johannes XXII.. Das diesem Streit zugrunde liegende Problem war die Frage nach einem Approbationsrecht des Papstes für den römischen König. Aus historischer Tradition heraus wurde der gewählte rex Romanorum durch päpstliche Weihe zum imperator Romanorum. Die Päpste leiteten daraus ein Recht auf eine examinatio des Gewählten ab.[14] Das Approbationsrecht war umstrittenes Thema in der Beziehung zwischen den beiden Universalgewalten des abendländisch-christlichen Mittelalters, Kaiser und Papst. In der Zeit Ludwigs sollte es zum „letzten Kampf (last struggle)“[15] zwischen beiden führen.

Die Doppelwahl von 1314

Nach dem Tod des Luxemburgers Heinrich VII. kam es wegen Uneinigkeit der Kurfürsten am 20./21. Oktober 1314 zu einer Doppelwahl für die Königsnachfolge: sowohl Herzog Friedrich von Österreich aus dem Haus Habsburg als auch Ludwig von Bayern aus dem Haus Wittelsbach beriefen sich auf eine mehrheitliche Wahl. Eine Entscheidung konnte mit rechtlichen Mitteln nicht getroffen werden, und ein möglicher Prozess an der Kurie kam wegen Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles (bis zur Wahl Johannes’ XXII. am 7. August 1316) auch nicht in Betracht.[16]

Nach seiner Wahl hielt sich Papst Johannes in der Frage des deutschen Thronstreites zurück und erteilte keinem der beiden Kontrahenten eine Approbation. Allerdings erließ er im Frühjahr 1317 die Konstitution „Si fratrum[17], in der er bei Vakanz des Imperiums eine päpstliche Herrschaft, Leitung und Verfügungsgewalt („iurisdictio regimen et dispositio[18]) über dasselbe vorschreibt. Bei einer Vakanz solle der Papst also als Reichsvikar amtieren, mit allen juristischen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.

Prozesse und Appellationen

Der deutsche Thronstreit wurde in der Schlacht bei Mühldorf 1322 zu Gunsten von Ludwig entschieden. Ein aragonesischer Gesandtschaftsbericht aus Avignon[19] gibt uns Einblick in die sich daran anschließende Diskussion an der Kurie: entgegen der Argumente der Kardinäle Napoleon Orsini und Peter von Colonna (Ludwigs Sieg über den Gegner, die bisherige Nichteinmischung des Papstes, die juristischen Traditionen der deutschen Königserhebung) und trotz Bedenkens wegen des „furor Theotonicorum“, kündigt Johannes eine Dekretale im gegenteiligen Sinn an. Gegen Ludwig, den „bayerischen Herzog“, den Johannes nicht als deutschen König anerkennen konnte, eröffnete er am 8. Oktober 1323 einen Prozess.[20] Er klagte Ludwig an, unberechtigt den Königstitel an sich gerissen und darüber hinaus sich die Regierungsgewalt angemaßt zu haben.[21] Ludwig solle sich innerhalb einer Frist von drei Monaten von den Regierungsgeschäften zurückziehen und auf die päpstliche Approbation warten. Dem Angeklagten lag ein solches Handeln denkbar fern, er legte eine Appellation gegen die Anklage ein und berief sich dabei auf das Reichsrecht und seine legitime Wahl durch die Kurfürsten.[22] Aber diese und auch eine zweite Appellation brachten keinen Erfolg. Nach Ablauf der Frist verhängte der Papst am 23. März 1324 den Bann über Ludwig. Zwei Monate später legte Ludwig die dritte Appellation in Sachsenhausen bei Frankfurt ein. Er wendet sich mit ihr an einen künftigen wahren Papst und ein Konzil und versucht, die Unrechtmäßigkeit von Johannes’ Pontifikat nachzuweisen. In diesem Zusammenhang wird auch der Armutsstreit zugunsten der Minoriten aufgegriffen.[23] Damit begegnet uns ein erstes Beispiel, wie dieser theologische Streitpunkt in eine realpolitische Argumentation einbezogen wurde.

[...]


[1] Vgl. Miethke: Ockhams Weg zur Sozialphilosophie, S. 422 (mit Quellenachweis).

[2] Miethke: Marsilius und Ockham, S. 543f.

[3] An dieser Stelle sei verwiesen auf Pleuger: Die Staatslehre Wilhelms von Ockham; McGrade: The political Thought of William of Ockham; Miethke: Ockhams Weg zur Sozialphilosophie; Nederman: Community and Consent; Segall: Der „Defensor Pacis“ des Marsilius von Padua.

[4] Dazu ausführlicher: Miethke: Marsilius uns Ockham.

[5] In der Bulle „Solet annuere“ vom 29. November 1223 (sog. „Regula bullata“).

[6] Vgl. Hofmann: Der Anteil der Minoriten, S. 11.

[7] Ebd., S. 9.

[8] Tarrant: Extravagantes Iohannis XXII, S. 228-254.

[9] Tarrant: Extravagantes Iohannis XXII, S. 255-257.

[10] Vgl. Miethke: Ockhams Weg zur Sozialphilosophie, S. 353f. (mit Quellennachweis).

[11] Zitat bei Hofmann: Der Anteil der Minoriten, S. 65.

[12] Vgl. Horst: Evangelische Armut, S.77 (mit Quellennachweis).

[13] Vgl. Miethke: Ockhams Weg zur Sozialphilosophie, S. 416; Horst: Evangelische Armut, S. 78 (jeweils mit Quellennachweis).

[14] Vgl. ausführlicher Hans K. Schulze: Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter, Bd. 3: Kaiser und Reich, Stuttgart/Berlin/Köln 1998.

[15] Bezeichnung geprägt von H.S. Offler 1956, bei: Miethke: Der Kampf Ludwigs des Bayern, S. 39.

[16] Miethke: Der Kampf Ludwigs, S. 50.

[17] Tarrant: Extravagantes Iohannis XXII., S. 156-162.

[18] Ebd., S. 157.

[19] Datiert auf den 4. Oktober 1323, bei: Berthold: Kaiser, Volk und Avignon, S. 31f.

[20] MGH Const. V,1, S. 616-619.

[21] Miethke: Der Kampf Ludwigs, S. 56.

[22] Nürnberger Appellation 18.12.1323, vgl. Thomas: Ludwig der Bayer, S. 159ff.

[23] MGH Const. V, S. 722ff.; vgl. ausführlicher Thomas: Ludwig der Bayer, S. 164-167; Horst: Evangelische Armut, S. 51-57.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua im Kontext ihrer Zeit
Université
University of Freiburg  (Historisches Seminar)
Cours
Kulturelle Reformprozesse im vormodernen Europa (9.- 15. Jh.)
Auteur
Année
2004
Pages
21
N° de catalogue
V155906
ISBN (ebook)
9783640692132
ISBN (Livre)
9783640692538
Taille d'un fichier
405 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wilhelm, Ockham, Marsilius, Padua, Kontext, Zeit
Citation du texte
M.A. Lisa Wünschmann (Auteur), 2004, Wilhelm von Ockham und Marsilius von Padua im Kontext ihrer Zeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155906

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