„Jede dritte Ehe, die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland geschlossen wird, wird zwischen einem katholischen und einem evangelischen Christen eingegangen“, heißt es in einem gemeinsamen Wort der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Globalisierung und gesellschaftlicher Umbruch führen dazu, dass Partnerschaften auch unabhängig von unterschiedlichen kulturellen Wurzeln, Konfession oder Religion eingegangen werden – ein Phänomen, das weltweit immer eminenter wird. Eine konfessions- oder gar religionsverschiedene Ehe ist daher durchaus keine Ausnahmeerscheinung mehr. Doch ist einem Katholiken die Eheschließung mit einem Partner, der nicht in voller Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche steht überhaupt kirchenrechtlich möglich? Gilt Religionsverschiedenheit nicht als Ehehindernis und sind konfessionsverschiedene Ehen nicht sogar verboten?
Die vorliegende Hausarbeit wird versuchen auf diese Fragen hinreichende Antworten zu geben. Dabei wird zunächst der Begriff der Ehe im allgemeinen, ihre Grundsätze und Wesenseigenschaften, zu klären sein, um im folgenden deutlich zu machen, was unter den Termini „konfessionsverschiedene Ehe“ und „religionsverschiedene Ehe“ spezifisch zu verstehen ist. Danach wird die historische Entwicklung der kirchenrechtlichen Regelungen zur Mischehe dargelegt, um aus dieser sowohl die aktuelle Rechtslage, als auch abschließend mögliche ökumenische bzw. interreligiöse Perspektiven zu entwickeln. Der Schwerpunkt der Ausarbeitung wird dabei auf der konfessionsverschiedenen Ehe liegen, da dieser aufgrund des häufigeren Auftretens auch gesellschaftlich größere Eminenz zukommt und sie möglicherweise größeren Spielraum zur ökumenischen Zusammenarbeit bietet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Ehe
2.1 Definition der Ehe nach CIC/1983
3. Die konfessionsverschiedene Ehe
3.1 Begriffsdefinition
3.2 Die Problematik
3.3 Historische Entwicklung der Rechtlichen Regelungen
3.3.1 Rechtliche Regelung im CIC von 1917
3.3.2 Die Reform des Mischehenrechtes
3.4 Rechtslage nach dem CIC von 1983
4. Die religionsverschiedene Ehe
4.1 Begriffsdefinition
4.2 Rechtslage nach dem CIC von 1983
5. Ökumenische und interreligiöse Perspektiven im katholischen Eherecht?
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchenrechtliche Situation und Problematik von konfessionsverschiedenen und religionsverschiedenen Ehen innerhalb der katholischen Kirche. Ziel ist es, die historische Entwicklung der Rechtslage sowie die aktuellen kirchenrechtlichen Bestimmungen nach dem CIC von 1983 darzulegen und kritisch im Hinblick auf ökumenische und interreligiöse Perspektiven zu analysieren.
- Definition und Wesenseigenschaften der Ehe nach CIC/1983
- Kirchenrechtliche Abgrenzung von konfessions- und religionsverschiedenen Ehen
- Historische Entwicklung der Bestimmungen vom CIC/1917 bis zur Reform
- Dispensbedingungen und formrechtliche Anforderungen an die Eheschließung
- Pastoraltheologische Fragen und ökumenische Implikationen
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Problematik
Die konfessionsverschiedene Ehe stellt theologisch betrachtet ein Problem der „communicatio in sacris“ dar, da es um eine zwischen Getauften geschlossene Ehe geht, die somit immer Sakrament ist. Im Gegensatz zu einer religionsverschiedenen Ehe wird sie nicht ungültig geschlossen, sondern beinhaltet gerade das Problem, immer gültig zu sein, wenn sie einmal gemäß der kanonischen Form geschlossen wurde, woraus unweigerlich Fragen des religiösen Miteinanders resultieren. Die konfessionsverschiedene Ehe wirft sowohl rechtliche wie auch pastorale Fragen auf, da verschiedene Rechtsbestimmungen aufeinander treffen und zu klären ist, welche Konfession in der Ehe dominieren wird bzw. in welchem Glauben eventuelle Kinder erzogen werden sollen. Geht es um die Frage nach der konfessionsverschiedenen Ehe, so steht immer die Frage nach dem Gemeinsamen beider Kirchen im Vordergrund. So wird im MP „matrimonia mixta“ die Zielsetzung einer konfessionsverschiedenen Ehe wie folgt formuliert:
„Das Ziel der folgenden Bestimmungen ist es zu helfen, daß die Taufe und das Gemeinsame im Glauben an Jesus Christus für beide Partner zum tragenden Grund ihrer Ehe werde, daß beide Partner in ihrer Ehe volle menschliche Erfüllung finden, daß in der konfessionsverschiedenen Ehe die Gefahren des Indifferentismus und des Glaubensverlustes abgewendet werden, daß beide in gemeinsamer Verantwortung vor Gott in der Ehe trotz der Konfessionsverschiedenheit etwas von der Einheit der Kirche sichtbar werde, wie sie Christus wollte.“
Gerade aus dieser Formulierung ergibt sich die Frage, wie eine einheitliche religiöse Position innerhalb einer konfessionell verschiedenen Ehe möglich werden soll, wenn beide Partner vor Gott in der Pflicht zur Glaubenstreue stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die zunehmende gesellschaftliche Relevanz von konfessions- und religionsverschiedenen Ehen ein und skizziert die Fragestellung sowie den inhaltlichen Aufbau der Arbeit.
2. Die Ehe: Dieses Kapitel definiert den Ehebegriff nach dem Codex Iuris Canonici (CIC/1983) und erläutert die Wesenseigenschaften der Ehe als Bund und Sakrament.
3. Die konfessionsverschiedene Ehe: Hier wird der Begriff definiert, die daraus resultierende theologische Problematik erörtert, die historische Entwicklung des Rechts von 1917 bis zur Reform aufgezeigt und die aktuelle Rechtslage nach dem CIC/1983 analysiert.
4. Die religionsverschiedene Ehe: Dieses Kapitel erläutert die terminologische Abgrenzung zum Begriff "Kultusverschiedenheit" und legt die spezifische Rechtslage nach dem CIC/1983 dar.
5. Ökumenische und interreligiöse Perspektiven im katholischen Eherecht?: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert das Spannungsfeld zwischen kirchenrechtlicher Öffnung und dem Festhalten an den Grundsätzen des katholischen Glaubens.
Schlüsselwörter
Kirchenrecht, CIC/1983, Ehe, konfessionsverschiedene Ehe, religionsverschiedene Ehe, Matrimonia mixta, Ehekonsens, Dispen, Eheschließungsform, Ökumene, interreligiöser Dialog, Sakrament, Naturrecht, Kindererziehung, Glaubensabfall.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die kirchenrechtlichen Regelungen und die pastorale Problematik, die sich für die katholische Kirche aus Ehen zwischen Partnern unterschiedlicher Konfessionen oder Religionen ergeben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Begriffe "konfessionsverschiedene Ehe" und "religionsverschiedene Ehe", ihre kirchenrechtliche Einordnung sowie die Anforderungen an deren Gültigkeit und Eheschließung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, die aktuelle Rechtslage im Kontext der historischen Entwicklung zu klären und zu untersuchen, wie die katholische Kirche den Spagat zwischen kirchlichen Ehedogmen und dem ökumenischen bzw. interreligiösen Dialog vollzieht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin verwendet eine kirchenrechtliche Analyse, die sich primär auf die Auswertung des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 und 1983 sowie auf einschlägige Kommentare und Dokumente der Bischofskonferenzen stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition der Ehe, die ausführliche Betrachtung der konfessionsverschiedenen Ehe (inklusive Historie und aktueller Rechtslage) und die spezifische Behandlung der religionsverschiedenen Ehe.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem CIC/1983, Eheschließungsform, Dispens, konfessionsverschiedene Ehe, religionsverschiedene Ehe und Ökumene.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage für religionsverschiedene Ehen im Vergleich zu konfessionsverschiedenen Ehen?
Während konfessionsverschiedene Ehen (zwischen zwei Getauften) sakramental sind, wird eine Ehe mit einem ungetauften Partner als "Naturehe" bezeichnet, da die Taufe als Voraussetzung für das Sakrament fehlt.
Welche Rolle spielt die "kanonische Form" bei der Eheschließung?
Die kanonische Form ist für die Gültigkeit der Ehe zwingend vorgeschrieben, kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen durch den Ortsordinarius dispensiert werden.
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- Carolin Briegel (Autor), 2010, Die konfessionsverschiedene und die religionsverschiedene Ehe, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/155909