Staatliche Integrationspolitik und freie Kindergartenträger

Wer steuert die Integration im Elementarbereich?


Thèse de Master, 2010

174 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Integrationspolitik in Deutschland
1.2 Kinder- und Jugendhilfe
1.3 Pädagogik
1.4 Von Steuerung zu Governance
1.5 Methode

2 Institutionen
2.1 Kindergärten
2.2 Subsidiarität
2.3 Recht

3 Akteure
3.1 Staatliche Akteure
3.1.1 Stadt Schweinfurt
3.1.2 Freistaat Bayern
3.1.3 Bundesrepublik Deutschland
3.1.4 Europäische Union
3.2 Kindergärten
3.2.1 Gliederung
3.2.2 Trägergruppen
3.2.2.1 Katholische Kindergärten
3.2.2.2 Evangelische Kindergärten
3.2.2.3 Kindergärten der Arbeiterwohlfahrt
3.2.2.4 Kindergärten im Paritätischen Wohlfahrtsverband
3.3 Nicht-staatliche Akteure
3.3.1 OECD
3.3.2 Berufsverbände
3.3.3 Einrichtungen der Aus- und Fortbildung
3.3.4 Fachdienste
3.3.5 Eltern
3.3.6 Migrantenselbstorganisationen
3.3.7 Medien
3.4 Relevante Akteure
3.4.1 Kindergartenteam
3.4.2 Eltern
3.4.3 Stadt
3.4.4 Grundschulen
3.4.5 Freistaat Bayern
3.4.6 Fachdienste
3.4.7 Träger
3.4.8 Bildungseinrichtungen
3.4.9 Verbände
3.4.10 Bundesrepublik Deutschland
3.4.11 Nicht relevante Akteure
3.4.11.1 Migrantenselbstorganisationen
3.4.11.2 Gewerkschaften
3.4.11.3 Europäische Union
3.4.11.4 Internationale Organisationen
3.4.11.5 Medien

4 Akteurskonstellation
4.1 Allgemeine Informationen
4.2 Sprachförderung
4.3 Elternbildung und -beratung
4.4 Netzwerk

5 Macht
5.1 Ressourcen und Interessen der Kindergärten
5.1.1 Wissen
5.1.2 Finanzmittel
5.1.3 Zeit
5.1.4 Interessen
5.2 Ressourcen und Interessen anderer Akteure
5.3 Machtgefüge

6 Governanceformen
6.1 Bildungs- und Erziehungsziele
6.2 Kindbezogene Förderung
6.3 Pädagogische Konzeption
6.4 Vorkurs Deutsch
6.5 Sismik
6.6 Sprachberatung
6.7 Kinder lernen spielend Deutsch
6.8 Rucksack
6.9 Elterntreff
6.10 Plus Buch
6.11 Neue Eltern
6.12 Fachliteratur
6.13 Fachzeitschriften
6.14 Fortbildungen
6.15 Landesweite Fortbildungskampagnen
6.16 Austausch zwischen Kindergärten
6.17 Fachberatung
6.18 Informationsschreiben
6.19 Praktikanten
6.20 Öffentliche Medien

7 Governancemechanismen

8 Struktur
8.1 Markt
8.2 Hierarchie
8.3 Hybrid

9 Steuerungsformen
9.1 Staatliche Steuerung
9.2 Gesellschaftliche Steuerung
9.3 Selbststeuerung
9.4 Systemische Steuerung

10 Wirkungen
10.1 Bildungs- und Erziehungsziele
10.2 Kindbezogene Förderung
10.3 Pädagogische Konzeption
10.4 Vorkurs Deutsch
10.5 Sismik
10.6 Sprachberatung
10.7 Kinder lernen spielend Deutsch
10.8 Rucksack, Elterntreff und Plus Buch
10.9 Neue Eltern
10.10 Fachliteratur
10.11 Fachzeitschriften
10.12 Fortbildungen
10.13 Landesweite Fortbildungskampagnen
10.14 Austausch zwischen Kindergärten
10.15 Fachberatung
10.16 Informationsschreiben

11 Ergebnis
11.1 Wer steuert die Integration im Elementarbereich?
11.2 Wie geschieht das?
11.3 Welches Ergebnis haben die Steuerungsbemühungen?

12 Fazit

13 Literaturverzeichnis

14 Quellenverzeichnis

15 Anlagen

Anlage 1: Bogen zur Befragung der Kindergärten

Anlage 2: Interviewleitfaden Experteninterviews

Anlage 3: Experteninterview Kindergarten AP

Anlage 4: Experteninterview Kindergarten A

Anlage 5: Experteninterview Kindergarten B

Anlage 6: Experteninterview Kindergarten C

Anlage 7: Auswertung Experteninterviews Erwartungen

Anlage 8: Auswertung Experteninterviews Selbstverständnis

Anlage 9: Auswertung Experteninterviews Handlungsmuster

Anlage 10: Belegung Kindergärten Stand 01.01.2009 (Stadtjugendamt Schweinfurt)

Anlage 11: Einfluss laut Befragung Kindergärten

Anlage 12: Anstoß zur Integrationsarbeit laut Befragung Kindergärten

Anlage 13: Informationsflüsse laut Befragung Kindergärten

Anlage 14: Nähe und Macht

Anlage 15: Ressourcen laut Befragung Kindergärten

Anlage 16: Ziele laut Befragung Kindergärten

1 Einleitung

1.1 Integrationspolitik in Deutschland

„Deutschland ist kein Einwanderungsland.“ Diese These stand einer staatlichen Integrationspolitik in Deutschland lange Jahre entgegen. Bemühungen um eine Integration von Ausländern in Deutschland waren vor allem privaten Initiativen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen überlassen.1 Mit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 1.1.2005 änderte sich das. Das Aufenthaltsgesetz als Teil des einst politisch heftig umstrittenen Zuwanderungsgesetzes beinhaltet erstmals die Integration von Ausländern als Staatsaufgabe.2

Das Gesetz gibt nur einen sehr groben Rahmen vor, in dem Integrationsarbeit der Exekutive ablaufen soll. Anhaltspunkte, wie sich der Bundesgesetzgeber die Tätigkeit der Verwaltung vorstellt, werden am ehesten in der Beschreibung der Aufgaben der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration deutlich.3 Integration beinhaltet demnach ein spannungsfreies Zusammenleben der verschiedenen Gruppen, Verständnis füreinander sowie die Abwesenheit von nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung. Die Tätigkeit ist beratend, unterstützend, fördernd, informierend, einwirkend, beobachtend, kooperierend. Sie unterscheidet sich damit von der klassischen hoheitlichen Staatstätigkeit, wie sie noch im Instrument der Integrationskurse mit verpflichtenden Anordnungen zum Ausdruck kommt.4 Hoheitliches Verwaltungshandeln in der Integrationspolitik ist wohl eher nachrangig und andere Instrumente staatlichen Handelns treten in den Vordergrund.

Integrationspolitik ist kein in sich geschlossenes Politikfeld. Vielmehr reicht es in viele andere Bereiche hinein und setzt dort die Berücksichtigung von Belangen der Integration voraus. Ein wesentliches Handlungsfeld der Integrationspolitik, das hier näher untersucht werden soll, ist die Förderung der frühkindlichen Bildung, insbesondere des Spracherwerbs im Elementarbereich. Im Alter von drei bis fünf Jahren werden die entscheidenden Grundlagen für den späteren Bildungserfolg gelegt.5 Dabei sind Elternhaus und Kindertagesstätte von besonderer Bedeutung. Eine Integrationspolitik, die Chancengleichheit für alle Kinder erreichen will, muss hier ansetzen, weil Defizite später nicht mehr auszugleichen sind.

Zur Umsetzung bedarf es des Zusammenwirkens von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern.6 Aber auch die Europäische Ebene wird aufgrund des gemeinsamen Binnenraums eine Rolle spielen.7 In dieser Mehr-Ebenen-Politik8 wird je nach berührtem Politikfeld die eine oder andere Ebene stärker involviert sein. Aufgrund dieser Politikverflechtung9 werden wohl auch kooperative Muster zu finden sein.

Im Bereich der frühkindlichen Förderung sind Kindertagesstätten meist freier Träger das zentrale Objekt staatlicher Steuerung. In der Stadt Schweinfurt beträgt der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertageseinrichtungen rund 60 %. Das ist bundesweit ein Spitzenwert.10 Am Beispiel der Kindertagesstätten in Schweinfurt möchte ich der Frage nachgehen: Wer steuert die Integration im Elementarbereich tatsächlich, wie geschieht dies und welches Ergebnis haben diese Steuerungsbemühungen?

1.2 Kinder- und Jugendhilfe

Unter dem Stichwort der Bildungsgerechtigkeit sind die Ziele der Integrationspolitik in die Kinder- und Jugendpolitik eingeflossen. Schulischer Erfolg gilt zunehmend als relevante Größe in der Verteilung gesellschaftlicher Chancen und Risiken. Fragen der Bildung und Integration haben vor allem durch die internationalen Schulleistungsstudien eine öffentliche Resonanz erfahren. Der Blick von Öffentlichkeit und Forschung richtet sich verstärkt auf immer jüngere Altersgruppen und damit besonders auf den Elementarbereich. In der Lebensphase der frühen Kindheit, so der Tenor, werden die Weichen für zukünftige gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit gestellt. Der Besuch von Kindertageseinrichtungen soll zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Kindern beitragen und durch frühe Förderung sollen sich die Zukunftschancen für alle Kinder erhöhen.11

Vor allem das Maß der freiwilligen Inanspruchnahme des Angebots der Kindertageseinrichtungen an früher Bildung, Erziehung und Betreuung ist deshalb bedeutsam für spätere Bildungsch]ancen. Die Chancen einer frühen Förderung hängen somit auch davon ab, inwieweit Kindertagesstätten die Vorstellungen und Erwartungen der Eltern berücksichtigen.

Auf der anderen Seite spielen die Vorstellungen und Möglichkeiten von Erzieherinnen und Erziehern eine wichtige Rolle. Tanja Betz und Pia Rother sehen hier einen aktuellen Forschungsbedarf. Es gilt, „ genauer danach zu fragen,

- wie ... Erzieher/innen den Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen
verstanden wissen wollen,
- wie ihre eigenen Vorstellungen und zugleich die politischen Erwartungen in der täglichen Arbeit umgesetzt werden. “ 12

1.3 Pädagogik

Nach Pisa 1 und den OECD Studien hat der Stellenwert früher Bildung auch in der Pädagogik an Bedeutung gewonnen. Eine sich in den letzten Jahren neu konstituierende Bildungsforschung zur frühen Kindheit macht deutlich, dass es insbesondere im Themenfeld der Bildungsprozesse im Kontext von Migration einer engeren Verzahnung von theoretischen Ansätzen aus der Wissenschaftsdisziplin Pädagogik und der erzieherischen Praxis der Kindertageseinrichtungen bedarf. Als Beleg dafür wird der ausbleibende Bildungserfolg bei Kindern mit Migrationshintergrund gesehen.13

Claudia M. Ueffing stellt im Allgemeinen ein Nebeneinander von Wissenschaft und Praxis fest.14 Aus dem Bereich der Wissenschaftsdisziplin Pädagogik fließt wenig in die Praxis ein, um sie konzeptionell zu stützen und mit Ideen zu befruchten. Umgekehrt fließt genauso wenig an in der Praxis gewonnenen Erkenntnissen und Erfahrungen in die Wissenschaft zurück.

Wie ein Theorie-Praxis-Transfer erfolgreich verlaufen kann, erforschte Ueffing anhand der Landeshauptstadt München und deren eigenen Kindertageseinrichtungen. Erfolgreiche Elemente der trägerinternen Bemühungen waren die Einrichtung einer Fachberatung für eine „Pädagogik der Vielfalt“, die Bereitstellung zusätzlicher Fachkräfte in den Einrichtungen, die auf deren Umsetzung spezialisiert waren sowie die Durchführung von Projekten für die Praxis und deren Implementierung im Alltag. Zielgruppen der Projekte waren Eltern15 (Elternbildung und Elternberatung) und Kinder mit Migrationshintergrund (Sprachförderung).16

Ob staatliche Stellen, die über keine eigenen Kindertageseinrichtungen verfügen, auf private Kindertagesstätten und deren Träger steuernd in Richtung der Entwicklung und Umsetzung einer „Pädagogik der Vielfalt“ einwirken können und wie dies geschehen kann, lässt diese Untersuchung offen.

1.4 Von Steuerung zu Governance

Nach einer Phase der Planungseuphorie in den 1960er Jahren ging mit dem Niedergang der keynesjanischen Wirtschaftspolitik Anfang der 1970er Jahre eine gewisse Steuerungsskepsis einher, die ihren Höhepunkt mit der Systemtheorie Niklas Luhmanns erreichte. Dessen radikaler Steuerungspessimismus beruhte auf der Annahme, dass die selbstreferentielle Schließung gesellschaftlicher Teilsysteme deren Steuerung durch den Staat ausschließt.17 Staatliche Bemühungen, Kindertagesstätten Integrationsarbeit nahe zu bringen, wären demnach zum Scheitern verurteilt.

Anders als Luhmann sieht jedoch Fritz W. Scharpf, der einen akteurszentrierten Ansatz vertritt, den zentralen Engpass für erfolgreiche Steuerung weniger in der Unsteuerbarkeit sozialer Systeme, sondern eher in der begrenzten Steuerungsfähigkeit der Politik, die aufgrund von Vetopositionen18 oder Rücksichtnahmen (Politikverflechtung) hinter ihren Möglichkeiten zurückbleibt.19

Renate Mayntz definiert Steuerung als absichtsvolle Beeinflussung sozialer Prozesse.20 Das setzt nicht nur eine erkennbare Steuerungsabsicht voraus, sondern auch die Existenz eines Steuerungssubjekts, das sich klar von einem Steuerungsobjekt unterscheidet.21 Aus der Steuerungsperspektive ist gewissermaßen der Input-Ast des politischen Prozesses gekappt, d. h. die Betrachtung konzentriert sich auf politisches Steuerungshandeln und dessen Wirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.22

In der Korporatismusdebatte, in der der Einfluss von Verbänden auf eine erfolgreiche Politik diskutiert wurde, bekam der Staat erstmals eine konstruktive Rolle in der Bearbeitung - man könnte sogar sagen: Manipulation - organisierter Interessen zugewiesen.23 In der Interaktion der Verbände mit dem Staat und dessen „Situationsdeutung“ wird deren Bewusstsein dafür geschärft, dass nicht die möglichst kompromisslose Verfolgung des Eigeninteresses die erfolgversprechendste Strategie darstellt, sondern die Rücksichtnahme auf staatliche Interessen. Aus diesem Grund sprach man in der Korporatismusdebatte auch nicht von Interessendurchsetzung, sondern von Interessenvermittlung.24 Darum geht es in der hier untersuchten Frage der Steuerung von Kindertageseinrichtungen in privater Trägerschaft.

Der Staat ist allerdings nicht als einheitlicher Akteur zu betrachten, sondern zerfällt in mehrere Ebenen (multi-level-governance), die vielschichtige und möglicherweise widersprüchliche Ziele verfolgen.25 Aufgrund der gemeinsam wahrgenommenen Zuständigkeiten sind die Akteure der verschiedenen Ebenen in der Lage, Forderungen abzuweisen und die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.26 Andererseits bietet multi-level-governance die Möglichkeit, durch konzertiertes Vorgehen eine höhere Überzeugungskraft aufzubieten (Theorie der two-level-games)27. Der Begriff Governance steht für alle „Formen und Mechanismen der Koordinierung zwischen mehr oder weniger autonomen Akteuren, deren Handlungen interdependent sind, sich also wechselseitig stören oder unterstützen können“.28 Damit ist die zielgerichtete Subjekt-Objekt-Trennung der Steuerungsdebatte zugunsten einer deutlich breiteren Konzeptionalisierung des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft abgelöst worden.

Das Verhältnis zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren lässt sich in drei Strukturformen unterteilen.29 Dies sind Hierarchie, Netzwerk und Markt. Netzwerke werden vielfach auch als hybride Formen der Koordination beschrieben, irgendwo zwischen Hierarchie und Markt, den beiden extremen Polen eines Kontinuums.30 Oliver E. Williamson verwendet hier den Begriff „Hybrid“. Die Transaktionskostentheorie, die Williamson vertritt, basiert auf der Erkenntnis, dass Markt, Hybrid und Hierarchie von unterschiedlichen Formen der Vertragsgesetzgebung unterstützt werden.31 Sie bringt

Transaktionen, die sich in ihren Eigenschaften unterscheiden, mit Governancestrukturen, die nach Kosten und Möglichkeiten differieren, in Verbindung.32 Williamson fordert diesbezüglich: „Because the action resides in the details, study the mechanisms of contract, contracting, and organisation.“33 Die Verhaltensabstimmung der Akteure im Einzelnen erfolgt immer durch die basalen Modi Beobachten, Beeinflussen und Verhandeln.34

1.5 Methode

Die 24 Kindertagesstätten in Schweinfurt, die sich allesamt in freier Trägerschaft befinden, bilden in ihren Beziehungen zu staatlichen und nicht-staatlichen Stellen ein Implementationsnetzwerk. Soweit diese Beziehungen die Integration von Zuwanderern zum Inhalt haben, sind diese nicht nur Teil des Politikfelds Kinder- und Jugendhilfe, zu dem Kindergärten in Deutschland gehören, sondern auch der Integrationspolitik. Integrationspolitik im Elementarbereich ist die hier untersuchte Schnittmenge aus beiden Politikfeldern.

Als Analyserahmen verwende ich den akteurszentrierten Institutionalismus (AZI)35 und habe dabei folgendes Ausgangsmodell zu Grunde gelegt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mit Hilfe einer Dokumentenanalyse klärte ich zunächst den institutionellen Kontext und ermittelte die potentiellen Akteure im Politikfeld. Anschließend erforschte ich die Struktur des Implementationsnetzwerks mittels einer quantitativen Netzwerkanalyse. Grundlage hierfür bildete eine voll standardisierte Befragung aller Schweinfurter Kindergärten. Die Antworten zeigen die jeweilige Einschätzung der 15 Kindergärten, die an der Befragung teilgenommen haben. Das Gesamtergebnis ergibt deren durchschnittliche Sichtweise.

Trotz des vorausgegangenen Tests des Fragebogens stellte sich erst bei Auswertung der Antworten heraus, dass auch Fachdienste einen gewissen Einfluss auf die Integrationsarbeit im Kindergarten haben. Durch eine telefonische Befragung der 15 Kindergärten, die den Fragebogen zurück gesandt hatten, ermittelte ich nachträglich den Einfluss dieser Fachdienste.

Um die im Feld vorkommenden Governanceformen zu erheben, analysierte ich die eingegangenen Fragebögen sowie verschiedene sonstige Dokumente und ergänzte dies durch eigene Kenntnis. Die zuletzt durchgeführten Experteninterviews mit vier Leiterinnen von ausgewählten Kindertagesstätten lieferten weitere wertvolle Hinweise. Für die Interviews wählte ich jeweils eine Einrichtung aus jeder Trägergruppe aus. Das vierte Interview, welches den anderen voran ging, diente als Testlauf. Ich konnte es jedoch ebenfalls vollständig in die Auswertung einbeziehen.

Primäres Ziel der qualitativen Untersuchung mittels Experteninterviews war, dem Selbstverständnis der Kindertagesstätten näher zu kommen. Dem liegt folgendes Modell zu Grunde:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei beinhalten Erwartungen die Vorstellungen, die Kindergärten von Dritten auferlegt werden (Bitten, Wünsche, Normen). Selbstverständnis bezeichnet die Normen und Werte, die Kindergärten ihrer Arbeit selbst zu Grunde legen. Handlungsmuster sind Akte von Kindergärten, die nach außen wirken. Die Experteninterviews wertete ich mittels qualitativer Inhaltsanalyse aus.36

2 Institutionen

Unter Institutionen verstehe ich übergreifende Erwartungszusammenhänge, die darüber bestimmen, was angemessenes Handeln ist,37 also gefestigte Erwartungserwartungen oder wie Berger und Luckmann es nennen: „ This is how these things are done. “38 Dazu gehören allgemeine Handlungsgrundsätze, Normen, aber auch Organisationen. Entsprechend unterscheidet Oliver E. Williamson Institutionen in „rules of the game“ und „institutions of governance (markets, hybids, hierarchies, bureaus)“.39 In diesem Sinne meine ich mit dem Begriff „Organisationen“ alle Formen, wie sich Menschen organisieren.

2.1 Kinderg ä rten

Kindergärten sind eine solche Organisation (institution of governance). Mit ihr verbunden sind charakteristische Erwartungserwartungen, die seit der Zeit ihrer Entstehung gespeichert werden. Sie unterliegen zwar einem Eigenleben und damit verbundenen ständigen Veränderungen. Historische Ereignisse, Konstellationen und Abläufe wirken jedoch bis in die Gegenwart hinein fort.

Kindergärten entwickelten sich Anfang des 19. Jahrhunderts vor dem Hintergrund, dass auch Frauen gezwungen waren zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen und so ihre Kinder nicht ausreichend betreuen konnten. Aber dies war grundsätzlich nichts Neues. Allerdings entstanden aufgrund der zunehmend umgesetzten Schulpflicht zusätzliche Betreuungslücken, da sich die älteren, schulpflichtigen Kinder nicht mehr um ihre jüngeren Geschwister kümmern konnten.40

Aus dieser Notlage heraus entstanden in der Regel von kirchlichen Vereinen getragene Hilfseinrichtungen, die in Bayern „Kleinkinderbewahranstalten“ genannt wurden. Rechtlich waren sie Privaterziehungsanstalten, die der Aufsicht von örtlicher Polizei und Schulbehörde unterstanden. Eigentlicher Unterricht (Lesen, Rechnen, Schreiben) war ausdrücklich untersagt, um eine deutliche Abgrenzung zur staatlich organisierten Schule zu erreichen.41

Um 1840 entwarf Friedrich Fröbel sein Konzept vom Kindergarten als „Modellspielort“ für die Familie.42 Die Kindergärten Fröbels waren zuerst als eine Schule für Mütter gedacht gewesen.43 Familie und Kindergarten sollten sich gegenseitig ergänzen.44 Die insbesondere aus den Reihen der Fröbel-Bewegung vertretene Meinung, die den Elementarbereich als Fundament der Volksbildung ansah, konnte sich in Deutschland nicht durchsetzen.45

1910 wurden im Deutschen Reich 13 % aller Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren durch Kindergärten betreut. In Bayern lag die Quote bei 13,9 %. Träger waren hauptsächlich evangelische und katholische Kindergartenvereine. Fröbel-Vereine waren demgegenüber von geringer Bedeutung. Für die konfessionellen Träger stand Betreuung als Fürsorgeleistung im Vordergrund, während Fröbel-Kindergärten eine stärkere pädagogische Ausrichtung hatten. Trotz Annäherung blieb diese Differenz bis zur Auflösung des Fröbel-Verbandes 1938 grundsätzlich erhalten.46

Nach der Reorganisation der freien Träger im Jahre 1945 setzten die konfessionellen Träger ihre Nothilfetradition fort. Der Ausbau des Betreuungsangebots in den folgenden Jahrzehnten ging mit einem erheblichen Anwachsen des Anteils von Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft einher, während demgegenüber ein Rückgang des Anteils konfessioneller Kindergärten zu verzeichnen war. Außerdem nahm die Zahl anderer freier Träger zu.47

Vorschläge zu einer Bildungsreform in den 1970er Jahren forderten die Einbeziehung des Kindergartens als Elementarbereich in das Bildungssystem. Aber erst das Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1990 schrieb einen Bildungsauftrag der Kindergärten fest. Die Situation bis 2004 beschrieb der Leiter des Staatsinstituts für Frühpädagogik Wassilios E. Fthenakis folgendermaßen: „Die Situation der frühkindlichen Bildung und Erziehung in Deutschland lässt sich gegenwärtig im vorschulischen Bereich durch auffallende Inkonsistenz charakterisieren: So finden sich eine starke Regulierung, was Finanzen und Verwaltungsvorschriften betrifft auf der einen Seite und eine (fast) totale Deregulierung des Bildungs- und Erziehungsauftrags auf der anderen Seite.“48

Aufgeschreckt durch das bescheidene Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler in den internationalen Leistungsvergleichen setzten Aktivitäten der Bundesländer ein, indem sie, dem Beispiel anderer europäischer Länder folgend, Erziehungs- und Bildungspläne erstellten.49

Die aktuelle Besuchsquote der Kindergärten in der Stadt Schweinfurt liegt bei ca. 98 % aller Kinder im Alter von 3 - 5 Jahren.50 Ein Kindergartenbesuch ist damit heute für jedes Schweinfurter Kind praktisch obligatorisch.

2.2 Subsidiarität

Die Entwicklung der Kindergärten und der Trägerstruktur erfolgte vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips als gesellschaftliches Ordnungsmuster. Es gehört zu den „rules of the game“. Verschriftet wurde das Prinzip erstmals in der Enzyklika „Quadragesimo anno“ von Papst Pius XI. aus dem Jahr 1931, die Grundsätze lassen sich aber bereits in der griechischen Philosophie und im christlichen Mittelalter finden. Das Subsidiaritätsprinzip beschreibt allgemein den Vorrang kleiner Einheiten. Die Wahrnehmung von Aufgaben durch größere Einheiten wird damit zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sie unterliegt aber einem Rechtfertigungszwang.51

Insoweit stimmt das Subsidiaritätsprinzip mit der Staatszwecklehre des Liberalismus überein. Neben der äußeren und inneren Sicherheit weist Adam Smith dem Staat als Aufgabe zu, „bestimmte öffentliche Anstalten und Einrichtungen zu gründen und zu unterhalten, die ein Einzelner oder eine kleine Gruppe aus eigenem Interesse nicht betreiben kann, weil der Gewinn ihre Kosten niemals decken könnte.“ Unter dieser Aufgabe versteht er Einrichtungen, die den Handel erleichtern und die die Erziehung der Jugend sowie die Ausbildung der gesamten Bevölkerung fördern.52

Während sich Schulen als staatliche Einrichtungen in diesem Sinne etablierten, wurde die frühkindliche Erziehung den Familien zugewiesen. Dies entsprach der bürgerlichen Familienkonzeption, die sich als allgemeine Norm zu Beginn des 19. Jahrhunderts durchsetzte. Es galt allgemein die Auffassung, dass die frühe Kindheit ungeteilt in die Privatsphäre der Familie gehöre. Die öffentliche Veranstaltung von Kleinkindererziehung wie auch die Erwerbstätigkeit von Müttern galten nach der Maßgabe der bürgerlichen Familiennorm als etwas sehr Unnatürliches und Künstliches.53

Träger, die sich dennoch der Erziehung nicht schulpflichtiger Kinder annahmen, taten dies als Nothilfemaßnahme. Diese Abgrenzung zum staatlich dominierten Bildungs- bereich verfestigte sich durch das Reichsjugendwohlfahrtgesetz von 1922, das Kinder- gärten ausdrücklich der Kinder- und Jugendhilfe, nicht dem Bildungssektor zu wies.

Durch das Jugendwohlfahrtsgesetz von 1961 stärkte der Bundesgesetzgeber das Engagement der privaten Kindergartenträger gegenüber dem Staat. Er verwehrte staatlichen Trägern die Initiative zum Handeln, soweit die privaten Organisationen die Aufgaben angemessen erfüllten. Außerdem wurde den staatlichen Institutionen die Pflicht auferlegt, private Kindergärten finanziell zu unterstützen, damit diese in die Lage versetzt würden, ihren Vorrang zum Handeln wirksam wahrzunehmen.54

Mit der Bildungsreform der 1970er Jahre begann ein quantitativer Ausbau an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten, der bundesweit trotz der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips einen höheren Anteil öffentlicher Träger zur Folge hatte.55 Entgegen diesem Trend wird in Schweinfurt kein Kindergarten in kommunaler Trägerschaft geführt. Gegenwärtig bestehen 24 Kindergärten. Davon befinden sich zehn in evangelischer, zehn in katholischer Trägerschaft, zwei betreibt die Arbeiterwohlfahrt und jeweils einen ein Montessori- und eine Waldorf-Verein.

2.3 Recht

Rechtsnormen kodifizieren Institutionen. In ihnen spiegeln sich Strukturen und Handlungsrestriktionen.

Das Grundgesetz (GG) weist Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht und zuvörderst obliegende Pflicht den Eltern zu.56 Dagegen steht das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates.57 Kindertageseinrichtungen gehören zur Jugendhilfe58 und fallen als Teil der öffentlichen Fürsorge unter die konkurrierende Gesetzgebung.59

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.60 Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.61 Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes in Zusammenarbeit mit den Eltern.62 Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder kamen zum 01.01.2005 die Unterstützung der Familien bei Erziehung und Bildung, sowie der Hilfsauftrag zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung hinzu.63 Außerdem soll die Förderung die sprachlichen Fähigkeiten und die ethnische Herkunft berücksichtigen.64 Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind aufgerufen, die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. In Einrichtungen anderer Träger sollen sie dieses durch geeignete Maßnahmen gewährleisten.65

Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind in Bayern die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Gemeinden (örtliche Träger)66 sowie das Landesjugendamt (überörtlicher Träger)67. Träger der freien Jugendhilfe sind u. a. die Landeswohlfahrtsverbände.68

Bayern unterscheidet bei den Kindertageseinrichtungen zwischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder. Kindergärten sind Kindertageseinrichtungen deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet. Diese werden von kommunalen, freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern betrieben. Kindertageseinrichtungen ergänzen und unterstützen Eltern bei Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mit der freien Jugendhilfe unter Achtung deren Selbständigkeit zusammenarbeiten und das Subsidiaritätsprinzip wahren.69

Neben dem allgemeinen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung, der in Art. 10 des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG) näher beschrieben ist, sollen Kindertageseinrichtungen u. a. die Integrationsbereitschaft fördern und Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund zur Integration befähigen. Dies geschieht vor allem durch eine besondere Sprachförderung.70

Im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit erörtern und beraten die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung mit den Eltern. Der Elternbeirat einer Kindertageseinrichtung berät insbesondere über die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informationsund Bildungsveranstaltungen für Eltern.71

Die Institution Kindergarten ist heute weitgehend verrechtlicht. Dies betrifft den Kindergarten als „institiution of governance“ wie auch die „rules of the game“.

3 Akteure

Institutionen prägen die Verhaltensweisen von Akteuren. Mehr noch, Akteure werden durch Institutionen oft erst geschaffen. Dies wird insbesondere am Beispiel Kindergärten mit Kindergartenträgern und Elternbeiräten deutlich. Im Politikfeld Integrationspolitik im Elementarbereich sind drei Gruppen von Akteuren zu unterscheiden, nämlich staatliche Akteure, Kindergärten sowie andere nicht-staatliche Akteure. Innerhalb dieser Akteursgruppen lassen sich wieder einzelne Akteure identifizieren. Wie das Beispiel Kindergärten, Kindergartenträger und Elternbeiräte zeigt, sind Akteure nicht nur Individuen und Korporationen. Akteure sind vielmehr sämtliche Handlungseinheiten, die faktisch auf die inhaltliche Gestaltung oder Umsetzung einer Politik einwirken.72

3.1 Staatliche Akteure

Entsprechend dem mehrstufigen Verwaltungsaufbau in Deutschland können staatliche Akteure nach Ebenen differenziert werden. Die Stadt Schweinfurt handelt auf der lokalen Ebene. Sie übt als kreisfreie Stadt sowohl die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung als auch die einer staatlichen Kreisverwaltungsbehörde aus. Die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung umfassen Gemeinde- und Landkreisaufgaben. Auf regionaler Ebene agiert der Freistaat Bayern mit seinen Behörden. Auf nationaler Ebene trägt der Bund Verantwortung. Als weitere, vierte Ebene tritt die Europäische Union hinzu.

3.1.1 Stadt Schweinfurt

a) Innerhalb der Stadt Schweinfurt ist das Stadtjugendamt für Kindertageseinrichtungen federführend. Es entscheidet über die Bewilligung von Zuschüssen zum laufenden Betrieb und zu Investitionen auch soweit sie vom Freistaat Bayern getragen werden.73 Das Stadtjugendamt trägt Verantwortung, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen gedeckt ist und betreibt eine entsprechende Bedarfsplanung.74 Es übt ferner die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen aus,75 informiert Eltern über das Platzangebot und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen, berät sie bei der Auswahl76 und entscheidet über die Übernahme von Beiträgen aus sozialen Gründen.77 Die Beratung der Kindertageseinrichtungen in Richtung Weiterentwicklung der Qualität der Förderung der Kinder hat in der Praxis eine untergeordnetere Bedeutung und beschränkt sich in der Regel auf ein jährliches Treffen.

b) Volkshochschule, das Integrationsprojekt „gerne daheim in Schweinfurt“ und die Lokale Agenda 21 treten dagegen mehr als Initiator von Integrationsarbeit in Kindertageseinrichtungen auf.78 Die Arbeitsgruppe Integration der Lokalen Agenda 21, in der Volkshochschule und das Projekt „gerne daheim in Schweinfurt“ mitwirken, erörterte im Jahre 2003 Möglichkeiten, wie vor dem Hintergrund eines hohen Anteils von Kindern mit Migrationshintergrund die Arbeit im Kindergarten verbessert werden kann. Mitgearbeitet haben die Leiterinnen von drei Kindergärten mit einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund. Die Ausarbeitung der Projekte zur Förderung der Integrationsarbeit in den Kindergärten lag teils bei Kindergärten, teils bei der Volkshochschule. Das ebenfalls 2003 ins Leben gerufene Projekt „gerne daheim in Schweinfurt“ übernahm die Finanzierung. Durch Aufgreifen weiterer Projekte im Elementarbereich in den darauf folgenden Jahren und Ausweitung auf zusätzliche Kindergärten ging die Verantwortung mehr und mehr auf das Projekt „gerne daheim in Schweinfurt“ über. Heute liegt die Federführung für Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen innerhalb der Stadt Schweinfurt bei diesem Projekt. Das Projekt ist als Stabsstelle organisiert, die unmittelbar der Oberbürgermeisterin unterstellt ist.

c) Der Stadtrat hat die Integrationsarbeit in Kindergärten insoweit ermöglicht, als er auf Initiative der Oberbürgermeisterin das Projekt „gerne daheim in Schweinfurt“ ins Leben rief und mit Mitteln zur eigenverantwortlichen Erarbeitung von Integrationsmaßnahmen ausstattete. Eine Fokussierung in irgendeine Richtung, insbesondere auf Kindertageseinrichtungen, war vom Stadtrat nicht vorgegeben.

d) Dem Ausländerbeirat ist es in der Zeit seines Bestehens nicht gelungen, Impulse bezüglich Integrationsarbeit in Kindertageseinrichtungen zu setzen. Überdies wurde er zum 01.07.2009 durch einen Integrationsbeirat abgelöst, dessen Geschäftsführung ebenfalls beim Projekt „gerne daheim in Schweinfurt“ liegt.79

3.1.2 Freistaat Bayern

a) Landesjugendamt in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.80 Für den Bereich von Kindertageseinrichtungen nimmt jedoch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS, Sozialministerium) selbst die Zuständigkeiten des Landesjugendamts wahr. Lediglich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales selbst mit Themen der Kindertagesbetreuung befasst.81
b) Das Sozialministerium beauftragte bereits im Jahre 2002 die Erstellung eines Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder in Tageseinrichtungen.82 Der Plan ist Leitfaden zur Umsetzung des vom Ministerium erarbeiteten BayKiBiG sowie der Ausführungsverordnung, die die Bildungs- und Erziehungsziele für alle Kindertageseinrichtungen in Bayern verbindlich festschreiben. Enthalten ist darin sowohl eine Erziehungspartnerschaft zwischen Kindertageseinrichtung und Eltern als auch als ein zentrales Element die sprachliche Bildung und Förderung von Kindern.83 Das Ministerium führte mit dem BayKiBiG vom 08.07.2005 aber auch eine kindbezogene Förderung und damit eine marktorientierte Finanzierung ein, indem individuelle Buchungszeiten als Maßstab für die Kalkulation der Elternbeiträge und der staatlichen Förderung verankert wurden.84
c) Das Sozialministerium zeichnet zugleich verantwortlich für die Integrationspolitik im Freistaat. Verstärkung der frühkindlichen Sprachförderung ist der erste Punkt des Zehn-Punkte-Programms „Aktion Integration“ des Bayerischen Ministerrates vom 10. Juni 2008. Das dazugehörige Integrationskonzept baut diesbezüglich auf den Bildungs- und Erziehungsplan auf und benennt unter anderem frühe Bildungs- und Sprachförderung sowie Zusammenarbeit mit den Eltern als wesentliche Bausteine zur Integration von Kindern mit Migrationshintergrund.85
d) Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (ifp) ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Freistaats Bayern. Es übernimmt die Weiterentwicklung der Inhalte und Methoden der außerschulischen Bildung und Erziehung. Für die Erstellung des Bildungs- und Erziehungsplans war es federführend.86
e) Der Bayerische Landtag ist mit der Verabschiedung des BayKiBiG den Vorstellungen des Sozialministeriums gefolgt.
f) Die Regierung von Unterfranken bewilligt die staatlichen Zuschüsse an kreisfreie Gemeinden, die als Staatsanteile in den Zuwendungen des Stadtjugendamtes an die freien Kindergartenträger enthalten sind.87 Sie unterstützt als Mittelbehörde die Umsetzung des Integrationsprogramms der Staatsregierung. Für das Bewerbungsverfahren zur beruflichen Weiterbildung zur Sprachberaterin, bzw. zum Sprachberater an Kindertageseinrichtungen sowie für das Förderverfahren ist sie bayernweit zuständige Behörde.88
g) Grundschulen gehören organisatorisch zum Freistaat Bayern. Im Gegensatz zu Kindergärten sind sie jedoch nicht dem Elementarbereich zuzuordnen und unterstehen nicht dem Sozial- sondern dem Kultusministerium. Berührungspunkte zum Elementarbereich existieren insoweit, als Grundschulen seit jeher Erwartungen definieren, was Kinder beim Einritt in die Schule können sollten und was nicht.89 Mit diesen Erwartungen werden Kindergärten konfrontiert, die im Vorschuljahr Kinder auf den Übergang in die Grundschule vorbereiten.

3.1.3 Bundesrepublik Deutschland

a) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist federführend für die Kinder- und Jugendpolitik des Bundes. Die Reform des SGB VIII zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung zum 01.01.2005 ging auf seine Initiative zurück. Zweck der Änderung war insbesondere die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, um die Stabilität der Gesellschaft zu sichern und eine wichtige Zukunftsressource zu erschließen. Inhaltlich erfolgte die Reform im Einklang mit den Bestrebungen der Länder.90
b) Wissenschaftliche Vorarbeit zum Gesetzesentwurf leistete auch hier das Staatsinstitut für Frühpädagogik (ifp) mit der Studie „Perspektiven zur Weiterentwicklung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder in Deutschland“.91 Da das Institut Bildungs- und Erziehungspläne nicht nur für bayerische Kindertageseinrichtungen, sondern für andere Bundesländer erstellte, war eine enge konzeptionelle Verzahnung der Reformbemühungen von Bund und Ländern gewährleistet.
c) Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration unterstützt die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der Integrationspolitik und der Förderung des Zusammenlebens von Ausländern und Deutschen. Sie ist direkt der Bundeskanzlerin zugeordnet. Mit dem Nationalen Integrationsplan hat die Bundesregierung die Integrationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt. Die Beauftragte der Bundesregierung steuert und koordiniert den Plan. Zur frühkindlichen Sprachförderung benennt der Nationale Integrationsplan die Unterstützung von Sprachentwicklung und Spracherwerb durch die Eltern, die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen und eine durchgängige sprachliche Bildung im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule als drei wichtige Handlungsfelder. Die Bundesregierung verpflichtet sich im Nationalen Integrationsplan u. a., die frühe Sprachförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen und in den Familien durch verschiedene Maßnahmen und Projekte zu unterstützen.92
d) Die entscheidende Weichenstellung in Richtung Integrationspolitik in Deutschland nahmen Bundestag und Bundesrat durch Verabschiedung des Aufenthaltsgesetzes vom 30.07.2004 vor. Die Änderung des SGB VIII erfolgte wenig später durch den Bundestag. Die Zustimmung des Bundesrates war hier nicht erforderlich.
e) Das Bundesministerium des Innern beauftragte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit der Entwicklung des Bundesweiten Integrationsprogramms.93 Darin werden das Engagement der Länder insbesondere im Bereich der vorschulischen Deutschförderung konstatiert und ergänzende Angebote von Kommunen und privaten Trägern benannt.
f) Das BAMF ist daneben zuständige Behörde für die Fonds der Europäischen Union.94

3.1.4 Europäische Union

a) Der Europäische Rat beschäftigte sich bereits 1992 mit Kinderbetreuungseinrichtungen und betonte die Wichtigkeit des Ausbaus erschwinglicher, leicht zugänglicher und hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen. Im März 2002 trat er in Barcelona zusammen und forderte die Mitgliedstaaten auf, diese „sollten Hemmnisse beseitigen, die Frauen an einer Beteiligung am Erwerbsleben abhalten, und bestrebt sein, nach Maßgabe der Nachfrage nach Kinderbetreuungseinrichtungen und im Einklang mit den einzelstaatlichen Vorgaben für das Versorgungsangebot bis 2010 für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem Schulpflichtalter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen.“95 Diese „Barcelona-Ziele“ sind ein integraler Bestandteil der Europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie.96 In den Schlussfolgerungen zur Effizienz und Gerechtigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstrich er, dass Ungerechtigkeiten in der Bildung später hohe versteckte Sozialkosten zur Folge haben, die die getätigten Investitionen bei weitem übertreffen können.97

Beim Gipfel in Tampere im Oktober

Regierungschefs der EU mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Dabei wurde erstmals ein Konzept gefordert, um die Integration jener Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig ihren Wohnsitz in der Union haben, in die Gesellschaft einzugliedern.98 Auf Grundlage dieses Tampere-Programms und vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.09.2001 in den Vereinigten Staaten und am 11.03.2004 in Madrid verabschiedete der Europäische Rat im November 2004 ein Mehrjahresprogramm (Haager Programm) mit einer neuen Agenda zur Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Innerhalb des Programms „Solidarität und Steuerung der Migrantenströme“ beschloss der Rat am 25.06.2007 die Errichtung des Europäischen Fonds für die Integration für den Zeitraum 2007 - 2013 (EIF).99 Durch diesen Fonds werden Integrationsprojekte gefördert, die wirtschaftliche, soziale, kulturelle, religiöse oder ethnische Aspekte berücksichtigen (Art. 2 Abs. 1 EIF). Deutschland erhält aus diesem Fonds insgesamt rund 132 Mio. €. Integrationsprojekte im Elementarbereich werden aufgrund der Ausrichtung auf eine spezielle Zielgruppe besonders berücksichtigt. Der Fonds ergänzt nationale, regionale und lokale Maßnahmen (Komplementarität, Art. 6 Abs. 1 EIF).

b) Die Europäische Kommission widmete sich 2006 in ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament „Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung“100 aus dem Blickwinkel von Bildung als Wettbewerbspotenzial und als Grundlage des sozialen Zusammenhalts auch zur vorschulischen Bildung. Sie betont, dass Vorschulbildung innerhalb des gesamten lebenslangen Lernens den höchsten Ertrag erbringt, insbesondere für die am stärksten benachteiligten Gruppen. Sie fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, mehr in die Vorschulerziehung zu investieren. Unter dem Blickwinkel der Betreuung untersuchte die Kommission 2008 die Umsetzung der Barcelona-Ziele. Sie stellte fest, dass die Ziele in den meisten Mitgliedstaaten wahrscheinlich nicht erreicht werden. In Deutschland gilt dies vor allem für die Kinder unter drei Jahren. Die Kommission betont, dass sie auf dem Gebiet der Kinderbetreuung über keine direkten Kompetenzen verfügt, sondern der Schwerpunkt weitgehend auf der nationalen bzw. sogar der regionalen oder lokalen Ebene liegt. Sie wird jedoch im Rahmen der Wachstums- und Beschäftigungsstrategie die Umsetzung der Barcelona-Ziele regelmäßig beobachten und den Ausbau erschwinglicher, leicht zugänglicher und hochwertiger Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützen.101

Die Kommission zog 2004 eine Bilanz des Tampere-Programms und schlug vor, künftig eine echte gemeinsame Politik zur Steuerung der Migrantenströme zu fördern. Sie empfahl einen pragmatischen Ansatz, um unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und demographischen Erfordernisse die legale Einwanderung zu erleichtern. Element dessen ist eine Politik zur Integration von Drittstaatsangehörigen.102 In der Weiterentwicklung dieses Gedankens sollen die Mitgliedstaaten angeregt werden, Programme und Aktivitäten für die Aufnahme von Neuankömmlingen in ihrer Gesellschaft zu entwickeln und umzusetzen, deren staatsbürgerliche, kulturelle, religiöse und politische Partizipation zu fördern, die öffentlichen und privaten Diensteanbieter besser zu befähigen, auf die Bedürfnisse der Drittstaatsangehörigen einzugehen und die Gesellschaft bei der Anpassung an die Vielfalt zu unterstützen. Dafür wurde die Errichtung eines Fonds vorgeschlagen.103

c) Das Europäische Parlament hat auf dem Gebiet der Integrationspolitik und der Vorschulbildung keine Entscheidungsrechte. Die Initiativen der Europäischen Kommission werden von ihm und dem Ausschuss der Regionen insgesamt positiv begleitet. In seiner Entschließung zur Effizienz und Gerechtigkeit in den europäischen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung führt es die Gedanken der Vorschulbildung mit dem der Integration zusammen und weist auf die Notwendigkeit hin, bereits von der Erziehung im Vorschulalter an Maßnahmen zur Förderung der Integration von Kindern aus Drittländern zu erarbeiten.104

3.2 Kinderg ä rten

3.2.1 Gliederung

a) Für die Gestaltung des Kindergartenlebens zeichnet das Team der Kinderbetreuungseinrichtungen bestehend aus Erziehern, Kinderpflegern und Praktikanten (pädagogisches Personal) verantwortlich. Das Team mit in der Regel einer Erzieherin als Leitung bestimmt das pädagogische Angebot der Einrichtung.105
b) Der Träger ist rechtlich für die Einrichtung verantwortlich. Er schließt die Arbeitsverträge mit dem Kindergartenpersonal und Betreuungsverträge mit den Eltern. Ihm obliegen technische und wirtschaftliche Betriebsführung sowie Investitionsentscheidungen.106
c) Die Kindergartenträger sind in der Regel Mitglied in einem Verband, der Beratungsleistungen für die Kindergärten und Vertretungsleistungen in die Politik erbringt. Die Verbände gehören der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.107 und auf bayerischer Ebene der Landesarbeitsgemeinschaft an.108
d) Elternbeiräte sind in jeder Kindertageseinrichtung einzurichten und haben bezüglich aller wichtigen Entscheidungen ein Informations- und Anhörungsrecht.109

3.2.2 Trägergruppen

3.2.2.1 Katholische Kindergärten

In Schweinfurt existieren zehn Kindergärten in katholischer Trägerschaft. Träger ist in der Regel die Kirchenstiftung der jeweiligen Pfarrgemeinde. Ausnahme bildet ein Kindergarten in der Trägerschaft einer Schwesternkongregation. Eine Kirchenstiftung betreibt in ihrem Gemeindegebiet aufgrund dessen Größe zwei Kindergärten. Diese neun katholischen Träger erfüllen ihre Trägeraufgaben unabhängig voneinander.

Die Arbeit des pädagogischen Personals in den katholischen Kindertageseinrichtungen in der Diözese Würzburg wurde einem diözesanen Qualitätsmanagement unterzogen. Dadurch sind die pädagogischen Konzeptionen der Kindertagesstätten relativ homogen und die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele entsprechend der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG gewährleistet.110 Zwischen den Leiterinnen der Kindergärten in Schweinfurt bestehen regelmäßige Austauschtreffen.

Die Kindergartenträger gehören dem Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt e. V. an111 und sind über diesen Mitglied im Caritasverband für die Diözese Würzburg.112 Der diözesane Caritasverband unterhält eine Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, führt Fortbildungen durch und übernimmt die Verwaltung des Personals.113 Der regionale Fachberater nimmt gelegentlich an den Leiterinnentreffen in Schweinfurt teil. Auf Landesebene besteht der Landesverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder114 und auf Bundesebene der Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder als Fachverband der Caritas.115 Diese Verbände organisieren auf der jeweiligen Ebene die politische Vertretung.

3.2.2.2 Evangelische Kindergärten

Es bestehen ebenfalls zehn evangelische Kindergärten. Träger der evangelischen Kindergärten sind die evangelischen Kirchengemeinden. Sie sind für den laufenden Betrieb verantwortlich. Baumaßnahmen einschließlich technischer und kaufmännischer Abwicklung bestreitet die Gesamtkirchenverwaltung. Sieben Kirchengemeinden betreiben jeweils einen Kindergarten. Eine Gemeinde betreibt drei Einrichtungen, davon einen als Montessori-Kindergarten.116

Das pädagogische Personal konzipiert die pädagogische Arbeit in den evangelischen Kindergärten. Sieben der zehn Einrichtungen sind mit den Horten in der Stadt eine Kooperation eingegangen, um erweiterte Betreuungszeiten, werktags bis 21.00 Uhr und samstags von 7.30 - 15.00 Uhr sicherzustellen.117

Als Zusammenschluss der Träger auf Landesebene besteht der Evangelische Kita- Verband Bayern e. V. Der Verband ist Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern. Er betreibt in den einzelnen Regionen eine Fachberatung als Unterstützung für pädagogisches Personal und Träger, führt Fortbildungsveranstaltungen durch und vertritt die evangelisch-lutherische Kirche in diesem Arbeitsfeld in der Politik.118 Die Personalverwaltung übernimmt das Diakonische Werk vor Ort. Der Landesverband ist Mitglied in der Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V.119

3.2.2.3 Kindergärten der Arbeiterwohlfahrt

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) betreibt zwei Kindergärten in Schweinfurt. Träger beider Einrichtungen ist der Kreisverband Schweinfurt e. V.120

Der Kreisverband gehört dem Bezirksverband Unterfranken e. V. an.121 Dieser ist sowohl Mitglied im Landesverband Bayern122 als auch im Bundesverband. Bundesweit sind 90 Fachberater für Kindertageseinrichtungen der AWO tätig.123 Ein regelmäßiger Austausch zwischen Fachberatern und den beiden Kindergärten besteht nicht.

3.2.2.4 Kindergärten im Paritätischen Wohlfahrtsverband

Mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung bestehen in Schweinfurt zwei Kindergärten, das Montessori-Kinderhaus und der Waldorfkindergarten. Beide Kindergärten werden von Vereinen getragen, die in jüngerer Zeit aus Elterninitiativen entstanden sind.

Das Personal verfügt neben dem staatlichen Qualifikationsnachweis über eine Zusatzbefähigung entsprechend dem besonderen pädagogischen Konzept der Einrichtung.124

Die bayerischen Montessori-Kinderhäuser und -Schulen haben sich im Montessori- Landesverband Bayern e. V. zusammengeschlossen. Ursprünglich war dieser eine Interessenvertretung, um Elterninitiativen bei der Gründung eines Trägervereins sowie beim Kindergarten- und Schulaufbau beratend zur Seite zu stehen. Inzwischen ist er stellvertretend für alle Montessori-Einrichtungen Verhandlungspartner für Ministerium und Parteien und führt selbst Aus- und Fortbildungskurse durch.125 Landesverbände und bundesweit tätige Ausbildungsorganisationen sind im Montessori Dachverband Deutschland e. V. zusammengeschlossen.126 Der Montessori-Landesverband Bayern ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Landesverband Bayern e. V.127

Die Waldorfkindergärten sind in der Vereinigung der Waldorfkindergärten e. V. bundesweit organisiert. Dieser ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.128 Auf Landesebene bilden sie Arbeitsgemeinschaften. Die bayerische Landesarbeitsgemeinschaft gliedert sich in neun Bezirksgruppen und verfügt über ein zentrales Regionalbüro.129 Die Aus- und Fortbildung erfolgt in staatlich anerkannten Fachschulen für Sozialpädagogik in Trägerschaft von Waldorfvereinen.130

3.3 Nicht-staatliche Akteure

3.3.1 OECD

Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) ist ein Forum, in dem 30 demokratische Staaten daran arbeiten, den globalisierungsbedingten Herausforderungen im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich zu begegnen. Humankapital als Basis wirtschaftlichen Erfolgs ist ein prioritäres Thema der OECD. Bildung spielt beim Aufbau von Humankapital eine Schlüsselrolle. Durch Studien zu Bildungsfragen will sie den Regierungen ihrer Mitgliedsländer bei der Gestaltung ihrer Bildungssysteme helfen. Am bekanntesten ist die regelmäßige Schulleistungsstudie PISA, die die Kompetenzen 15-jähriger Schüler in mehr als 40 Ländern misst.131 Durch die Ergebnisse von PISA 1 im Jahr 2000 wurde in Deutschland eine Diskussion über das deutsche Bildungssystem ausgelöst, die auch den Elementarbereich erfasste.

3.3.2 Berufsverbände

Eine ganze Reihe von unterschiedlichen Vereinigungen vertreten und unterstützen das pädagogische Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen. Zu nennen sind zunächst die beiden DGB-Gewerkschaften Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Daneben bestehen die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschland (KEG) und der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit (DBSH), die sich beide dem Deutschen Beamtenbund angeschlossenen haben und dadurch Gewerkschaftsstatus besitzen.132 Weitere Berufsverbände ohne Gewerkschaftsstatus sind insbesondere der Bundesverband evangelischer Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen e. V. (e + s) und der Pestalozzi-Fröbel-Verband (PFV).133

3.3.3 Einrichtungen der Aus- und Fortbildung

Die Regelfortbildung für das pädagogische Personal von Kindertageseinrichtungen führen die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, also die Kindergartenverbände als Teil dieser Träger durch. Am Staatsinstitut für Frühpädagogik ist das FORUM Fortbildung eingerichtet, das sich mit der Abstimmung und Koordination des Fortbildungsangebots sowie dessen inhaltlich-konzeptioneller und struktureller Weiterentwicklung auf Landesebene befasst. Ihm gehören neben dem Staatsinstitut die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, die Bayerische Verwaltungsschule, die Landeshauptstadt München und die Landesarbeitsgemeinschaft der Bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik an.134

Die Fachakademien organisieren in erster Linie die Ausbildung zum Erzieher, bzw. zur Erzieherin, halten aber in begrenztem Umfang auch Fortbildungen ab. Träger der Fachakademie in Schweinfurt ist die evangelisch-lutherische Gesamtkirchengemeinde Schweinfurt. Das Fortbildungsangebot wird zum Teil in Kooperation mit Arbeitskreisen des Evangelisch-lutherischen Dekanats oder der Evangelischen Fachberatung Würzburg organisiert.135 Der Inhalt der Erzieherausbildung ist vom Kultusministerium durch den Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik vorgegeben. An dessen Erstellung wirkten neben zahlreichen Vertretern der Fachakademien auch das Sozialministerium und das Staatsinstitut für Frühpädagogik mit.136 Die Ausbildung zum Kinderpfleger, bzw. zur Kinderpflegerin, die zu einer Mitarbeit in Kindertageseinrichtungen befähigt, führen die Staatlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege durch.

3.3.4 Fachdienste

Die beiden wichtigsten in den Kinderbetreuungseinrichtungen tätigen Fachdienste sind die mobile sonderpädagogische Hilfe der Julius-Kardinal-Döpfner-Schule und die Frühförderstelle der Lebenshilfe e. V. Träger der Julius-Kardinal-Döpfner-Schule ist die Caritas Schulen gGmbH. Beide arbeiten auf Grundlage des Rahmenvertrags zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern.137

Während die Frühförderstelle der Lebenshilfe ihre Zielgruppe eher bei Kindern bis zu drei Jahren mit allgemeinen Behinderungen findet,138 liegt das Schwergewicht der mobilen sonderpädagogischen Hilfe bei Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt und der Sprachförderung.139 Die Finanzierung der Frühförderung erfolgt durch Sozialhilfe- und Krankenkassenmittel. Zuständiger Sozialhilfeträger ist der Bezirk Unterfranken als regionale Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.140

3.3.5 Eltern

Eltern besitzen das durch das Grundgesetz geschützte Recht auf Erziehung ihrer Kinder. Im Verhältnis zu den Kindertageseinrichtungen sind sie Kunden, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Persönlicher Hintergrund und das Engagement von Eltern ist individuell verschieden. Zur Vertretung Ihrer Interessen und zur Sicherung ihrer Mitsprache in den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet.141 Einige Elternbeiräte haben sich zu lokalen Verbänden zusammengeschlossen die zusammen die Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände bayerischer Kindertageseinrichtungen e. V. bilden und die Elternbeiräte in der Politik vertreten.142

3.3.6 Migrantenselbstorganisationen

Organisationen, in denen sich Zuwanderer organisieren, sind vielfältig und recht unterschiedlich. In der Öffentlichkeit treten in erster Linie Moscheevereine und die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Erscheinung.

Mitsprachemöglichkeiten haben sie auf örtlicher Ebene über die Arbeitsgruppe Integration der Lokalen Agenda 21 und den Integrationsbeirat. Auf Landesebene besteht als Zusammenschluss der örtlichen Ausländer- und Integrationsbeiräte die Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns (AGABY)143 und auf Bundesebene der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat.144

3.3.7 Medien

Medien spielen für den Transport von Informationen eine überragende Rolle. Dabei geht es einmal um allgemein bedeutsame Nachrichten, die über Fernsehen, Rundfunk und Zeitungen verbreitet werden. Für den Austausch von örtlichen Informationen haben die Lokalzeitungen eine dominierende Stellung. Fachinformationen werden dagegen vor allem durch Fachzeitschriften verbreitet, die von Verbänden und freien Verlagen herausgegeben werden.

3.4 Relevante Akteure

Im Politikfeld Integrationspolitik im Elementarbereich agieren, wie gezeigt, eine Vielzahl von Akteuren. Nicht alle davon sind für die lokale Integrationspolitik wirklich relevant. Relevant sind nur Handlungs- und Entscheidungseinheiten, die

- im Bereich des Politikfeldes intentional handeln,
- auf der jeweiligen Analyseebene als Handlungs- und Entscheidungseinheiten wahrgenommen und
- von anderen (relevanten) Akteuren als relevant angesehen werden.145

Als Grundlage für die Beurteilung der Relevanz von Akteuren diente die Befragung der Kindergärten. Wesentliches Kennzeichen der gegenseitigen Relevanz ist die Einflussreputation der Akteure, die ich aufgrund der Befragung ermitteln konnte.146

Abb. 1) Einflussreputation

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.4.1 Kindergartenteam

Das Kindergartenteam Stadt Schule Freistaat Bund EU Team Kitas Träger Verbände Eltern Fachdienste Bildungeinr. Mig.Org. Gew erksch. Intern. Org. Medien (pädagogisches Personal) ist maßgeblicher Akteur der Handlungs- und Entscheidungseinheit Kindergarten. Alle untersuchten Kindergärten werden zu einem fiktiven durchschnittlichen Akteur aggregiert. Der Einfluss des Kindergartenteams auf die Integrationsarbeit im Kindergarten erreicht mit 7,6 Punkten und einer Standardabweichung von lediglich 1,55 den höchsten Wert aller Akteure.

Teil des Akteurs Kindergartenteam sind Praktikanten, die im Kindergarten tätig sind. Praktikanten als Individuen scheiden auf dieser Analyseebene als eigenständige relevante Akteure aus.

3.4.2 Eltern

Eltern sind Individuen. Auch sie werden durch Aggregation zu einem fiktiven durchschnittlichen Akteur „Eltern“. In Bezug auf die Einflussreputation erreichen sie mit 7,33 den zweit höchsten Wert bei einer Standardabweichung von 1,68.

Elternbeiräte werden hier nicht als eigenständige Handlungseinheit angesehen. Deren Mitglieder sind Teil des aggregierten Akteurs Eltern mit einem formalisierten Zugang zum Akteur Kindergartenteam.

3.4.3 Stadt

Einen hohen Einfluss auf die Integrationsarbeit in den Kindertageseinrichtungen rechneten die befragten Einrichtungsleiterinnen mit einem Wert von 7,07 und einer Standardabweichung von 1,71 auch der Stadt Schweinfurt zu. Die Stadt Schweinfurt wird dabei als Einheit, als ein komplexer Akteur wahrgenommen.

3.4.4 Grundschulen

Grundschulen kommen bei einer Standardabweichung von 2,13 auf eine Einflussreputation von 6,33. Sie stehen im unmittelbaren Informationsaustausch mit den Kindertagesstätten. Trotz rechtlicher Zugehörigkeit zum Freistaat Bayern sind sie hier eine eigenständige Handlungs- und Entscheidungseinheit. Sie bilden einen eigenständigen, relevanten, aggregierten und korporativen Akteur.

3.4.5 Freistaat Bayern

Abgesehen von den Schulen, die eine besondere lokale Bedeutung entfalten, wird der Freistaat Bayern als ein korporativer Akteur gesehen. Die Kindergartenleiterinnen differenzieren in Fragebögen und Interviews in aller Regel nicht zwischen Landtag, Staatsregierung, Sozialministerium, Staatsinstitut für Frühpädagogik und Bezirksregierung. Vom Freistaat Bayern zu Kinderbetreuungseinrichtungen ist ein Informationsfluss zu registrieren. Die Einflussreputation des Freistaats liegt bei 6,07. Die Standardabweichung beträgt 2,28.

3.4.6 Fachdienste

Fachdienste werden von den Kindertageseinrichtungen als relevanter aggregierter Akteur wahrgenommen. Die Auswertung der Fragebögen ließ erstmals auf eine Relevanz dieses Akteurs schließen. Die daraufhin durchgeführte telefonische Nacherhebung brachte einen Einfluss von 6,07 bei einer Standardabweichung von 1,67.

3.4.7 Träger

Träger sind zwar der „rechtliche Kern“ der Kindergärten, haben aber in Relation zum pädagogischen Personal eine externe Stellung inne. Das Kindergartenteam wird dagegen als alleinige Handlungs- und Entscheidungseinheit „Kindergarten“ wahrgenommen. Die Einflussreputation der Träger beträgt nur 5,67 bei einer Standardabweichung von 2,72. Bei Aggregation der Träger nach Trägergruppe zeigt sich, dass der Wert der nicht konfessionellen Träger mit 7,67 den durchschnittlichen Wert der konfessionellen weit übersteigt. Dies lässt auf eine stärke Stellung der nicht konfessionellen Träger im Verhältnis zum Kindergartenteam schließen.

3.4.8 Bildungseinrichtungen

Mit einer Standardabweichung von 3,02 wird der Einfluss von Bildungseinrichtungen zwischen den Kindergärten sehr unterschiedlich bewertet. Durchschnittlich beträgt er 4,4. Doch während katholische Kindergärten den Einfluss lediglich auf 3,0 schätzen, geben ihn die evangelischen Einrichtungen mit 6,2 an. Hier spiegelt sich die Trägerschaft der örtlichen Fachakademie für Sozialpädagogik durch die evangelische Gesamtkirchenverwaltung wieder.

3.4.9 Verbände

Kindergartenverbände kommen insgesamt auf eine Einflussreputation von 4,33. Sie sind je nach Verband recht unterschiedlich strukturiert. Die Standardabweichung ist mit 2,74 Punkten nicht gering, aber die Abweichung ist über alle Kindergärten gleichermaßen verteilt und betrifft nicht eine Trägergruppe besonders.

3.4.10 Bundesrepublik Deutschland

Der Einfluss des Bundes wird durchschnittlich auf 4,07 geschätzt. Jedoch tritt hier mit 3,45 die höchste Standardabweichung auf. Dies ist ein Zeichen für die große Unsicher- heit, bezüglich der tatsächlichen Relevanz des Bundes für die Arbeit der Kindergärten vor Ort. Die Stellung des Bundes als zentrale politische Instanz in Deutschland geht einher mit den fehlenden tatsächlichen Kompetenzen im Elementarbereich.

3.4.11 Nicht relevante Akteure

Akteure, deren Einflussreputation nur Werte im unteren Bereich bis 3,33 Punkte erreicht, betrachte ich als im Allgemeinen nicht relevant für die Integrationspolitik im Elementarbereich in Schweinfurt. Zwar können auch Handlungen von sehr entfernten Akteuren Auswirkungen auf Kindertageseinrichtungen haben. Diese werden jedoch so gering sein, dass sie vernachlässigt werden können, bzw. müssen, um ein überschaubares und analysierbares Set an Akteuren zu erhalten. Weil diese Differenzierung auf den ersten Blick etwas willkürlich erscheint, halte ich es für geboten, die Akteure mit geringem Einfluss nochmals explizit zu beleuchten.

3.4.11.1 Migrantenselbstorganisationen

Migrantenselbstorganisationen weisen einen Wert von 3,33 auf und liegen damit extrem knapp unter der definierten Grenze. Die Standardabweichung ist mit 1,84 eher gering. Ein Informationsfluss zwischen Kindergärten und Migrantenselbstorganisa- tionen war jedoch kaum zu verzeichnen. Die Befragung ergab lediglich einen Informationsaustausch zwischen einem Kindergarten und einer nicht vereinsmäßig organisierten Aussiedlerinitiative. Die Experteninterviews deckten einen weiteren Informationsfluss auf. Migrantenselbstorganisationen werden im Allgemeinen wohl eher als nicht greifbarer Akteur hinter den Eltern gesehen. Dies wird durch die Aussagen zu der Frage belegt, woher der Anstoß zur Integrationsarbeit in der Kindertagesstätte kam. Die Einrichtungen, die Migrantenselbstorganisationen als Impulsgeber nannten, führten keine Impulse von Eltern an.147

3.4.11.2 Gewerkschaften

Mit 1,93 ist die Einflussreputation von Gewerkschaften insgesamt gering. Der Median von 0 verstärkt diesen Eindruck. Die Abweichung der beiden Mittelwerte belegt jedoch, dass in einzelnen Kindergärten der Einfluss von Gewerkschaften durchaus relevant sein kann. Dies gilt insbesondere für die nicht konfessionellen Träger. Hier erreicht die Einflussreputation einen Wert von 5, während er bei den katholischen Trägern lediglich 0,29 beträgt.

3.4.11.3 Europäische Union

Ein arithmetisches Mittel von 1,87 und ein Median von 1 bei einer Standardabweichung von 2,53 belegen den im Allgemeinen sehr geringen Einfluss der Europäischen Union (EU) auf die Integrationsarbeit im Kindergarten vor Ort. In den Kindergärten mit einem Migrantenanteil von über 70 % kommt die EU dagegen auf einen Wert von 6,33. Vermutlich kann dieser hohe Wert auf die Programme in den Kindertageseinrichtungen zurückgeführt werden, die durch den Europäischen Integrationsfonds kofinanziert werden.

3.4.11.4 Internationale Organisationen

Als ohne Bedeutung für die Arbeit vor Ort werden Internationale Organisationen gesehen, deren Einfluss lediglich 1,13 beträgt. Der Median liegt gar nur bei 0.

3.4.11.5 Medien

Medien können trotz einer Einflussreputation von 5,8 nicht als relevanter Akteur qualifi- ziert werden. Medien haben die Aufgabe, Informationen weiter zu geben. Sie agieren in aller Regel nicht als intentional handelnder Akteur mit eigenen Interessen im Politikfeld, sondern sind Kommunikationsmedium, dessen sich andere Akteure bedienen. Beispiel- haft zeigt sich dies bei Fachzeitschriften, einer tatsächlich wichtigen Informationsquelle der Kindertageseinrichtungen. Fachzeitschriften werden von Verbänden (TPS, Welt des Kindes), vom Staatsinstitut (ifp-Infodienst) oder von unabhängigen Verlagen (Kita aktuell, Kiga heute) herausgegeben. Transportiert werden in erster Linie Informationen aus Wissenschaft und Politik, die Kindertageseinrichtung betreffen.

[...]


1 Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung, 2007, 18

2 ยง 1 Abs. 1 Satz 4 AufenthG

3 ยง 93 AufenthG

4 ยง 44a AufenthG

5 Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung, 2007, 29

6 ยง 45 Satz 2 AufenthG

7 Entscheidung des Rates vom 25.06.2007

8 Unterrichtung durch die Beauftragte der Bundesregierung, 2007, 17

9 Benz, 2004, 45 f.; Scharpf, Reissert, Schnabel, 1976

10 Bertelsmann Stiftung, http://www.wegweiser-kommune.de/wegweiserinteraktiv/kartentool/Kartentool.action?renderKartentool&opener=integration&thema=2&gkz=09662000&indikator=68&zeitraum=-999

11 Betz/Rother, 2008, 11

12 Betz/Rother, 2008, 12

13 Ueffing, 2007,

14 Ueffing, 2007, 18

15 Ueffing, 2007, 165 ff.

16 Ueffing, 2007, 250 ff.

17 Döhler, 2008, 17; Scharpf, 1989, 10; vgl. Kneer, 1998, 64 ff.

18 Benz, 2004, 42; Tsebelis 1995, 2002

19 Döhler, 2008, 18; Scharpf, 1989, 17

20 Döhler, 2008, 17; Mayntz, 1996, 157

21 Döhler, 2008, 17; Mayntz, 1987, 93 f.

22 Döhler, 2008, 16; Mayntz, 2001, 22; Wiesenthal, 2006, 17

23 Döhler, 2008, 21; Streeck, 1994, 9; Lehmbruch, 1996, 745

24 Döhler, 2008, 21; Lehmbruch, 1987; Streeck, 1994, 12

25 Benz, 2004, 39; Marks, 1996, 339

26 Kropp, 2007, 19; Scharpf/Reisert/Schnabel, 1976, 20

27 Putnam, 1988

28 Döhler, 2008, 25; Benz u. a. 2007, 9

29 Wald/Jansen, 2007, 97

30 Börzel, 2004, 180; Williamson 1985, Kenis and Schneider 1991

31 Williamson, 1996, 27

32 Williamson, 1996, 46

33 Williamson, 1996, 346

34 Schimank, 2007, 35

35 Mayntz/Scharpf, 1995

36 Gläser/Laudel, 2009

37 Hasse/Krücken, 2001, 9

38 Czada/Schimank, 2001, 221,222, Berger/Luckmann, 1966, 76,77

39 Williamson, 1996, 4 f.

40 Reyer, 2006, 60 1

41 Reyer, 2006, 52 f.

42 Reyer, 2006, 63

43 Reyer, 2006, 86

44 Reyer, 2006, 89

45 Reyer, 2006, 47

46 Reyer, 2006, 96, 117 f.

47 Reyer, 2006, 194 f.

48 Reyer, 2006, 208, Fthenakis, 2004, 15

49 Reyer, 2006, 217

50 Bertelsmann Stiftung, http://www.wegweiserkommune.de/datenprognosen/kommunaledaten/KommunaleDaten.action

51 Isensee, 2002, 147

52 Isensee, 2002, 144, Smith, 1789, IV, 9, V, 1

53 Reyer, 2006, 61

54 Isensee, 1968, 10

55 Reyer, 2006, 198

56 Art. 6 Abs. 2 GG

57 Art. 7 Abs. 1 GG

58 § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII

59 Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG

60 § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII

61 § 22 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII

62 § 22 Abs. 2, 3 SGB VIII a. F.

63 § 22 Abs. 2 Nrn. 2 § SGB VIII

64 § 22 Abs. 3 SGB VIII

65 § 22a SGB VIII

66 Art. 15, 16 AGSG

67 Art. 24 AGSG

68 Art. 33 Abs. 3 AGSG

69 Art. 2 – 4 BayKiBiG

70 Art. 12 BayKiBiG

71 Art. 14 BayKiBiG

72 Schneider, 1998, 59

73 Art. 18 ff., Art. 27 ff. BayKiBiG

74 Art. 5, 6 BayKiBiG

75 §§ 45 – 48a SGB VIII i. V. m. Art. 24 Satz 3 AGSG, Art. 28 Satz 2 BayKiBiG

76 § 24 Abs. 4 SGB VIII i. V. m. Art. 15 AGSG

77 § 90 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. Art. 15 AGSG

78 Stadt Schweinfurt, http://www.schweinfurtserver.de/Kindergarten-Projekte_505_0_0.html Stadt Schweinfurt, http://www.schweinfurtserver.de/Integration-von-Fremden_487_0_0.html Stadt Schweinfurt, http://www.schweinfurtserver.de/Integration_469_0_0.html Stadt Schweinfurt, http://www.schweinfurtserver.de/Aktuelles_471_0_0.html vhs Schweinfurt, https://vhs.schweinfurtserver.de/neu/index.php?id=28 Stadt Schweinfurt, 2008, 31, http://www.schweinfurtserver.de/user/agenda21/JubilSch.pdf

79 Stadt Schweinfurt, http://www.schweinfurtserver.de/Integrationsbeirat_Integrationsbeirat_1545_0_0.html

80 Art. 25 AGSG 1

81 Zentrum Bayern Familie und Soziales, Bayerisches Landesjugendamt http://www.blja.bayern.de/themen/kindertagesbetreuung/index.html

82 BayStMAS, 2006, 40

83 § 5 AVBayKiBiG

84 BayStMAS, 2005, 5

85 BayStMAS, 2008, 7, 20

86 Staatsinstitut für Frühpädagogik, http://www.ifp.bayern.de/ifp/aufgaben.html

87 Art 28 Satz 1 BayKiBiG 1

88 BayStMAS, Sprachberatung, http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/sprachberater/index.htm

89 Vgl. Reyer, 2006, 52 f.

90 BMFSFJ, 2004, 9, 24

91 BMFSFJ, 2004, 8, BMFSFJ, 2003

92 Bundesregierung, 2007, 15ff.

93 BAMF, 2008, 7

94 BAMF, http://www.bamf.de/

95 Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Barcelona), 15.-16.3.2002, 12, http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/71067.pdf

96 Europäische Kommission, KOM, 2008, 638

97 Bulletin EU 11-2006, http://europa.eu/bulletin/de/200611/p120002.htm

98 Bulletin EU 10-1999, 1.3, http://europa.eu/bulletin/de/9910/i1003.htm

99 Europäischer Rat, 2007/435/EG

100 Europäische Kommission, KOM, 2006, 481

101 Europäische Kommission, KOM, 2008, 638

102 Europäische Kommission, KOM, 2004, 401

103 Europäische Kommission, KOM, 2005, 123

104 Europäisches Parlament, TA, 2007, 417

105 Art. 13 BayKiBiG

106 Vgl. Art. 3, 13 BayKiBiG

107 Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, http://www.bagfw.de/wir-ueber-uns/mitgliedsverbaende/

108 Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, http://www.lagfw.de/index.php?id=19

109 Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG

110 AVBayKiBiG im Abgleich zum diözesanen Qualitätsmanagement, http://www.collenbergmain.de/komxpress/DynDox/CAF20E50-9BFB-4122-8608- 9C416CA0DC19/kindergarten_qualitaetsmanagement.pdf

111 Caritas Tageseinrichtungen Diözesanverband Würzburg, http://www.kindertageseinrichtungenunterfranken.de/bwo/dcms/sites/caritas/kiga/kiga/schweinfurt/index.html

112 Caritas Diözesanverband Würzburg, http://www.caritaswuerzburg.de/bwo/dcms/sites/caritas/dv/01_ich_brauche_hilfe/03_kijufam/kita.html

113 Caritas Diözesanverband Würzburg, Beratung Kitas, http://www.caritaswuerzburg.de/bwo/dcms/sites/caritas/dv/04_dienstleistungen/02_beratung/paed_berat.html

114 Bayerischer Landesverband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, http://www.blv-kita.de/index.php?id=51

115 Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder – Bundesverband, http://www.ktkbundesverband.de/50795.html

116 Evang,-luth. Dekanat Schweinfurt, Kindergärten, http://www.dekanat-schweinfurt-evangelisch.de/489.php

117 FEE und Sams-Club, http://www.sankt-lukas.de/FEE-Flyer.pdf

118 Evangelischer Kita-Verband Bayern, http://www.evkita-bayern.de/auftrag-und-leistungen.html

119 Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder, http://www.beta-diakonie.de/cmain/

120 AWO Kreisverband Schweinfurt, http://www.awo-schweinfurt.de/Kinder/index.htm

121 AWO Bezirksverband Unterfranken, http://www.awo-unterfranken.de/

122 AWO Landesverband Bayern, http://www.bayern.awo.de/index.php?id=215

123 AWO Bundesverband http://www.awo.org/dienstleistungen/kinder-undjugend/kindertageseinrichtungen/qualitaet.html

124 Montessori Kinderhaus Schweinfurt, http://www.montessori-schweinfurt.de/index.php?id=18 Waldorfkindergarten Schweinfurt, http://www.waldorfkindergarten-schweinfurt.de/ueber.html

125 Montessori Landesverband Bayern, http://www.montessoribayern.de/projekt01/index.php?idcat=14

126 Montessori Dachverband Deutschland, http://www.montessori-deutschland.de/startseite.html

127 Der Paritätische Bayern http://www.infothek.paritaet.org/bayern/mitglied.nsf/0fc3a9ac7473fb29c1256c45002bec4f/c4f7e555edf5a0e6c1257 5e400422b81!OpenDocument

128 Der Paritätische Gesamtverband, http://www.der-paritaetische.de/599/

129 Vereinigung der Waldorfkindergarten, Bayern, http://www.waldorfkindergartenbayern.de/ivw_bayern/ivw_bayern.htm

130 Vereinigung der Waldorfkindergärten, http://www.waldorfkindergarten.org/deutsch/ausbildung/info.html#wie 2

131 Keeley, 2007, Humankapital, 2 f.

132 KEG, http://www.keg-bayern.de/deutschland, DBSH, http://www.dbsh.de/html/ggvod.html

133 Textor, http://www.kindergartenpaedagogik.de/gewerkschaften.html

134 FORUM Fortbildung, http://www.ifp.bayern.de/projekte/laufende/fortbildung.html

135 Fachakademie für Sozialpädagogik, http://www.fachakademie-schweinfurt.de/index.php?id=14

136 BayStMUK, 2003, 58 f.

137 Rahmenvertrag, http://www.aokgesundheitspartner.de/inc_ges/download/dl.php/by/heilberufe/imperia/md/content/gesundheitspartner/bayern/heilber ufe/vertraege/rv_fruehfoerd_behind_kinder_fruehfoerdstellen_01_08_2006.pdf

138 Stadt Schweinfurt, Jugendhilfeplan, http://www.jugendhilfeplan-sw.de/foerderung-dererziehung/einrichtungenpflege/weitere-betreuungen/fruehfoerderung/lebenshilfe/ Lebenshilfe Frühförderung, http://www.lebenshilfe-schweinfurt.de/fruehfoerderung_allgemein.html#frueh_top

139 Stadt Schweinfurt, Jugendhilfeplan, http://www.jugendhilfeplan-sw.de/foerderung-dererziehung/einrichtungenpflege/weitere-betreuungen/fruehfoerderung/caritas/ Julius-Kardinal-Döpfner-Schule, http://www.doepfnerschule.de/bwo/dcms/sites/caritas/schulen/julius_Kardinal_Doepfner_Schule/MobileDienste/MSH.html

140 Änderungsvertrag zur Anpassung des Rahmenvertrags, http://www.aokgesundheitspartner.de/inc_ges/download/dl.php/by/heilberufe/imperia/md/content/gesundheitspartner/bayern/heilber ufe/vertraege/aendervertrag_neuregel_zustaendigkeit_bezirke_01_01_2008.pdf

141 Art. 14 Abs. 3 Satz 1 BayKiBiG 2

142 Arbeitsgemeinschaft der Elternverbände, http://abk-bayern.de/index.html

143 AGABY, http://www.agaby.de/

144 Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat, http://www.bundesauslaenderbeirat.de/

145 Vgl. Schneider, 1998, 59; Olsen, 1981, 495; Wassermann, Faust, 1994, 31 f.

146 Anlage 11

147 Anlage 12

Fin de l'extrait de 174 pages

Résumé des informations

Titre
Staatliche Integrationspolitik und freie Kindergartenträger
Sous-titre
Wer steuert die Integration im Elementarbereich?
Université
University of Hagen
Note
2,5
Auteur
Année
2010
Pages
174
N° de catalogue
V156394
ISBN (ebook)
9783640718573
ISBN (Livre)
9783640718917
Taille d'un fichier
1728 KB
Langue
allemand
Mots clés
Integrationspolitik, Elementarpädagogik, Kindergärten, Bildung, Elternbildung, Sprachförderung, Steuerung, Systemtheorie, Governance, Transaktionskostentheorie, akteurszentrierter Institutionalismus, Netzwerkanalyse, Politikfeldananlyse, Integration, Kindertagesstätten, Subsidiarität, Governancemechanismen, multi-level-governance, Mehrebenenpolitik, Gesellschaft, Migration
Citation du texte
Harald Mantel (Auteur), 2010, Staatliche Integrationspolitik und freie Kindergartenträger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156394

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