Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation, oder kurz Altes Reich, existierte von 1495 bis 1806. Das Alte Reich bestand aus vielen Reichsständen, wie zum Beispiel die Reichsstädte, um die es hier im Besonderen gehen soll. Die Reichsstädte unterstanden im Unterschied zu den Territorialstädten, dem Kaiser und dem Reich. Sie erhielten vom Kaiser ein hohes Maß an Autonomie, was durch eine eigene Stadtverwaltung mit dem Recht Steuern zu erheben, zum Ausdruck kommt.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Allgemeine Einführung in die Thematik der Reichsstädte und der modernen Staatlichkeit
1.1 Vorbetrachtungen der Rahmenbedingungen der Reichsstädten und der modernen Staatlichkeit
1.2 Die Reichsstädte im Alten Reich
2. Die Stadtgewalt der Reichstädte
2.1 Der Kaiser als Herrschergewalt der Reichsstädte
2.2 Der Stadtrat als die zentrale Gewalt über die Reichsstädte
3. Die Bevölkerung und das Gebiet der Reichsstädte
3.1 Die Bürger der Reichsstädte
3.2 Das Gebiet der Reichsstädte
4. Das Alte Reich, Reichsstädte und ihre Staatlichkeit
Resümee
Literaturverzeichnis
Internetquellen
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