Der UNO-Sicherheitsrat: Zwischen Anspruch und Realität in Vergangenheit und Zukunft- ein Überblick


Dossier / Travail, 2003

16 Pages, Note: 1,0


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

1. Einführung

2. Aufbau und Befugnisse des Sicherheitsrates
2.1. Der Aufbau
2.2. Die Befugnisse

3. Die Arbeit des Sicherheitsrates in der Praxis
3.1. Der Sicherheitsrat zu Zeiten des Ost-West-Konfliktes
3.1.1. Der Koreakrieg als Präzedenzfall der Friedenserzwingung nach Kapitel VII Charta
3.1.2. "Uniting for Peace-Resolution" und "Peacekeeping-Operationen"
3.2. Der Sicherheitsrat nach Ende des Ost-West-Konfliktes

4. Die Perspektiven des Sicherheitsrates in der Zukunft

5. Fazit

1. Einführung

Die Vereinten Nationen[1] haben sich seit ihrer Gründung im Jahre 1945 von einer 51 Staaten umfassenden internationalen Organisation zu einer universalen Staatenorganisation entwickelt.[2] Die Zielsetzungen der UNO bestehen in der Förderung der internationalen Zusammenarbeit, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, der Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte sowie der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Zur Zielerreichung gliedern sich die UN in sechs Hauptorgane[3] sowie zahllose Sonder-, Neben- und Unterorganisationen[4]. Dabei ist sowohl der Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit als auch die politische Bedeutung der einzelnen Hauptorgane innerhalb der Organisation höchst unterschiedlich. Während beispielsweise der Treuhandrat kaum wahrgenommen wird[5], spielt der Sicherheitsrat sowohl in der öffentlichen Wahrnehmung als auch durch seine politische Relevanz im Geflecht der Organe der UNO eine zentrale Rolle. Dies ist erst kürzlich wieder im Zusammenhang mit der Irak-Krise deutlich geworden.

Seine hervorgehobene Stellung verdankt der Sicherheitsrat vor allem den Bestimmungen der UN-Charta, die ihm die primäre Zuständigkeit und Hauptverantwortung für ein wesentliches Ziel der Vereinten Nationen – die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit – überträgt.

Wie wurde und wird der Sicherheitsrat dieser Aufgabe und dem Anspruch in der Realität nun gerecht? Mit dieser Leitfrage beschäftigt sich die vorliegende Arbeit. Es soll untersucht werden, inwieweit der Sicherheitsrat im Laufe seiner Existenz dazu in der Lage war, verschiedene Konflikte zu lösen.

Dazu werden zunächst der Aufbau des Sicherheitsrates sowie die relevanten Abschnitte der Charta vorgestellt, in denen das Vorgehen des Sicherheitsrates in Konfliktsituationen vorgegeben ist, um dann in einem zweiten Schritt anhand von Konflikten aus verschiedenen Phasen der Geschichte, die für die Arbeit des Sicherheitsrates wegweisend waren, die Leitfrage zu überprüfen. Dabei kann und soll es sich nicht um vollständige Beschreibungen

der Ereignisse handeln, sondern es werden lediglich einzelne wichtige Fakten herausgegriffen, die für die Bemühungen des Sicherheitsrates zur Lösung der jeweiligen Konflikte von Bedeutung waren. Besonderes Augenmerk gilt bei der Untersuchung den Unterschieden bzw. Parallelen bei der Konfliktlösung während und nach dem Ende des "Kalten Krieges", da dieser Wendepunkt der Weltgeschichte wohl auch große Auswirkungen auf die Arbeit des Sicherheitsrates hatte[6]. Zum Schluss der vorliegenden Arbeit soll noch ein kurzer Ausblick in die Zukunft gewagt werden, also auf die Perspektiven des Sicherheitsrates eingegangen werden. Aufbauend auf die Erkenntnisse aus der Vergangenheit, sollen mögliche Vorschläge zur Reform des Sicherheitsrates vorgestellt werden, bevor dann ein Fazit gezogen wird.

2. Aufbau und Befugnisse des Sicherheitsrates

Die zentrale Bedeutung der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für die UNO, spiegelt sich schon in deren Satzung, in der so genannten UN-Charta, wider, indem es dort an erster Stelle beschrieben wird.[7] Zu diesem Zweck sind laut Charta

„ [...] wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen.“[8]

Als Mittel zur Zielerreichung dient das Prinzip der "kollektiven Sicherheit". Damit ist das gemeinsame Vorgehen aller Mitgliedsstaaten gegen einen Friedensbrecher gemeint. Die einzelnen Mitglieder der UN verpflichten sich zu den in der Charta niedergeschriebenen Grundsätzen. Unter anderem verpflichten sie sich dazu, bei der Verfolgung ihrer Interessen in den internationalen Beziehungen, Streitigkeiten nur mit friedlichen Mitteln zu lösen und auf jegliche Androhung oder Anwendung von Gewalt zu verzichten. Die Ausnahme bildet hierbei das Recht auf Selbstverteidigung.[9] Des Weiteren erkennen sich die Mitglieder gegenseitig als gleichberechtigte souveräne Staaten an und bekennen sich ausdrücklich dazu, nicht in innere Angelegenheiten eines Mitgliedstaates einzugreifen. Darüber hinaus haben sich die Vereinten

Nationen eine Reihe weiterer Grundsätze gestellt, die alle dem Hauptziel der Friedenssicherung im internationalen System dienen sollen.[10]

Wie schon in der Einführung kurz erwähnt, fungiert nach der Charta als hauptverantwortliches Organ für dieses Ziel der Sicherheitsrat. Deshalb wird nun im folgenden Unterkapitel zunächst der formale Aufbau dieses Gremiums dargestellt.

2.1. Der Aufbau

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen besteht nach Art. 23 der Charta aus 15 Mitgliedern. Fünf davon sind ständige Mitglieder. Dies sind Russland, die Volksrepublik China[12], Frankreich, Großbritannien und die USA. Die restlichen zehn nichtständigen Mitglieder[13] werden für jeweils zwei Jahre mit Zweidrittelmehrheit von der Generalversammlung gewählt, wobei in jedem Jahr fünf Mitglieder bestimmt werden. Eine sofortige Wiederwahl eines ausscheidenden Mitglieds ist nicht möglich. Bei der Verteilung der nichtständigen Sitzen wird vor allem nach geographisch-politischen Gesichtspunkten vorgegangen. Es existiert ein fester Aufteilungsschlüssel nach Regionalgruppen, der folgendermaßen aussieht: fünf Sitze für afro-asiatische Staaten, zwei für lateinamerikanische, zwei für westeuropäische und andere Staaten sowie einen Sitz für einen osteuropäischen Staat.[14][11]

Beschlüsse bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern und, mit Ausnahme von Verfahrensfragen, müssen darunter alle ständigen Mitglieder sein. Die ständigen Mitglieder verfügen also über ein Vetorecht[15] und damit über ein starkes machtpolitisches Instrument. Eingeführt wurde das Vetorecht mit der machtpolitischen Begründung, dass in Konfliktfällen harte Sanktionsmaßnahmen nicht gegen den erklärten Willen einer oder mehrerer Großmächte durchgesetzt werden könnten.[16] Die getroffenen Beschlüsse sind für alle Mitgliedsstaaten bindend.

Welche genauen Befugnisse besitzt der Sicherheitsrat nun und welche Mittel gibt ihm die Charta an die Hand, um diese zu erfüllen? Dies sind die Fragen, mit denen sich der nächste Abschnitt beschäftigt.

[...]


[1] Die Begriffe bzw. Abkürzungen "Vereinte Nationen", UN sowie UNO werden in dieser Arbeit synonym

verwendet.

[2] Der UNO gehören mittlerweile 191 Mitglieder an und damit nahezu alle souveränen Staaten der Welt

(Ausnahmen: Vatikanstadt und das wegen seines Status umstrittene Taiwan.)

[3] Generalversammlung, Sicherheitsrat, Wirtschafts- und Sozialrat, Treuhandrat, Internationaler Gerichtshof

sowie Sekretariat

[4] Zu den bekannteren zählen beispielsweise UNICEF, UNHCR und WHO

[5] Die Aufgabe des Treuhandrates bestand darin, gemeinsam mit der Generalversammlung die Aufsicht über sog.

"Treuhandgebiete" der UN auszuüben mit dem Ziel der Unabhängigkeit dieser Gebiete. Seit 1994 das letzte

dieser Gebiete, Palau, unabhängig wurde, hat der Treuhandrat seine Arbeit formell eingestellt, ist de jure aber

immer noch ein Hauptorgan der UNO

[6] Die Begriffe "Kalter Krieg" und Ost-West-Konflikt werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[7] Vgl. Unser, Günther: Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6. Auflage. München 1997.

Anhang 1: Charta der Vereinten Nationen Kapitel I Art. 1 Abs. 1. S.360.

[8] Ebd.

[9] Vgl. Knapp, Manfred: Die Rolle der Vereinten Nationen in den internationalen Beziehungen. In: Knapp,

Manfred/Krell Gert (Hrsg.): Einführung in die internationale Politik. 3.Auflage. München 1996. S.479f.

[10] Vgl. Unser: Anhang 1: Kapitel I Art. 2. S.360f.

[11] Alle Angaben dieses Unterkapitels beziehen sich, soweit nicht abweichend gekennzeichet auf: Unser, Günther:

Die UNO. Aufgaben und Strukturen der Vereinten Nationen. 6. Auflage. S.85ff sowie S. 102ff

[12] Bis 1971 nahm Taiwan diesen Sitz ein, wurde jedoch nach der Anerkennung der Volksrepublik China als

einzigen rechtmäßigen Vertreters Chinas durch die Generalversammlung aus der UNO ausgeschlossen.

[13] Bis einschließlich 1965 waren es nur sechs nichtständige Mitglieder.

[14] Nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrates am 1. Januar 2003: Angola, Bulgarien, Chile, Deutschland,

Guinea, Kamerun, Mexiko, Pakistan, Spanien und Syrien.

[15] Das Wort "Vetorecht" wird in der Charta nicht erwähnt, ist jedoch durch Art. 27 Abs. 3 der Charta

umschrieben.

[16] Vgl. Knapp, Manfred: Vereinte Nationen. In: Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik.

Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung Bonn. Bonn 1996. S.812.

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Der UNO-Sicherheitsrat: Zwischen Anspruch und Realität in Vergangenheit und Zukunft- ein Überblick
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Institut für Politikwissenschaft)
Cours
Internationale Beziehungen
Note
1,0
Auteur
Année
2003
Pages
16
N° de catalogue
V15669
ISBN (ebook)
9783638207249
Taille d'un fichier
515 KB
Langue
allemand
Mots clés
UNO-Sicherheitsrat, Zwischen, Anspruch, Realität, Vergangenheit, Zukunft-, Internationale, Beziehungen
Citation du texte
Urban Kaiser (Auteur), 2003, Der UNO-Sicherheitsrat: Zwischen Anspruch und Realität in Vergangenheit und Zukunft- ein Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15669

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