Die Rolle der Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union


Magisterarbeit, 2010

101 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Fragestellung
1.2. Methodik und Vorgehensweise
1.3. Forschungsstand

2. Die West-Orientierung der Türkei
2.1. Der Eintritt in westliche Institutionen
2.2. Die Beziehungen zur Europäischen Union
2.3. Vom Kandidatenstatus zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen

3. Der Weg in die Europäische Union - Umsetzung der Menschenrechtsstandards
3.1. Die Umsetzung der Reformen durch die türkische Regierung
3.1.1. Folter und Todesstrafe
3.1.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.1.2.1. Der Minderheitenbegriff in Europäischer Union und Türkei
3.1.2.2. Die aktuelle Erweiterung der Minderheitenrechte
3.1.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.1.4. Rechte der Frau
3.1.5. Zusammenfassung
3.2. Menschenrechtsorganisationen und ihre Beurteilung der Reformen
3.2.1. Folter und Todesstrafe
3.2.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.2.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.2.4. Zusammenfassung
3.3. Die Diskussion in den EU-Staaten
3.3.1. Die Berichterstattung in Deutschland
3.3.1.1. Folter und Todesstrafe
3.3.1.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.3.1.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.3.1.4. Rechte der Frau
3.3.2. Zusammenfassung
3.4. Bewertung durch EU-Organe
3.4.1. Folter und Todesstrafe
3.4.2. Minderheitenrechte und Religionsfreiheit
3.4.3. Meinungs- und Pressefreiheit
3.4.4. Rechte der Frau

4. Schlussbetrachtung und Ausblick

5. Quellen - und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Folter, Misshandlungen, Ehrenmorde, ungerechtfertigte Verurteilungen, eingeschränkte Meinungsfreiheit, Demonstrationsverbote - das sind Schlagworte, die sich in der Debatte um die Menschenrechtssituation in der Türkei oftmals in den Vordergrund drängen. Denn obwohl die Türkei sich seit der Ausrufung der Republik im Jahr 1923 nach westlichen, demokratischen Werten orientiert, einer Vielzahl von demokratischen Organisationen angehört und bereits im Jahre 1954 die Europäische Menschenrechts- konvention (EMRK) ratifiziert hat, genießt der Schutz der Menschenrechte in der Türkei immer noch nicht den Stellenwert, den er längst einnehmen müsste.1 Aus diesem Grund spielt die Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union (EU) eine bedeutende Rolle. Denn die Bestrebungen der Türkei, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, können nur erfolgreich sein, wenn - neben der Umsetzung weiterer Kriterien - die Menschenrechte geachtet werden.

Generell gilt die Erfüllung der so genannten Kopenhagener Kriterien als Bedingung für einen Beitritt in die Europäische Union.2 Zu diesen Kriterien gehören erstens die Stabilität der Demokratie und ihrer Institutionen, zweitens die Existenz einer funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt der EU standhält und drittens die Fähigkeit zur Übernahme der Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft, die sich aus dem Acquis communautaire der EU ergeben, einschließlich der Ziele der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion.3 Eine besonders wichtige Position innerhalb dieses Forderungskataloges nehmen die politischen Kriterien und demnach auch die Achtung der Menschenrechte ein. Diese sind durch ihre Nennung in Artikel 49 EU-Vertrag (EUV)4, der jedem europäischen Staat die Möglichkeit zur Beantragung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union einräumt5, mit Bezug auf Artikel 6 EUV verankert.6 Dieser besagt, dass die Union Äauf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit“7 beruht. Um eine Mitgliedschaft in der Union zu erreichen, muss die Türkei die Erfüllung dieser Kriterien vorantreiben.8

Nach zwei erfolglosen Bewerbungen zu einem Beitritt in die Europäische Union 1987 und 1997, die unter anderem aufgrund fehlender Menschenrechtsstandards abgelehnt worden waren9, nahm die Türkei eine erste große Hürde auf ihrem Weg zu einer Aufnahme im Dezember 1999. Damals beschloss der Europäische Rat auf seiner Tagung in Helsinki folgendes:

ÄDie Türkei ist ein beitrittswilliges Land, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll. Auf der Grundlage der derzeitigen europäischen Strategie soll der Türkei wie den anderen beitrittswilligen Ländern eine Heranführungsstrategie zugute kommen, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll. […] Auf der Grundlage der Schlußfolgerungen der bisherigen Tagungen des Europäischen Rates wird eine Beitrittspartnerschaft errichtet werden […]."10

Diesem Beschluss vorangegangen war eine stetige Westorientierung der Türkei, deren Regierungen schon früh die strategische Bedeutung ihres Landes erkannt hatten. Durch ihre geografische Lage an der Schnittstelle zwischen dem Westen und der ehemaligen Sowjetunion nahm die Türkei im Rahmen des Ost-West-Konfliktes eine zentrale Position ein, da das große Land für beide Seiten eine wichtige Macht darstellte und sowohl die kommunistischen Länder des Ostens als auch die westlichen Staaten es als Verbündeten gewinnen wollten. Nach dem Ende des Kalten Krieges schien es zunächst so, als verliere die Türkei diese Bedeutung. Mit dem Erstarken des internationalen Terrorismus jedoch, welchem mit dem Angriff auf die Türme des World Trade Centers und des Pentagons in den USA am 11. September 2001 ein schwerer Schlag gegen den Westen gelang, erfuhr die Türkei als vorwiegend muslimisch geprägtes Land eine neue Betrachtung. Dieser Perspektivwechsel in der Außenschau verlieh der Türkei eine neue Rolle. Sie soll Äals ‚Modell„ für die ‚Islamische Welt„ konzipiert [werden], das die Kompatibilität von Demokratie, Laizismus und Islam beweisen soll“11. Mit der Stärkung der Demokratie in der Türkei erhofft die Europäische Union sich eine positive Wirkung auf die gesamte Region.12 Der Türkei wird folglich eine Brückenposition zwischen Osten und Westen zugeschrieben13, die der Europäischen Union und den westlichen Staaten strategisch nützen könnte; ein Grund, weshalb auch die amerikanische Regierung den Aufnahmeantrag der Türkei in die Europäische Union stets unterstützte.14

Doch eines der ÄHaupthindernisse für eine weitere Demokratisierung“15 der Türkei stellt noch immer die aktuell gültige Verfassung dar. Diese stammt aus dem Jahre 1982 und wurde nach dem Putsch des Militärs zu einem großen Teil nach dessen Vorgaben ausgearbeitet16 und im Gegensatz zur vorherigen Verfassung mit Grundrechts- beschränkungen versehen.17 Deshalb verabschiedete die Türkei im Rahmen ihres Nationalen Programms18 neben der Erneuerung zahlreicher einfacher Gesetze auch eine Reihe von Verfassungsänderungen, um die Standards der Europäischen Union erreichen zu können. Dazu zählten unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe, die Stärkung der Rechte der Frauen und die Zulassung anderer Muttersprachen als Türkisch in der Bildung und den Medien.19 Dies waren erste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung der erforderlichen Standards im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte, dessen Weiterentwicklung und Verbesserung ein ausschlaggebendes Kriterium im Beitritts- prozess der Türkei zur Europäischen Union darstellt.20 Anlehnend an die Kopenhagener Kriterien, in denen Ädie Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und [der] Schutz von Minderheiten“21 als politische Kriterien herausgestellt werden, sollen im Rahmen dieser Arbeit das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, die Rechte von Minderheiten und Frauen sowie die Freiheit der Meinungsäußerung als Menschenrecht besonders intensiv behandelt werden. Da nur stabile, funktionierende Demokratien durch die Gewaltenteilung und die Gerichtsbarkeit die Einhaltung der Menschenrechte garantieren können, ist auch die Demokratieförderung allgemein mit der Gewährleistung der Menschenrechte verbunden.22

Auf dem Weg zum Beitritt in die Europäische Union spielen nicht zuletzt wirtschaftliche Faktoren eine Rolle. Durch die bereits bestehende Zollunion ist ein Teil der wirtschaftlichen Kriterien für einen Beitritt jedoch schon umgesetzt bzw. deren Umsetzung eingeleitet worden. Auf diesem Gebiet herrschen zwar derzeit noch immer Disparitäten, da die politischen Kriterien die weitaus wichtigere Position einnehmen, sollen angesichts dessen die Umsetzung der soeben benannten Menschenrechte durch die Türkei und deren Bewertung der Fortschritte durch die EU-Organe im Fokus der Arbeit stehen. Kernelement dieser Arbeit wird folglich die Betrachtung der politischen Faktoren im Beitrittsprozess sein; Fragestellungen zu den wirtschaftlichen (Aufnahme-) Kriterien einschließlich der Fähigkeit zur Übernahme des gesamten Acquis communautaire, aber auch die Zypernproblematik werden bewusst ausgelassen, auch wenn sie zweifelsohne eine weitere, bedeutende Komponente der Beitrittsfrage darstellen. Diese Gebiete sind für sich genommen jedoch so umfangreich, dass die eigentliche Fragestellung nicht präzise genug bearbeitet werden könnte.

1.1. Fragestellung

Auch wenn der Europäische Rat der Türkei im Dezember 2004 die hinreichende Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen bescheinigte und die Beitritts- gespräche mit der Türkei am 3. Oktober 2005 eröffnet wurden23, zeigen die jährlichen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission (EU-Kommission), dass bei der Umsetzung der Reformen gerade die politischen Anforderungen wie die Einhaltung der Menschenrechte noch weit hinter den Erwartungen der Europäischen Union an die Türkei zurückstehen.24

Nach großen Reformbemühungen der türkischen Regierung in den Jahren vor der Eröffnung der Beitrittsgespräche stagnierten die Anstrengungen in den letzten Jahren. In dem Ende 2009 veröffentlichen Fortschrittsbericht wurde bekräftigt, dass das Tempo der Reformvorhaben dringend beschleunigt werden muss, da gerade wichtige politische Bereiche wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, die Rechte der Frauen und die Gleichbehandlung der Geschlechter weiterhin Anlass zur Sorge bieten.25 Zudem müsse schärfer gegen Folter und Misshandlungen vorgegangen und die Bestrafung der Täter verschärft werden.26 Auch Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs27 ) wie Amnesty International, Human Rights Watch und der türkische Menschenrechtsverein IHD28 (Human Rights Association) kritisieren die Zustände im Hinblick auf Menschen-, Freiheits- und Bürgerrechte in der Türkei. In Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln werden zudem Einzelfälle aufgegriffen, die belegen, dass die Reformen - selbst wenn sie eingeleitet wurden - nicht immer umgesetzt werden.29

Diese Arbeit untersucht die Entwicklung und den jetzigen Stand der Umsetzung der Menschenrechte in der Türkei. Dabei soll die Frage beantwortet werden, wie die An- forderungen der EU zur Verbesserung der Menschenrechtsstandards umgesetzt und inwieweit die Fortschritte durch die EU-Kommission auch tatsächlich gewürdigt werden.

Bei der Umsetzung der Standards spielen ausgehend von den Kopenhagener Kriterien sowohl rechtlich-formale Aspekte sowie die tatsächliche Anwendung in der täglichen Praxis eine Rolle. Dafür gibt es unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe, die alle zur Beurteilung herangezogen werden müssen. Bewertet werden sollen neben der eigenen Darstellung der türkischen Regierung, die Einschätzungen von unabhängigen Beobachtern wie nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen sowie der Europäischen Union. Einfließen sollen neben den jährlichen Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission Beschlüsse des Europäischen Parlaments30 und des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses (GPA) EU-Türkei sowie Entschließungen des Europäischen Rates.

1.2. Methodik und Vorgehensweise

Um den Hintergrund der Bemühungen zur Aufnahme in die Europäische Union von Seiten der Türkei verstehen zu können, soll im folgenden, zweiten Kapitel zunächst ein kleiner historischer Überblick über die Beziehungen der Türkei zum Westen allgemein und zur EU gegeben werden, um die schon jahrzehntelang währende Verbindung darzustellen. Eingeschlossen werden hierbei die Erteilung des Kandidatenstatus im Jahre 1999 und der Beginn der Verhandlungen sechs Jahre später, womit die Türkei erste große Hürden auf dem Weg zur Aufnahme genommen hat.

Der dritte Teil, der den Schwerpunkt der Arbeit bildet, analysiert die Reformen zur Menschenrechtspolitik in der Türkei, die im Rahmen des Beitrittsprozesses eingeleitet und verwirklicht worden sind. Dabei wird zunächst die Darstellung der Reformen aus der Sicht der Türkei behandelt werden, wobei Stellungnahmen des Staatspräsidenten Abdullah Gül sowie des Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan einfließen (3.1.). Die erfolgten Gesetzesänderungen sollen allgemein und in den folgenden Unterpunkten aufgeteilt nach den oben genannten Kriterien - dem Verbot der Folter und dem Recht auf Leben, der Rechte der Minderheiten, der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und der Rechte der Frau - herausgestellt werden.

Im zweiten Unterpunkt (3.2.) folgen die Beschreibung der NGO-Arbeit in der Türkei und die Bewertung der Reformen aus deren Sicht. Dazu werden Berichte aus den Jahren 1999 bis 2009 herangezogen, in denen die Umsetzung der Reformen kritisch beurteilt und noch vorhandene Defizite beschrieben werden.

Im nächsten Schritt (3.3.) erfolgt die Einbeziehung der Diskussion in den EU- Mitgliedsländern, deren Bevölkerungen sowie Regierungen sich zu einem großen Teil negativ zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei äußern. Dabei soll auf die allgemeine Debatte mit den zahlreichen Argumenten, die sich nicht alle nur um die Menschenrechte drehen, eingegangen sowie die Positionen der westlichen EU-Länder beleuchtet werden. Exemplarisch soll die Bewertung der zu untersuchenden Menschen- rechte in Deutschland als größtem EU-Mitgliedsstaat genauer analysiert werden.

Abschließend (3.4.) werden die Beurteilungen der verschiedenen EU-Organe, aber in erster Linie die jährlichen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission herangezogen, um die Bewertung der einzelnen Organisationen gegenüberzustellen und zu analysieren, ob die Kritikpunkte übereinstimmen oder ob große Abweichungen vorkommen.

Anhand dessen soll in der Schlussbetrachtung die aufgeworfene Fragestellung beantwortet und beurteilt werden, ob die Bemühungen der Türkei zur Umsetzung und Implementierung der von der EU geforderten Reformen ausreichen und ob die Fortschritte von der EU-Kommission entsprechend gewürdigt werden.

1.3. Forschungsstand

Die vorliegende Arbeit betritt zwar kein neues wissenschaftliches Terrain, stellt mit ihrer Schwerpunktsetzung auf die Untersuchung der Menschenrechtspolitik aber einen neuen Ansatzpunkt in der Forschung zur Türkei dar. Zwar führte die Erteilung des Kandidatenstatus - und in weitaus größerem Maße die Aufnahme der Beitritts- verhandlungen zwischen der Türkei und der EU - zu einer großen Zahl hauptsächlich kontroverser Veröffentlichungen diese Thematik betreffend; explizit auf die Menschen- rechte bezieht sich jedoch kaum eine Publikation, auch wenn dieser Aspekt immer einen Teil der Untersuchung einnimmt.

Einen Überblick über die langjährigen Beziehungen zwischen der Türkei und dem Westen geben zahlreiche Werke. Insbesondere Andrea K. Riemer31, Heinz Kramer32 sowie Naif Bezwan33 tragen jedoch mit verschiedenen Veröffentlichungen zum Verständnis der Verhandlungsposition der Türkei und ihrer Hinwendung zu europäischen Werten bei.

Für den dritten Teil sind hauptsächlich Quellendokumente entscheidend. So wird zunächst auf Veröffentlichungen des türkischen Außenministeriums zurückgegriffen, um die Reformbemühungen aus Sicht der türkischen Regierung darzustellen (3.1.). Hinzugezogen werden teilweise auch EU-Dokumente, um die vollzogenen Veränderungen erklären zu können. Einen wichtigen Beitrag leistet zudem der Türkeiexperte Christian Rumpf34, der die allgemeinen Entwicklungen in der Türkei regelmäßig bewertet und wichtige Dokumente wie zum Beispiel die jeweils aktuelle Verfassung in deutscher Sprache veröffentlicht.

Die allgemeine Stellung und die Veränderung der Bedeutung von Menschenrechts- organisationen in der Türkei legt Anne Duncker in ihrer Monographie ÄMenschenrechtsorganisationen in der Türkei“35 sehr genau dar. Um die Arbeit und die Schwierigkeiten der verschiedenen NGOs verstehen zu können, scheint dieser kurze Überblick sinnvoll zu sein (3.2.). Für die Bewertung der eingeleiteten Reformen von Seiten der Menschenrechtsorganisationen werden Jahresberichte und Stellungnahmen von Amnesty International, Human Rights Watch und dem türkischen Menschenrechtsverein IHD herangezogen, die einen guten Überblick über die Situation geben und in regelmäßigen Abständen erscheinen.

Die Diskussion in den EU-Staaten (3.3.) wird in Sammelbänden von Christiane Timmermann36, Meltem Müftüler-Bac37 und Angelos Giannakopoulos38 dargestellt, die deutsche Position findet sich zudem in den Sammelbänden von Claus Leggewie39 und Helmut König40 wieder. Ferner geben besonders verschiedene Artikel aus der Zeitschrift Internationale Politik41 und SWP-Monographien von Heinz Kramer42 Aufschluss über die Haltung der Europäer gegenüber der Türkei. Aufgrund der Aktualität des Themas finden sich regelmäßig Artikel in wichtigen Tageszeitungen.43

Die Position der Europäischen Union wird vor allem in den Fortschrittsberichten der EU-Kommission44 deutlich, die den umfassendsten Bericht über die Entwicklung in der Türkei geben. Es liegt von Seiten der EU eine Vielzahl von Veröffentlichungen die Türkei betreffend vor, so dass gerade hier die Literaturlage sehr umfassend ist.

2. Die West-Orientierung der Türkei

Seit der Gründung der türkischen Republik am 29. Oktober 1923 kann dem Land eine durchgehende Westorientierung bescheinigt werden. Der Revolutionsführer Mustafa Kemal, der 1934 den Beinamen Atatürk (Vater der Türken) erhielt45, setzte auf eine starke Modernisierung des Landes am Bosporus und seiner Gesellschaft. Dabei orientierte er sich an westlichen Beispielen.46 Um die türkische Republik zu einer starken und einflussreichen Macht formen zu können und sein Ziel eines fortschrittlichen Staates zu erreichen47, setzte er seine Ideen radikal um.48

Auf Atatürks Veranlassung hin wurde die Volkspartei gegründet, die bei der Wahl alle Sitze in der neuen Großen Nationalversammlung gewann. Durch die Große Nationalversammlung wurde der Friedensvertrag von Lausanne ratifiziert und rechtlich das Osmanische Reich beendet.49 Am 29. Oktober 1923 ließ Atatürk die Republik ausrufen und übernahm offiziell das Amt des Präsidenten.50 Die Türkei erhielt 1924 eine veränderte Verfassung mitsamt Grundrechtsteil, die so allgemein formuliert war, dass in den Folgejahren tiefgreifende Reformen möglich waren, die sie den westlichen Staaten näher brachten.51 Dazu gehörte unter anderem die Abschaffung des Kalifats52, die Übernahme des Schweizer Zivilrechts53 und des gregorianischen Kalenders sowie die Einführung des lateinischen Alphabets.54 Die Trennung von Religion und Staat wurde erleichtert, da die Sprache des Korans, Arabisch, offiziell nicht mehr genutzt wurde.55 Einhergehend mit diesen Veränderungen wurde der Islam 1928 als Staatsreligion abgeschafft56, 1934 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht57, ab 1935 wurde anstelle des Freitags der Sonntag zum Ruhetag erklärt.58 Die Republik stützte sich auf die sechs kemalistischen Prinzipien, die 1937 auch in die Verfassung aufgenommen wurden59: Den Nationalismus, den Laizismus (Trennung von Staat und Religion), den Republikanismus, den Populismus (die Volksgemeinschaft als konstitutives Element), den Etatismus (Staat als Lenker in der Wirtschaft) und den Revolutionismus.60

Die Türkei bediente sich seit dem Ende des Ersten Weltkrieges 1918 eines neutralen Kurses in der Außenpolitik, den sie ebenso während des Zweiten Weltkriegs bei- behielt.61 Auf Druck von außen erklärte sie Deutschland am 1. März 1945 zwar formal den Krieg, hielt sich aber aus den Kriegshandlungen heraus. Nach Kriegsende gab die türkische Regierung ihre neutrale Haltung auf und wandte sich dem Westen zu. Dies geschah, da sie einerseits die strategisch wichtige geopolitische Lage der Türkei erkannte, andererseits, weil sie Angst vor einer Einkreisung durch die Kommunisten hatte62 und die Expansion der Sowjetunion in ihre eigenen Gebiete mit Hilfe der westlichen Staaten verhindern wollte.63

2.1. Der Eintritt in westliche Institutionen

Als Konsequenz wurde die Türkei von 1946/1947 an zu einem Verbündeten der USA, die dem neuen Partner Unterstützung in Form der Truman-Doktrin zusicherten und das Land zu einem Empfängerstaat der Marshall-Plan-Hilfe machten.64

Die Türkei trat 1948 in die heutige Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organization for Economic Co-operation and Development - OECD)65 ein, wurde ein Jahr später Mitglied des Europarats, bevor sie 1952 in die North Atlantic Treaty Organization (NATO) aufgenommen und zu einem wichtigen Partner der USA wurde.66 Da das Land am Bosporus an geostrategisch wichtige Regionen wie den Balkan, den Kaukasus und die Golfregion grenzt und im Kalten Krieg somit auch die Grenze zum Einfluss der Sowjetunion bildete, versprachen sich die USA durch die Partnerschaft mit der Türkei Einfluss auf diese Regionen und konnten somit die südöstliche Flanke der NATO-Gemeinschaft sichern. Die Türkei konnte sich im Gegenzug der Unterstützung der USA bei Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten gewiss sein.67

Da die Beziehungen zur Türkei mithin von strategischer Wichtigkeit für den Westen waren und nach Meinung der amerikanischen Regierung die Türkei nur durch die Integration in die Europäische Union als verlässlicher Partner des Westens für die Zukunft gehalten werden könnte, zeichnete sie sich stets als Fürsprecher für die türkische Integration in Europa aus, mit der letzten Konsequenz eines Beitritts des Landes in die Europäische Union.68

2.2. Die Beziehungen zur Europäischen Union

Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union währen schon länger als die Verbindungen der EU zu jedem anderen ehemaligen oder aktuellen Beitrittskandidaten. Denn durch seine geopolitische Lage an der Schnittstelle zur ehemaligen UdSSR nahm das Land auch für Europa schon früh eine strategisch wichtige Bedeutung ein.69 An der Kontinuität der Beziehungen wird ersichtlich, wie ernst und wichtig es der Türkei mit der Aufnahme in die Europäische Union ist. So begannen die Verhandlungen bereits 1959, als die Türkei einen Aufnahmeantrag in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) stellte. Aufgrund des Militärputsches von 1960 in der Türkei und der anschließenden unruhigen Lage im Land erfolgte der Abschluss des ÄAbkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei“ (Ankara-Abkommen) erst vier Jahre nach der Antragsstellung am 12. September 1963.70 In Artikel 28 des Abkommens wurde die Möglichkeit eines Beitritts zur Gemeinschaft festgehalten:

ÄSobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestattet, daß die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen.“71

Dies bekräftigte auch der damalige Präsident der EWG-Kommission, Walter Hallstein, in seiner Rede anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens, in der er hervorhob, dass eines Tages der letzte Schritt vollzogen und die Türkei gleichberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft werden solle.72

Das Abkommen sah eine Annäherung der beiden Vertragsparteien und eine sukzessive Errichtung einer Zollunion in drei Phasen vor: einer Vorbereitungs-, einer Übergangs- und einer Endphase (Art. 3) mit dem Ziel des Abschlusses der Zollunion.73 In der Übergangsphase wurde 1970 ein Assoziationsabkommen unterzeichnet, welches am 1. Januar 1973 in Kraft trat. Aufgrund der bisherigen Abkommen stellte die türkische Regierung 1987 das erste Mal einen Antrag auf Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, der jedoch 1989 aufgrund der fehlenden Menschenrechts- standards sowie Problemen in der finanziellen Kooperation74 abgelehnt wurde.75 Belastend für die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU waren in dieser Phase auch die weiteren Militärinterventionen76 der türkischen Armee im eigenen Land Anfang der 70er und Anfang der 80er Jahre, da die türkische Regierung aufgrund der innenpolitischen Probleme geschwächt wurde.77

Als sich ab 1986 die Beziehungen wieder normalisierten, hatte die Türkei die Chance im europäischen Erweiterungsprozess verpasst, im Zuge der Erweiterung um die drei Mittelmeerländer Griechenland, Spanien und Portugal einen Aufnahmeantrag zu stellen. Als sie dies 1987 nachholte, war die Süderweiterung bereits abgeschlossen und die EU vorrangig darum bemüht, institutionelle Reformen voranzutreiben.78 Als kurz darauf die Sowjetunion zusammenbrach, schien es zunächst so, als ob die Türkei ihre strategisch wichtige Bedeutung verlieren würde. Die kritische Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten rückte die Türkei jedoch in eine wichtige Brückenposition zwischen Orient und Okzident.79 Die Europäische Union hatte und hat großes Interesse an Stabilität und Frieden in dieser Region und verspricht sich, mit einem weitgehend muslimischen Land als Partner größeren Einfluss in diesen Krisengebieten nehmen zu können.80

Nachdem sich die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei nach der Ablehnung des Antrags81 1989 zu Beginn der 1990er Jahre wieder besserten, schritt die Einführung der Zollunion voran. Zum Abschluss kam es schließlich 1995, zum 1. Januar 1996 trat die Zollunion in Kraft.82 War die türkische Regierung mit dem Abschluss dieser Verhandlungen noch zufrieden gewesen, zeigte sie sich umso enttäuschter, als ein weiterer Antrag auf Aufnahme von Beitrittsgesprächen auf dem EU-Gipfel 1997 von Luxemburg abgelehnt wurde.83 Als Begründung wurden vor allem die Unterdrückung der Kurden in der Türkei und weitere Defizite im Bereich der Menschenrechte genannt.84 Jedoch legte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 1997 in Luxemburg eine Heranführungsstrategie für die Türkei an die Europäische Union fest.85 Im Rahmen dieser Heranführungsstrategie erstellt die Kommission jährlich einen Bericht über die Fortschritte in der Türkei.86 Nachdem Anfang 1998 dann die ÄEuropäische Strategie zur Vorbereitung der Türkei auf die Mitgliedschaft“87 auf den Weg gebracht worden war, zeigte die türkische Seite erneut Bereitschaft zur Zusammenarbeit.88 Die Türkei brachte Reformen auf den Weg und als dem Land im Bericht von 1999 Fortschritte bescheinigt wurden89, wurde ihr auf dem EU-Gipfel von Helsinki im Dezember 1999, also nur zwei Jahre später, der Kandidatenstatus gewährt.90

2.3. Vom Kandidatenstatus zur Aufnahme von Beitrittsgesprächen

Nach der Anerkennung der Türkei als Beitrittskandidatin verabschiedete die türkische Regierung am 19. März 2001 ihr Nationales Programm, um den Anforderungen der Kopenhagener Kriterien gerecht werden zu können.91 Sukzessive wurden neue Reformpakete verabschiedet, die im nächsten Kapitel genauer untersucht werden sollen. Beim EU-Gipfel von Kopenhagen im Jahr 2002 lobte der Europäische Rat die Reformen der türkischen Regierung und rief sie auf, an diesem Kurs festzuhalten. Sollte der Europäische Rat auf dem Gipfel 2004 entscheiden, dass die Kopenhagener Kriterien von der Türkei erfüllt seien, würde die Europäische Union Verhandlungen mit der Türkei aufnehmen.92 Die im Jahr 2002 in die Regierung gewählte Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AK Partisi - AKP) leitete weitere Reformen ein, um den Kriterien gerecht zu werden. Diese Neuerungen brachten die Türkei letztlich in die von ihr angestrebte Position93: Im Dezember 2004 begrüßte der Europäische Rat die entscheidenden Fortschritte, die die Türkei gemacht habe und Äbekundet seine Zuversicht, dass die Türkei diesen Reformprozess weiterverfolgen wird […]. Die Türkei erfüllt die politischen Kriterien von Kopenhagen für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen hinreichend [...]. Er fordert die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für einen Verhandlungsrahmen mit der Türkei auf der Grundlage der unter Nummer 23 dargelegten Punkte zu unterbreiten, damit die Verhandlungen am 3. Oktober 2005 aufgenommen werden können.“94

Die Gespräche wurden am 3. Oktober 2005 tatsächlich eröffnet.95 Die Verhandlungen mit der türkischen Regierung gestalteten und gestalten sich jedoch auch in der Folge nicht unproblematisch. Denn auch wenn der Europäische Rat der Türkei die hinreichende Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bescheinigte, finden noch immer Verstöße gegen Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechte in der Türkei statt. Menschenrechtsorganisationen rügen dies immer wieder.96 Deshalb soll im Folgenden die Entwicklung der Menschenrechtsstandards in der Türkei dargelegt werden.

3. Der Weg in die Europäische Union - Umsetzung der Menschenrechtsstandards

3.1. Die Umsetzung der Reformen durch die türkische Regierung

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss die türkische Regierung ihre Gesetze den Vorgaben der EU insoweit anpassen, als dass die Kopenhagener Kriterien und damit einhergehend Grundvoraussetzungen zur Stärkung der Demokratie erfüllt werden. Eine komplette Änderung der türkischen Verfassung von 1982, wie dies Gruppen der türkischen Zivilgesellschaft forderten, leitete die türkische Regierung nicht ein97, dafür wurden in den Jahren seit der Benennung zur Beitrittskandidatin zahlreiche Reformpakete in der Türkei verabschiedet. Welche wichtigen Neuerungen diese beinhalteten und wie die Umsetzung der neuen Gesetze in der Türkei funktioniert, soll in diesem Kapitel herausgestellt werden. Dies soll vor allem im Hinblick auf die Verbesserung der Menschenrechte und hierbei insbesondere mit Fokus auf die Abschaffung der Todesstrafe, das Verbot der Folter, der Gewährung der Meinungs- und Pressefreiheit, der Minderheitenrechte und der Religionsfreiheit geschehen. Denn schon im Regelmäßigen Bericht 1998 verlangte die EU-Kommission von der türkischen Regierung, das Zivilgesetzbuch zu ändern, um geschlechtsspezifische Diskrimi- nierungen zu verhindern, die Todesstrafe im Strafgesetzbuch abzuschaffen und die freie Meinungsäußerung durch die Änderung einschlägiger Artikel zu stärken. Für folternde Beamte wurden höhere Strafen und generell geeignete Disziplinarmaßnahmen gefordert, da im Jahr 1998 weiterhin zahlreiche Fälle von Folter, außergerichtlichen Hinrichtungen und spurlosem Verschwinden gemeldet wurden, wodurch eine klare Einschränkung der Bürgerrechte vorlag. Ebenso bemängelte die Kommission das Fehlen von geeigneten Minderheitenrechten. Durch die Einleitung einer Verfassungs- reform im Jahr 1995 seien zwar erste Schritte von der türkischen Regierung eingeleitet worden, diese Defizite abzuschaffen, einen nennenswerten Effekt habe dies bisher jedoch nicht gehabt.98 Durch den Bericht, der knapp ein Jahr vor der Anerkennung der Türkei zur offiziellen Beitrittskandidatin veröffentlicht wurde, wurde deutlich, dass genau in den oben genannten Bereichen große Defizite vorlagen und hier angesetzt werden musste, um die allgemeine Situation zu verbessern.

Das türkische Außenministerium gibt auf seiner Homepage an, dass die Türkei seit Jahren einen umfangreichen Reformprozess durchläuft und dass der Schutz der Menschenrechte eine der Prioritäten ihrer politischen Ziele sei. Die von der türkischen Legislative eingeleiteten Reformen sollten laut Außenministerium die türkische Gesetzgebung den Kopenhagener Kriterien weiter angleichen und die Europäische Menschenrechtskonvention und das Fallrecht vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anerkennen.99

Die EMRK von 1950, zu dessen Zeichnerstaaten auch die Türkei gehört, ist für die Unterzeichner rechtlich bindend und ermöglicht Klagen des Individuums gegen den Staat. Diese können vor dem EGMR vorgetragen werden, welcher dann die Staaten sanktionieren kann. Nach statistischen Erhebungen des EGMR vom 1. Januar 2007 betreffen etwa zehn Prozent der knapp 90.000 anhängigen Verfahren die Türkei100, Zahlen von 2009 belegen, dass 13.100 Verfahren gegen die Türkei anhängig sind. Mehr Beschwerden lagen nur gegen Russland vor. Im Vergleich dazu wurde Deutschland bei 2395 verhandelten Fällen im Jahr 2008 lediglich 18 Mal gerügt, was einem Prozentsatz von 0,75 entspricht.101 Dadurch wird deutlich, dass die Umsetzung der Menschenrechts- standards in der Türkei keine leichte Aufgabe zu sein scheint. Die hohe Zahl der Verfahren ist jedoch insoweit positiv zu bewerten, als dass sie belegt, dass Menschenrechtsverletzungen vor Gericht verhandelt und die Täter bestraft werden.

Laut türkischem Außenministerium stellen das Dokument zur Beitritts- partnerschaft102 der EU und das Nationale Programm der Türkei zur Übernahme des Acquis communautaire zusammen mit den Erwartungen der türkischen Bevölkerung im Hinblick auf die Umsetzung der Menschenrechte die Elemente dar, die den Reform- prozess leiten.103 Da die Einhaltung der Menschenrechte eine wichtige Rolle in diesem Prozess spielt, wurde mit Gesetz vom 5. Oktober 2000 von der Türkei eine Reihe von Gremien zur Durchsetzung der Menschenrechte geschaffen. Dazu gehörten der Menschenrechtsvorsitz, der hohe Menschenrechtsrat, der Beratende Ausschuss für Menschenrechte sowie weitere Unterausschüsse.104 Das erste Dokument zur Beitritts- partnerschaft für die Türkei, in dem die Prioritäten zur Umsetzung genannt wurden, wurde am 8. März 2001 vom Rat angenommen. Die türkische Regierung akzeptierte am 19. März 2001 das Nationale Programm.105 In dem Programm sind ebenfalls kurz- und langfristige Aufgabenschwerpunkte für die Arbeit der türkischen Legislative fest- gehalten.106 Den ersten großen Schritt im Zuge der geforderten Reformen stellte die Verfassungsänderung im Oktober 2001 dar. Dabei wurden 34 Änderungen in den Bereichen der Meinungsfreiheit, beim Kampf gegen Folter, im Rahmen der Demokratie, der Freiheit und der Sicherheit des Individuums, der Kommunikation, der Bewegungs- und der Niederlassungsfreiheit, der Vereinigungsfreiheit und der Geschlechtergleichheit beschlossen.107 Dazu zählte unter anderem die Änderung des Artikels 13, der in der geänderten Form die Einschränkung der Grundrechte und -freiheiten des Individuums erschwert, da das Prinzip der Verhältnismäßigkeit eingeführt wurde.108

Zwischen Februar 2002 und Juli 2004 verabschiedete das türkische Parlament acht weitere Reformpakete.109 Mit diesen Reformpaketen erfolgte die Änderung von 218 Artikeln110 aus 53 verschiedenen Gesetzen. Der damalige Außenminister und heutige Staatspräsident Abdullah Gül kündigte am 12. April 2006 das neunte Reformpaket an.111 Zu den Änderungen durch diese Gesetzespakete gehörten eine Neufassung des Zivilrechts 2002 und die Annahme eines neuen Strafgesetzbuches im Jahr 2004.112 Die Geschlechtergleichheit wurde als Verfassungsprinzip im Gesetz verankert, kulturelle und religiöse Rechte wurden erweitert. Der Kampf gegen Folter und Misshandlung zählte zu den Prioritäten und es wurde ein legislatives und regulatives Gefüge im Kampf gegen Folter eingeführt, so dass in der Gesetzgebung bedeutende Änderungen zur Verbesserung der Menschenrechtsstandards umgesetzt wurden.113

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Reformen wurde mit einem Urteil des Verfassungsgerichts vom 20. März 2002 gemacht, als dieses die EMRK als Ausgangsbasis für die Entscheidungen türkischer Gerichte anerkannte.114 So konnten Verfahren in Zivil- und Strafsachen, deren Urteile im Widerspruch zur EMRK standen115, in der Türkei ab diesem Zeitpunkt neu verhandelt werden.116 Mit dem sechsten Reformpaket von Juli 2003 wurde auch die Wiederaufnahme von Verwaltungsverfahren rechtlich verankert.117

Laut des türkischen Generalsekretariats für EU-Angelegenheiten wurden große An- strengungen aufgenommen, um die rasche und effektive Umsetzung der Reformen zu gewährleisten. Dazu zählten administrative Maßnahmen, der Erlass von Verordnungen, das Versenden von Rundschreiben, um auf die neuen Gesetze aufmerksam zu machen und um Sensibilität im Kampf gegen Folter und Misshandlung zu erreichen, sowie die Einführung von Menschenrechts-Trainingsprogrammen für Beamte.118 Umfassende Schulungsangebote für Richter und Staatsanwälte, vor allem im Hinblick auf die EMRK und das Fallrecht des EGMR, wurden in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Europäischen Union weitergeführt.119

Staatspräsident Abdullah Gül gab bei einer Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarats im Jahr 2007 zwar zu, dass die Implementierung der Reformen nicht leicht sei, bekräftige aber gleichzeitig, dass die türkische Regierung sich für die Umsetzung einsetze und sich dafür engagiere, dass jedes Individuum die gleichen fundamentalen Rechte und Freiheiten erhalte.120

Deshalb wurde von der Türkei bereits im Jahre 1991 die parlamentarische Menschenrechtskommission121 als staatliche Institution zum Schutz der Menschenrechte geschaffen, die Ermittlungen hinsichtlich menschenrechtlicher Fragen einleiten und Experten zur Überprüfung der Einhaltung dieser entsenden kann. Zudem hat sie in dem Fall, dass nationales Recht nicht mit internationalen Vereinbarungen übereinstimmt, das Recht, Gesetzesänderungen vorzuschlagen.122 Durch ihre Berichte wurden Fälle von Folterungen und Misshandlungen aufgedeckt.123 Dieser Kommission wird jedoch im Allgemeinen eine sehr geringe Wirkung nachgesagt.124

Im April 2001 wurde das dem Ministerpräsidenten unterstellte Präsidium für Menschenrechte125 eingerichtet, welches dafür zuständig ist, die Aktivitäten der in diesem Feld arbeitenden Institutionen zu koordinieren. Es überprüft die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in Gesetzen und die Implementierung der legislativen Regelungen. In allen Provinzen und Subprovinzen des Landes wurden Menschenrechtsausschüsse/-behörden aufgebaut.126

[...]


1 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, Baden-Baden 2008 (Nomos-Universitätsschriften Politik, 163), S. 138ff; Yusuf Aslan: Die Türkei: von der West-Integration zur Ost-Wendung?, Frankfurt/Main 1998, S. 99ff; Nilay Aras: Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Türkei, in: Zeitschrift für europarechtliche Studien, Jg. 10 (2007) 2, S. 220.

2 Vgl. Barbara Lippert: Erweiterung, in: Werner Weidenfeld/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Taschenbuch der europäischen Integration, Bonn 2009 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, 795), S. 137.

3 Vgl. Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Kopenhagen 1993, SN 180/1/93, Kopenhagen 21./22. Juni 1993, S. 13, in: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/ docs/pressData/de/ec/72924.pdf (15.11.2009).

4 Artikel 49 EUV regelt die Bedingung für die Möglichkeit einer Antragstellung zur Aufnahme in die Europäische Union.

5 Vgl. Vertrag über die Europäische Union (EUV) vom 7. Februar 1992 in der Fassung vom 16. April 2003, in: Thomas Läufer (Hrsg.): Vertrag von Nizza. Die EU der 25, Bonn 2004 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, 444), S. 47; Dieser Antrag muss vom Europäischen Rat bestätigt werden.

6 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratie- förderungsstrategie? Eine Analyse am Beispiel der Türkei, Baden-Baden 2009 (Nomos Universitätsschriften Politik, 167), S. 191ff; Johanna Bister: Bringt die Türkei Europa mehr Sicherheit? Die sicherheitspolitische Bedeutung der Türkei für die EU, Marburg 2007, S. 9 (ÄDie Diskussion über einen EU-Beitritt der Türkei wird überwiegend von den Fragen nach der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien, insbesondere der Verwirklichung von Menschen- und Minderheitenrechten in der Türkei, der Erfüllung rechtsstaatlicher Prinzipien und der Zypernproblematik bestimmt.“).

7 Vertrag über die Europäische Union in der Fassung vom 16. April 2003, S. 27.

8 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1999 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, Brüssel, 28. September 1999, S. 51f, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/1999/turkey_de.pdf (10.11.2009).

9 Vgl. Atila Eralp: Turkey and the European Union, in: Lenore G. Martin/Dimitris Keridis (Hrsg.): The Future of Turkish Foreign Policy, Cambridge 2004, S. 68.

10 Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Helsinki) 10. und 11. Dezember 1999, Punkt 12, in: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/ pressData/de/ec/00300-r1.d9.htm (26.11.2009); Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2004 über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, SEK(2004) 1201, Brüssel, 6. Oktober 2004, S. 4, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2004/rr_tr_2004_de.pdf (10.11.2009).

11 Bülent Küçük: Die Türkei und das andere Europa. Phantasmen der Identität im Beitrittsdiskurs, Bielefeld 2008, S. 201.

12 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratieförderungs- strategie?, S. 43f.

13 Vgl. Murat Ercan: Die Türkei und die Europäische Union. Die Bedeutung der Türkei für die Europäische Union, Berlin 2007, S. 173ff.

14 Vgl. Klaus Kreiser/Christoph K. Neumann: Kleine Geschichte der Türkei, Bonn 2006 (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, 529), S. 475.

15 Günter Seufert/Christopher Kubaseck: Die Türkei. Politik, Geschichte, Kultur, 2., durchges. und aktualisierte Aufl., München 2006, S. 97.

16 Die Verfassung wurde durch ein Referendum angenommen.

17 Vgl. Anne Duncker: Menschenrechtsorganisationen in der Türkei, Wiesbaden 2009, S. 89.

18 ÄDas Nationale Programm der Türkei zur hbernahme des Besitzstandes (NPAA) ist ein umfassendes Dokument, das eine Vielzahl der prioritären Ziele in der Beitrittspartnerschaft behandelt. Es beinhaltet eine Fülle politischer und wirtschaftlicher Reformen und es ist ein nützliches Verzeichnis der zu treffenden Maßnahmen.“; Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, SEK(2001) 1756, Brüssel, 13. November 2001, S. 112, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2001/tu_de.pdf (10.11.2009).

19 Vgl. Faruk Şen: EU-Beitritt der Türkei als Vollendung eines Europas der kulturellen Vielfalt, in: Helmut König/Manfred Sicking (Hrsg.): Gehört die Türkei zu Europa? Wegweisungen für ein Europa am Scheideweg, Bielefeld 2005, S. 36.

20 Vgl. Anne Duncker: Menschenrechtsorganisationen in der Türkei, S. 16.

21 Europäischer Rat: Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Kopenhagen 1993, SN 180/1/93, Kopenhagen 21./22. Juni 1993, S. 13.

22 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratieförderungs- strategie?, S. 86.

23 Vgl. Europäische Kommission: Türkei Fortschrittsbericht 2005, SEK(2005) 1426, Brüssel, 9. November 2005, S. 4, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2005/package /sec_1426_final_progress_report_tr_de.pdf (10.11.2009).

24 Vgl. z.B.: Europäische Kommission: Commission Staff Working Document. Turkey 2006 Progress Report, SEC(2006) 1390, Brüssel, 8. November 2006, S. 10ff, in: http://ec.europa.eu/enlargement/ pdf /key_documents/2006/nov/tr_sec_1390_en.pdf (10.11.2009).

25 Vgl. Europäische Kommission: Commission Staff Working Document. Turkey 2009 Progress Report, SEC(2009) 1334, Brüssel, 14. Oktober 2009, S. 13ff, in: http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_ documents/2009/tr_rapport_2009_en.pdf (10.11.2009).

26 Vgl. Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009-2010, KOM(2009) 533, Brüssel, 14. Oktober 2009, S. 21, in: http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2009/strategy_paper_ 2009_de.pdf (10.11.2009).

27 In der Arbeit wird anstelle des deutschen Begriffes Nicht-Regierungsorganisation (NRO) durchgängig der englische Ausdruck Non-Governmental Organization (NGO) benutzt, der sich in der Literatur weitgehend durchgesetzt hat.

28 Insan Haklari Dernegi (dt. Menschenrechtsverein) Äist die größte und international bekannteste türkische Menschenrechtsorganisation. Der Verein engagiert sich vor allem für die Rechte der Kurden und ist sowohl in der Opferhilfe tätig als auch Herausgeber regelmäßiger Berichte und Statistiken zu Menschenrechtsverletzungen in der Türkei.“; Anne Duncker: Menschenrechtsorganisationen in der Türkei, S. 240.

29 Vgl. z.B.: Türkei wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt, in: Zeit-Online, 9. Juni 2009, http://www.zeit.de/online/2009/24/gewalt-frauen-urteil (4.11.2009); Skandal in der Türkei. Experten bestätigen Foltertod im Gefängnis, in: Welt-Online, 14. November 2008, http://www.welt.de/ vermischtes/article2724156/Experten-bestaetigen-Foltertod-in-Gefaengnis.html (4.11.2009).

30 Vgl. z.B.: Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei, P6_TA(2009)0134, Straßburg, 12. März 2009, in: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P6-TA-2009- 0134+0+DOC+PDF+V0//DE (10.11.2009).

31 Vgl. Andrea K. Riemer: Die Türkei an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Die Schöne oder der Kranke Mann am Bosporus?, Frankfurt/Main 1998; Andrea K. Riemer: Turkey: A Regional Player and a Bridge for EU´s Eastern Mediterranean Enlargement?, in: Andrea K. Riemer/Fred W. Korkisch (Hrsg.): Das Spannungsdreieck USA - Europa - Türkei. A triangle of tensions: U.S. - Europe - Turkey, Frankfurt/Main 2003; Andrea K. Riemer: Die Türkei und die Europäische Union. Eine unendliche Geschichte?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (2003) 10-11.

32 Vgl. Heinz Kramer/Maurus Reinkowski: Die Türkei und Europa. Eine wechselhafte Beziehungs- geschichte, Stuttgart 2008; Heinz Kramer: Die Türkei im EU-Beitrittsprozess: Mehr Krisen als Fortschritte, SWP-Diskussionspapier FG 2, Berlin, Juni 2007, in: http://www.swp-berlin.org/common/ get_document.php?asset_id=4135 (3.1.2010).

33 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, Baden-Baden 2008 (Nomos-Universitätsschriften Politik, 163).

34 Vgl. Die Verfassung der Republik Türkei, Stand 6.6.2008, in: Christian Rumpf (Hrsg.): Die Verfassung der Republik Türkei, http://www.tuerkei-recht.de/Verfassung.pdf (3.1.2010); Christian Rumpf: Turkish Constitutional Law and the European Union from a European Point of View - presented to the Venice Commission, Council of Europe. Ankara Seminar 9-10, November 2001, in: http://www.tuerkei-recht.de/CE_ConstitutionTR.pdf (6.1.12010); Christian Rumpf: Minderheiten in der Türkei und die Frage nach ihrem rechtlichen Schutz, in: Zeitschrift für Türkeistudien, Jg. 6 (1993) 2, S. 173-209.

35 Vgl. Anne Duncker: Menschenrechtsorganisationen in der Türkei, Wiesbaden 2009.

36 Vgl. Christiane Timmermann/Dirk Rochtus/Sara Mels (Hrsg.): European and Turkish Voices in Favour and Against Turkish Accession to the European Union, Brüssel 2008.

37 Vgl. Meltem Müftüler-Bac/Yannis A. Stivachtis (Hrsg.): Turkey-European Union Relations. Dilemm- as, Opportunities, and Constraints, Lanham 2008.

38 Vgl. Angelos Giannakopoulos/Konstadinos Maras (Hrsg.): Die Türkei-Debatte in Europa. Ein Ver- gleich, Wiesbaden 2005.

39 Vgl. Claus Leggewie (Hrsg.): Die Türkei und Europa. Die Positionen, Frankfurt/Main 2004.

40 Vgl. Helmut König/Manfred Sicking (Hrsg.): Gehört die Türkei zu Europa? Wegweisungen für ein Europa am Scheideweg, Bielefeld 2005.

41 Vgl. u.a. Heinrich August Winkler: Grenzen der Erweiterung. Die Türkei ist kein Teil des ÄProjektes Europa“, in: Internationale Politik, Jg. 58 (2003) 2, S. 59-66; Zuhal Yesilyurt Gündüz: Welches Europa für die Türkei?, in: Internationale Politik, Jg. 58 (2003) 1, S. 25-30; Wulf Schönbohm: Auf dem Weg nach Europa. Entwicklungen in der Türkei seit Helsinki, in: Internationale Politik, Jg. 55 (2000) 11, S. 11-18.

42 Vgl. u.a. Heinz Kramer: EU-kompatibel oder nicht? Zur Debatte um die Mitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, SWP-Studie S34, Berlin, August 2003; Heinz Kramer: Demokratieverständnis und Demokratisierungsprozesse in der Türkei, in: Südosteuropa Mitteilungen, Jg. 44 (2004) 1; Heinz Kramer: Ein wichtiger Schritt in Richtung EU. Das türkische Parlament verabschiedet Ähistorisches“ Reformpaket, SWP-Aktuell 29, August 2002, in: http://swp- berlin.org/common/get_document.php? asset_id=472 (9.1.2010); Heinz Kramer: Mutige Öffnung in der türkischen Innen- und Außenpolitik, SWP-Aktuell 54, Berlin, September 2009, in: http://swp- berlin.org/common/get_document.php? asset_id=6379 (9.1.2010).

43 Vgl. u.a. George Parker/Hugh Williamson: Leaders‟ turning Turks against EU`, in: Financial Times, 5. Oktober 2006, http://www.ft.com/cms/s/0/327dc1d2-540d-11db-8a2a-0000779e2340.html?nclick_ check=1 (3.12.2009); Sevket Pamuk: Turkey and the EU: hurtful uncertainty, in: The Guardian, 4. Dezember 2009, http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2009/dec/04/turkey-accession-eu-member ship (16.1.2010); Heribert Prantl: Der Mond unter den Füßen. Warum die Auf-nahme der Türkei eine Chance für die EU darstellt, in: Süddeutsche Zeitung, 18. November 2002.

44 Vgl. u.a.: Europäische Kommission: Commission Staff Working Document. Turkey 2009 Progress Report, SEC(2009) 1334, Brüssel, 14. Oktober 2009, in: http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_ documents/2009/tr_rapport_2009_en.pdf (10.11.2009).

45 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität. Eine wissenssoziologische Analyse der Debatte um den EU-Beitritt, Wiesbaden 2008, S. 22.

46 Vgl. Andrea K. Riemer: Die Türkei an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. S. 26.

47 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratieförderungs- strategie?, S. 145.

48 Vgl. Jürgen Gottschlich: Die Türkei auf dem Weg nach Europa. Ein Land im Aufbruch, Berlin 2004, S. 174.

49 Vgl. Ernst Hirsch: Die Verfassung der Türkischen Republik, Frankfurt/Main/Berlin 1966 (Die Staatsverfassungen der Welt in Einzelausgaben, 7) , S. 29.

50 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, S. 154-155.

51 Vgl. Ernst Hirsch: Die Verfassung der Türkischen Republik, S. 30.

52 Das Sultanat war bereits zwei Jahre zuvor, 1922, abgeschafft worden.

53 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratieförderungs- strategie?, S. 147.

54 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität, S. 22.

55 Vgl. Udo Witzens: Aufnahme oder Ausgrenzung? Gehört die Türkei zu Europa?, 2., aktualisierte und erweiterte Aufl., Köln 2007, S. 145.

56 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität, S. 22.

57 Vgl. Udo Witzens: Aufnahme oder Ausgrenzung? Gehört die Türkei zu Europa?, S. 52.

58 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität, S. 22.

59 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, S. 160.

60 Vgl. Jochen Walter: Die Türkei - Ädas Ding auf der Schwelle“. (De-)Konstruktionen der Grenzen Europas, Wiesbaden 2008, S. 57.

61 Vgl. Andrea K. Riemer: Turkey: A Regional Player and a Bridge for EU´s Eastern Mediterranean Enlargement?, S. 159.

62 Vgl. Fred W. Korkisch: Die Amerikanisch-Türkischen Beziehungen, in: Andrea K. Riemer/Fred W. Korkisch (Hrsg.): Das Spannungsdreieck USA - Europa - Türkei. A triangle of tensions: U.S. - Europe - Turkey, Frankfurt/Main 2003, S. 113.

63 Vgl. Andrea K. Riemer: Die Türkei und die Europäische Union. Eine unendliche Geschichte?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (2003) 10-11, S. 40.

64 Vgl. Fred W. Korkisch: Die Amerikanisch-Türkischen Beziehungen, S. 120ff.

65 Die heutige OECD wurde als Organization for European Economic Co-operation (OEEC) im April 1948 gegründet und 1961 in die heutige Organisation übertragen.

66 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität. S. 24.

67 Vgl. Ian O. Lesser: Turkey and the United States: Anatomy of a Strategic Relationship, in: Lenore G. Martin/Dimitris Keridis (Hrsg.): The Future of Turkish Foreign Policy, Cambridge 2004, S. 84f.

68 Vgl. Ian O. Lesser: Turkey and the United States: Anatomy of a Strategic Relationship, in: Lenore G. Martin/Dimitris Keridis (Hrsg.): The Future of Turkish Foreign Policy, Cambridge 2004, S. 89ff.

69 Vgl. Johanna Bister: Bringt die Türkei Europa mehr Sicherheit?, S. 24f.

70 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, S. 190.

71 Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (64/733/EWG), Artikel 28.

72 Vgl. Walter Hallstein: Assoziierung der Türkei: Unterzeichnung des Assoziationsabkommens, Ankara, 12. September 1963, in: Thomas Oppermann (Hrsg.): Europäische Reden, Stuttgart 1979, S. 439f.

73 Vgl. Naif Bezwan: Türkei und Europa. Die Staatsdoktrin der Türkischen Republik, ihre Aufnahme in die EU und die kurdische Nationalfrage, S. 191.

74 Vgl. Atila Eralp: Turkey and the European Union, S. 68.

75 Vgl. Mesut Yilmaz: Türkei und EU, Die Suche nach einer ehrlichen Partnerschaft, Berlin 2004, S. 25f. 13

76 1971 wurde die Regierung von Ministerpräsident Süleyman Demirel vom militärischen Oberkom- mando gestürzt, 1980 löste das militärische Kommando das Parlament auf und übernahm für drei Jahre die Regierungsgewalt. In dieser Zeit herrschten bürgerkriegsähnliche Zustände, es gab viele ethnische Auseinandersetzungen, mehrere tausend Menschen kamen ums Leben.

77 Vgl. Zuhal Yesilyurt: Die Türkei und die Europäische Union. Chancen und Grenzen der Integration, Osnabrück 2000, S. 45; Faruk Şen: EU-Beitritt der Türkei als Vollendung eines Europa der kulturellen Vielfalt, S. 31.

78 Vgl. Meltem Müftüler-Bac: Turkey´s Accession Negotiations with the European Union: The Long Path Ahead, in: Meltem Müftüler-Bac/Yannis A. Stivachtis (Hrsg.): Turkey-European Union Relations. Dilemmas, Opportunities, and Constraints, Lanham 2008, S. 119.

79 Vgl. Murat Ercan: Die Türkei und die Europäische Union, S. 173ff.

80 Vgl. Helmut König/Manfred Sicking: Statt einer Einleitung: Gehört die Türkei zu Europa? Konturen einer Diskussion, in: Helmut König/Manfred Sicking (Hrsg.): Gehört die Türkei zu Europa? Wegweisungen für ein Europa am Scheideweg, Bielefeld 2005, S. 15f.

81 Vgl. Yusuf Aslan: Die Türkei: von der West-Integration zur Ost-Wendung?, Frankfurt/Main 1998, S. 151.

82 Vgl. Mesut Yilmaz: Türkei und EU, S. 25f.

83 Vgl. Atila Eralp: Turkey and the European Union, S. 71.

84 Vgl. Ellen Madeker: Türkei und europäische Identität, S. 22ff.

85 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1998 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, Brüssel, 4. November 1998, S. 5, in: http://ec.europa.eu/ enlargement/archives/pdf/key_documents/1998/turkey_de.pdf (10.11.2009).

86 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2004, 6. Oktober 2004, S. 4.

87 Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1998, 4. November 1998, S. 8.

88 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1998, 4. November 1998, S. 8f.

89 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1999, 28. September 1999, S. 8ff.

90 Vgl. Faruk Şen: EU-Beitritt der Türkei als Vollendung eines Europa der kulturellen Vielfalt, S. 35; Faruk Şen: Längst in Europa angekommen. Nato, Handelspartnerschaft, Humanität - die Türkei ist bereits Teil des Westens, in: Volker Ullrich/Felix Rudloff (Hrsg.): Der Fischer Weltalmanach aktuell. Die EU-Erweiterung, 3. Aufl., Frankfurt/Main 2005, S. 115.

91 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2001, 13. November 2001, S. 8.

92 Vgl. Europäischer Rat: Europäischer Rat (Kopenhagen). Tagung vom 12. und 13. Dezember 2002. Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 15917/02, Brüssel, 29. Januar 2003, S. 6, in: http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ec/73845.pdf (16.11.2009).

93 Vgl. Heinz Kramer/Maurus Reinkowski: Die Türkei und Europa, S. 170.

94 Europäische Kommission: Türkei Fortschrittsbericht 2005, 9. November 2005, S. 4.

95 Vgl. Europäische Kommission: Turkey 2006 Progress Report, 8. November 2006, S. 4.

96 Vgl. z.B.: Europäische Kommission: Türkei Fortschrittsbericht 2005, 9. November 2005, S. 24ff; Amnesty International, Länderbericht Türkei 2009, in: http://www.amnesty.de/kurzinfo/2009/5/ laenderbericht-tuerkei (3.11.2009).

97 Vgl. Heinz Kramer: Die Türkei im EU-Beitrittsprozess: Mehr Krisen als Fortschritte, S. 5.

98 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 1998, 4. November 1998, S. 14ff.

99 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Human Rights: Policy Objectives and De- velopments, in: http://www.mfa.gov.tr/human-rights_policy-objectives-and-developments.en.mfa (17.11.2009).

100 Vgl. Sabrina Giesendorf: Politische Konditionalität der EU - eine erfolgreiche Demokratieförderungs- strategie?, S. 166.

101 Vgl. Die meisten Klagen kommen aus Russland, in: Spiegel-Online, 28. Januar 2010, http://www.spie- gel.de/politik/ausland/0,1518,674674,00.html (10.2.2010).

102 Auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1999 erklärte der Europäische Rat die Beitrittspartner- schaft zum Schwerpunkt der Heranführungsstrategie. Die Beitrittspartnerschaft wurde bis heute mehrmals überarbeitet.

103 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Human Rights: Policy Objectives and De- velopments.

104 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2001, 13. November 2001, S. 22.

105 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Relations Between Turkey and the European Union, in: http://www.mfa.gov.tr/relations-between-turkey-and-the-european-union.en.mfa (17.11.2009).

106 Vgl. Christian Rumpf: Turkish Constitutional Law and the European Union from a European Point of View, S. 6.

107 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Relations Between Turkey and the European Union.

108 Vgl. Christian Rumpf: Turkish Constitutional Law and the European Union from a European Point of View, S. 9f; Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2001, 13. November 2001, S. 14ff.

109 Gesetz Nr. 4744 (Februar 2002), Gesetz Nr. 4748 (März 2002), Gesetz Nr. 4771 (August 2002), Gesetz Nr. 4778 (Januar 2003), Gesetz Nr. 4793 (Februar 2003), Gesetz Nr. 4928 (Juli 2003), Gesetz Nr. 4963 (August 2003), (Juli 2004).

110 In der Literatur wird im Hinblick auf einfache Gesetze in der Türkei sowohl von ÄArtikeln“ als auch von ÄParagraphen“ gesprochen. Im Rahmen dieser Arbeit soll die Terminologie der EU-Organe übernommen werden, die auch für einfache Gesetze den Ausdruck ÄArtikel“ verwenden.

111 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Relations Between Turkey and the European Union.

112 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Human Rights: Policy Objectives and De- velopments.

113 Vgl. Council of Europe: Parliamentary Assembly Session: 1-5 October 2007. Address by Abdullah Gül, President of Turkey, in: http://www.coe.int/t/dc/files/pa_session/sept_2007/20071003_disc_gul_ en.asp (8.12.2009).

114 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2002 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, SEK(2002) 1412, Brüssel, 9. Oktober 2002, S. 23, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2002/tu_de.pdf (10.11.2009).

115 Jedoch gilt dieses Urteil nur für nach August 2003 beim EGMR eingehende Entscheidungen.

116 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2002, 9. Oktober 2002, S. 23f.

117 Vgl. Europäische Kommission: Regelmäßiger Bericht 2003 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt, Brüssel, 5. November 2003, S. 27, in: http://ec.europa.eu/enlargement/archives/pdf/key_documents/2003/rr_tk_final_de.pdf (10.11.2009).

118 Vgl. Republic of Turkey Prime Ministry - Secretariat General for EU Affairs: Decision of the Council of Ministers, Dated 23 June 2003, No. 2003/5930, Political Criteria, S. 3, in: http://www.abgs.gov.tr /index.php?p=196&l=2 (10.12.2009); Zuhal Yesilyurt Gündüz: Welches Europa für die Türkei?, S. 27.

119 Vgl. Republic of Turkey Prime Ministry - Secretariat General for EU Affairs: Decision of the Council of Ministers, Political Criteria, S. 3.

120 Vgl. Council of Europe: Parliamentary Assembly Session: 1-5 October 2007. Address by Abdullah Gül.

121 Türk.: Insan Haklari Inceleme Komisyonu.

122 Vgl. Andrea Liese: Staaten am Pranger. Zur Wirkung internationaler Regime auf innerstaatliche Menschenrechtspolitik, Wiesbaden 2006, S. 137.

123 Vgl. Wulf Schönbohm: Auf dem Weg nach Europa, S. 14.

124 Vgl. Anne Duncker: Menschenrechtsorganisationen in der Türkei, S. 91.

125 Türk.: Basbakanlik Insan Haklari Bakanligi, engl.: Human Rights Presidency.

126 Vgl. Republic of Turkey - Ministry of Foreign Affairs: Human Rights: Policy Objectives and De- velopments.

Ende der Leseprobe aus 101 Seiten

Details

Titel
Die Rolle der Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Note
1,3
Autor
Jahr
2010
Seiten
101
Katalognummer
V157107
ISBN (eBook)
9783640701704
ISBN (Buch)
9783640700479
Dateigröße
990 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Türkei;, Menschenrechte;, Europäische Union;, Beitritt;, Beitrittsprozess;, Kandidat;, Kandidatenstatus;, Reformen;, Minderheit;, Religionsfreiheit;, Folter;, Todesstrafe;, Frauenrechte;, Meinungsfreiheit;, Pressefreiheit;, EU-Staaten;, EU;, Menschenrechtsorganisationen;, NGO;, Beziehungen;, West-Orientierung;, Menschenrechtskonvention;, EU-Vertrag;, Helsinki;, Europäische Kommission;, Amnesty International;, Eurobarometer;, Fortschrittsbericht;, Regelmäßiger Bericht;, Kommission;, Europäisches Parlament;, Europäischer Rat;, Länderbericht;, Human Rights Watch;, Human Rights Association;, Kurden;, Verfassung;, Übereinkommen;, Republic of Turkey;, Verhandlungen
Arbeit zitieren
M.A. Stefanie Rohleder (Autor:in), 2010, Die Rolle der Menschenrechtsproblematik im Beitrittsprozess der Türkei zur Europäischen Union, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157107

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