Die Zustimmung zur politischen Gesellschaft. Wie John Locke die verschiedenen Arten der Zustimmung definiert


Trabajo Escrito, 2009

16 Páginas


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Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Übergang vom Naturzustand in den Politischen Zustand

3. Wie kommt es zu einer Zugehörigkeit einer Gesellschaft?
3.1. Arten der Zustimmung
3.1.1. Explizite Zustimmung
3.1.2. Implizite Zustimmung
3.2. Zusammenfassung

4. Fazit

5. Literatur

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie John Locke die Zustimmung zur politischen Gesellschaft definiert und warum er diese so bestimmt, wie er es tut. Locke galt viele Jahre als Philosoph der Frühaufklärung und wurde durch seine Vertragstheorie zu einem der ersten Theoretiker individueller Grundrechte, welche für ihn die Basis einer jeden legitimen Staatsordnung bilden.[1] Zu Beginn werden für das Verständnis notwendige, grundlegende Begriffe erläutert, indem der Übergang vom Naturstand zur politischen Gesellschaft skizziert wird. Dabei werden Lockes Auslegungen vom Naturzustand, der politischen Gesellschaft, des Eigentumsbegriffes sowie des Vertrages erläutert, welche das zentrale Stück seiner politischen Philosophie bilden. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird geklärt, wie es nach Locke überhaupt zu einer Zugehörigkeit zur politischen Gesellschaft kommt. An dieser Stelle werden die verschiedenen Arten der Zustimmung aufgeführt und diskutiert. Dabei werden auch 4 themenbezüglich relevante Thesen von A. John Simmons gekürzt dargestellt. Es soll herausgearbeitet werden, was die jeweils implizite und explizite Zustimmung ausmacht, was sie leisten und ob sie normativ relevant sind. Anschließend sollen eventuelle Schwachstellen in Lockes Theorie und Argumentation aufgedeckt und diskutiert werden. Die vorliegende Arbeit soll vorrangig die unterschiedlichen Arten der Zustimmung fokussieren. Herausgearbeitet werden soll, warum Locke von verschiedenen Arten der Zustimmung ausgeht und was diese leisten oder eben gerade nicht. Einige Beispiele sollen verdeutlichen ob Lockes Konzeption plausibel erscheint. Die verwendete Literatur beschränkt sich im Wesentlichen auf die „Zweite Abhandlung über die Regierung“ von John Locke als Primärliteratur und auf A: John Simmons Werk „Moral Principles and Political Obligations“ sowie ein weiteres Werk von Susann Held als Sekundärliteratur und einige Seminarmitschriften.

2. Übergang vom Naturzustand in den Politischen Zustand

John Locke vertritt die Auffassung, alle Menschen befinden sich von Natur aus in einem Zustand vollkommener Freiheit und Gleichheit.[2] Diesen Zustand, in dem jedoch keine Zügellosigkeit herrscht, sondern das Gebot der Selbsterhaltung und das Gebot der Erhaltung der Menschheit gilt, definiert er als Naturzustand.[3] Die politische Gewalt ist ursprünglich die Gewalt jedes Einzelnen im Naturzustand, die an die Gesellschaft und deren Regierende übertragen wurde. Dies bedeutet also einen Verzicht zu Gunsten der Gesellschaft in allen Fällen, in denen es um den Schutz und die Erhaltung des Eigentums geht. Zweck und Maß dieser Gewalt sollen sein Leben, Freiheit und Besitz der Mitglieder der Gesellschaft zu gewährleisten und zu schützen sowie die Gewalt Gesetze zu geben und Strafen zu erlassen. Der Ursprung dieser Gewalt liegt im Vertrag und der freiwilligen Übereinkunft sowie der gegenseitigen Zustimmung aller derjenigen, die diese Gemeinschaft bilden. Der Mensch wird also in Gleichheit mit jedem anderen Menschen und mit einem Rechtsanspruch auf vollkommene Freiheit und auf den Genuss aller Rechte und Privilegien des natürlichen Gesetzes geboren.[4] Locke unterscheidet hier zwischen der natürlichen Freiheit des Menschen als Individuum und der Freiheit der Menschen unter einer Regierung.[5] Erste besteht darin, keiner weiteren Macht unterstehen zu müssen, außer dem Gesetz der Natur. Letzte besteht darin nur unter der Regierung und ihren Gesetzen zu leben, die in Übereinkunft des Gemeinwesens festgesetzt wurden. Gemäß diesem Naturgesetz hat der Mensch die Macht sein Eigentum gegen die Angriffe anderer Menschen zu schützen und jede Verletzung und Übertretung dieses Gesetzes durch andere, seiner Überzeugung nach, angemessen zu bestrafen.[6] Der Eigentumsbegriff hat bei Locke ebenfalls zwei Bedeutungen. Im weiteren Sinne umfasst der Eigentumsbegriff das gesamte Rechtseigentum einer jeden Person. Das Eigentum an der eigenen Person umfasst beispielsweise Handlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, die Freiheit individuelle Bedürfnisse des eigenen Körpers zu befriedigen und natürlich auch rechtmäßig erworbenen Besitz.[7] Alle anderen Eigentumsrechte lassen sich daraus ableiten. Im engeren Sinne bedeutet Eigentum bei Locke das rechtmäßige Verfügen über Gegenstände und Grundeigentum sowie durch eigene Arbeit erworbene Güter. In der vorliegenden Arbeit wird jedoch nur vom einem Eigentumsbegriff ausgegangen, der sich auf den Besitz in Form von Gütern, Grund und Boden beschränkt. Nicht eingegangen wird auf den Eigentumsbegriff im weiteren Sinne, demzufolge auch nicht auf das Arbeitsvermischungs- und das Mehrwertargument. Als politische Gewalt versteht Locke zum einen ein Recht für die Regelung und Erhaltung des Eigentums Gesetze zu erlassen und Strafen festzulegen.[8] Zum anderen gewährleistet dieses Recht, dass man sich auf die Gewalt der Gemeinschaft berufen kann, um gewisse Gesetze und Strafen durchzusetzen und zu vollstrecken. Dies darf allerdings nur im Sinne und zugunsten des Gemeinwohls geschehen. Dieses Konzept einer politischen Gesellschaft entsteht nur durch persönliche Einwilligung beziehungsweise freiwilliger Übereinkunft, sich mit anderen zusammenzuschließen und zu einer Gemeinschaft zusammenzufügen.[9] Das Ziel einer solchen Gemeinschaft ist ein behagliches, sicheres und friedliches Zusammenleben in persönlicher Sicherheit gegenüber all denen, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören sowie eine Gewährleistung der Sicherheit des Eigentums und auch die Unzuträglichkeiten des Naturzustandes zu vermeiden.[10] Aus Lockes „Zweite Abhandlung über die Regierung“ wird deutlich, dass er für ein Überwinden des vom ihm kreierten Naturzustandes und für die Bildung einer politischen Gesellschaft spricht.

„Ich gebe gern zu, dass eine bürgerliche Regierung das geeignete Heilmittel gegen die Nachteile des Naturzustandes ist [...].“[11]

Diejenigen, die eingewilligt haben, ein Mitglied dieser Gemeinschaft sein zu wollen oder der Regierung beizutreten, bilden somit einen neuen, eigenen politischen Körper und unterwerfen sich durch diese verpflichtende Zustimmung der jeweiligen Gesellschaft.[12] Die weiteren Ausführungen Lockes zur Abtretung aller Gewalt des Einzelnen an die Gesellschaft, zur Übereinstimmung und zum Beschluss der Mehrheit werden hier nicht weiter ausgeführt, da sie für den weiteren Verlauf dieser Arbeit nicht relevant sind. Vielmehr geht es darum, wie Locke die Zustimmung, zu einer politischen Gesellschaft gehören zu wollen, definiert und was diese leistet.

3. Wie kommt es zu einer Zugehörigkeit einer Gesellschaft?

Was Locke unter einer politischen Gesellschaft versteht und warum es von Vorteil wäre vom Naturzustand in eine politische Gesellschaft überzugehen, wurde soeben unter 2. gekürzt dargestellt. In einer politischen Gesellschaft müssen alle Mitglieder ihre natürliche Gewalt zu Gunsten einer gemeinschaftlichen Gewalt aufgeben, so dass es zur Aufgabe der politischen Regierung wird, das Eigentum der Bürger zu schützen und Verstöße gegen das Eigentum zu bestrafen. Eine politische Gesellschaft setzt demzufolge eine allgemeine und feste Gesetzgebung und ein Gerichtswesen voraus. Die Autorität, Recht zu sprechen, wird dem Gericht von allen Mitgliedern des Staates verliehen und es kann somit auch von allen Mitgliedern um Hilfe oder Unterstützung angerufen werden. Die Frage ist nun, wie es dazu kommt, dass man gerade Mitglied einer bestimmten Gesellschaft ist oder wird und wie viele Menschen eines bestimmten Staates wirklich Mitglieder aufgrund einer Zustimmung sind. Wer hat wirklich bewusst, egal ob explizit oder implizit, eingewilligt? Hier unterscheidet Locke zwei Arten des Eintritts in die politische Gesellschaft. Zum einen die Staatsgründung der Naturzustandsbewohner, die freiwillig die Übereinkunft treffen, sich zu einer Regierung zusammenzuschließen. Zum anderen eine zweite Generation, die durch Geburt in ein System geboren werden und keinen originalen Vertrag geschlossen oder in diesen eingewilligt haben.[13] Einer der Kerngedanken in Lockes Theorie ist, dass niemand verpflichtet ist, sich irgendeiner politischen Macht zu unterwerfen, wenn er nicht persönlich einwilligt.[14] Die Gemeinschaft verleiht der Regierung Autorität. Eine Regierung, die Staatsgewalt ausübt, welche nicht durch Zustimmung ihrer Bürger übertragen wurde, ist also nicht rechtmäßig.[15] Wie muss diese Zustimmung genau erfolgen, damit eindeutig ist, dass es sich um eine freie Entscheidung und eine konkrete Einwilligung handelt?

3.1. Arten der Zustimmung

Laut Locke ist jeder Mensch von Natur aus frei und kann sich nur durch eigene Zustimmung irgendeiner Macht unterwerfen.[16] Was als hinreichende Erklärung der Zustimmung eines Menschen gelten soll, um die Zugehörigkeit zu einer politischen Gesellschaft zu bestätigen, beschreibt Locke wie folgt. Bezüglich der Zustimmung zur Zugehörigkeit einer Gesellschaft unterscheidet er allgemein zwischen einer ausdrücklichen und einer stillschweigenden Zustimmung, wobei beide erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgegeben werden können.[17] Das die ausdrückliche Zustimmung einer Person, welche eine Zugehörigkeit in die jeweilige Gesellschaft wünscht, sie zu einem vollwertigen Mitglied dieser macht und somit zu einem Untertan der Regierung ist plausibel. Indessen gehen mit der stillschweigenden Zustimmung einige Probleme einher. Wie kann man annehmen, dass eine Person zustimmt, wenn sie sich doch gar nicht geäußert hat? Und was ist solch eine Zustimmung wert beziehungsweise inwiefern ist sie bindend? Lockes Antwort darauf lautet folgendermaßen:

[...]


[1] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 312

[2] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 13

[3] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 14f

[4] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 73

[5] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 27

[6] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 73

[7] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 30, 382

[8] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 12

[9] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S.82

[10] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S.76, 82

[11] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 20

[12] Ebd.

[13] Susann Held S. 89

[14] Simmons S.57

[15] Simmons S.58

[16] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 100

[17] Locke, John. Zweite Abhandlung über die Regierung. S. 100

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die Zustimmung zur politischen Gesellschaft. Wie John Locke die verschiedenen Arten der Zustimmung definiert
Universidad
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Philosophie)
Curso
Proseminar
Autor
Año
2009
Páginas
16
No. de catálogo
V157334
ISBN (Ebook)
9783668033801
ISBN (Libro)
9783668033818
Tamaño de fichero
396 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
zustimmung, gesellschaft, john, locke, arten
Citar trabajo
Anika Nagel (Autor), 2009, Die Zustimmung zur politischen Gesellschaft. Wie John Locke die verschiedenen Arten der Zustimmung definiert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157334

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