Die in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland angelegte Rundfunkordnung ist wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgestaltet worden. Diese erschöpfte sich jedoch bis zum Beginn der 80er Jahre darin, die von den Besatzungsmächten definierte Kommunikationsordnung festzuschreiben, deren Eckpfeiler, dem Vorbild der BBC entsprechend, ein öffentlich-rechtliches Rundfunksystem und eine privatrechtlich strukturierte Presse bildeten. Mit der technologischen Entwicklung von Satellit und Breitband-Kabelnetzen wurden zu Beginn der 80er Jahre verfassungsrechtliche Überlegungen angestoßen, die Frage nach einem grundlegend neuen Ordnungsmuster des Rundfunksystems gestellt. Die Kommerzialisierung machte trotz politischen Widerstandes der damaligen Bundesregierung vor dem Rundfunk nicht halt. Die Zeit des dualen Rundfunksystems begann. Heute ist die Diskussion um die geltende duale Rundfunkorganisation wieder durch den technischen Fortschritt der Digitalisierung neu entfacht worden.
Zentrum der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung ist bis heute die Gestaltung des Dualismus von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk geblieben. Die grundsätzliche Existenzmöglichkeit kommerziellen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht nie bestritten. In den verschiedenen Urteilen zur Rundfunkverfassung hat das oberste Bundesgericht Grundsätze für die deutsche Rundfunkordnung formuliert. Das von Landes- und Bundesgesetzgebern gestaltete Rundfunksystem wurde von den Verfassungsrichtern immer wieder in die Bahnen einer verfassungskonformen Entwicklung gelenkt. Die einzelnen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und ihre Bedeutung für die geltende Rundfunkordnung sollen in dieser Arbeit aufgezeigt werden, Leitsätze dieser richterlichen Rechtsprechung sollen herausgestellt und mögliche Veränderungen der heutigen Rundfunkordnung diskutiert werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit
3 Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts
3.1 Das „Erste Fernseh-Urteil“ (BverfGE 12, 205)
3.1.1 Die Leitsätze des Urteils
3.1.2 Die Bewertung des Urteils
3.2 Das „Mehrwertsteuer-Urteil“ (BverfGE 31, 314)
3.2.1 Die Leitsätze des Urteils
3.3 Das „FRAG-Urteil“ (BverfGE 57, 295)
3.3.1 Die Leitsätze des Urteils
3.3.2 Die Bewertung des Urteils
3.4 Das „Niedersachsen-Urteil“ (BverfGE 73, 118)
3.4.1 Die Leitsätze des Urteils
3.5 Der „Baden-Württemberg-Beschluß“ (BverfGE 74, 297)
3.5.1 Die Leitsätze des Beschlusses
3.5.2 Die Bewertung des Beschlusses
3.6 Das „NRW-Urteil“ (BverfGE 83, 238)
3.6.1 Die Leitsätze des Urteils
3.6.2 Die Bewertung des Urteils
3.7 Der „Hessen3-Beschluß“ (BverfGE 87, 181)
3.7.1 Die Leitsätze des Beschlusses
3.8 Das „Rundfunkgebühren-Urteil“ (BverfGE 90, 60)
3.8.1 Die Leitsätze des Urteils
3.8.2 Die Bewertung des Urteils
3.9 Das „EG-Fernsehrichtlinien-Urteil“ (BverfGE 92, 203)
4 Leitlinien der medienpolitischen Rechtsprechung des BverfG
5 Neue Denkmodelle in der Rundfunkpolitik?
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit analysiert den maßgeblichen Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die Gestaltung der deutschen Rundfunkordnung. Ziel ist es, die Entwicklung der verfassungsrechtlichen Leitlinien anhand zentraler Urteile aufzuzeigen, die Prinzipien der richterlichen Rechtsprechung herauszustellen und die Auswirkungen sowie mögliche Veränderungen im Kontext des dualen Rundfunksystems zu diskutieren.
- Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Rundfunkordnung
- Entwicklung des dualen Rundfunksystems in Deutschland
- Rechtliche Grundlagen der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
- Herausforderungen durch Digitalisierung und technische Innovationen
- Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen Anstalten und privaten Anbietern
Auszug aus dem Buch
3.1 Das „Erste Fernseh-Urteil“ (BverfGE 12, 205)
Im September 1959 brachte die Bundesregierung unter Konrad Adenauer einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der die Gründung von drei öffentlich-rechtlichen Anstalten des Bundes vorsah: die Deutsche Welle für weltweite Hörfunksendungen, den Deutschlandfunk für Hörfunksendungen im deutschsprachigen Ausland und das Deutschland-Fernsehen als zweites deutsches Fernsehprogramm. Der Bundestag verabschiedete im Juni 1960 jedoch lediglich ein Teilgesetz über die Errichtung der zwei Hörfunkanstalten. Der Fernsehstreit um die Errichtung eines zweiten Programms erreichte seinen Höhepunkt, als die Bundesregierung die Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft plante, an der der Bund mit 51 Prozent und die Länder mit 49 Prozent beteiligt sein sollten. Bundeskanzler Adenauer und Finanzminister Schäffer unterzeichneten am 25. Juli 1960 den Gesellschaftsvertrag und die Satzung der „Deutschland Fernsehen GmbH“.
Schäffer fungierte dabei als Treuhänder der Bundesländer, ohne von diesen beauftragt worden zu sein. Die Landesregierungen waren jedoch nicht bereit, die vom Bundesfinanzminister verwalteten Anteile zu übernehmen, womit der Bund zum Alleingesellschafter der „Deutschland Fernsehen GmbH“ wurde. Diese Rundfunkpolitik der CDU scheiterte am Bundesverfassungsgericht, welches einer Klage der SPD-regierten Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Hessen stattgab und in einem Grundsatzurteil am 28. Februar 1961, dem sogenannten „Ersten Fernseh-Urteil“, die Gründung der „Deutschland Fernsehen GmbH“ für verfassungswidrig erklärte. Zur Begründung führte das Gericht an, daß die Bundesregierung gegen Art.30 GG sowie gegen den Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens und gegen Art.5 GG verstoßen habe. Der Bund habe lediglich eine Kompetenz für den sendetechnischen Betrieb des Rundfunks (Post- und Fernmeldewesen), der Rundfunk als kulturelles Gut unterliege dagegen der Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung erläutert die prägende Rolle des Bundesverfassungsgerichts bei der Ausgestaltung des deutschen dualen Rundfunksystems und skizziert die Fragestellung der Arbeit.
2 Der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit: Dieses Kapitel erläutert den grundrechtlichen Stellenwert von Art. 5 GG und die Funktion des Bundesverfassungsgerichts als Korrektiv im Medienbereich.
3 Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts: Dieser zentrale Teil dokumentiert und analysiert eine Reihe wegweisender Urteile und Beschlüsse, welche die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Rundfunk gesetzt haben.
4 Leitlinien der medienpolitischen Rechtsprechung des BverfG: Hier werden die durch die Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundregeln und Ordnungselemente für den Gesetzgeber zusammenfassend dargestellt.
5 Neue Denkmodelle in der Rundfunkpolitik?: Dieses Kapitel diskutiert aktuelle Ansätze der Neuorientierung, wie Deregulierung und Privatisierung, vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Rundfunkordnung, Rundfunkfreiheit, Duales Rundfunksystem, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Privater Rundfunk, Grundversorgung, Bestandsgarantie, Entwicklungsgarantie, Finanzgarantie, Meinungsvielfalt, Staatsferne, Rundfunkgebühr, Digitalisierung, Medienpolitik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie das Bundesverfassungsgericht durch seine Urteile maßgeblich zur Gestaltung und Entwicklung der Rundfunkordnung in der Bundesrepublik Deutschland beigetragen hat.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind die verfassungsrechtliche Absicherung des Rundfunks, die Entwicklung des dualen Systems aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk sowie die Anforderungen an Staatsferne und Meinungsvielfalt.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die richterlichen Leitsätze der wichtigsten Rundfunkurteile systematisch darzustellen und deren Bedeutung für die heutige Rundfunkordnung sowie mögliche künftige Entwicklungen aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine medien- und rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich einer detaillierten chronologischen Analyse der einschlägigen Urteile, beginnend beim „Ersten Fernseh-Urteil“ bis hin zum „EG-Fernsehrichtlinien-Urteil“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Rundfunkverfassung, duales Rundfunksystem, Bestands- und Entwicklungsgarantie, Grundversorgung und Staatsferne charakterisiert.
Warum spielt die Bestands- und Entwicklungsgarantie eine so zentrale Rolle?
Sie schützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor politischer Einflussnahme und sichert seine Existenz sowie seine Fähigkeit zur Anpassung an technische Innovationen ab.
Wie bewertet der Autor die Auswirkungen der Digitalisierung?
Der Autor konstatiert, dass die Digitalisierung zwar neue Möglichkeiten bietet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Herausforderungen stellt und eine stärkere finanzielle sowie inhaltliche Absicherung erforderlich macht.
- Quote paper
- Astrid Bohlen-Csuraji (Author), 2001, Der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf die deutsche Medienpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1574