Die Sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung


Seminar Paper, 2000

23 Pages, Grade: Sehr gut


Excerpt


Inhaltsangabe

1. Einleitung

2. Definition und Klassifizierung

3. Die Sieben Grundsätze

4. Menschlichkeit

5. Unparteilichkeit

6. Neutralität

7. Unabhängigkeit

8. Freiwilligkeit

9. Einheit

10. Universalität

11. Schluss

12. Bibliographie

1. Einleitung

Überall auf der Welt sehen wir die Zahl bewaffneter innerstaatlicher Konflikte wachsen, in denen es für die Opfer und Helfer keinen anderen Schutz als die Menschlichkeit gibt. Naturkatastrophen, früher einmalige Ereignisse, schlagen in Dauerkatastrophen um, und die vom Menschen verursachten Notstände nehmen ein Ausmaß an, das die Grundlagen der gesamten Lebenswelt bedroht. So kommt die Not den Helfern des Roten Kreuzes heute, wie in Zeiten Henry Dunants, in verschiedener Gestalt entgegen: als Hunger, Massenflucht, Terror, Folter und Unterdrückung, als soziale Isolation und psychische Verelendung, als lebenslange Behinderung oder Dauerpflegefall, als vereinsamtes Altern oder als Verkehrsunfall. Und so hat auch die Hilfe die vielen Gesichter angenommen, die heute das Erscheinungsbild des Roten Kreuzes prägen.

Von Anfang an versteht sich das Rote Kreuz als eine Gemeinschaft von Menschen, die durch ihre praktische Tätigkeit die Not ihrer Mitmenschen abzuwenden versuchen, welches eine feste geistige Verankerung voraussetzt, denn wie kann man unter erschwerten Umständen humane Hilfe leisten, wenn er sein Handeln nicht nach Maßstäben der Humanität orientiert?

Aus diesem Grund formulierte das Rote Kreuz 1965 in Wien die allen Kulturen der Welt gemeinsamen Grundsätze der Hilfe in Konflikt- und Notsituationen, eine Magna Charta weltweiten humanen Helfens. Sie bildet das geistige Band, das Helfer aus den unterschiedlichsten Zonen der Welt miteinander verbindet, und sie garantiert gemäß den Genfer Abkommen den Helferorganisationen den Schutz der Staaten.

In unseren Tagen, in denen das Humanitäre Völkerrecht und die Grundsätze der Menschlichkeit an so vielen Orten der Welt auf das schwerste missachtet werden, erscheint es immer wichtiger, dass das Rote Kreuz nicht nur menschlich zu handeln versteht, sondern auch den Geist der Menschlichkeit verbreitet. Wenn in Europa ein gemeinsames Haus entsteht, so müssen diese Grundsätze in seinem Fundament verankert sein.

1965 verkündete, wie bereits vorher schon erwähnt, die XX. Internationale Rotkreuzkonferenz in Wien die grundlegenden Prinzipien, die der Rotkreuztätigkeit das Fundament geben. Seitdem erheben sich zu Beginn jeder Konferenz die Vertreter der gesamten Rotkreuzwelt, um der feierlichen Vorlesung dieser Grundsätze Gehör zu geben. Da sich die Nationalen Gesellschaften oft stark voneinander unterscheiden, ist eine Rotkreuzdoktrin für das Existieren des Roten Kreuzes unbedingt notwendig; sie schafft die Einheit und Universalität des Werkes. Dennoch verspürte das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Gründerorgan der Bewegung und vorgesehener Hüter der Grundsätze, merkwürdigerweise erst nach den Erschütterungen des Ersten Weltkrieges zum ersten Mal die Notwendigkeit, diese Doktrin zu formulieren - zuvor hatten sich wohl die Gebote der moralischen Ordnung von selbst verstanden.

Die erste Erwähnung der Grundsätze war bereits 1921, welche jedoch sehr bescheiden waren. Man könnte dies heute als die Summe der Grundsätze bezeichnen. Die erste systematische Darstellung der Rotkreuzgrundsätze ergeht aus dem Jahr 1955, diese diente als Grundlage für die offizielle Proklamation, die heute Gesetz ist. Ich werde mich im folgenden Text zeitweise auf diese, aus dem Jahre 1955 stammenden Wortlaute, beziehen.

2. Definition und Klassifizierung

Was ist ein Grundsatz?

Wenn ich diese Frage aus philosophischer Sicht betrachte, so ist ein Grundsatz eine Abstraktion der moralischen Ordnung, der sich, hervorgehend aus den Idealvorstellungen einer Gesellschaft, dem menschlichen Gewissen auferlegt, und nicht mehr zur Diskussion steht. Ich könnte aber einfacher sagen, dass es sich um eine Regel handelt, die auf Urteil und Erfahrung gründet, und die eine Gemeinschaft annimmt, um ihrem Verhalten die Richtung zu geben. Um ihren Zweck zu erfüllen, müssen die Grundsätze eine klare, jedem verständliche Form haben; aber je einfacher und allgemeiner ein Text ist, umso reicher ist er an nicht offen zutage liegenden Implikationen. Meines Erachtens ist dies auch der Grund dafür, dass die Grundsätze so häufig missverstanden werden!

Einen Punkt, welchen ich nur kurz erwähnen möchten, ist, dass die Rotkreuzgrundsätze nicht alle von gleichem Gewicht sind, sie kennen eine Hierarchie, die bereits durch ihre Reihenfolge angezeigt wird.

Es ergeben sich drei Kategorien:

1. Substantielle Grundsätze:

Menschlichkeit (= essentieller Grundsatz)

Unparteilichkeit

2. Abgeleitete Grundsätze:

Neutralität

Unabhängigkeit

3. Organische oder institutionelle Grundsätze:

Freiwilligkeit

Einheit

Universalität

Die Grundsätze, so wie sie im folgenden Kapitel angeführt sind, wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der dazu angeführte Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden, und stellt eine Interpretation dar.

Die Untertitel (in Klammer und Kursiv) stellen eine kurze, einfache Erklärung des Österreichischen Roten Kreuzes dar, sie wurden am 6. Dezember 1994 in der 147. Sitzung des Arbeitsausschusses des Österreichischen Roten Kreuzes in Wien beschlossen.

Im Anschluß daran werde ich versuchen, die sieben Grundsätze des Roten Kreuzes etwas genauer zu erläutern.

3. Die Sieben Grundsätze

Menschlichkeit

(Der Mensch ist immer und überall Mitmensch)

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit

(Hilfe in der Not kennt keine Unterschiede)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität

(Humanitäre Initiative braucht das Vertrauen aller)

Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit

(Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze)

Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

[...]

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Details

Title
Die Sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
College
University of Innsbruck  (Erziehungswissenschaften)
Grade
Sehr gut
Author
Year
2000
Pages
23
Catalog Number
V15741
ISBN (eBook)
9783638207669
File size
541 KB
Language
German
Notes
Von der Ethik zur Moral in psychosozialen Arbeitsfeldern
Keywords
Sieben, Grundsätze, Internationalen, Rotkreuz-, Rothalbmondbewegung
Quote paper
Christian Schönherr (Author), 2000, Die Sieben Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15741

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