Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Defizite des AGG bei der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien bezüglich der Schadensersatzansprüche im Arbeitsrecht aufzuzeigen.
Um den Sinn und Zweck der Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG verstehen zu können, werden die europarechtlichen Vorgaben in ihren Wesenszügen erklärt. Nach einem kurzen Überblick über das Gesetz werden die wichtigsten Definitionen der Benachteiligung und die allgemeinen Kritikpunkte zum Gesetz sowie der Sanktionen dargelegt. Dem schließt sich die eigentliche Untersuchung der Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG an.
Die Methodik der Untersuchung besteht in der Darstellung der maßgebenden kritischen Meinungen in der Literatur über die Schadensersatzregelungen gemäß § 15 AGG sowie in deren Bewertung. Wenn es erforderlich ist, werden die einschlägigen Normen des Gesetzes gemeinschafts- und richtlinienkonform ausgelegt. Die Ergebnisse dieser Auslegung stellen die Basis für eine Auseinadersetzung mit den wesentlichsten Punkten der Meinungen dar. Letztlich wird darüber eine Entscheidung getroffen, ob die Regelungen des Schadensersatzes europarechtskonform sind.
Die Ergebnisse der Arbeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht, dass die Regelung des Schadensersatzanspruchs für Vermögensschäden gemäß § 15 Abs. 1 AGG gemeinschaftsrechtswidrig sei, konnte das Gegenteil nachgewiesen werden. Die Norm § 15 Abs. 1 S. 2 AGG bei Anwendung des § 276 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BGB lässt sich unter Beachtung der Grundsätze der gemeinschafts- und richtlinienkonformen Auslegung als Regelfall einer verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitsgebers bestimmen.
Der Ersatz eines durch eine Benachteiligung erlittenen immateriellen Vermögensschadens entspricht gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 AGG wegen der uneingeschränkten verschuldensunabhängigen Haftung des Arbeitsgebers den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts.
Das für die Entschädigung normierte Kollektivvertragsprivileg gemäß § 15 Abs. 3 AGG ist jedoch wegen des Verschuldenserfordernisses des Arbeitgebers doppelt gemeinschaftsrechtswidrig.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Vorgaben zur Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung
I. Europarechtliche Vorgaben
1. Primärrechtliche Vorgaben
2. Sekundärrechtliche Vorgaben
a. Richtlinien der Europäischen Union als Grundlage für das AGG
b. Umsetzungsanforderungen nach den EU-Richtlinien hinsichtlich der Haftung bei Verstößen gegen Diskriminierungsverbote
3. Umsetzungsanforderungen nach der Rechtsprechung des EuGH
II. Diskriminierungsschutz im nationalen Recht vor dem Inkrafttreten des AGG
1. Grundgesetz
2. Einfachgesetzliche Ebene
3. Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
4. Umsetzungsbedarf
a. Formeller Umsetzungsbedarf
b. Materieller Umsetzungsbedarf
C. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG
I. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Überblick
1. Entstehungsgeschichte
2. Aufbau des AGG
a. Allgemeine Struktur des Gesetzes
b. Zum Allgemeinen Teil
(1) Ziel des Gesetzes und verpönte Merkmale
(2) Anwendungsbereich des Gesetzes
(3) Definition der Formen der Diskriminierung
c. Zum arbeitsrechtlichen Teil
3. Grundsätzliche Kritik am AGG
II. Schadensersatz und Entschädigung gemäß § 15 AGG
1. Öffentlich-rechtlicher Ansatz
2. Privatrechtlicher Ansatz
3. Entscheidung für eine Regelung über Schadensersatz und Entschädigung
III. Schadensersatz gemäß § 15 Abs. 1 AGG
1. Allgemeines – Voraussetzungen und Folgen
2. Europarechtskonformität der Schadensersatzregelung
a. Verschulden des Arbeitgebers
(1) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – europarechtskonform
(2) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – europarechtswidrig
(3) Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers – nicht zwingend geboten
(4) Ergebnis zum Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers
i) Vertretenmüssen ist immer gleich Verschulden?
ii) Europarechtskonforme Auslegung § 15 Abs. 1 S. 2 AGG bei Anwendung des § 276 Abs. 1 S. 1 HS. 2 BGB
iii) Gegen die Ansichten: Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers ist europarechtskonform
iv) Gegen die Ansichten: Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers ist europarechtswidrig
v) Zur Gesetzbegründung
b. Bemessung der Schadenshöhe
3. Fazit
IV. Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG
1. Allgemeines – Voraussetzungen und Folgen
2. Europarechtskonformität der Entschädigungsregelung
a. Verschulden des Arbeitgebers
(1) Grundsatz
(2) Kollektivvertragsprivileg
(3) Ergebnis zum Verschuldenserfordernis des Arbeitgebers
b. Bemessung der Entschädigung
3. Fazit
D. Zusammenfassung
Zielsetzung und thematische Einordnung
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, die Umsetzungsdefizite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Hinblick auf die Schadensersatzansprüche im deutschen Arbeitsrecht zu analysieren und deren Vereinbarkeit mit den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien zu bewerten.
- Analyse der europäischen Vorgaben und Rechtsprechung des EuGH zur Diskriminierungsprävention
- Untersuchung des Schadensersatz- und Entschädigungsanspruchs nach § 15 AGG
- Kritische Beleuchtung der Verschuldenserfordernisse für Arbeitgeber
- Bewertung der Europarechtskonformität spezifischer Haftungsregelungen und Bemessungsmethoden
- Diskussion des Kollektivvertragsprivilegs im Kontext der Diskriminierungsverbote
Auszug aus dem Buch
Entscheidung für eine Regelung über Schadensersatz und Entschädigung
Gegen eine Lösung der Sanktionen über das Ordnungswidrigkeitsrecht spricht, dass es nicht sachgerecht wäre, wenn die Staatskasse oder mittelbar Dritte von Diskriminierungen anstelle des Opfers profitieren würden. Die Argumentation, dass über die öffentlich-rechtliche Lösung der Gefahr des Missbrauchs begegnet werden könnte, ist nicht nachvollziehbar. Damit wird unterstellt, dass schon die Inanspruchnahme eines von der Rechtsordnung vorgesehenen Rechts missbräuchlich sein kann.
Der Gesetzgeber hat sich letztendlich für eine Lösung nach dem Haftungsrecht, also für Schadensersatz, entschieden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung benennt die Problemstellung hinsichtlich der Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im AGG und definiert die Zielsetzung sowie die methodische Herangehensweise der Arbeit.
B. Vorgaben zur Schaffung eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierung: Dieses Kapitel erläutert die europarechtlichen Rahmenbedingungen sowie den vor dem Inkrafttreten des AGG bestehenden Diskriminierungsschutz im nationalen Recht.
C. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG: Der Hauptteil analysiert den Aufbau des AGG, diskutiert die Systematik der Haftung und bewertet die Europarechtskonformität der Schadensersatz- und Entschädigungsregelungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Verschuldenserfordernisses.
D. Zusammenfassung: Die Zusammenfassung resümiert die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung und stellt fest, dass die Ausgestaltung des Schadensersatzes bei kollektivrechtlichen Vereinbarungen Defizite aufweist.
Schlüsselwörter
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Diskriminierungsverbot, Schadensersatz, Entschädigung, Europarecht, Antidiskriminierungsrichtlinien, Arbeitgeberhaftung, Verschuldenserfordernis, Kollektivvertragsprivileg, § 15 AGG, Arbeitsrecht, Europarechtskonformität, Sanktionen, Benachteiligung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Analyse und Bewertung der Regelungen zum Schadensersatz und zur Entschädigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im deutschen Arbeitsrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zentrale Themen sind die europarechtlichen Anforderungen an Antidiskriminierungssanktionen, der Aufbau des AGG und die spezifische Auslegung der Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierungen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, ob die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien durch den deutschen Gesetzgeber in Bezug auf die Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche europarechtskonform ausgestaltet wurde.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung nutzt die Darstellung maßgebender kritischer Literaturmeinungen und eine rechtsvergleichende Analyse zwischen nationalen Normen und europäischen Vorgaben, um die Konformität der Gesetzesauslegung zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der gesetzlichen Struktur des AGG, die Erörterung des Schadensersatzes gemäß § 15 Abs. 1 AGG sowie der Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG, jeweils unter dem Aspekt der Europarechtskonformität.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe AGG, Diskriminierungsverbot, Schadensersatz, Arbeitgeberhaftung und Europarechtskonformität definieren.
Wie bewertet der Autor die Sanktionierung über das Ordnungswidrigkeitsrecht?
Der Autor lehnt eine solche Lösung ab, da sie das Risiko birgt, dass die Allgemeinheit (Staatskasse) von Diskriminierungen profitiert, anstatt dem geschädigten Individuum eine direkte Kompensation zukommen zu lassen.
Welche Problematik sieht der Autor im sogenannten "Kollektivvertragsprivileg"?
Der Autor sieht darin ein Defizit, da die Privilegierung des Arbeitgebers bei kollektivrechtlichen Vereinbarungen aufgrund einer vermuteten "höheren Richtigkeitsgewähr" in der Praxis schwer mit den europäischen Forderungen nach wirksamen Sanktionen in Einklang zu bringen ist.
- Quote paper
- Sandor Nevelö (Author), 2010, Umsetzungsdefizite hinsichtlich der Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche gemäß § 15 AGG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157532