Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - Penology

Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet an den Beispielen der § 130 Abs. 3, § 185 und § 201a Abs. 1 StGB

Title: Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet an den Beispielen der § 130 Abs. 3, § 185 und § 201a Abs. 1 StGB

Master's Thesis , 2024 , 72 Pages

Autor:in: Eva van de Pavert (Author)

Law - Penology
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die Arbeit beschäftigt sich vorliegend damit, ob und inwieweit deutsches Strafrecht auf Internetsachverhalte aus der gesamten Welt anwendbar ist und nennt eigene Einschränkungsvorschläge des deutschen Strafanwendungsrechts.

Durch die globale Vernetzung mittels Internet ergibt sich für das deutsche Strafrecht eine unerwartet große Erweiterung auf Internetsachverhalte aus der gesamten Welt. So kann es regelmäßig passieren, dass für eine Beleidigung in einem Internetforum vom anderen Ende der Welt aus, plötzlich § 185 StGB Anwendung findet.
In der Arbeit wird die Anwendung des deutschen Strafrechts auf Internetsachverhalte anhand der Strafnormen der §§ 130 III, 185 und 201 a I StGB anschaulich dargelegt. Am Ende der Arbeit wird ein zeitgemäßer Lösungsvorschlag zur Eindämmung des deutschen Strafanwendungsrechts vorgetragen.

Die Arbeit folgt folgendem chronologischem Aufbau:

§ 1 Erläuterung zur Begrifflichkeit des Internetstrafrechts und Statistiken zur Brandaktualität und der Weite des Phänomens der Begehung von Straftaten im Internet.
§ 2 Die Besonderheiten der Strafparagraphen (uA der Volksverhetzung und Beleidigung) werden spezifisch im Kontext des Internets beschrieben. Für vertiefende Hinweise findet man verweisende Quellenangaben.
§ 3 Nun folgt der Hauptteil: Das deutsche Strafanwendungsrecht und dessen Anwendungsprobleme werden im Kontext des Internetstrafrechts dargelegt, dies chronologisch und vor allem anhand der ausgewählten Strafnormen veranschaulicht. Am Ende der Arbeit folgt ein Lösungsvorschlag zur Eindämmung des deutschen Strafanwendungsrechts. Neueste Rechtsprechung (Stand: Ende 2024) wurde eingearbeitet.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

§ 1 Grundlegendes

A. Begriffsdefinition Internetstrafrecht

B. Statistiken

§ 2 Die Strafparagraphen § 130 III, § 185 und § 201 a I StGB im Kontext des Internets

A. § 130 III StGB im Kontext des Internets

B. § 185 StGB im Kontext des Internets

C. § 201 a I StGB im Kontext des Internets

§ 3 Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts, spezifisch im Kontext des Internets

A. § 3 iVm § 9 I, II StGB

I. § 9 I StGB

II. § 9 II StGB

B. Im Kontext der Strafparagraphen

I. § 130 III StGB

II. § 185 StGB

III. § 201 a I StGB

C. Lösungsmöglichkeiten für eine Einschränkung des § 9 I Var. 3 oder 4 StGB

I. Lösungsansätze

II. Berücksichtigung der Lösung des Gesetzgebers

Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet, wobei der Fokus auf den §§ 130 III, 185 und 201 a I StGB liegt. Ziel ist die Klärung der territorialen Anwendbarkeit und die Erörterung notwendiger Einschränkungen des Ubiquitätsprinzips.

  • Analyse der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Internetstraftaten
  • Untersuchung der §§ 130 III, 185 und 201 a I StGB im Internetkontext
  • Kritische Würdigung des Ubiquitätsprinzips gemäß § 9 StGB
  • Diskussion über völkerrechtliche Anknüpfungspunkte und Zuständigkeitsfragen
  • Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Vermeidung einer übermäßigen extraterritorialen Strafgewalt

Auszug aus der Masterarbeit

A. § 130 III StGB im Kontext des Internets

Bei § 130, vom BGH als „potentielles“ oder „abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt“ charakterisiert, wird mit Ausnahme von II als abstraktes Gefährdungsdelikt, eine konkrete Eignung zur Friedensstörung verlangt. Nach herrschender Auffassung schützt § 130 zur „Verhinderung einer politischen Klimavergiftung“, einem „Klimaschutz“, in erster Linie den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde. Diese Schutzgüter finden sich insbesondere in Abs. 3 des § 130.

Den Hauptanwendungsfall des § 130 III stellt die Auschwitzleugnung dar. Unter Auschwitzleugnung versteht man das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermords, vor allem an Juden, aber auch an geistig und körperlich Beeinträchtigten, an Homosexuellen, an Zeugen Jehovas, Sintis und weiteren Gruppen. § 130 III gehört zu den Äußerungsdelikten: Bei allen Tathandlungen, also bei dem Billigen, Leugnen und Verharmlosen handelt es sich um persönliche Äußerungsdelikte. Dies bedeutet, dass der Täter eine eigene Stellungnahme zum Ausdruck bringen muss, bei einem Verbreiten von fremden Ansichten (zB Abspielen von NS-Liedern) ohne sich diese selbst zu eigen zu machen, scheidet § 130 III als persönliches Äußerungsdelikt aus.

Die Tatäußerungen müssten nach § 130 III öffentlich oder in einer Versammlung geschehen. Äußerungen, die über das Internet verbreitet werden und für die Benutzer ohne weiteres abrufbar sind, erfolgen öffentlich. Ob eine öffentliche Äußerung in geschlossenen Chatgruppen vorliegt, wird bereits für die Tatvariante des Verbreitens für eine Vielzahl an Delikten (zB § 130 II Nr. 1 Var. 1) in der Literatur diskutiert und von der Rechtsprechung uneinheitlich entschieden, je nach größerer Personenanzahl und der dadurch bedingten Unkontrollierbarkeit, weiterer Entfernung der Personen zueinander und je nach der Zerstreutheit der Herkunft der Personen kann man bei geschlossenen Gruppen durchaus von einer Öffentlichkeit ausgehen.

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Internetzeitalter ein und umreißt die Zielsetzung der Arbeit.

§ 1 Grundlegendes: Hier werden Begrifflichkeiten des Internetstrafrechts geklärt und statistische Grundlagen zur Cyberkriminalität dargestellt.

§ 2 Die Strafparagraphen § 130 III, § 185 und § 201 a I StGB im Kontext des Internets: Die spezifischen Straftatbestände werden hinsichtlich ihrer Tatbegehungsformen und Lücken im digitalen Raum analysiert.

§ 3 Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts, spezifisch im Kontext des Internets: Dieser Hauptteil befasst sich mit der strafrechtlichen Dogmatik zur Anwendbarkeit bei Auslandssachverhalten, diskutiert das Territorialitäts- und Ubiquitätsprinzip und bewertet Lösungsansätze für eine notwendige Einschränkung.

Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass eine teleologische Reduktion und internationale Strafrechtsangleichung für eine ausgewogene territoriale Anwendbarkeit des Strafrechts unerlässlich sind.

Schlüsselwörter

Internetstrafrecht, Cybercrime, Volksverhetzung, Beleidigung, § 130 StGB, § 185 StGB, § 201a StGB, Ubiquitätsprinzip, Erfolgsort, Handlungsort, Territorialitätsprinzip, Völkerrecht, Rechtsanwendung, Strafgesetzbuch, Auslandstaten

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Masterarbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die Herausforderungen bei der Anwendung des deutschen Strafrechts auf Taten, die mittels des Internets begangen werden und einen Auslandsbezug aufweisen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die Anwendbarkeit deutscher Strafnormen auf das Internet, die Problematik des Tatorts bei ausländischen Tätern und die völkerrechtlichen Grenzen staatlicher Rechtsetzung.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Die Arbeit hinterfragt, inwieweit das deutsche Strafanwendungsrecht (insb. § 9 StGB) bei der globalen Internetkommunikation an seine Grenzen stößt und welche Kriterien für eine legitime Reichweite deutscher Strafgewalt erforderlich sind.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Es wird eine dogmatische Analyse der gängigen Strafrechtsnormen, der aktuellen Rechtsprechung (insb. BGH) sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der herrschenden Meinung in der Literatur durchgeführt.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Volksverhetzung, Beleidigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs sowie die tiefergehende dogmatische Prüfung des Handlungs- und Erfolgsortes (§ 9 StGB).

Was sind die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit?

Internetstrafrecht, Erfolgsort, Territorialitätsprinzip, Cybercrime und Völkerrecht sind die zentralen Begriffe zur Einordnung der Arbeit.

Warum spielt die Rechtsprechung im Fall „Toeben“ eine zentrale Rolle?

Die „Toeben-Entscheidung“ markiert einen Wendepunkt in der Auslegung des Anwendungsbereichs des deutschen Strafrechts im Internet, da sie erstmals die Problematik der Reichweite dieser Normen für das globale Netz adressierte.

Welche Lösung schlägt die Autorin im Fazit vor?

Die Autorin empfiehlt eine Kombinationslösung bestehend aus einer teleologischen Reduktion des Erfolgsbegriffs bei § 9 StGB sowie einer erweiterten internationalen Rechtsangleichung zur Bewältigung zielgerichteter Angriffe aus dem Ausland.

Excerpt out of 72 pages  - scroll top

Details

Title
Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet an den Beispielen der § 130 Abs. 3, § 185 und § 201a Abs. 1 StGB
College
University of Passau  (Juristische Fakultät)
Author
Eva van de Pavert (Author)
Publication Year
2024
Pages
72
Catalog Number
V1577287
ISBN (PDF)
9783389124239
ISBN (Book)
9783389124246
Language
German
Tags
anwendbarkeit strafrechts verbreitung inhalte internet beispielen stgb
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Eva van de Pavert (Author), 2024, Die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei der Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet an den Beispielen der § 130 Abs. 3, § 185 und § 201a Abs. 1 StGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1577287
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  72  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint