Diese Arbeit zeigt die Farce der Aburteilung deutscher Kriegsverbrecher nach dem 1. Weltkrieg.
Das Fiasko der Verfolgung und Aburteilung deutscher Kriegsverbrecher durch deutsche Staatsanwälte (bzw. Reichsanwaltschaft) und Gerichte (bzw. Reichsgericht) wird anhand der Darlegung und Analyse strafrechtlicher Sachverhalte, staatsanwaltlicher Verfügungen sowie der Gerichtsurteile aufgezeigt. Dabei wird eine Gesamterhebung der Beschuldigten mit Urteilserlass erstellt und das deutsche Versagen in einer anschaulichen Endbilanz verdeutlicht.
Die Arbeit widmet sich zudem eingehend den damaligen Gesetzen zur Aburteilung der deutschen Kriegsverbrecher, der Begriffsdefinition zum Kriegsverbrechen und den damaligen völkerrechtlichen Besonderheiten.
Deutlich lässt sich in den Leipzigern Prozessen der deutsche Nationalstolz erkennen, der die Zeit zum 2. Weltkrieg deutlich vorgab und die völlig andere Vorgehensweise in den Nürnberger Prozessen maßgeblich prägte.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der lange Weg bis zu den Leipziger Prozessen vor dem Reichsgericht
I. Die Strafbarkeit der deutschen Kriegsverbrechen
1. Keine Amnestie im ersten Weltkrieg‒ Der Bestrafungswunsch der Alliierten als Kriegsziel
2. Der Begriff des Kriegsverbrechens vor dem 18.12.1919
3. Das Bestrafungsverlangen nach dem Friedensvertrag von Versailles und Auslieferungswidersetzen der Deutschen
a) Der Friedensvertrag von Versailles
b) Anbieten einer Kompromisslösung zur Verhinderung einer Auslieferung nach Art. 228 und die dafür notwendige Schaffung der rechtlichen Rahmenbedinungen
4. Einigung auf die deutsche Gerichtsbarkeit und Schaffen weiterer rechtlicher Voraussetzungen für die Aburteilung der Kriegsbeschuldigten
C. Die Verfahren des Reichsgerichts
I. Der schleppende Beginn der Verfahren und ein erstes Urteil
II. Die Verfahren anhand der Probeliste
1. Britische Probelistenfälle vom 23.05.1921-04.06.1921
2. Der belgische Probelistenfall vom 08.-11.06.1921
3. Die französischen Probelistenfälle vom 29.06-10.07.1921 und der neunte Fall, erneut ein britischer
III. Zwischenbilanz, Einwände gegen die Aburteilung und weiteres Vorgehen des Deutschen Reichs in der Kriegsbeschuldigtenfrage
1. Beschluss des Alliierten Obersten Kriegsrats im August 1921 und Ergebnis der alliierten Juristenkommission
2. Die Einwände „Tu quoque“ und „nullum crimen, nulla poena sine lege“
3. Weiteres Vorgehen des Dt. Reichs in der Kriegsbeschuldigtenfrage
4. Strafvollzug und Flucht
IV. Endbilanz der Leipziger Prozesse
1. Endbilanz der Leipziger Prozesse
2. Reaktionen und Bilanz der Einstellungen durch Reichsanwaltschaft und Reichsgericht
V. Bedeutung der Prozesse für die Entwicklung des Transitional Justice-Konzepts
D. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Leipziger Prozesse, die nach dem Ersten Weltkrieg vor dem deutschen Reichsgericht stattfanden, um zu bewerten, ob die deutsche Justiz in der Lage und willens war, begangene Kriegsverbrechen unabhängig und umfassend aufzuarbeiten.
- Der lange Weg bis zur Einigung auf deutsche Gerichtsbarkeit im Rahmen der Kriegsbeschuldigtenfrage.
- Die Analyse der Verfahren und Urteile des Reichsgerichts im Hinblick auf die „Probeliste“.
- Die Untersuchung der juristischen und politischen Schwierigkeiten, insbesondere die Einwände gegen die Strafbarkeit.
- Die Rolle der Reichsanwaltschaft und die Einflüsse politischer Akteure auf den Prozessverlauf.
- Die historische Bedeutung der Leipziger Prozesse als Vorläufer für das moderne Transitional Justice-Konzept.
Auszug aus dem Buch
Die Strafbarkeit der deutschen Kriegsverbrechen
Die Amnestie verschafft Straffreiheit. Das Gewähren von Straffreiheit galt vor dem ersten Weltkrieg als selbstverständlicher Gebrauch der Kriegsstaaten. Der Gebrauch lässt sich so darstellen: „In amnestia consistit substancia [sic!] pacis.“ Frei übersetzt bedeutet dies: „Das Vergessen und Vergeben des angetanen und erlittenen Unrechts besteht im Wesen des Friedens“.
Mit jedem Friedensschluss war notwendig eine Amnestie verbunden, erst dadurch könne ein wirklicher Friede denkbar sein. Zwar sind vereinzelte Ausnahmefälle vor 1919 vorhanden, wie beispielsweise bei der von der Amnestie nach dem amerikanischen Bürgerkrieg wegen rechtswidriger Behandlung von Kriegsgefangenen ausgeschlossenen Personen.
Die Tradition der Gewährung der Amnestie sollte mit dem Ersten Weltkrieg ein Ende finden. Die Alliierten strebten „als ausdrückliches Gebot der Gerechtigkeit“ eine Bestrafung der von ihnen als „war atrocities oder atrocités de la guerre“ („Kriegsgräuel“) beschuldigten Militärpersonen und des Urheber des Krieges, den ehemaligen deutschen Kaiser Wilhelm II., an. Dafür lassen sich zahlreiche Ursachen wie hohe Opferzahlen durch den technischen Fortschritt anführen, dieser ermöglichte im Krieg metaphorisch eine „Industrie des Tötens“, und hauptsächlich wurde wegen der Vorkomnisse von deutscher Seite wie beispielsweise das vollstreckte Todesurteil durch Erschießen gegen die Krankenschwester Edith Cavell 1915 und gegen den Handelsschiffskapitän Charles Fryatt 1916, oder das Versenken der Lusitania durch den Druck der Öffentlichkeit unter Verweisung der Deutschen als die Kriegsurheber eine Amnestie abgelehnt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den historischen Hintergrund der Leipziger Prozesse und definiert das Ziel der Arbeit, die nationalen Bemühungen zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen zu hinterfragen.
B. Der lange Weg bis zu den Leipziger Prozessen vor dem Reichsgericht: Dieses Kapitel erläutert die völkerrechtliche Entwicklung rund um die Amnestieproblematik und die Kompromisslösung, die zur Zuständigkeit des deutschen Reichsgerichts führte.
C. Die Verfahren des Reichsgerichts: Dieser Abschnitt beschreibt den schleppenden Verlauf der Prozesse, die Durchführung ausgewählter Verfahren basierend auf der Probeliste und die vielfältigen Einwände sowie das taktische Vorgehen aller beteiligten Akteure.
D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die nationale Justiz aufgrund nationaler Einstellungen und mangelndem Willen versagte, eine echte Aufarbeitung der Kriegsverbrechen zu leisten, was die Prozesse als Verliererjustiz kennzeichnet.
Schlüsselwörter
Leipziger Prozesse, Kriegsverbrechen, Reichsgericht, Transitional Justice, Bestrafungswunsch, Versailler Vertrag, Probeliste, Amnestie, Völkerrecht, Reichsanwaltschaft, Aufarbeitung, Rechtsgeschichte, Schuld, Gerechtigkeit, Militärstrafrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg als frühes Beispiel für den juristischen Umgang mit Kriegsverbrechen.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Fokus stehen die deutsche Gerichtsbarkeit, die völkerrechtlichen Anforderungen der Alliierten, die prozesstaktische Verteidigungsstrategie sowie die Einflüsse von Regierung und Militär.
Was ist das primäre Forschungsziel?
Es soll untersucht werden, ob die deutsche nationale Justiz gewillt war, ihre eigenen Kriegsverbrecher angemessen zu verurteilen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Autorin nutzt eine rechtsgeschichtliche Analyse unter Auswertung zeitgenössischer Dokumente, Protokolle und juristischer Literatur.
Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die politische Entstehungsgeschichte, die konkreten Verfahren der Probelistenfälle sowie eine Bilanz der Einstellungen und Urteile.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Dazu gehören Begriffe wie Verliererjustiz, Völkerrecht, Reichsgericht, Amnestie und Aufarbeitung.
Welche Rolle spielte das Reichswehrministerium in den Prozessen?
Das Ministerium versuchte laut Arbeit, die Prozesse zu manipulieren, indem Akten beeinflusst oder der Zugriff darauf kontrolliert wurde, um die "alte Armee" vor negativer Darstellung zu schützen.
Wie wurde das Argument des "Handelns auf Befehl" juristisch bewertet?
Es wurde häufig genutzt, um Beschuldigte freizusprechen, indem das Befolgen dienstlicher Anweisungen als strafbefreiendes oder schuldminderndes Element gewertet wurde.
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- Eva van de Pavert (Author), 2019, Die Leipziger Prozesse. Unfähigkeit der nationalen Justiz zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1577292