Die Sichtweise, dass es sich bei Inobhutnahmen meist um einen unangemesse-nen Eingriff in die Privatsphäre von Familien handelt, ist weit verbreitet. Mit dieser Meinung geht vermutlich oft die Annahme einher, dass Kinder grundsätzlich bei ihren Eltern am besten aufgehoben seien da diese besser als alle anderen auf deren Bedürfnisse eingehen können. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass Jugendämter in ihnen bereits bekannten Familien eine massive Kindeswohlge-fährdung durch die Erziehungsberechtigten nicht erkannt und daher auch nicht in Form einer Inobhutnahme eingegriffen haben, was sich - nachdem es zu starken Misshandlungen und teilweise gar zum Tod der betroffenen Kinder kam - als fatale Fehlentscheidung erwies. Angesichts solch dramatischer Fälle ist der o.a. Denk-ansatz zu hinterfragen. So vertreten andererseits viele die Meinung dass ein un-angemessenes Vertrauen in die Fähigkeiten der Eltern in der Kinder- und Jugend-hilfe völlig unangebracht sei und lieber zu früh als zu spät eingegriffen werden soll-te, sobald es ausreichend Anzeichen gibt die dies rechtfertigen, im Hinblick darauf, dass die Sicherung des Kindeswohls absolute Priorität hat. Daraus ergibt sich die Frage „Handelt es sich bei der Inobhutnahme nach §1666 BGB und § 42 SGB VIII um eine probate Hilfsmöglichkeit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen oder um einen unangemessenen Eingriff in die familiäre Privatsphäre?“, welcher ich in dieser Hausarbeit nachgehen werde. Hierzu definiere ich zunächst den Begriff der „Inobhutnahme“ und erläutere die wichtigsten Rahmenbedingungen und Vorraus-setzungen. Anschließend gehe ich auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Inobhutnahme sowie auf Kritik an dieser Maßnahme ein.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition und Rahmenbedingungen der „Inobhutnahme“ nach § 42 SGB VIII
- Voraussetzungen für eine „Inobhutnahme“ nach § 42 II SGB VIII
- Inobhutnahme auf Wunsch des Minderjährigen, § 42 I 1 Nr. 1 SGB VIII
- Inobhutnahme bei dringender Gefahr für das Kindeswohl, § 42 I 1 Nr. 2 SGB VIII und § 1666 | BGB
- Unbegleitete ausländische Minderjährige, § 42 I 1 Nr. 3 SGB VIII
- Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von „Inobhutnahmen“ nach § 42 I SGB VIII
- Kritik an der Maßnahme „Inobhutnahme\" nach § 42 I SGB VIII
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB. Sie analysiert die Definition und Rahmenbedingungen der Maßnahme sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme. Darüber hinaus betrachtet die Arbeit die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Inobhutnahme sowie Kritikpunkte an der Maßnahme.
- Rechtliche Definition und Rahmenbedingungen der Inobhutnahme
- Voraussetzungen für eine Inobhutnahme
- Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Inobhutnahme
- Kritik an der Inobhutnahme
- Bewertung der Inobhutnahme als Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung stellt die Kontroverse um die Inobhutnahme dar und beleuchtet die gegensätzlichen Positionen. Sie argumentiert, dass die Bedeutung der Inobhutnahme vor dem Hintergrund von Kindeswohlgefährdung und familiärer Privatsphäre kritisch zu hinterfragen ist.
Definition und Rahmenbedingungen der „Inobhutnahme“ nach § 42 SGB VIII
Dieses Kapitel definiert den Begriff „Inobhutnahme“ und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es beschreibt die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten, die bei einer Inobhutnahme in Frage kommen, und betont die Bedeutung der individuellen Bedürfnisse des Minderjährigen.
Voraussetzungen für eine „Inobhutnahme“ nach § 42 II SGB VIII
Dieser Abschnitt beleuchtet die verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme, wie z.B. den Wunsch des Minderjährigen, die Gefahr für das Kindeswohl und die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger.
Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von „Inobhutnahmen“ nach § 42 I SGB VIII
Dieses Kapitel argumentiert für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Inobhutnahme als Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche. Es beleuchtet die Rolle der Inobhutnahme bei der Abwendung von Kindeswohlgefährdung.
Kritik an der Maßnahme „Inobhutnahme\" nach § 42 I SGB VIII
Dieser Abschnitt befasst sich mit Kritikpunkten an der Inobhutnahme. Er analysiert die potenziellen Risiken und negativen Auswirkungen der Maßnahme auf Kinder und Familien.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Schlüsselbegriffen: Inobhutnahme, § 42 SGB VIII, § 1666 BGB, Kindeswohl, Familienrecht, Jugendhilfe, Familienhilfe, Kindeswohlgefährdung, Schutz von Kindern, familiäre Privatsphäre, Intervention, Unterbringung, Minderjährige, Jugendämter, sozialpädagogische Betreuung.
- Quote paper
- Theresa Reckstadt (Author), 2009, Inobhutnahme von Kindern nach § 42 SGB VIII und § 1666 BGB , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157753