Projektstudie zum Hauptpraktikum an der Staatlichen Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt


Travail d'étude, 2000

32 Pages, Note: 2


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

I. Arbeitsfeld
1. Sozialpädagogik
2. Sonderpädagogik als Teilgebiet der Sozialpädagogik
3. Die Schule für Geistigbehinderte
3.1 Geschichte der Schulpädagogik bei geistiger Behinderung
3.2 Konzeption
3.2.1 Aspekte des Schulbaus
3.2.2 Schülerbeförderung
3.2.3 Öffentlichkeitsarbeit
3.2.4 Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
3.2.5 Personal
3.3 Personenkreis
3.3.1 Geistige Behinderung aus pädagogischer Sicht
3.3.2 Mehrfachschädigung und geistige Behinderung
3.3.3 Geistige Behinderung und Autismus
3.4 Didaktik der Schule für Geistigbehinderte
4. Staatliche Förderschule für Geistigbehinderte Erfurt

II. Dokumentation des Praktikumverlaufs
1. Vorstellen der Klasse
2. Aufgabenfeld

III. Reflexion
1. Reflexion über das Arbeitsfeld
2. Reflexion über die Tätigkeit
3. Reflexion über die eigene Person

Literaturverzeichnis

In der Zeit vom 14.02. bis 24.03. 2000 absolvierte ich ein Hauptpraktikum in der staatlichen Förderschule für Geistigbehinderte in der Bukarester Straße in Erfurt.

In der vorliegenden Arbeit sollen das sozial- bzw. sonderpädagogische Arbeitsfeld, hier besonders die Förderschule für Geistigbehinderte näher betrachtet und erläutert werden.

Im ersten Teil möchte ich mich mit theoretischen Grundlagen beschäftigen und die Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt vorstellen.

Im zweiten Teil werde ich den Verlauf meines Praktikums dokumentieren und meine Eindrücke im dritten Teil der Arbeit wiedergeben.

I. Arbeitsfeld

1. Sozialpädagogik

Sozialpädagogik ist die Praxis und Theorie einer Erziehung bzw. eines pädagogischen Bereichs[1]. Aus der Sicht der traditionellen Pädagogik kam ihr vor allem die Aufgabe zu, sich um die sozialen Störfaktoren einer bürgerlichen Erziehung zu kümmern. Die pädagogisch nicht kontrollierbaren Einflüsse seitens der sozialen Herkunftsmilieus, der Straßen und Jugendkulturen galten (und gelten) als sozialpädagogische Arbeitsbezüge. Neben der Idee der Selbsterziehung gehört auch die Erziehung zur Gemeinschaft zum Aufgabenfeld der Sozialarbeit[2].

2. Sonderpädagogik als Teilgebiet der Sozialpädagogik

Personen mit Behinderungen waren vor der Entstehung der modernen Gesellschaft nur in begrenztem Maße ein relevantes soziales Problem. Erst allmählich entstanden spezifische Einrichtungen für Behinderte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, geschaffen und getragen wurden diese Einrichtungen von einzelnen lokalen Institutionen oder caritativen Vereinigungen (z.B. evangelische Rettunghausbewegung).

Eine systematische Behindertenfürsorge unter staatlicher Regie für alle Personen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen konnte sich trotz dieser Ansätze nur mühsam entwickeln und somit als eigenständiger Aufgabenbereich ausdifferenzieren und etablieren[3].

Zum Begriff und zum Umfang der Sonderpädagogik stellt Bach eine zusammenfassende Definition auf:

Sonderpädagogik ist die Theorie und Praxis der gesamten erzieherischen Förderung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersstufen. Das Besondere der Sonderpädagogik besteht darin, daß sie es mit unregelhaften und in diesem Sinne erschwerenden Gegebenheiten zu tun hat, für die sie ein über das Übliche Hinausgehendes an Konzepten und Kompetenzen anbietet[4].

Hauptzielrichtungen der Sonderpädagogik sind eine Reduzierung oder Behebung vorliegender Schäden, ein Abbau vorliegender Benachteiligungen, eine Korrektur von Belastungen durch unangemessene Umfeldanforderungen und damit die Herstellung der Balance auf möglichst hohem Niveau für die Betroffenen[5].

Mühl sieht eine besondere Zielsetzung in dem pädagogischen Auftrag der Empfehlungen für den Unterricht in der Schule für Geistigbehinderte:

„Selbstverwirklichung in sozialer Integration“ mit den Teilzielen

- Erfahren der eigenen Person und Aufbau eines Lebenszutrauens,
- Selbstversorgen und Beitragen zur eigenen Existenzsicherung,
- Zurechtfinden in und angemessenes Erleben der Umwelt,
- Orientieren in sozialen Bezügen und Mitwirken bei ihrer Gestaltung,
- Erkennen und Gestalten der Sachumwelt[6].

3. Die Schule für Geistigbehinderte

Die Schule für Geistigbehinderte weicht von anderen Schulkonzepten und auch vom üblichen Inhaltskanon von Schulen ab, ihr Konzept ist primär an Schülerbedürfnisse angepaßt. Es handelt sich aber insofern um eine Schule, als Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter von eigens dafür ausgebildeten Lehrkräften nach einem offiziellen Lehrplan überwiegend in Gruppen unterrichtet werden. Diese Gemeinsamkeit mit anderen Schulen hat bis in die 60er Jahre nicht ausgereicht, um Schulen für Geistigbehinderte einzurichten[7].

3.1. Geschichte der Schulpädagogik bei geistiger Behinderung

Die Geschichte der Beschulung von Menschen mit geistiger Behinderung reicht bis ins 18. Jahrhundert zurück, Pestalozzi war zu dieser Zeit der einzige, der sich um einzelne Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung kümmerte. Das Interesse an der Erziehung dieser Kinder und Jugendlichen erwachte im 19. Jahrhundert mit der Einflußnahme der Aufklärung und später der Französischen Revolution. Das Recht auf Bildung aller, auch das von geschädigten Menschen wurde proklamiert, deren Bildungsfähigkeit bereits Ende des 18. Jahrhunderts mit Gründung der ersten Taubstummenanstalt und Blindenschule in Paris nachgewiesen worden war.

Eine erste einflußreiche pädagogische Entwicklung begann bei Itard. Er arbeitete auf der Grundlage der auf den Sensualismus basierenden Pädagogik, deren Basis die Erweckung der Sinne durch starke Reize, also eine Sinnesschulung darstellt (physiologische Erziehung). Fortgeführt wurde diese Arbeit von Seguin, der das Konzept der physiologischen Erziehung weiterentwickelte und die Funktionsschulung der Sinne in den Vordergrund stellte.

Diese Entwicklungslinie wurde von Maria Montessori aufgegriffen, sie entwickelte in Anlehnung an Itard und Seguin einen Teil ihrer Materialien und übernahm ebenfalls die Muskel- und Sinnesübungen zum Erwerb technischer Fertigkeiten in ihr didaktisches Konzept.

Die erste „Rettungsanstalt für schwachsinnige Kinder“ wurde 1838 von Haldenwang errichtet, sie war als erste deutsche Unterrichtsanstalt für Geistesschwache. Christliches Denken war wesentlich an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung beteiligt, es entstanden auf katholischer Seite mit der Idee der Caritas eine Reihe von Anstalten die von Pfarren geleitet wurden.

Daneben nahmen sich auch Taubstummenlehrer der Bildung der Schwachsinnigen an, in Eisenach eröffnete Kern 1839 eine Anstalt, in der er sich der Erziehung Blödsinniger widmete. Er gehörte zu den Gründern der „Gesellschaft zur Förderung der Schwachsinnigenbildung“ und war der Auffassung, daß die Blödsinnigenfürsorge privater Wohltätigkeit anheim gestellt werden sollte. Diese Auffassung setzte sich später durch und wirkt noch bis heute nach. Kern ist als Mitbegründer der Hilfsschulen anzusehen, da er die Notwendigkeit von Klassen für Schwachbefähigte an den Volksschulen erkannte.

Mitte des 19 Jahrhunderts entwarfen die Lehrer Georgens und Deinhardt das Konzept der Heilpädagogik als eine Pädagogik für erzieherische Notfälle als Sondergebiet der allgemeinen Pädagogik. Grundidee war eine einheitliche Erziehung des Kindes von Geburt an bis zur Berufsausbildung.

Die Entstehung von Idiotenanstalten entsprangen fast ausschließlich privater Initiative, staatliche Behörden hielten sich bei der Gründung und Unterstützung zurück. Die Idiotenanstalten waren als Privatanstalten nur Bemittelten zugänglich, Ende des 19. Jahrhunderts konnten nur 10 % der „blödsinnigen“ Kinder in Heimen und Anstalten schulisch versorgt werden.

Die „Gesellschaft zur Förderung der Schwach- und Blödsinnigenbildung“ forderte deshalb in allen größeren Städten Hilfsschulen einzurichten. Die Hilfsschulen der Anfangszeit waren Schulen für Debile und auch für Schüler mit geistiger Behinderung. Gerade diesen Schülern konnte die Hilfsschule bald nicht mehr gerecht werden, es entwickelten sich ab 1910 Vorklassen, Vorstufen oder Vorbereitungsklassen, die für einen Teil der Kinder mit geistiger Behinderung die einzige Beschulungsmöglichkeit blieben. In den Vorklassen wurden nichthilfsschulfähige Kinder zusammengefaßt, die dort bis zur Beendigung ihrer Schulpflicht blieben. Sie wurden auch als „Ausbildungsklassen für das Leben“ bezeichnet. Eine andere Organisationsform war die von Fuchs konzipierte Sammelklasse, die alle schwer schwachsinnigen Kinder aufnehmen sollte. Das Konzept ging von einer Tagesanstalt aus, in der am Vormittag ein Hilfsschullehrer unterrichtete und am Nachmittag eine Hortnerin die Betreuung übernahm; eine solche Klasse sollte nicht mehr als 15 Schüler umfassen.

Die Sammelklassen entstanden in zunehmenden Maße in mehreren Städten, wurden jedoch während der Naziherrschaft wieder geschlossen.

Die Situation der Menschen mit geistiger Behinderung in der nationalsozialistischen Ära war überschattet von der Ideologie und Praxis der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Schüler mit geistiger Behinderung wurden als bildungsunfähig bezeichnet. Die Sammelklassen wurden ab 1933 geschlossen, die Hilfsschulen blieben bestehen, bildungsunfähige Kinder und Jugendliche wurden von der Schulpflicht befreit.

Nach 1945 bestand für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung (in der BRD) keine schulische Förderung. Man knüpfte jedoch an die Tradition der Sammelklassen an und 1949 wurden die ersten Sammelklassen eingerichtet, 1950 wurden Richtlinien für sie entworfen. Bis in die 60er Jahre stritten sich die Bildungspolitiker um eine Lösung bzw. Weiterentwicklung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung.

Es entstanden außerschulische Bildungseinrichtungen, die häufig auf privater Basis gründeten und die die Errichtung von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen wesentlich unterstützten. Hier tat sich vor allem die Bundesvereinigung „Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.“ hervor, mit ihrer Unterstützung entstanden Anfang der 60er Jahre Sonderschulen und Tagesbildungsstätten für geistig Behinderte.

Hartschen, Leiter einer staatlichen Schule für Geistigbehinderte in Solingen, legte 1962 den ersten Erziehungs- und Bildungsplan für eine Schule für Geistigbehinderte vor. In den folgenden Jahren entstanden zunehmend Sonder- und Heilpädagogische Tagesschulen. Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung wurde in fast allen Bundesländern gesetzlich verankert, bis heute ist dieser Prozess abgeschlossen und auch die ostdeutschen Bundesländer haben ihre ehemals rehabilitationspädagogischen Förderungseinrichtungen in Schulen umgewandelt[8].

3.2 Konzeption

Die Schule für Geistigbehinderte ist von der Struktur her so konzipiert, daß eine möglichst individuelle pädagogische Betreuung erfolgen kann. Sie ist in der Regel nach Stufen gegliedert, die jeweils drei Jahrgänge umfassen: es sind dies die Unter- bzw. Grundstufe, die Mittelstufe, die Ober- bzw. Hauptstufe und die Abschluß- bzw. Werkstufe.

[...]


[1] Mollenhauer 1988, S. 19.

2 Böhnisch 1999, S. 13 f.

[3] Mair 1998, S. 37 f.

[4] Bach 1999, S.4.

[5] ders. S. 73.

[6] vgl. Mühl 1994, S. 54.

[7] ders., S. 77 f.

[8] Vgl. Mühl 1997, S. 9 ff.

Fin de l'extrait de 32 pages

Résumé des informations

Titre
Projektstudie zum Hauptpraktikum an der Staatlichen Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt
Université
University of Erfurt  (Sozial- und Sonderpädagogik)
Cours
Praktikumsbegleitendes Seminar
Note
2
Auteur
Année
2000
Pages
32
N° de catalogue
V15795
ISBN (ebook)
9783638208130
Taille d'un fichier
562 KB
Langue
allemand
Mots clés
Projektstudie, Hauptpraktikum, Staatlichen, Förderschule, Geistigbehinderte, Erfurt, Praktikumsbegleitendes, Seminar
Citation du texte
Bettina Stade (Auteur), 2000, Projektstudie zum Hauptpraktikum an der Staatlichen Förderschule für Geistigbehinderte in Erfurt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15795

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