Darstellung des Themas
Am elften September des Jahres 909/910 schenkte der Herzog Wilhelm III von Aquitanien seine
Ländereien in Cluny dem damaligen Abt von Baume, Berno. Der Herzog, der auch „der Fromme“
genannt wird, war anfangs nicht sicher, ob er das Land und die Gebäude wirklich den Mönchen
schenken sollte. Er wurde der Sage nach jedoch von Berno überzeugt.
Cluny und den ihm unterstellten Klöstern gelang es nach der Gründung eine regelrechte
Erfolgsgeschichte unter seinen verschiedenen Äbten zu schaffen, die nicht vorhersehbar war. Das,
was später die clunicensis ecclesia genannt wurde, reformierte das benediktinische Möchtum, was
zu dieser Zeit bedeutete, dass die Regeln des heiligen Benedict strenger als im sonstigen
Mönchtum befolgt wurden.
Die sich später entwickelnde ecclesia clunicensis war durch die vereinheitlichende benediktinische
Klosterregel verbunden. Die Klöster in Form eines zentral gelenkten Verbandes zu organisieren
wuchs nach weitläufiger Ansicht aus der Situation der Klostergruppe selbst heraus. Veronika von
Büren schlussfolgert aus ihrer Untersuchung der Bibliothek, es habe sich beim Klosterverband -
mindestens in der Anfangszeit der ecclesia cluniacensis - mehr um einen „`Personenverband`“ als
um einen Klosterverband gehandelt.
In der regula Benedicti hat der Abt die mit Abstand wichtigste Stellung. Er entscheidet über
ökonomische und soziale Belange und ist nicht zuletzt der Stellvertreter Christi im Kloster.
Dementsprechend wurde er auch geehrt und konnte bei gegebener Größe seines Klosters und den
dazugehörigen Beziehungen sogar auf die Politik Einfluss nehmen, was eigentlich dem
zurückgezogenen Dasein, welches in der monastischen Tradition angestrebt werden soll, widerspricht.
Das ist jedoch nicht der einzige Widerspruch der sich zeigt. Der Abt – als Hüter der Regeltreue, der
sich versündigt, wenn er die ihm anvertrauten Mönche bei Vergehen nicht züchtigt – kam manches
mal nicht nach den in der regula Benedicti vorgesehenen Bestimmungen ins Amt.
Hier soll zunächst untersucht werden, welche Methoden bzw. welches System zur Einsetzung
eines Abtes nach der regula Benedicti verwendet werden sollte und was die Gründungsurkunde
dazu besagt. Darauf folgt ein Abgleich mit der Einsetzung ausgewählte Äbte aus der Anfangszeit
des Mutterklosters.
Inhaltsverzeichnis
- Darstellung des Themas
- Gliederung
- Wie es sein soll: Unterschiedliche Normen
- Die Abtswahl gemäß der Benedictregel
- Die Abtswahl gemäß der Gründungsurkunde und die Verträglichkeit mit der Benedictregel
- Die Praxis
- Der Ablauf der Wahl
- Einzelne Äbte
- Exkurs: Designation versus Abtswahl
- Resümee
- Quellen
- Literaturliste
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Wahl der Äbte Clunys von Berno bis Odilo und analysiert, inwieweit die Praxis der Abtswahl den Vorgaben der Benedictregel und der Gründungsurkunde entsprach.
- Die Abtswahl in der Benedictregel
- Die Rolle der Gründungsurkunde in der Abtswahl
- Die Praxis der Abtswahl in Cluny
- Der Einfluss von externen Faktoren auf die Abtswahl
- Die Bedeutung der Abtswahl für die Entwicklung der Cluniazenser Bewegung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die verschiedenen Normen, die für die Abtswahl relevant waren, darunter die Benedictregel und die Gründungsurkunde von Cluny. Dabei wird aufgezeigt, dass die Gründungsurkunde einen Konflikt mit der Benedictregel aufweist, indem sie die freie Wahl des Abtes durch die Mönchsgemeinschaft einschränkt. Das zweite Kapitel untersucht die praktische Umsetzung der Abtswahl in Cluny und stellt fest, dass die Wahl des Abtes nicht immer nach den Regeln der Benedictregel erfolgte.
Schlüsselwörter
Cluny, Abtswahl, Benedictregel, Gründungsurkunde, Klosterverband, ecclesia clunicensis, Mönchtum, mittelalterliche Geschichte.
- Citar trabajo
- Manfred Lotz (Autor), 2010, Untersuchung der Wahl der Äbte Clunys von Berno bis Odilo“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158086