Persönliche Assistenz bei körperlich behinderten Menschen im Modell der 24-Stunden-Assistenz aus Sicht der Assistenten


Mémoire (de fin d'études), 2010

63 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Teil I: Grundlagen
2. Geschichte der (west-)deutschen Behindertenbewegung
3. Der Weg zur Persönlichen Assistenz
3.1. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung
3.2. Assistenzgenossenschaften
3.3. Das Konzept „Selbstbestimmt Leben“
4. Die Persönliche Assistenz
4.1. Begriffserklärung und Definitionen
4.2. Das Konzept der Persönlichen Assistenz
4.3. Verhältnis von Assistenznehmer und Assistent im Modell der Persönlichen Assistenz
4.3.1. Rollenverständnis von Assistent und Assistenznehmer
4.3.2. Macht und Abhängigkeit
4.3.3. Formen der Gewalt im Verhältnis von Assistenznehmer und Assistent
4.4. Finanzierung von Persönlicher Assistenz
4.5. Zahlen/Fakten
4.6. 24-Stunden-Modell in Abgrenzung zu anderen Modellen

Teil II: Empirischer Teil
5. Methodische Vorgehensweise
5.1. Zugrunde liegende Thesen
5.2. Stichprobenziehung
5.3. Auswahl des methodischen Instruments
5.4. Pretest
5.5. Probleme der Befragung
6. Statistische Auswertung
6.1. Basisdaten der Stichproben
6.2. Soziographische Datenbasis
6.2.1. Geschlecht und Alter
6.2.2. Arbeitsstatus und Intensität ausgehend von der Stundenzahl
6.2.3. Berufserfahrung in der Persönlichen Assistenz
6.2.4. Zusammenfassung der soziographischer Date
6.3. Empirische Datenbasis
6.3.1. Form der Behinderung und sich daraus ergebene Aufgaben des Assistenten
6.3.2. Arbeitsverständnis/ Werte
6.3.3. Beziehung zu Assistenznehmer.
6.3.4. Vorhandene oder mögliche Schwierigkeiten
6.3.5. Persönliche Grenzen
6.3.6. Erwartungen an Assistenznehmer
6.3.7. Einstellung zu Nähe und Distanz
6.3.8. Vorhandene Konfliktfelder oder Situationen
6.3.9. Umgang mit Konflikten
6.3.10. Fortbildung und Supervision
7. Prüfung der Thesen
8. Abschließende Diskussion / Bedeutung für soziale Arbeit
9. Zusammenfassung
10. Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Beruf und Studium

Abbildung 2: Anzahl der 24 Stunden Dienste im Monat

Abbildung 3: Berufserfahrung

Abbildung 4: Was ist wichtig in Beziehung zum A.N.

Abbildung 5: Persönliche Grenzen

Abbildung 6: Nähe und Distanz

1. Einleitung

Für meine Diplomarbeit wollte ich ein Thema erörtern, welches mich interessiert, mich auch privat beschäftigt und mit dem ich mich identifizieren kann.

Während meines Studiums arbeitete ich knapp zwei Jahre als Assistentin bei einer körperlich behinderten jungen Frau, welche die 24 Stunden Assistenz in Anspruch nimmt, um ein selbstständiges Leben außerhalb ihres Elternhauses führen zu können.

Im Rahmen dieser Arbeit stellten sich mir aus Sicht einer angehenden Sozialpädagogin, aber zugleich auch aus der Sicht einer Assistentin immer wieder Fragen, deren Antworten offen blieben oder nur unbefriedigend von dem Arbeitgeber oder Behindertenverbänden beantwortet wurden. Zusätzlich machte sich in meinem Team ein Unmut über schlechte Bezahlung trotz extremer Arbeitszeiten und wenig Hilfen bei zwischenmenschlichen Problemen breit. Zu vielen Themen fehlte mir die Sichtweise der Assistenten. Ich wollte wissen, was Assistenten aus anderen Teams über dieses Arbeitsfeld denken, wie es ihnen geht, ob und welche Probleme es dort gibt, gerade in Bezug auf die 24 Stunden Assistenz und ob und welche Unterstützung sie bekommen.

Deshalb entschloss ich mich, diesen Bereich im Rahmen meiner Diplomarbeit näher zu beleuchten, um Antworten auf meine Fragen zu erhalten.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem Thema konnte nicht Anhand von Literatur theoretisch erschlossen werden, da das Feld der persönlichen Assistenz noch sehr jung ist. Außerdem bot sich eine eigenständige Erhebung aufgrund der speziellen Frageinhalte geradezu an .

Im Verlauf dieser Arbeit werden zunächst grundlegende Informationen zur Entstehung und zur Entwicklung Persönlicher Assistenz gegeben. Es wird dargestellt, welche Inhalte und welche Bedeutung der Persönlichen Assistenz zugrunde liegen.

Nach der Präsentation der Thesen wird die Auswahl der Methodischen Instrumente begründet. Auf eine deskriptive statistische Auswertung der Erhebung folgt die Beantwortung und Bewertung der erstellten Thesen. Abschließend werden die Ergebnisse kritisch reflektiert und diskutiert, sowie die Bedeutung für die Soziale Arbeit erörtert.

Teil I: Grundlagen

2. Die Geschichte der (West-)deutschen Behindertenbewegung

Bevor ich zu meinem eigentlichen Thema dem Arbeitsfeld der Persönlichen Assistenz komme, möchte ich einen kurzen Einblick in die Vorgeschichte und somit in die Geschichte der bundesdeutschen Behindertenbewegung geben, da hier die Wurzeln des Selbstbestimmt Leben Gedankens sowie der Hilfe durch Assistenz zu finden sind (vgl. Steiner 2002, 2002(b); Mobile Bd. 2001).

Die Geschichte der (West-)deutschen Behindertenbewegung ist noch rela- tiv jung. Als Vorläufer der Behindertenbewegung können die Kriegsopfer- verbände und Elternorganisationen angesehen werden (vgl. Bielefeld 1988, S. 55). Nach Norbert Breeger ist die „Entstehung von Selbstorganisationen Behinderter ... maßgeblich auf die Versäumnisse und Defizite der etablierten Behindertenverbände wie dem … VdK und dem Reichsbund … zurückzuführen“ (Breeger 1979, S. 238).

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Interessen von Behinderten hauptsächlich von den noch heute agierenden zwei Kriegsopferverbänden dem Sozialverband VdK Deutschland e.V. und dem Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) vertreten. Ziel der Kriegsopferverbände war vor allem die Verbesserung der Lebenssituation der Kriegsbehinderten und ihrer Angehörigen (vgl. Bielefeld 1988, S.56).

Aufgrund des Aufbaus und der eher militärisch organisierten Struktur dieser Verbände, waren die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitglieder sehr beschränkt. Außerdem bot die Beratung und Betreuung häufig keine Anregung zur Selbsthilfe und Eigeninitiative, sondern schuf, laut einer Untersuchung von Donner, nur neue Abhängigkeit und Entmündigung (vgl. Breeger 1979, S.238). Als weiterer Kritikpunkt wird die „mangelnde Berücksichtigung der Interessen der Zivilbehinderten und spezifischer Behindertengruppen“ genannt (vgl. Runde/Heinze, S. 211).

Anfang der 50er Jahre begann eine neue Phase in der Behindertenarbeit durch die Selbstorganisation von Eltern (geistig-)behinderter Kinder. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Versorgungslage für behinderte Kinder nicht nur schlecht, sie existierte quasi nicht (vgl. Siereck 1982, S.153; Breeger 1979, S. 238 f.).

Die Eltern schlossen sich meist nach spezifischen Behinderungsarten ihrer Kinder zusammen, so entstand neben dem Verein für spastisch gelähmte Kinder unter anderem auch 1958 die Lebenshilfe (vgl. Sierck 1982, S. 152) . Zu ihren Zielen gehörte die Errichtung und Gründung diverser Sondereinrichtungen, wie Sonderkindergärten, Sonderschulen und später auch Werkst ätten für Behinderte (WfB) (ebd).

1955 gründete Eduard Noll in Krautheim den Verein Sozialhilfe für Querschnitt-und Kindergel ä hmte e.V., welcher der erste Zusammenschluss ziviler körperbehinderter Menschen nach dem Zweiten Weltkrieg war (vgl. Bielefeld 1988, S. 59). Er entwickelte sich in den folgenden Jahren zum Bundesverband Selbsthilfe K ö rperbehinderter e.V. (BSK).

Um auch überregional Einfluss ausüben zu können, hat sich eine Vielzahl der Elternvereinigungen, Selbsthilfegruppen und ähnlicher Zusammenschlüsse zu Bundesverbänden und/oder Dachorganisationen zusammengeschlossen (vgl. Runde/Heinze 1979, S. 209). Die einflussreichste Dachorganisation ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte (BAGH), die 1967 gegründet wurde. Im Jahr 2000 waren 75 bundesweite Selbsthilfeverbände und 14 Landesarbeits- gemeinschaften mit über 750.000 Mitgliedern in ihr organisiert (vgl. BAGH 2000, S. 394).

Ende der 60er Jahre „als die Kinder älter und selbstbewusster wurden“ (Sierck 1982, S. 152) forderten sie ein Mitspracherecht für ihre Belange. Plötzlich wurde der Zusammenhang von Betreuung und Entmündigung dahingehend deutlich, dass dieses Mitspracherecht in den Satzungen der Elternverbände nicht vorgesehen war. Im Juli 1968 entstand aus einer Jugendgruppe des Hamburger Spastikervereins der Club 68- Verein f ü r Behinderte. Ziele des Vereins waren hauptsächlich die Freizeitgestaltung und der Erfahrungsaustausch untereinander. 1972 öff]nete er sich auch für Nichtbehinderte, da man zu der Erkenntnis gekommen war, dass ein reiner Körperbehinderten Verein in eine noch stärkere Isolation führen würde. Der Club wurde umbenannt in Club 68 - Verein für Behinderte und ihre Freunde (vgl. Breeger 1979, S. 241). Nach diesem Beispiel gründeten sich in einigen Städten weitere Clubs, welche sich Anfang der 70er Jahre zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter und ihrer Freunde zusammen schlossen (vgl. Mayer 1988, S. 165) .

Die Gründung dieser ersten Clubs zeugte von einem „neuen Selbstbewusstsein“ (Klee 1981, S. 158) und sie werden als Beginn der Behindertenbewegung im Sinne von selbst organisierten Vereinigungen von behinderten Menschen angesehen (vgl. Bröhling 2002, S. 7; Mayer 1988, S. 165).

Im Januar 1974 erarbeiteten Gusti Steiner und Ernst Klee mit einer Arbeitsgruppe die Grundlagen zu einem Kurs an der VHS Frankfurt zum Thema „Bewältigung der Umwelt“. Als Ziel für behinderte Kursteilnehmer wurde die Überwindung der individuellen Isolation, das Erkennen der eigenen Bedürfnisse sowie die Entwicklung eines eigenen Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls angesehen. Selbstorganisation und Eigeninitiative sollten im Vordergrund stehen, Verhaltensänderungen sollten durch Lernerfahrung angeregt werden (vgl. Klee 1987, S. 210). Für nicht behinderte Kursteilnehmer war das Ziel, ausgehend von der „Sensibilisierung für die komplexen Probleme und die Lebenssituation Behinderter“ über die „Überwindung der Scheu vor Behinderten“ hin zur „Schaffung eines persönlichen und damit normalen Verhältnisses zu Behinderten“ zu gelangen (Klee 1987, S. 210 f.).

Dem ersten Frankfurter Hochschulkurs folgten bis Anfang der 80er Jahre weitere Kurse mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Andere Städte zogen nach und so kam es zur ersten bundesweiten Vernetzung mit überregional organisierten und durchgeführten Aktionen, die das neue Selbstbewusstsein spüren ließen. Aktionen wie Demonstrationen gegen das Frankfurter Urteil 1980[1], Straßenbahnblockaden (vgl. Klee 1981, S.38; Klee 1987, S. 212), die Verleihung der goldenen Krücke (vgl. Klee 1987, S. 229f) oder der Protest gegen das UNO- Jahr der Behinderten 1981 machten Schlagzeilen.

Nach dem UNO Jahr gingen die bundesweiten Aktivitäten jedoch zurück. Als Gründe hierfür nennt Anneliese Mayer unter anderem einen hohen „Kräfteverschleiß“, das nachlassende Interesse der Medien an behindertenspezifischen Themen („Übersättigung“) sowie „massive Kürzungen im Sozialbereich“( Mayer 1988, S. 170).

Der Schwerpunkt der dann folgenden Arbeit wurde auf die Verbesserung bzw. Veränderung der Lebensbedingungen behinderter Menschen gelegt. So entstanden mit Beginn der 80er Jahre die ersten selbst organisierten Ambulanten Dienste nach dem Vorbild der 1978 gegründeten Münchener Vereinigung Integrationsf ö rderung (VIF) (vgl. Rohrmann, S. 17). In den folgenden Jahren wurde, in Anlehnung an das amerikanische Independent-Living- Modell², -welches sich aufgrund der unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse als nicht einfach übertragbar erwies-, in verschiedenen Städten an eigenen Lösungen gearbeitet (vgl. Lindemann, 1994, S. 11).

Am 15.10.1986 nahm in Bremen das Projekt Selbstbestimmt Leben seine Arbeit als erstes Zentrum für selbstbestimmtes Leben auf (ebd.). Weitere Städte u.a. Berlin, Erlangen, Köln, Hamburg, Jena, Kassel, München, Nürnberg und Würzburg zogen nach und schlossen sich 1990 zur Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) zusammen.

3. Der Weg zur persönlichen Assistenz

3.1. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)

Bevor die Selbstbestimmt Leben Bewegung und die persönliche Assistenz ihren Weg nehmen konnten, war die Pflege und Wohnsituation für behinderte Menschen mit einem hohen Pflegebedarf meist sehr unzulänglich. Es blieb - außer der Möglichkeit in einem Heim zu leben und all den damit verbundenen Einschränkungen und Fremdbestimmungen - meist nur die Möglichkeit, seine Pflege über Familienangehörige, Freunde oder Verwandte abzudecken. Stundenweise Entlastung wurde zum Teil durch ehrenamtliche Mitarbeiter wohltätiger Organisationen geleistet, wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder sonstige Alten- und Krankenpflegeorganisationen (vgl. Heiler, S2: Rütter/Mayer (Hrsg.), S. 45). Jedoch bringt das Erwachsen-werden und das Erwachsen-sein mit sich, dass sich Bedürfnisse individualisieren, Privatsphäre und Selbständigkeit an Bedeutung gewinnen. Es entstehen Wünsche und Träume in Bezug auf ein eigenes Leben und die Frage, wie eine Lebensplanung trotz Pflegeabhängigkeit verwirklicht werden kann, tritt in den Vordergrund.

Durch die Gründung und Ausweitung von Sozialstationen, die ambulante Pflege anboten, wurde dies möglich, jedoch waren sie mit einem Pflegebedarf der behinderten Personen von mehr als vier bis fünf Stunden überfordert.

Da es Anfang der 70er Jahre einen Anstieg der Zivildienstleistenden (ZDL) gab, wurde für diesen Bereich die Idee der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) geboren. Durch den Einsatz von ZDL konnte Pflegepersonal rund um die Uhr relativ kostengünstig eingesetzt werden. Eine Vollpflege mit ZDL, die sich im Wochenrhythmus ablösten, wurde schon für 1200 Mark ermöglicht, da Sold und Nebenkosten der ZDL „weitgehend durch Kostenerstattung und Aufwandszuschüsse finanziert“( Heiler, 1991, S. 2) wurden. Mit diesem Modell wurde es erstmals möglich, Leben mit Behinderung selbst zu gestalten. Für die Hilfen zur Körperpflege, die Unterstützung im Haushalt, die Begleitung bei Arbeit und Freizeit standen nun 24 Stunden Zivildienstleistende zur Verfügung.

In der Entwicklung der Selbstbestimmt Leben Bewegung stellte sich heraus, dass diese Form des Lebens und der Pflege an Grenzen stieß. Der Einsatz der ZDL war nur eine Lösung auf Zeit. Durch die drastische Kürzung von Wehr- und Zivildienst seit 1984 kam es zu großen personellen Engpässen. Hinzu kamen folgende Nachteile:
- Frauen mussten sich von Männern pflegen lassen und konnten so nicht ihre Intimsphäre und Schamgrenze wahren,
- die Dienstzeit war begrenzt, d.h. die behinderten Menschen mussten sich immer auf neue Helfer einlassen,
- das niedrige Alter der Zivildienstleistenden, das Komplikationen durch einen evt. vorhandenen hohen Altersunterschied zum Assistenznehmer zur Folge haben konnte (vgl. Konzeption DRK o.J. S.10; vgl. Bendel o. J., S. 1f)
- sowie die Tatsache, dass der Zivildienst ein Zwangsdienst ist, was sich mitunter auf die Motivation der Zivildienstleistenden auswirken konnte (vgl. Bendel o.J, S. 1f).

Innerhalb der Selbstbestimmt Leben Bewegung wurde zudem deutlicher, wie wichtig es für Menschen mit Behinderung war, sich selbst zu organisieren und zunehmend mehr Verantwortung für sich selbst zu tragen. In der Konsequenz bedeutete dies, sich die Menschen, deren Hilfe man in Anspruch nehmen wollte, selbst aussuchen zu können, Einfluss auf Dienstpläne, Dienstzeiten, Dienstwechsel zu nehmen. Dies war strukturell mit dem Einsatz von Zivildienstleistenden in der ISB nicht möglich.

3.2. Assistenzgenossenschaften

Da die Bremer Beratungsstelle Selbstbestimmtes Leben, „nur auf die bestehenden Pflegeverbände mit ihren entmündigenden Strukturen“ verweisen konnte ( Eisert o.J., S. 14), wenn es um die Organisation alltäglicher Hilfen ging, entstand „der Wunsch, eine Alternative zu suchen, auf welchem Weg man tägliche Hilfen und Eigenbestimmung verbinden kann“ (ebd.).

Aus diesem Grund wurde die erste Assistenzgenossenschaft in Bremen 1990 von behinderten Menschen selbst ins Leben gerufen und entwickelt. (vgl. Arbeitsgemeinschaft Bremen o J.)

Durch eine Assistenzgenossenschaft wird selbstbestimmte, persönliche Assistenz bedarfsgerecht organisiert bzw. vermittelt. Dies ist für all die behinderten Menschen sinnvoll, die ein selbstbestimmtes Leben mit Assistenz führen wollen, jedoch die damit verbundene Verantwortung und Verwaltungsarbeit nicht allein übernehmen möchten oder können (vgl. Bartz, 2002).

Um Leistungen von einer Assistenzgenossenschaft zu erhalten, ist eine Mitgliedschaft obligatorisch (ebd.). Diese Mitgliedschaft kommt durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zustande.

Für eine funktionierende Genossenschaft ist eine Mindestanzahl von 10- 15 A.N. wünschenswert, das Maximum liegt bei 50.

Als Mitglied einer Assistenzgenossenschaft erhält man ein Stimmrecht, mit dem man über die Organe Aufsichtsrat und Vorstand direkten Einfluss auf die Arbeit der Genossenschaft ausüben kann (vgl. Eisert, S. 14). Nachdem der Assistenznehmer bei der zuständigen Behörde (siehe hierzu auch Punkt 4.4) seinen Bedarf an Stunden geltend gemacht hat, schließt er, im Falle einer Kostenübernahme, mit der Genossenschaft einen Assistenzvertrag ab.

Dem Assistenznehmer obliegt das Recht, die Assistenten selbst auszuwählen, auf die speziellen Bedürfnisse zu schulen, die Dienstpläne selbst zu gestalten sowie das Direktionsrecht (siehe Anleitungs- und Organisationskompetenz Punkt 4.2.).

Die Assistenzgenossenschaft garantiert den vollen arbeitsrechtlichen Schutz und ermöglicht bei Bedarf und auf Wunsch des Assistenten den Wechsel zu anderen A.N.. Sowohl Lohnabrechnungen, Vertragsabschlüsse, Vertretungen im Krankheitsfall und Urlaubszeiten der Assistenten als auch Leistungskontrollen erfolgen über die Genossenschaft. „Im Idealfall dient die Assistenzgenossenschaft als neutrale Mittlerin zwischen Assistenznehmer und Assistent.“ (Bartz, 2002)

3.3. Das Konzept Selbstbestimmt Leben

Nachdem unter Punkt 2. schon von der Gründung des ersten Zentrums für Selbstbestimmtes Leben berichtet wurde, soll im folgenden Abschnitt kurz das Konzept an sich vorgestellt werden.

In einem 1993 vom Nordrhein-Westfälischen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlichten „ Wissenschaftlichen Gutachten zur Lebenssituation von behinderten Menschen und zur Behindertenpolitik von Nordrhein-Westfalen “ heißt es:

„Das Paradigma ,Selbstbestimmt Leben` ist Ausdruck des veränderten Selbstverständnisses behinderter Menschen und Forderung zugleich: Gegen Entmündigung, Diskriminierung und Aussonderung! Für gesellschaftliche Mitwirkung und Teilhabe im Sinne selbstbestimmter Wahl- und Lebensmöglichkeiten! Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung soll damit das Recht auf gleichberechtigte Lebenschancen in allen Lebensbereichen betont und eingelöst werden. Einem weitgehend negativem Fremdbild von Behinderung wird ein positives Selbstbild der Betroffenen entgegengestellt. Das ist mehr als Protest und Ablehnung von Diskriminierung und Aussonderung“ (Mobile Bd. B (Hrsg) 2001, S 29f).

Die Internationale Selbstbestimmt Leben - Bewegung (ISL) hat sechs Grundsätze herausgearbeitet, die als Herausforderung sowohl an die Behindertenarbeit und -politik, als auch an die behinderten Menschen selbst gerichtet sind (vgl. ISL (a), o.J.):

1. Anti-Diskriminierung- und Gleichstellungsgesetze für behinderte Menschen
2. Entmedizinisierung von Behinderung
3. Nicht-Aussonderung und größtmögliche Integration in das Leben der Gemeinde
4. Größtmögliche Kontrolle über die eigenen Organisationen
5. Größtmögliche Kontrolle über die Dienstleistungen für Behinderten
6. Peer Counseling und Peer Support als Schlüssel zur Ermächtigung Behinderter Peer Counseling bedeutet Beratung von Behinderten für Behinderte und Peer Support meint die Unterstützung durch „Ebenbürtige“ oder auch „Gleiche“ z.B. bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung und der Erfüllung der Grundbedürfnisse wie einer eigenen Wohnung, finanzieller Hilfe etc.

4. Persönliche Assistenz (P.A.)

Bis Anfang der 80er Jahre war die ISB die einzige Möglichkeit, die ambulante Versorgung sicherzustellen (Manns 2002, S.48). Dem schon damals von einigen behinderten Menschen angestrebten Ziel, dass Assistenznehmer früher oder später ihre Assistenten selbst anstellen und somit als Arbeitgeber auftreten sollen (heutiges Arbeitgebermodell), stand entgegen, dass die Beschäftigung von Zivildienstleistenden an einen Träger gebunden war und bis heute ist ( Siegmann 2002, S.38)

1984 wurde durch die Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) der Vorrang von ambulanter Hilfen in §3a BSHG aufgenommen und in Verbindung mit §3II2 BSHG kam eine stationäre Hilfe nur dann in Frage, wenn ambulante Hilfen nicht möglich oder nicht ausreichend waren (vgl. asl o. J., S.2,)

Als dann nicht mehr genügend Zivildienstleistende bereit waren in der ISB zu arbeiten und es später, verstärkt auch durch die Kürzungen der Dienstzeiten, zu Problemen kam, wurde von Seiten der Leistungsträger die Einstellung von haupt- und nebenamtlichen Helfern nach der oben genannten Gesetzesgrundlage in Anspruch genommen (ebd). Somit war zum ersten Mal die Möglichkeit gegeben, Frauen als Helferinnen einzustellen (Manns 2002, S. 49).

Das Konzept der Persönliche Assistenz bedurfte demnach einer längeren Wegbegleitung bis zu seine Einführung in heutiger Form. Es ist das Ergebnis eines langjährigen Prozesses, der maßgeblich durch die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung beeinflusst wurde. Bedingt durch die Heterogenität der Gruppe der Nutzer von Persönlicher Assistenz gibt es verschiedene Auslegungen des Konzeptes, wobei entscheidend ist, dass die vier Kompetenzen (vgl. Punkt 4.2.) bei den A.N. liegen müssen.

4.1. Begriffserklärung und Definition

Um den Begriff der Persönlichen Assistenz (P.A.) zu definieren, ist es unverzichtbar, die Grundlagen dafür, nämlich den Begriff der Selbstbestimmung und als pädagogischen Hintergrund den Begriff des Empowerments zu betrachten.

Dem Begriff Empowerment liegt ein Menschenbild zugrunde, in dem jeder Mensch eigene Fähigkeiten, Ressourcen, Potenziale und Stärken besitzt, die es ihm ermöglichen, sich auf seine eigene Weise nach seiner eigenen Zeitvorstellung selbst zu organisieren. Es gilt, diese Ressourcen zu entdecken und sie trotz Mißerfolgserfahrungen, erlebten Zurückweisungen und Freiheitsbeschränkungen wahrzunehmen.

„Lebenserfahrungen, in denen Subjekte sich als ihr Leben Gestaltende konstruieren können, in denen sie sich in ihren Identitätsentwürfen als aktive Produzenten ihrer Biographie begreifen können, sind ein soziostrukturell ungleich verteiltes, knappes Gut“ (Herringer 1995, S.158) Hinter dem Begriff Empowerment steht das Vertrauen in die Stärke von Menschen, deren Fähigkeit zu einer autonomen Lebensführung und Selbstbestimmung.

„Es geht hierbei um Anerkennung und Durchsetzung von Grund- und Bürgerrechten aller Menschen und zwar ohne Einschränkung Insofern stellt sich für jeden Menschen die Frage nach der Wahrung dieses Grundsatzes in der Situation der Hilfe, unabhängig davon, wie selbstständig er ist.“ (Urban 1995, S.29)

Assistenz dient dazu, Hilfen so zu entwickeln, dass vielfältige Lebensmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung freigesetzt werden. Es handelt sich nicht um „betreuende“ oder „versorgende“ Tätigkeiten, sondern um Service- Leistungen-, „...d.h. Dienste, die aufgrund persönlicher Einschränkungen von Individuen notwendig werden und ohne die die von ihnen gewünschte und gewählte Lebensweise nicht aufrecht zu erhalten wäre bzw. ohne die ein menschenwürdiges Leben unmöglich wird.“ (ebd. S.47). Von zentraler Bedeutung ist der neue Begriffsinhalt: Assistenz umschreibt eine Form von Dienstleistung. Es handelt sich um ausführende Tätigkeiten, die von Kunden und Kundinnen in Anspruch genommen werden und deren Ausführung bezahlt wird. In diesem Punkt sind sie vergleichbar mit anderen Dienstleistungsbereichen, die bestimmte Tätigkeiten übernehmen und damit das Leben, das wir führen, erst ermöglichen. Darunter fallen Alltägliche Dinge wie bspw. Brot backen, Abfall entsorgen, oder Post zustellen. Die Tätigkeiten lassen sich, je nach individuellem Bedarf des A.N., nach Rehberg in folgen Lebensbereiche unterteilen:

1. Alltagsgestaltung im häuslichen Bereich,
2. Bereich Schule/ Ausbildung/ Beruf
3. Bereich des gesellschaftlichen Engagements
4. Bereich der Freizeitgestaltung ( ebd. S. 54)

Als sich die Möglichkeit der Assistenz entwickelte, wurde die Tätigkeit als eine rein ausführende Handlung betrachtet, der Assistent quasi als verlängerter Arm angesehen. Im Laufe der Zeit stellte man jedoch fest, dass eine Reduzierung auf mechanische Ausführungen nur theoretisch möglich ist. In der praktischen Umsetzung ist es immer ein kommunikativer Prozess, in dem Personen und Persönlichkeiten miteinander umgehen und leben müssen (vgl. DRK Konzeption o.J., S.13)

4.2. Das Konzept der Persönlichen Assistenz

Ziel und Zweck der Persönlichen Assistenz ist es, den Hilfeabhängigen Menschen als Experten für sein eigenes Leben anzuerkennen, ihn dazu zu ermächtigen, die traditionelle Rolle des Bevormundeten und Abhängigen abzulegen, den eigenen Hilfebedarf an seinen individuellen Bedürfnissen auszurichten und die Verantwortung für das eigene Leben nicht abzugeben (vgl. Rehfeld S. 47).

Im Unterschied zur Pflege, welche die Grund- und Behandlungspflege umfasst, beinhaltet die Assistenz das gesamte, dem individuellen Bedarf angepasste Lebensumfeld des Hilfenehmers (vgl. asl. o.J.) Man kann sechs Tätigkeitsfelder unterscheiden:

1. pflegerische Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, Essen reichen, Toilettengang)
2. Hilfe im Haushalt (z.B. einkaufen, kochen, spülen, putzen, Wäsche waschen,etc.)
3. Mobilitätshilfen (z.B. Begleitung im Studium, Begleitung und Unterstützung am Arbeitsplatz, Freizeitgestaltung, etc.)
4. Kommunikationshilfen (z.B. Übersetzung für Außenstehende bei schlechter Aussprache, Gebärdensprache, bedienen von PC, etc.)
5. Handreichungen (z.B. etwas aufheben, ausschneiden, etwas angeben, etwas halten, etc.)
6. sowie „die Anwesenheit für unvorhergesehene[n], mitunter gefährlichen Situationen in denen schnelle und sachkundige Hilfe benötigt wird“ z.B. bei einem Ausfall des Beatmungsgerätes (asl., o.J.).

Durch das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ wird sowohl eine persönliche Kontinuität als auch eine möglichst hohe Flexibilität für die A.N. erreicht (vgl. ebd.). Es bedeutet, dass ein Assistent für alle anfallenden Tätigkeiten zuständig ist. Vom Duschen über das Müll runter bringen, dem Nase putzen bis zum Beatmungsgerät säubern. Die Zahl der Helfer soll möglichst gering gehalten werden. Dies ist besonders in der 24 Stunden

Assistenz gegeben.

Kernpunkt des Konzeptes sind vier fundamentale Kompetenzen, die dem A.N. obliegen. Im Einzelnen sind das die Personalkompetenz, die Anleitungskompetenz, die Organisations- kompetenz und die Finanzkompetenz (vgl. Mobile Bd. B, S. 48):

Mit der Personalkompetenz obliegt die Auswahl der Assistenten den A.N.. Außer der geschlechtsspezifischen Wahl ist für die A.N. vor allem - bedingt durch die Einblicke in die Intimsphäre - wichtig, vertrauenswürdige Personen im Helferumfeld zu haben. Im Idealfall sollte die Rolle des Arbeitgebers voll übernommen werden. Das bedeutet konkret: Die A.N. schließen Arbeitsverträge mit ihren selbst ausgewählten Assistenten, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab (ebd. S. 42).

Die Anleitungskompetenz beinhaltet, dass die A.N. ihre Assistenten selbst für die benötigte Hilfe einarbeiten und anleiten, da sie als Experten in eigener Sache gelten (vgl. Siegmann, S. 45). Dadurch wird den A.N. ermöglicht, sehr individuelle Handlungsabläufe, Techniken und Strategien zur Aufgabendurchführung selbst zu bestimmen bzw. beizubehalten (vgl. Mobile Bd. B, S. 48).

Organisationskompetenz meint, dass behinderte Menschen ihren Tagesablauf in Eigenregie gestalten und organisieren. Das bedeutet, auch in Bezug auf die Dienstplangestaltung, dass die A.N. die Häufigkeit der Treffen, die Form der Dienstplanerstellung sowie Ort und Zeit für Dienstwechsel bestimmt (vgl. Mobile Bd. B, S. 49; asl, S. 5). Die Finanzkompetenz beinhaltet die Kontrolle über die Verwendung ihrer ihnen zustehenden Finanzmittel wie z.B. dem persönlichen Budget, auch zur Bezahlung der Assistenten.

[...]

Fin de l'extrait de 63 pages

Résumé des informations

Titre
Persönliche Assistenz bei körperlich behinderten Menschen im Modell der 24-Stunden-Assistenz aus Sicht der Assistenten
Université
Cologne University of Applied Sciences
Note
1,7
Auteur
Année
2010
Pages
63
N° de catalogue
V158167
ISBN (ebook)
9783640725250
ISBN (Livre)
9783640725342
Taille d'un fichier
670 KB
Langue
allemand
Mots clés
24 Stunden Modell, persönliche assistenz, körperlich behindert, behindert, assistenz, empirisch, Behindertenbewegung, Selbstbestimmt Leben
Citation du texte
Verena Thielking (Auteur), 2010, Persönliche Assistenz bei körperlich behinderten Menschen im Modell der 24-Stunden-Assistenz aus Sicht der Assistenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158167

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Persönliche Assistenz bei körperlich behinderten Menschen im Modell der 24-Stunden-Assistenz aus Sicht der Assistenten



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur