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Maßgebliche Bezüge der inhaltlichen Ausfüllung und Bestimmung des Merkmals "Geschäftsraum" im Tatbestand des § 312b Abs. 2, 1 BGB

Título: Maßgebliche Bezüge der inhaltlichen Ausfüllung und Bestimmung des Merkmals "Geschäftsraum" im Tatbestand des § 312b Abs. 2, 1 BGB

Tesis , 2019 , 30 Páginas , Calificación: 14,5

Autor:in: Tobias Wende (Autor)

Derecho - Otros
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Die vorliegende Arbeit entstand als Studienabschlussarbeit im Unterschwerpunkt Verbraucherprivatrecht im Wintersemester 2018/19 und hat die Untersuchung des Merkmals des "Geschäftsraums" im Rahmen des Außergeschäftsraumvertrags im Sinne des § 312b BGB unter Berücksichtigung von EuGH, 07.08.2018 - C-485/17 zum Gegenstand.

Im Folgenden wird sich mit der Bestimmung und inhaltlichen Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraums“ im Tatbestand des § 312b Absatz 2, 1 BGB beschäftigt. Hierfür ist es notwendig, zunächst den Einfluss der Europäischen Union auf die Norm sowie deren Normzweck und die Rechtsfolgen zu erläutern. Anschließend ist der Geschäftsraum im Sinne des § 312b BGB unter besonderer Beachtung des Merkmals „für gewöhnlich“ zu bestimmen. Die Auslegung dieses Tatbestandmerkmals erfolgt nicht einheitlich. Infolgedessen ist eine umfassende Untersuchung des Merkmals „für gewöhnlich“, die in eine eindeutige Bestimmung des Merkmals mündet, zentral.
Anschließend wird die inhaltliche Ausfüllung des Geschäftsraums untersucht. Hierbei ist besonders auf das fachfremde Geschäft einzugehen, dessen Berücksichtigung bei der inhaltlichen Ausfüllung des Geschäftsraums umstritten ist.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung in § 312b BGB
    • 1. Der europäische Hintergrund des § 312b BGB
    • 2. Telos und Rechtsfolgen des § 312b BGB im Rahmen des Widerrufsrechts
      • a. Normzweck
      • b. Rechtsfolgen
    • 3. Die Bedeutung des Merkmals „Geschäftsraum“
  • II. Die Bestimmung des Merkmals „Geschäftsraum“
    • 1. Der Gewerberaum
    • 2. Unbeweglicher Geschäftsraum
      • a. Unbeweglich
      • b. Dauerhaft
    • 3. Der bewegliche Geschäftsraum
      • a. Beweglich
      • b. Für gewöhnlich
        • (1) Abstellen auf Unternehmer
        • (2) Kritik
        • (3) Abstellen auf Durchschnittsverbraucher
        • (4) Kritik
        • (5) Positionierung
        • (6) Fachfremde Geschäfte – richtlinienwidrige Bestimmung oder inhaltliche Ausfüllung
          • i. Richtlinienkonforme Ausweitung
          • ii. Richtlinienwidrige Ausweitung
          • iii. Inhaltliche Ausfüllung
  • III. Die inhaltliche Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraum“
    • 1. Das fachfremde Geschäft
    • 2. Der Öffentlichkeit zugängliche Orte
    • 3. Die saisonale Tätigkeit des Unternehmers
    • 4. Geschäftsräume Dritter
    • 5. Die Wohnung
      • a. Die Wohnung des Unternehmers
      • b. Die Privatwohnung des Verbrauchers
      • c. Begriffsbestimmung
  • IV. Fazit

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Arbeit befasst sich mit der Bestimmung und Auslegung des Begriffs „Geschäftsraum“ im Kontext des § 312b Abs. 2, 1 BGB. Ziel ist es, die Rechtslage zu klären und die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Merkmals „für gewöhnlich“ zu untersuchen. Die Arbeit analysiert den europäischen Einfluss auf die Norm und beleuchtet die damit verbundenen Rechtsfolgen.

  • Der europäische Einfluss auf § 312b BGB
  • Die Auslegung des Merkmals „Geschäftsraum“
  • Die Bedeutung des Merkmals „für gewöhnlich“
  • Die Berücksichtigung fachfremder Geschäfte
  • Die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs „Geschäftsraum“

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung in § 312b BGB: Dieses Kapitel bietet eine Einleitung in den § 312b BGB, indem es den europäischen Hintergrund der Norm, ihren Normzweck und die damit verbundenen Rechtsfolgen beleuchtet. Es wird die Bedeutung des Merkmals „Geschäftsraum“ hervorgehoben und die Notwendigkeit einer präzisen Bestimmung dieses Begriffs im Kontext des Widerrufsrechts begründet. Die Kapitel geben einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Interpretation des § 312b BGB.

II. Die Bestimmung des Merkmals „Geschäftsraum“: Dieses Kapitel analysiert den Begriff „Geschäftsraum“ im Detail. Es unterscheidet zwischen unbeweglichem und beweglichem Geschäftsraum und untersucht die verschiedenen Kriterien zur Bestimmung, ob ein Raum als „Geschäftsraum“ im Sinne des § 312b BGB gilt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des umstrittenen Merkmals „für gewöhnlich“, wobei verschiedene Interpretationsansätze, insbesondere die Berücksichtigung des Unternehmers und des Durchschnittsverbrauchers, kritisch bewertet werden. Die Problematik fachfremder Geschäfte wird angesprochen, und es werden verschiedene Ansätze zur richtlinienkonformen und richtlinienwidrigen Auslegung diskutiert.

III. Die inhaltliche Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraum“: Dieses Kapitel widmet sich der inhaltlichen Ausfüllung des Begriffs „Geschäftsraum“. Es untersucht die Einbeziehung fachfremder Geschäfte in die Definition und diskutiert die Frage, ob öffentlich zugängliche Orte, saisonale Tätigkeiten oder die Geschäftsräume Dritter als „Geschäftsräume“ im Sinne des Gesetzes gelten. Die Problematik der Nutzung von Wohnungen, sowohl der Wohnung des Unternehmers als auch der Privatwohnung des Verbrauchers, wird eingehend behandelt und begrifflich präzisiert.

Schlüsselwörter

§ 312b BGB, Geschäftsraum, Widerrufsrecht, Verbraucherrecht, Europäische Union, Richtlinie 2011/83/EU, Vollharmonisierung, Mindestharmonisierung, für gewöhnlich, fachfremdes Geschäft, unbeweglich, beweglich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Zweck dieser Arbeit über § 312b BGB?

Diese Arbeit befasst sich mit der Bestimmung und Auslegung des Begriffs „Geschäftsraum“ im Kontext des § 312b Abs. 2, 1 BGB. Ziel ist es, die Rechtslage zu klären und die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten des Merkmals „für gewöhnlich“ zu untersuchen. Die Arbeit analysiert den europäischen Einfluss auf die Norm und beleuchtet die damit verbundenen Rechtsfolgen.

Welche Themenschwerpunkte werden in der Arbeit behandelt?

Die Arbeit konzentriert sich auf:

  • Der europäische Einfluss auf § 312b BGB
  • Die Auslegung des Merkmals „Geschäftsraum“
  • Die Bedeutung des Merkmals „für gewöhnlich“
  • Die Berücksichtigung fachfremder Geschäfte
  • Die inhaltliche Ausfüllung des Begriffs „Geschäftsraum“

Was ist der Inhalt des ersten Kapitels "Einführung in § 312b BGB"?

Dieses Kapitel bietet eine Einleitung in den § 312b BGB, indem es den europäischen Hintergrund der Norm, ihren Normzweck und die damit verbundenen Rechtsfolgen beleuchtet. Es wird die Bedeutung des Merkmals „Geschäftsraum“ hervorgehoben und die Notwendigkeit einer präzisen Bestimmung dieses Begriffs im Kontext des Widerrufsrechts begründet. Die Kapitel geben einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Interpretation des § 312b BGB.

Was wird im zweiten Kapitel "Die Bestimmung des Merkmals „Geschäftsraum“" behandelt?

Dieses Kapitel analysiert den Begriff „Geschäftsraum“ im Detail. Es unterscheidet zwischen unbeweglichem und beweglichem Geschäftsraum und untersucht die verschiedenen Kriterien zur Bestimmung, ob ein Raum als „Geschäftsraum“ im Sinne des § 312b BGB gilt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auslegung des umstrittenen Merkmals „für gewöhnlich“, wobei verschiedene Interpretationsansätze, insbesondere die Berücksichtigung des Unternehmers und des Durchschnittsverbrauchers, kritisch bewertet werden. Die Problematik fachfremder Geschäfte wird angesprochen, und es werden verschiedene Ansätze zur richtlinienkonformen und richtlinienwidrigen Auslegung diskutiert.

Was ist der Fokus des dritten Kapitels "Die inhaltliche Ausfüllung des Merkmals „Geschäftsraum“"?

Dieses Kapitel widmet sich der inhaltlichen Ausfüllung des Begriffs „Geschäftsraum“. Es untersucht die Einbeziehung fachfremder Geschäfte in die Definition und diskutiert die Frage, ob öffentlich zugängliche Orte, saisonale Tätigkeiten oder die Geschäftsräume Dritter als „Geschäftsräume“ im Sinne des Gesetzes gelten. Die Problematik der Nutzung von Wohnungen, sowohl der Wohnung des Unternehmers als auch der Privatwohnung des Verbrauchers, wird eingehend behandelt und begrifflich präzisiert.

Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Arbeit?

Relevante Schlüsselwörter sind: § 312b BGB, Geschäftsraum, Widerrufsrecht, Verbraucherrecht, Europäische Union, Richtlinie 2011/83/EU, Vollharmonisierung, Mindestharmonisierung, für gewöhnlich, fachfremdes Geschäft, unbeweglich, beweglich.

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Detalles

Título
Maßgebliche Bezüge der inhaltlichen Ausfüllung und Bestimmung des Merkmals "Geschäftsraum" im Tatbestand des § 312b Abs. 2, 1 BGB
Universidad
Free University of Berlin
Calificación
14,5
Autor
Tobias Wende (Autor)
Año de publicación
2019
Páginas
30
No. de catálogo
V1583255
ISBN (PDF)
9783389126585
ISBN (Libro)
9783389126592
Idioma
Alemán
Etiqueta
maßgebliche bezüge ausfüllung bestimmung merkmals geschäftsraum tatbestand
Citar trabajo
Tobias Wende (Autor), 2019, Maßgebliche Bezüge der inhaltlichen Ausfüllung und Bestimmung des Merkmals "Geschäftsraum" im Tatbestand des § 312b Abs. 2, 1 BGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1583255
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