Das Persönlichkeitsrecht ist in Deutschland als solches nicht geregelt. Im Laufe der Zeit wurde es jedoch durch die Rechtsprechung aus Art. 1 I GG i.V.m. Art. 2 I GG abgeleitet und weiterentwickelt. Persönlichkeitsrechte sollen dem Schutze der jeweiligen Interessen des Einzelnen dienen. Diese lassen sich in allgemeine und besondere Persönlichkeitsrechte unterscheiden. Letztere sind das Thema dieser Seminararbeit.
Ziel der Seminararbeit ist es, die besonderen Persönlichkeitsrechte im Zivilrecht zu identifizieren, ihre Bedeutung und ihren Rechtscharakter heraus zu arbeiten sowie ihre Anwendungsbereiche und Rechtsfolgen aufzuzeigen.
Zu Beginn werden die Persönlichkeitsrechte kurz vorgestellt und eine Abgrenzung zwischen dem allgemeinen und den besonderen Persönlichkeitsrechten vollzogen.
Zu den besonderen Persönlichkeitsrechten zählen das Urheberpersön-lichkeitsrecht, der Schutz vor unerlaubter Datenerhebung, der Namensschutz sowie das Recht am eigenen Bild.
Im Hauptteil der Arbeit werden die besonderen Persönlichkeitsrechte einzeln vorgestellt, wobei der besondere Fokus auf dem Recht am eigenen Bild einerseits und dem Schutz des Namens andererseits liegen wird.
Diese beiden besonderen Persönlichkeitsrechte werden ausführlich dargestellt; es werden Inhalt, Rechtsnatur und Schranken aufgezeigt.
Anschließend wird ein Überblick über die Ansprüche, die aus einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte entstehen können, gegeben.
Zum Abschluss der Seminararbeit werden die herausgearbeiteten Ergebnisse nochmals in einer Schlussbetrachtung aufgegriffen und zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Teil Einführung und Überblick
- 2. Teil Das Verhältnis von besonderem und allgemeinem Persönlichkeitsrecht
- A. Persönlichkeitsschutz
- B. Positivität
- C. Tatbestand
- D. Subjektives Recht
- E. Verhältnis
- 3. Teil Die besonderen Persönlichkeitsrechte
- A. Das Urheberpersönlichkeitsrecht (§§ 12 ff. UrhG)
- I. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im engeren Sinne
- II. Das Urheberpersönlichkeitsrecht im weiteren Sinne
- B. Schutz vor unerlaubter Datenerhebung (§ 4 BDSG)
- C. Der Schutz des Namens (§ 12 BGB)
- I. Grundlagen und Probleme
- 1. Rechtsnatur des Namensrechts
- 2. Begriff des bürgerlichen Namens
- 3. Funktionen des bürgerlichen Namens
- a) Identifikations- und Individualisierungsfunktion
- b) Individuierungsfunktion
- c) Familiale Zuordnungsfunktion
- II. Schutzbereich des Rechts am bürgerlichen Namen
- 1. Geschützte Interessen
- a) Interesse am Eigengebrauch des Namens
- b) Verhinderung des Anscheins von Familienbeziehungen
- c) Identitätsinteresse
- d) Individuierungsinteresse
- e) Verhinderung von Verwechslungen
- 2. Gesetzliche Tatbestände
- a) Schutz gegen Namensbestreitung
- b) Interessenverletzung durch unbefugten Gebrauch des gleichen Namens
- III. Übertragbarkeit und postmortaler Schutz des Namensrechts
- 1. Übertragbarkeit des Namensrechts
- 2. Postmortaler Schutz des Namens
- D. Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG)
- I. Bildnisfunktionen
- 1. Begriff
- a) Definition
- b) Merkmale
- 2. Darstellungs- und Identifikationsfunktion
- 3. Individualisierungs- und Individuierungsfunktion
- II. Interessenkreise
- 1. Darstellungs- und Identifikationsinteresse
- 2. Individualisierungsinteresse
- 3. Wirtschaftliches Interesse
- III. Gesetzlicher Tatbestand
- 1. Schutz des Anonymitätsinteresses
- 2. Schutz des Darstellungs-, Identifikations- und Individualisierungsinteresses
- 3. Schutz des wirtschaftlichen Interesses
- IV. Abbildungsfreiheit bzw. Berücksichtigung der Interessen anderer
- 1. Schutz des öffentlichen Interesses
- a) Bildnisse der Zeitgeschichte gemäß § 23 I Nr. 1 KUG
- b) Bilder mit Personen als Beiwerk gemäß § 23 I Nr. 2 KUG
- c) Bildnisse von Versammlungen gemäß § 23 I Nr. 3 KUG
- d) § 23 I Nr. 4 KUG
- 2. Schranken der Abbildungsfreiheit (§ 23 II KUG)
- a) Privatheit
- b) Intimleben
- c) Werbezweck
- d) Sonstige Umstände
- 3. § 24 KUG
- V. Zum Rechtscharakter des Rechts am eigenen Bild
- 1. Persönlichkeits- oder Immaterialgüterrecht
- a) Bild als Persönlichkeitsrecht
- b) Bild als Teil eines immateriellen Guts
- 2. Übertragbarkeit des Rechts am eigenen Bild
- 4. Teil Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte
- A. Unterlassungsanspruch
- B. Beseitigungsanspruch / Widerruf
- C. Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens
- D. Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung
- E. Geschäftsanmaßung
- 5. Teil Schlussbetrachtung
- Das Verhältnis zwischen allgemeinem und besonderem Persönlichkeitsrecht
- Die Rechtsnatur und Schutzbereiche des Namensrechts
- Das Recht am eigenen Bild: Funktionen, Interessen und rechtliche Grundlagen
- Die Abbildungsfreiheit und ihre Schranken
- Ansprüche bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Schutz von Namen und Bildnis als besondere Persönlichkeitsrechte im deutschen Recht. Der Fokus liegt dabei auf der Abgrenzung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Analyse der rechtlichen Grundlagen und Schutzmechanismen für den Schutz des Namens und des Bildnisses.
Zusammenfassung der Kapitel
Der erste Teil der Arbeit bietet eine einführende Übersicht über die Thematik des Persönlichkeitsrechts und seiner besonderen Aspekte. Der zweite Teil analysiert das Verhältnis zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Persönlichkeitsrecht und untersucht die verschiedenen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes.
Der dritte Teil widmet sich den besonderen Persönlichkeitsrechten, insbesondere dem Urheberpersönlichkeitsrecht, dem Schutz vor unerlaubter Datenerhebung, dem Schutz des Namens und dem Recht am eigenen Bild. Dabei werden die Grundlagen, Schutzbereiche, gesetzlichen Tatbestände, Interessen und Schranken detailliert betrachtet.
Der vierte Teil erläutert die Ansprüche, die bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte geltend gemacht werden können, wie beispielsweise Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche.
Schlüsselwörter
Persönlichkeitsrecht, Schutz des Namens, Recht am eigenen Bild, Urheberpersönlichkeitsrecht, Abbildungsfreiheit, Datenschutz, Immaterialgüterrecht, Zivilrecht, Medienrecht.
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- Claudio Fierro (Author), 2010, Die besonderen Persönlichkeitsrechte, insbesondere Schutz von Name und Bildnis, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158968