Die Präambel zum EG-Vertrag (EGV) enthält u. a. die Verpflichtung einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten und kennzeichnet damit eine grundlegende Voraussetzung zur Errichtung und Durchsetzung des gemeinsamen Binnenmarkts. Die Errichtung des gemeinsamen Marktes wird mit Art. 2 EGV als eine der Hauptaufgaben charakterisiert und beruht auf einer immer engeren Verflechtung sowie Liberalisierung der Märkte. Das Ziel besteht darin, mithilfe gemeinschaftlicher Handelspolitik bestehende Hindernisse und Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr zu beseitigen.
So soll sich die Standortwahl für Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen sowie die Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit nach freien Marktbedingungen richten können. Dabei sind Störungen durch die Mitgliedsstaaten ebenso wie Störungen durch die Unternehmen selbst zu verhindern . Wettbewerbsverzerrungen können durch unternehmerisches Handeln, beispielsweise mit marktwidrigen Preisabsprachen, den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung oder durch unlauteren Wettbewerb hervorgerufen werden. Desgleichen können die Mitgliedsstaaten durch die Gewährung von Subventionen und Vergünstigungen (Beihilfen) den Wettbewerb beeinträchtigen. Die Art. 81-89 EGV enthalten das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft. Sie sind damit Instrument des von Art. 3 Abs. 1 Buchst. g EGV geforderten Aufbaus eines Systems, welches den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen schützt .
Die Wettbewerbsregeln der Art. 81-86 EGV beinhalten die Vorschriften für Unternehmen. Gegenstand der folgenden Betrachtungen werden die staatlichen Beihilfen und ihre Kontrolle sein, welche mit den Art. 87-89 EGV geregelt sind.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen
- Tatbestand staatlicher Beihilfen
- Unvereinbarkeit staatlicher Beihilfen
- Das allgemeine Beihilfeverbot (Art. 87 Abs. 1 EGV)
- Begriff der Beihilfe (Tatbestandsvoraussetzungen)
- Ausnahmetatbestände
- Legalausnahmen -Erlaubte Beihilfen- (Art. 87 Abs. 2 EGV)
- Weitere Ausnahmen – Erlaubte Beihilfen
- Ermessen – Erlaubnisfähige Beihilfen - (Art 87 Abs. 3 EGV)
- Beihilfen, die unter eine Freistellungsverordnung fallen
- Verfahren und Kontrolle (Art. 88 EGV)
- Zuständige Stelle
- Kontrolle bestehender Beihilfen (repressives Verfahren)
- Kontrolle neuer Beihilfen (präventives Verfahren)
- Rückforderung rechtswidriger Beihilfen
- Schlussbemerkungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit dem Thema der staatlichen Beihilfen im europäischen Recht. Sie analysiert die verschiedenen Aspekte des Beihilfeverbots und der Ausnahmetatbestände, die im EGV geregelt sind, sowie die Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen.
- Das allgemeine Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs. 1 EGV
- Die Tatbestandsvoraussetzungen für staatliche Beihilfen
- Die verschiedenen Ausnahmen vom Beihilfeverbot
- Die Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen
- Die Bedeutung des Beihilfeverfahrens für den Binnenmarkt
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel führt in die Thematik der staatlichen Beihilfen ein und erläutert das allgemeine Beihilfeverbot nach Art. 87 Abs. 1 EGV. Das zweite Kapitel untersucht die Tatbestandsvoraussetzungen für eine staatliche Beihilfe, wobei die verschiedenen Formen von Beihilfen und die Kriterien für deren Definition im Vordergrund stehen. Das dritte Kapitel analysiert die verschiedenen Ausnahmetatbestände vom Beihilfeverbot, die in Art. 87 Abs. 2 und 3 EGV sowie in der Sekundärgesetzgebung geregelt sind. Das vierte Kapitel befasst sich mit den Verfahren zur Kontrolle staatlicher Beihilfen, sowohl in Bezug auf die Kontrolle bestehender Beihilfen als auch auf die Kontrolle neuer Beihilfen. Darüber hinaus werden die rechtlichen Folgen bei Feststellung einer rechtswidrigen Beihilfe erläutert.
Schlüsselwörter
Staatliche Beihilfen, Beihilfeverbot, Art. 87 EGV, Ausnahmetatbestände, Verfahren, Kontrolle, Binnenmarkt, Wettbewerbsverfälschung, EU-Recht, Rechtswidrige Beihilfe, Notifizierung, Rückforderung, Europäische Kommission, EU-Gerichtshof.
- Arbeit zitieren
- Tobias Meinig (Autor:in), 2009, Staatliche Beihilfen und ihre Kontrolle, Art. 87 ff. EGV, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159165