Delinquenz und Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Diskurs

Analysen im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit


Tesis de Maestría, 2010

117 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 DEFINITION GRUNDLEGENDER BEGRIFFE

3 ZUR DELINQUENZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND IM ÖFFENTLICHEN DISKURS
3.1 Der Diskurs zur "Ausländerkriminalität" - eine Einführung
3.2 Begriffsklärungen
3.2.1 Ausländer,Migrant, Zuwanderer
3.2.2 Gastarbeiter
3.2.3 Aussiedler und Spätaussiedler
3.3 Zahlen und Fakten zur Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund
3.3.1 Die polizeiliche Kriminalstatistik
3.3.1.1 Verzerrungseffekte der PKS
3.3.1.2 Zahlen aus der PKS
3.3.2 Erkenntnisse aus dem Dunkelfeld
3.3.2.1 Theoretischer Hintergrund der Dunkelfeldforschungen
3.3.2.2 Ergebnisse aus ausgewählten Dunkelfeldforschungen
3.4 Kriminalisierungsprozesse in den Medien
3.4.1 Problematische Arbeitsweisen der Medien
3.4.2 Der Mediendiskurs zur„hohen Ausländerkriminalität"
3.4.3 Das medial vermittelte Migrantenbild
3.4.3.1 Ergebnisse inhaltsanalytischer Forschungen
3.4.3.2 Wirkung der Darstellung ethnischer Minderheiten in den Medien
3.5 Fazit

4 DELINQUENZTHEORIEN IM WISSENSCHAFTLICHEN DISKURS
4.1 SoziologischeTheorien
4.1.1 Kulturkonflikttheorie
4.1.1.1 Kulturkonflikt als Erklärungsgrundlage der Kriminalität der „Gastarbeiter"
4.1.1.2 Modifikationen der Kulturkonflikttheorie
4.1.2 Anomietheorie
4.1.3 Ökologische Theorie der Chicagoer Schule
4.1.4 Subkulturtheorie
4.2 Psychologische Theorien
4.2.1 Kontrolltheorie (Hirschi)
4.2.2 Differentielle Lerntheorien
4.2.2.1 Theorie der differentiellen Assoziation/Kontakte
4.2.2.2 Theorie der differentiellen Gelegenheit
4.3 Labeling Approach
4.3.1 Konzepte der klassischen Vertreter
4.3.2 Radikalisierung des Labeling Approach
4.4 Fazit

5 DIE KINDER-UND JUGENDARBEIT UND IHRE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN VOR DEM HINTERGRUND DER DISKURSE
5.1 Definition
5.2 Entwicklungen der Kinder-und Jugendarbeit
5.3 Institutionelle Bedingungen der Kinder-und Jugendarbeit
5.4 Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendarbeit - eine eigene Zielgruppe?
5.5 Reflexion ausgewählter Angebotsformen und Ansätze der Kinder- und Jugendarbeit
5.5.1 InterkulturelleAnsätze
5.5.2 Medienpädagogische Ansätze
5.5.3 Sozialraumorientierung in der Kinder- und Jugendarbeit
5.5.4 Präventionskonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit
5.5.4.1 Probleme präventiver Kinder- und Jugendarbeit
5.5.4.2 Empowerment als Teil der Kriminalprävention
5.5.4.3 Streetwork/mobile Jugendarbeit als Delinquenzprophylaxe

6 SCHLUSSBETRACHTUNG

7 LITERATURVERZEICHNIS

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Zahl tatverdächtiger nichtdeutscher Kinder

Abbildung 2: Entwicklung der Zahl tatverdächtiger nichtdeutscher Jugendlicher

Abbildung 3: Entwicklung der Zahl nichtdeutscher Jugendlicher bei Körperverletzungen

1 Einleitung

Ein Thema, das in den vergangenen Jahren sowohl die Wissenschaft als auch die gesell­schaftlichen Diskurse polarisierte, ist die Diskussion um die Kriminalität1 von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Die Diskurse hierzu wurden anfangs unter dem Schlagwort "Ausländerkriminalität"2 geführt. Basierend auf Tatverdächtigenstatis- tiken sowie seit einigen Jahren auf Dunkelfelduntersuchungen, wird von Medien, Poli­tikern und teilweise auch Wissenschaftlern seit den 1980er Jahren darauf verwiesen, dass Ausländer - und hier vor allem ausländische Jugendliche - eine höhere Kriminali­tätsbelastung aufweisen als Deutsche. Anfang 2008 kochte die Diskussion anlässlich eines Überfalls zweier Jugendlicher mit Migrationshintergrund auf einen Rentner in München erneut hoch; eine Medienkampagne gegen Ausländer und Jugendliche mit Migrationshintergrund folgte. Der Berichterstattung folgend, konnte man den Eindruck gewinnen, die Jugenddelinquenz nehme noch nie dagewesene Ausmaße an. In der Folge nutzten vor allem Parteien dieses Thema dazu, ihr Wahlprogramm zu füllen.

Verfolgt man die kriminalpolitischen Debatten, ist zu erkennen, dass die Zeichen eher auf Strafe und Ausgrenzung als auf sozialpädagogischen Lösungen stehen. So werden häufig eine Verschärfung des Jugendstrafrechts und eine frühere Abschiebung straffäl­liger Ausländer gefordert.3 Eine genauere Beschäftigung mit den zugrunde liegenden Statistiken und Grundlagen solcher Annahmen und Aussagen offenbart jedoch einige Probleme und führt daher bei undifferenziertem Umgang zu einer Dramatisierung und Verzerrung der Tatsachen. Der zum Teil unkritische Umgang mit Zahlen zur Jugendde­linquenz in den Medien sowie in der Politik und die daraus resultierende Gefahr der Stigmatisierung, Kriminalisierung und Etikettierung von "Ausländern" geben Anlass dafür, sich genauer mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Der Umgang mit Jugenddelinquenz ist sowohl in der wissenschaftlichen Auseinander­setzung als auch in der pädagogischen Praxisarbeit ein wichtiges Kernelement. Wäh­rend Polizei und Öffentlichkeit eine eher defizitorientierte Haltung zur Jugenddelin­quenz vorbringen, hat sich die Jugendhilfe im Umgang mit Jugenddelinquenz einer ent- stigmatisierenden, entkriminalisierenden und entdramatisierenden Haltung verschrie­ben. Zudem ist aber auch eine kommunale Delinquenzprophylaxe in der Kinder-und Jugendarbeit gesetzlich vorgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund soll die zentrale Fragestellung dieser Arbeit herausgearbeitet werden: Welche Chancen und Grenzen hat die Kinder- und Jugendarbeit vor dem Hinter­grund der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurse in Bezug auf Delin­quenz, (Ent-)Kriminalisierung und (Ent-)Stigmatisierung?

Ziel dieser Arbeit ist es, bestehende Handlungsmöglichkeiten sowie entsprechende Wei­terentwicklungsmöglichkeiten und Konsequenzen aufzuzeigen. Für eine Bewertung der Kinder- und Jugendarbeit ist es neben einer gezielten Analyse der Ursachen von Delin­quenz notwendig, auch auf die Kriminalisierungsprozesse im öffentlichen Diskurs ein­zugehen. Nach der Erklärung einiger wichtiger Begrifflichkeiten soll hierzu der Diskurs zur "Ausländerkriminalität" analysiert werden, um zu zeigen, was reale und was kons­truierte Grundlagen der Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshin­tergrund sind. Anhand einer Analyse der polizeilichen Kriminalstatistik und Erkenntnis­sen der kriminologischen Forschung soll dabei herausgearbeitet werden, welche Berei­che medial konstruiert sind bzw. im öffentlichen Diskurs undifferenziert diskutiert wer­den und welches Bild von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund da­durch entsteht.

Als Grundlage einer pädagogischen Auseinandersetzung und etwaigen Intervention wird in einem zweiten Schritt der Fokus auf Erklärungskonzepten zur Delinquenz und Kriminalisierung im wissenschaftlichen Diskurs liegen; dazu werden ausgewählte Theorien, die einen unmittelbaren Bezug zur Problematik haben, analysiert. Im letzten Teil der Arbeit soll die Kinder- und Jugendarbeit vorgestellt und - auf Grundlage der zuvor erarbeiteten Erkenntnisse - Chancen und Grenzen aufgezeigt wer­den. Dazu werden nach einer Definitionsbestimmung und institutionellen Einordnung der Kinder- und Jugendarbeit, ausgewählte Angebotsformen und Ansätze reflektiert.

Dabei wird zum einen die Übereinstimmung mit theoretischen Erklärungsansätzen zur Delinquenz herausgearbeitet und reflektiert werden. Zum anderen soll geklärt werden, welche Möglichkeiten die jeweiligen Konzepte vor dem Hintergrund der Kriminalisie­rungsprozesse im öffentlichen Diskurs überhaupt haben können.

2 Definition grundlegender Begriffe

Zu Beginn der Arbeit sollen zunächst die zentralen Begriffe geklärt werden, die im wei­teren Verlauf eine Rolle spielen. Hierzu zählen die Begriffe Delinquenz, Devianz, ab­weichendes Verhalten und Kriminalisierung.

Die öffentliche Debatte verwendet zumeist den Begriff Kriminalität. In der vorliegen­den Arbeit wird hingegen die Verwendung des Begriffs Delinquenz vorgezogen. Der Begriff, der bereits 1899 in das amerikanische Jugendstrafrecht eingeführt wurde, kommt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „Übeltäterei“. Mit dem Begriff sollte eine Unterscheidung zwischen delinquenten Handlungen Jugendlicher und der Kriminalität Erwachsener ermöglicht werden.4 Der Begriff impliziert im deutschspra­chigen Raum ausschließlich Abweichungen von der Strafrechtsnorm, also strafbare Verhaltensweisen.5 In Abgrenzung dazu bezeichnet der Begriff Devianz oder abwei­chendes Verhalten jedwede Abweichung von geltenden Normen in einer Gesellschaft: „Es gilt als jenes Verhalten von Individuen und Gruppen, das mit den als richtig und erwünscht angesehenen Normen und Werten einer Gesellschaft nicht in Einklang steht“.6 Mit der Verwendung des Begriffes Delinquenz wird eine Reduktion auf Straf­bestandsdenken, wie es beim Kriminalitätsbegriff7 geschieht, vermieden. Er ermöglicht zudem, dass spezifische Probleme wie Jugendarmut und Jugendarbeitslosigkeit themati­siert werden können.8 Gleichzeitig kann damit die Stigmatisierung von jungen Men­schen mit dem Etikett „kriminell“ vermieden werden.9 Aus den genannten Gründen wird daher in dieser Arbeit der Begriff Delinquenz verwendet.

Ein weiterer wichtiger Begriff, der bereits im Titel dieser Arbeit genannt wird, ist Kri­minalisierung. Einen recht gelungenen, dreistufigen Definitionsansatz der Kriminalisie­rung eröffnet Klose. Ihm zufolge kann unter Kriminalisierung ein Prozess verstanden werden, der Verhalten, Handlungen, Person(en) als kriminell definiert, registriert, eti­kettiert und behandelt. Nach diesem Verständnis ist Kriminalität folglich kein festste­hender, statischer Begriff. Kriminell werden Handlungen und Personen erst im Prozess der Zuschreibungen und Definitionsbestimmungen. Kriminalisierung, so Klose, voll­zieht sich in diesem Verständnis auf drei Ebenen: auf der ersten abstrakt, durch Setzung von Strafrechtsnormen (wie Gesetzgebungen) und auf der zweiten konkreter im Prozess der Strafverfolgung bzw. Strafvereitelung durch Instanzen sozialer Kontrolle. Auf einer dritten Ebene vollziehen sich Prozesse von Kriminalisierung auch durch die Anzeigenerstattung der Bevölkerung (.. .)10

Erweitert werden diese drei Ebenen durch eine zweite Perspektive:

Gruppen werden in Situationen gebracht oder ihnen wird eine soziale Rolle im gesellschaftlichen Kontext zugeschrieben, die sie dazu motiviert oder gar zwingt, Handlungen zu begehen, die als kriminell bezeichnet werden.11

Kriminalisierungsprozesse, in diesem Verständnis, werden in der nachfolgenden Analy­se zur Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund genauer fokussiert. Sie offenbaren sich sowohl in der Erstellung von Kriminalstatistiken als auch in den Mediendiskursen.

3 Zur Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Diskurs

In den folgenden Ausführungen soll herausgearbeitet werden, wie in der Öffentlichkeit Erkenntnisse über die Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Mirgrationshin- tergrund dargestellt und diskutiert werden. Um später die Chancen und Grenzen der Kinder- und Jugendarbeit in Bezug auf eine Entkriminalisierung bewerten zu können, wird in den folgenden Kapiteln zudem herausgearbeitet, welchen Kriminalisierungspro­zessen Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im öffentlichen Diskurs12 ausgesetzt sind. Zu Beginn wird zunächst ein Überblick über den Diskurs zur sogenann­ten Ausländerkriminalität gegeben und die im Diskurs verwendeten Bezeichnungen für „Nichtdeutsche“ geklärt. Danach werden Zahlen und Fakten zur Delinquenz von Kin­dern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie ihre Schwachstellen näher be­trachtet und abschließend ein Blick auf die Präsentation dieser Erkenntnisse in den Me­dien geworfen.

3.1 Der Diskurs zur "Ausländerkriminalität" - eine Einführung

Zusammenhänge von Migration und Kriminalität werden in Deutschland zumeist unter dem Begriff "Ausländerkriminalität" geführt. Dabei ist, wie auch Gesemann meint, zu erkennen, dass „in den letzten Jahren die Auseinandersetzung um die 'Ausländerkrimi­nalität' auch in Deutschland an Schärfe gewonnen (.. .)“13 habe. Die Zunahme der regist­rierten Kriminalität seit Anfang der siebziger Jahre, der starke Anstieg der Tatverdäch- tigenzahl bei Jugendlichen seit Ende der achtziger Jahre und die Steigerungsrate der Gewaltkriminalität haben dazu geführt, dass innere Sicherheit wieder eine zentrale Ka­tegorie der öffentlichen Debatte geworden ist.14 Der zahlenmäßige Anstieg führte auch zu einer intensiveren wissenschaftlichen Auseinandersetzung.15 Der Beginn der wissen­schaftlichen Beschäftigung mit "Ausländerkriminalität" ist in den siebziger Jahren zu sehen. Während anfangs zunächst Struktur und Ausmaß abweichenden Verhaltens der sog. Gastarbeiter im Fokus der kriminologischen Forschung standen, wurde das Au­genmerk später auf die Delinquenz der jungen Ausländer verlagert.16 Seit Ende der neunziger Jahre richtet sich die Debatte über "Ausländerkriminalität" vor allem auf die Zunahme der Gewaltdelikte bei jungen Migranten. Im Zentrum des Interesses stehen hierbei vor allem männliche Jugendliche türkischer Herkunft und junge männliche Aus- siedler.17 Während in der öffentlichen medialen Debatte bis heute entsprechende The­men unter dem Schlagwort "Ausländerkriminalität" geführt werden, ist in der wissen­schaftlichen Auseinandersetzung zunehmend eine Abkehr von diesem Begriff zu erken­nen - zu Recht, denn er birgt einige Gefahren. So weist u. a. Rebmann darauf hin, dass der Begriff "Ausländerkriminalität" besonders geeignet sei, Ängste und Ablehnungsge­fühle in der Bevölkerung zu wecken: Durch die Verbindung der Begriffe Ausländer und Kriminalität würden Ängste geschürt, die weniger mit konkreten Gefährdungen denn mit persönlichen Lebenseinstellungen einhergingen. Diese Verbrechensfurcht in der Gesellschaft werde geprägt von dem massenmedial vermittelten Kriminalitätsbild.18 Steffen wies ebenfalls darauf hin, dass die Verknüpfung der Begriffe nicht wertneutral und somit geeignet sei, vorhandene Vorurteile zu bestätigen und neue entstehen zu las- sen.19 Auch Ottersbach und Trautmann kritisieren: „Mit fragwürdigen wissenschaftli­chen Diskursen der Kultur- und Modernitätsdifferenz wird hier ein Phänomen kons­truiert, medial aufbereitet und politisch instrumentalisiert.“20

Des Weiteren muss bei der Bewertung der „Ausländerkriminalität“ angemerkt werden, dass es "den Ausländer" gar nicht gibt.

Ausländer ist eine politische Kategorie, die sich aus der Differenz zwischen der Staatsangehörig­keit eines Individuums und seinem momentanen geographischen Standort ergibt. Dafür, dass dies eine Ursache für Kriminalität sein sollte, existiert kein einziger Grund.21

Eine Versachlichung des Themas kann demnach auch nur erreicht werden, wenn eine differenzierte Betrachtung - z. B. in Abhängigkeit von Aufenthaltsstatus, Alter, Ge-schlecht und sozialer Lage - erfolgt. Im Folgenden sollen deshalb zunächst die ver­schiedenen Begrifflichkeiten für „Nichtdeutsche“ vorgestellt und geklärt werden.

3.2 Begriffsklärungen

Für Menschen nichtdeutscher Herkunft gibt es viele Begriffe: Ausländer, Migrant, Zu­wanderer, Menschen mit Migrationshintergrund, Gastarbeiter, Aussiedler, etc. Doch meist ist im öffentlichen Diskurs die Rede von Ausländern bzw. es erfolgt keine diffe­renzierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Begriffen. Die Diskurse und De­batten zu den Themen Ausländer, Migranten und Aussiedler gleichen, wie Bade es symbolisch und zugespitzt formuliert, „(...) einem argumentativen Gemischtwarenladen mit falsch aufgeklebten Etiketten: Begriffe verschwinden, werden als Worthülsen mit unterschiedlichen Inhalten gebraucht und mißbraucht [sic!]“.22 Doch genau dies birgt einige Gefahren. Denn durch unklare Begriffe entstehen auch unklare Vorstellungen, die ihrerseits wiederum zu Missverständnissen und Fehldeutungen führen können.23 24 Besonders bei Konfliktfeldern, die emotionsbesetzt und brisant sind - wie es auch bei den Themen Kriminalität, Jugend, Ausländer und Gewalt der Fall ist -, ist es daher grundsätzlich notwendig, kritisch und differenziert mit Begriffen umzugehen. Im Fol­genden sollen daher die verschiedenen Begrifflichkeiten geklärt und Unterschiede he­rausgearbeitet werden.

3.2.1 Ausländer, Migrant, Zuwanderer

Gemäß dem Aufenthaltsgesetz wird als Ausländer jeder bezeichnet, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Grundlage dieses politischen Rechtsbegriffs ist demnach die Staatsangehörigkeit. Die beiden Kategorien „deutsch“ und „nichtdeutsch“ reichen jedoch nicht aus, der Herkunft und allen Nationalitäten ge­recht zu werden, die in die Bundesrepublik einreisen.

Der Begriff Migrant ergibt sich aus dem Begriff Migration. Nach Hamburger ist unter Migration eine Sammelbezeichnung zu verstehen, welche den Umstand beschreibt, dass Personen für einen längeren oder unbegrenzten Zeitraum ihren ursprünglichen Wohnort verlassen haben und in der Gegenwart in einem anderen als ihrem Herkunftsort leben. Der sozialwissenschaftliche Begriff Migration erfasst dabei alle Bewegungen vom Her­kunftsort, nicht nur grenzüberschreitende Mobilität. Dennoch wird mit dem Begriff meist die Überschreitung von Staatsgrenzen besonders hervorgehoben, da sich damit auch ein Wechsel des rechtlichen Status und der kulturellen Umwelt ergibt.25 Hambur­ger folgend, bezieht die Verwendung des Begriffes Migrant sich demnach auf den inter­nationalen Charakter von Migration - meint also nicht Wohnortveränderungen inner­halb eines Staates. Im Migrationsbegriff enthalten sind die Dimensionen Raum, Zeit und Sozialität. Nicht nur eine räumliche Veränderung im physischen Sinne, sondern auch eine Veränderung im „sozialen Raum“ und der „sozialen Struktur“ steht hierbei im Mittelpunkt.26

Eine Unterscheidung kann in diesem Zusammenhang zudem zwischen den Begriffen Zuwanderung und Einwanderung erfolgen:

Mit „Zuwanderung“ sind alle Formen der Migration gemeint, auch solche, die nur vorübergehen­der Art sind; mit „Einwanderung“ wird hingegen die Migration mit dem Ziel einer dauerhaften

Niederlassung bezeichnet.27

Der Überbegriff Zuwanderung enthält als Teilmenge somit Einwanderung; er umfasst „die gesamte Vielfalt zielgerichteter (interner und grenzüberschreitender) Mobilität“.28 Unter dem Begriff Zuwanderer können daher auch sowohl Arbeitsmigranten und Aus­siedler als auch Flüchtlinge zusammengefasst werden. Der Begriff ist jedoch nur als Sammelbegriff sinnvoll und kann auf Grund seiner weiten Fassung auch Verwirrung stiften, wenn er auf einer falschen Ebene angewendet wird. Durch den Begriff werden - wie Bade richtig erkennt - Wirklichkeiten zum Teil verschleiert und umnebelt. Oft ist etwa im politischen Diskurs eher die Rede von Zuwanderung als von Einwanderung, um politische Festlegungen zu umgehen.29 Abgegrenzt werden kann der Migrationsbe­griff von nur vorübergehenden räumlichen Bewegungen, z. B. im Zusammenhang mit touristischen Reisen.30

Wenn Migranten eine Staatsgrenze überschreiten, werden sie zunächst automatisch zum Ausländer, insofern sie bislang noch keine deutsche Staatangehörigkeit besessen haben (wie Spätaussiedler); erst mit der Einbürgerung können sie den Status des Ausländers überwinden. Sollte keine Einbürgerung erfolgen, bleiben sie demnach "(...) freiwillig oder erzwungen Ausländer, die befristet oder dauerhaft im fremden Land leben".31 Zu der Gruppe der Migranten gehören neben dauerhaft in Deutschland lebenden Auslän­dern auch sogenannte Spätaussiedler, die zwar gesetzlich als deutsche Staatangehörige gelten und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, jedoch aufgrund der Übersiedlung auch einen Migrationshintergrund haben. Ebenfalls dieser Gruppe zuzurechnen sind Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern, „die ihrerseits die deutsche Staatsan­gehörigkeit angenommen oder die aufgrund des mit dem geänderten Staatsangehörig­keitsrecht eingeführten „ius soli“ originär, d. h. von Geburt an , die deutsche Staatsan­gehörigkeit besitzen.“32

In jüngster Vergangenheit ist zudem eine Veränderung des Terminus Migrant gesche­hen. Mittlerweile ist mehr die Rede von "Menschen mit Migrationshintergrund". Nach Hamburger beinhaltet dieser Wandel der Semantik zunächst auch einen Wandel des Bewusstseins, welcher auch den veränderten Verhältnissen gerecht werden sollte.33 Mit der Bezeichnung "Migrationshintergrund" soll auf die Erweiterung der Betrachtungs­perspektive und die sich verändernde Bevölkerung hingewiesen werden.34 Das Statisti­sche Bundesamt zählt zu den Personen mit Migrationshintergrund „alle nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Eltern- teil“.35 Die veränderten Verhältnisse werden auch in den Zahlen des Statistischen Bun­desamtes deutlich. So machen Ausländer mit 7,3 % einen wesentlich kleineren Anteil an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund aus. Von diesen 15,1 Millionen Perso­nen (2006) weisen 68,9 % einen eigenen Migrationshintergrund auf, wobei es sich um deutsche nicht eingebürgerte Zuwanderer (11,1 %), eingebürgerte deutsche Migrations­erfahrene (20,1 %) und eingewanderte Ausländer (36,9 %) handelt. Die restlichen 31,1 % haben keine eigene Migrationserfahrung und stammen von Migranten ab. 16,8 % von ihnen sind Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung. Dabei handelt es sich zum einen um Kinder von Eingebürgerten, Spätaussiedlern oder Ausländern, zum anderen um Kinder mit einseitigem Migrationshintergrund, bei denen nur ein Elternteil Eingebürgerter, Spätaussiedler oder Ausländer ist. Von der Gesamtbevölkerung in Deutschland (82,4 Millionen) sind 81,6 % Deutsche ohne Migrationshintergrund und 9,5 % Deutsche mit Migrationshintergrund; der Bevölkerungsanteil der Ausländer liegt damit bei 8,9 %.36

Da die Bezeichnung Migrationshintergrund sich in den politischen und gesellschaftli­chen Diskursen etabliert hat, soll auch in der vorliegenden Arbeit von Kindern und Ju­gendlichen mit Migrationshintergrund gesprochen werden.37

3.2.2 Gastarbeiter

Durch das Weltwirtschaftswunder in den 1950er Jahren waren die folgenden Jahre von erheblichem Arbeitskräftemangel gekennzeichnet. “Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften betrachteten, bei allen Unterschieden in der Einschätzung des Problems, eine stärkere Ausländerbeschäftigung als geeigneten Ausweg.“38 Folglich wurden zwischen 1955 und 1973 insgesamt 14 Millionen Gastar­beiter angeworben.39 Die Bezeichnung Gastarbeiter bürgerte sich in den 60er Jahren ein und implizierte somit auch, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nicht dauerhaft blei­ben, sondern nur kurz- und mittelfristige arbeitsmarktpolitische Zwecke erfüllen sollten. Erste Anwerbevereinbarungen wurden 1955 mit Italien sowie 1960 mit Spanien und Griechenland geschlossen; es folgten weitere Abkommen mit der Türkei und Portugal sowie mit Jugoslawien.40 Elf Millionen dieser Arbeitskräfte wanderten wieder zurück: "(...) mehr oder weniger freiwillig haben sie tatsächlich das Konzept des Gastarbeiters erfüllt.“41 Diejenigen Gastarbeiter jedoch, die blieben, wurden nicht etwa Einwanderer, sondern „Ausländer“.42

Aufgrund der Ölkrise wurde am 23. 11. 1973 ein Anwerbestopp vereinbart. Er kann als Beginn einer neuen Strategie gesehen werden, durch die Neueinwanderung verhindert werden sollte. Das gewünschte Ende der Einwanderung konnte dadurch jedoch nicht erreicht werden: Da Neueinwanderungen in Zukunft nicht möglich sein würden, wurde vielen Arbeitsmigranten klar, dass ihr Aufenthalt nicht so befristet sein würde wie ge­dacht, und so verstärkte sich die Tendenz des Familiennachzugs.43 Auch die Anwerbung ist durch den Anwerbestopp nicht zum Stillstand gekommen. So wurden beispielsweise zehn Ausnahmeverordnungen zum Anwerbestopp formuliert. Dabei hat besonders die Einführung des neuen Gastarbeitertyps des Saisonarbeiters den Bedarf des Arbeitsmarktes befriedigt. Der Großteil der Saisonarbeiter kommt aus Polen oder Rumänien und wird überwiegend in der Landwirtschaft eingesetzt. Die Fluktuation zwischen Polen und Deutschland hat dazu geführt, dass die Polen mittlerweile die viert­größte Gruppe der ausländischen Wohnbevölkerung in Deutschland bilden.44 Überwiegend bleibt festzuhalten, dass sich die Migrationsgeschichte der Bundesrepub­lik als sehr ausdifferenziert beschreiben lässt. Die Politik gegenüber Einwanderern kann nach Sökefeld anhand dreier Bezeichnungen erfasst werden: Über die Stationen „Gas­tarbeiter“ und „Ausländer“ ist nun in der politischen Diskussion eher eine Tendenz hin zum „Zuwanderer“ festzustellen:

Im Wandel der Begrifflichkeit drückt sich ein Wandel der öffentlichen Einstellung aus, der aber nie so weit ging, anzuerkennen, dass es um Einwanderer geht, die zum Leben in Deutschland selbstverständlich dazugehören. Einwanderer werden in Deutschland nach wie vor als „Fremde“ kategorisiert - auch wenn sie seit vierzig Jahren in Deutschland leben, auch wenn sie hier gebo­ren sind.45

3.2.3 Aussiedler und Spätaussiedler

Als Aussiedler oder Spätaussiedler werden „deutsche Volks zugehörige“ bezeichnet, „deren Lebensgrundlagen in Ost- und Mitteleuropa durch den Zweiten Weltkrieg und anschließende Verfolgung oder Vertreibungen zerstört oder massiv beeinträchtigt wur- den“.46

Seit den fünfziger Jahren reisen diese nach Deutschland ein. Seit Ende der 80er Jahre stieg die Zahl der Aussiedler, die aus der früheren Sowjetunion, aus Polen und aus Ru­mänien nach Deutschland einreisten. Viele Aussiedler kamen nicht nur aus den Sied­lungsräumen der Vorfahren, sondern - bedingt durch den Zweiten Weltkrieg - auch aus entlegenen Deportationsgebieten, die teilweise bis nach Westsibirien reichten. Mit ihrer Rückkehr erhofften sie sich als Deutsche unter Deutschen leben zu können.47 Bis zum 31. 12. 1992 wurden diese Menschen gemäß dem Bundesvertriebenengesetz als Aus­siedler bezeichnet. Als Spätaussiedler werden Personen bezeichnet, die nach dem 31. Dezember 1992 die ehemaligen Gebiete der Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt genommen ha­ben. Aussiedler (und seit 1993 Spätaussiedler) sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; sie und ihre Familienangehörigen erhalten daher bei Feststel­lung der Spätaussiedlereigenschaft die deutsche Staatsangehörigkeit.48

Aussiedler teilen mit anderen Gruppen von Zuwanderern eine Reihe von Problemen und Erfahrungen. Zwar haben sie den Vorteil, umgehend die deutsche Staatsangehörigkeit und Förderung zu erhalten, doch vor allem in sozialer und ökonomischer Sicht sind auch sie mit erheblichen Integrationsproblemen konfrontiert.49

3.3 Zahlen und Fakten zur Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund

In den folgenden Kapiteln wird es darum gehen, welche Erkenntnisse über Ausmaß und Entwicklung der Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu Verfügung stehen. Denn diese Erkenntnisse - seien sie wissenschaftlicher Natur oder durch die polizeiliche Kriminalstatistik hervorgebracht - werden im öffentlichen Dis­kurs immer wieder herangezogen. Es soll gleichzeitig geprüft werden, inwieweit die Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung berechtigt ist: also die Angst, dass Delinquenz un­ter Jugendlichen allgemein und bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshinter­grund im Speziellen immer mehr steigt. Daneben wird geprüft, ob sich die vermutete höhere Delinquenzbelastung im Vergleich zu deutschen Jugendlichen bestätigen lässt. Dazu werden zu Beginn die Erkenntnisse im Hellfeld, also die polizeilich registrierten Straftaten, zu analysieren sein; danach werden ergänzend Ergebnisse aus Dunkelfeld­analysen dargestellt.

3.3.1 Die polizeiliche Kriminalstatistik

Die jährlich erscheinende polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die seit 1953 erscheint, stellt die bedeutendste Quelle zum Ausmaß und zur Entwicklung offiziell registrierter Delinquenz dar. Sie hat eine enorme politische und gesellschaftliche Bedeutung. So treten Anfang jeden Jahres die Innenminister vor die Presse, um die Bevölkerung darü­ber zu informieren, wie die Kriminalitätslage sich aus ihrer Sicht entwickelt hat.50 Die Statistik gibt Auskunft über das Hellfeld der Delinquenz; Straftaten, die nicht zur An­zeige gebracht werden (das sogenannte Dunkelfeld) fehlen also in der Statistik. Folglich kann anhand der PKS auch nicht festgestellt werden, welche Tätergruppen an den nicht aufgeklärten Straftaten beteiligt sind.51

Laut Bundeskriminalamt werden in der Statistik „Verbrechen und Vergehen einschließ­lich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog (...) und die von der Polizei ermittelten Tatverdächtigen erfasst“.52 Es werden also hier nicht überführte Tä­ter, sondern all jene Fälle erfasst, in denen ein Tatverdacht besteht.53 Im Interesse einer wirksamen Verbrechensbekämpfung soll sie laut BKA ein möglichst verzerrungsfreies Bild der angezeigten Kriminalität ermöglichen. Sie dient insoweit einerseits der

(...) Beobachtung der Kriminalität und einzelner Delikte, des Umfangs und der Zusammenset­zung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten.54

Andererseits sollen auf Grundlage der Kriminalstatistik Erkenntnisse über die „(...) vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpo­litische Maßnahmen (.. .)“55 abgeleitet werden.

Die Statistik unterteilt alle registrierten Straftaten nach Geschlecht, Alter und Bundes­land. Eine Aufteilung nach Nationalitäten ist allerdings nicht zu finden; lediglich die Unterteilung in die Rubriken „Deutsche“ und „Nichtdeutsche“ wird von der PKS vor­genommen. Diese Tatsache ist seit langem ein Streitpunkt. Denn mittlerweile hat sich die Auffassung durchgesetzt, „(...) dass die Staatsangehörigkeit weder ein kriminoge­ner, noch ein kriminoresistenter Faktor ist und daher ist die Unterteilung der Bevölke­rung in der PKS in Deutsche und Nichtdeutsche kriminologisch nicht sinnvoll.56 Auch Gesemann weist auf dieses Problem hin: So würden durch die Kategorie „Nichtdeut­sche“ die Unterschiede zwischen Migranten aus verschiedenen Herkunftsregionen eben­so ausgeblendet wie ihr Migrationshintergrund. So gesehen kann diese Kategorie mit Recht als „undifferenzierter Sammelbegriff“57 bezeichnet werden. Daher sollte an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, dass die Aussagekraft der PKS bezüglich der Delinquenz von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sehr einge­schränkt ist.58 Die PKS kann hier kein getreues Spiegelbild der Verbrechenswirklichkeit sein.59 Im kommenden Kapitel werden weitere Einschränkungen der Aussagekraft der PKS aufgezeigt, indem die verschiedenen zu berücksichtigenden Verzerrungsfaktoren dargestellt werden.

3.3.1.1 Verzerrungseffekte der PKS

Ein wichtiger Faktor, der bei der Analyse der Kriminalstatistik berücksichtigt werden muss, ist die Unvergleichbarkeit der Tatverdächtigenzahlen von Deutschen und Nich­tdeutschen. Darauf hinzuweisen ist notwendig, denn ein „(...) Gerücht geht um in Deutschland - das statistische Gerücht von der hohen Ausländerkriminalität“.60 So liest und hört man immer wieder, dass die Kriminalitätsrate von Ausländern bezogen auf ihren Bevölkerungsanteil um das Doppelte und bei Gewaltdelikten gar um das Dreifa­che höher sei.61 Diese Zahlen sind allerdings aufgrund einiger Verzerrungsfaktoren so nicht haltbar. Denn wenn die Zahlen der Kriminalstatistik und Zahlen der Bevölke­rungsstatistik einfach gegenübergestellt werden, kommt es - wie Geißler symbolisch beschreibt - zum „Vergleich von Äpfeln mit sauren Gurken“62: Es wird also Unverg­leichbares verglichen. Die Zahlen relativieren sich, wie sich zeigen wird, wenn man die Statistik um die Verzerrungseffekte bereinigt. So müssten zunächst ausländerspezifische Delikte, z. B. Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylverfahren, die von Deutschen in der Regel nicht begangen werden können, beim Vergleich der Zahlen herausgerechnet werden; diese Delikte machen bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen einen gravieren­den Anteil der registrierten Straftaten aus. Wenn diese ausländerspezifischen Delikte nicht berücksichtigt werden, reduziert sich der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen im Jahr 2008 von 20,9 % auf 18,9 %.63 Darüber hinaus ist ein weiterer Gesichtspunkt, der gegen eine Gegenüberstellung der Tatverdächtigenzahlen von Deutschen und Nichtdeutschen spricht, dass bestimmte aus­ländische Gruppen nicht in der Bevölkerungsstatistik erfasst werden können. Zu diesen Personengruppen zählen illegal eingereiste Personen, Angehörige alliierter Streitkräfte sowie Touristen und Durchreisende.64 Im Jahr 2008 wurden aus diesem Personenkreis 87 043 nichtdeutsche Tatverdächtige registriert, was immerhin einen Anteil von 18,5 % aller Nichtdeutschen ausmacht.65 Bei der Gegenüberstellung der Kriminalitätsbelastung Deutscher und Nichtdeutscher dürften diese also nicht einbezogen werden.

Faktisch geschieht dies aber meistens doch, weil die nach Geschlecht und Altersgruppen unter­schiedenen Tatverdächtigentabellen der PKS keine zusätzliche Differenzierung der Nichtdeut­schen nach dem Grund ihres Aufenthalts enthalten.66

Zudem sind soziokulturelle Verzerrungsfaktoren von Bedeutung. Diese Verzerrungen kommen zu Stande, da soziale Benachteiligungen und deren Verknüpfung mit kriminel­ler Auffälligkeit unberücksichtigt bleiben.67 Da das Sozialprofil einer Gruppe sowohl einen Einfluss auf delinquentes Verhalten als auch auf die Reaktionen der Instanzen sozialer Kontrolle (Staatsanwaltschaft, Polizei, Gericht) haben kann, muss es bei einem Vergleich aber beachtet werden. Im Folgenden sollen daher einige dieser Faktoren auf­gezeigt werden. So kann festgestellt werden, dass zwischen Deutschen und Nichtdeut­schen Unterschiede in der Alters- und Geschlechtszusammensetzung bestehen. Der An­teil der Männer ist zudem bei den Nichtdeutschen höher.68 Dies ist von Bedeutung, da insbesondere die Gewaltdelinquenz bei Männern stärker ausgeprägt ist. So betonen u.a. Raithel und Mansel, dass kriminelle Handlungen und Gewalt eine männliche Domäne seien. Sie weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vor allem für Jungen aus sozial benachteiligten Soziallagen, das delinquente Risikoverhalten und die Gewalt der Geschlechtsidentitätsreproduktion dienen würden.69

Soziale Benachteiligungen von Nichtdeutschen sind in vielen Bereichen zu finden: In­sgesamt kann z.B. festgehalten werden, dass Nichtdeutsche zumeist in Großstädten und Ballungsräumen wohnen und verhältnismäßig mehr der Unterschicht angehören. Auch dies darf bei einem Vergleich nicht unberücksichtigt bleiben: „ Zahlreiche Studien ha­ben in den letzten Jahren die enorme Bedeutung der sozioökonomischen Lage, in der junge Menschen und ihre Familien leben, für Delinquenz und Gewalt belegen kön- nen.“70 Wohn- und Lebensverhältnisse spielen dabei eine entscheidende Rolle. So wirkt sich die Wohnsituation auf das familiäre Zusammenleben, die Erholungsmöglichkeiten von der Arbeit, auf soziale Kontakte und das Freizeitverhalten aus.71 Zudem sind Nichtdeutsche im Vergleich zu Deutschen häufiger von Armut betroffen. Auf den Zusammenhang zwischen einer durch Armut geprägten Lebenslage und einer Neigung zu Gewalt weisen u.a. Baier und Pfeiffer hin: „Weil also nicht-deutsche Ju­gendliche häufiger in armutsnahen Lebenslagen aufwachsen (...), greifen sie selbst häu­figer zu Gewalt.“72 Auch Benachteiligungen bei Bildungschancen und auf dem Ar­beitsmarkt dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Die Selektivität des Bildungssys­tems belegen mittlerweile zahlreiche Studie, die wohl bekannteste, die Pisa Studie kam zu dem Schluss, (...) „dass die Bildungschancen der Schülerinnen und Schüler mit Mig­rationshintergrund auch nach einem halben Jahrhundert der faktischen Einwanderung nach Deutschland nach wie vor deutlich geringer sind als die von Gleichaltrigen aus einheimischen, nicht eingewanderten Familien“.73 Neben diesen Bedingungen, müssen auch Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen beachtet werden. Jugendliche mit Migrationshintergrund erleben all diese genannten Benachteiligungen und Diskri­minierungen und nehmen die soziale Ausgrenzung wahr. Eine Studie von Pfeiffer und Wetzels bestätigt die Annahme, dass die Jugendlichen diesen Ausschluss nicht einfach hinnehmen. Pfeiffer vermutet daher: „Mit den Ausgrenzungserfahrungen wächst ver­mutlich auch ihre Tendenz, sich zu delinquenten Gruppen zusammenzuschließen.“74 Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass all die angesprochenen Faktoren mitbe­rücksichtigt werden müssen, da sie im Zusammenhang mit Polizeiauffälligkeit stehen und somit delinquente Handlungen und Kriminalisierung verstärken. Es dürften daher nur nichtdeutsche und deutsche Gruppen mit ähnlichem Sozialprofil verglichen wer- den.75

Neben den bereits angesprochenen Verzerrungseffekten muss vor der Analyse der PKS- Daten auch das Anzeigeverhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen mit Migrations­hintergrund beachtet werden. In der PKS werden, wie schon in Kapitel 3.3.1 angespro­chen, nur Straftaten aufgeführt, die zur Anzeige gebracht wurden, und nicht Straftaten, bei denen eine Verurteilung erfolgt ist. So gesehen kann davon ausgegangen werden, dass das Anzeigeverhalten auch die Statistik beeinflusst. Viele Untersuchungen deuten in diesem Zusammenhang auf ein selektives Anzeigeverhalten hin.

Wie bei unteren sozialen Schichten insgesamt gibt es Hinweise, dass auch Zuwanderer von der deutschen Bevölkerung und der Polizei besonders aufmerksam beobachtet und eher angezeigt werden.76

Mansel und Hurrelmann befragten 1988 und 1996 jeweils 1600 Schüler und Schülerin­nen der siebten und neunten Jahrgangsstufe nach von ihnen begangenen Gewaltdelikten. In ihrer Untersuchung wurde ein ethnisch selektiver Anzeigeeffekt deutlich: Nur jeder sechste männliche junge Deutsche, der von einer Straftat berichtete, wurde auch polizei­lich registriert, bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund war es dagegen jeder Zwei­te. Daher sprechen Mansel und Hurrelmann auch von einer „(...) erhöhten Anzeigebe­reitschaft der autochthonen Bevölkerung gegenüber Personen fremder Ethnie“.77 Mansel konnte in einer weiteren Untersuchung aufzeigen, dass Migranten ein erhöhtes Anzeige­risiko haben, wenn das Opfer bereits Vorurteile und eine ablehnende Grundhaltung ge­genüber Ausländern hat.78 Den ethnischen Selektionseffekt und die erhöhte Anzeigequo­te bestätigten auch zwei Schülerbefragungen im Jahr 1998 und 2000 des Kriminologi­schen Forschungsinstituts Niedersachsen.79 Auch die neueste Studie von Baier et al. zur Jugendgewalt kommt zu dem Ergebnis, dass „(...) junge Migranten als Täter ein weit höheres Risiko haben, sich mit ihren Taten vor Gericht verantworten zu müssen als jun­ge Deutsche“.80 Die Anzeigequote bei Tätern mit Migrationshintergrund lag in dieser Studie mit 29,3 % um fast die Hälfte höher als bei Deutschen; demgegenüber wurden deutsche Täter, die einen Migranten attackierten, mit 18,9 % am seltensten angezeigt.81

Die polizeiliche Kriminalstatistik macht in ihrem Vorwort auf mögliche Verzerrungsef­fekte aufmerksam. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass die Darstellung der Daten in der Öffentlichkeit Misstrauen und Ängste gegenüber Migranten verstärken können. Denn obgleich sich in der Kommentierung der polizeilichen Kriminalstatistik differenzierte Erläuterungen zur Aussagekraft finden, lehrt die öffentliche Debatte, „(...) daß [sic!] Politiker und Öffentlichkeit sich über solche Randbemerkungen gerne hinwegsetzen und lieber mit den vermeintlich 'handfesten' Zahlen operieren“.82 Diese Zahlen der PKS 2008 werden in den kommenden Abschnitten genauer betrachtet. Auf­grund der eingeschränkten Aussagekraft der Kriminalstatistik werden als Alternativen zur Kriminalstatistik danach ergänzend Erkenntnisse der Dunkelfeldforschung darges­tellt.

3.3.1.2 Zahlen aus der PKS 2008

Ein erster Blick auf die Zahlen der PKS macht deutlich, dass unter den Tatverdächtigen junge Menschen überproportional vertreten sind. Dies allein ist jedoch kein besorgniser­regender Faktor; denn zu jeder Zeit und in allen Gesellschaften weisen junge Menschen eine deutlich höhere Belastung von registrierter Kriminalität auf als Erwachsene.83 Von den insgesamt 265 771 im Jahr 2008 registrierten Tatverdächtigen waren 16 998 Kinder und 44 857 Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit.84 Damit ist - analog zu den vorangegangenen Jahren - ein Rückgang der Tatverdächtigenzahl zu erkennen:

Abbildung 1: Entwicklung der Zahl tatverdächtiger nichtdeutscher Kinder

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: erstellt auf Grundlage der PKS-Daten 2008; PKS 2008, Tabelle S. 74

Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang um 3,7 % der Kinderdelinquenz unter den Nichtdeutschen zu verbuchen.85 Auch bei den nichtdeutschen Jugendlichen sind die Zahlen der Tatverdächtigen im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 % gesunken.

[...]


1 In der vorliegenden Arbeit wird hierfür im Folgenden der Begriff Delinquenz an statt Kriminalität be­

nutzt. Zur Begründung der Begriffswahl vgl. Kapitel 2.

2 Mitunter werden, besonders auf gesellschaftlicher Ebene, Diskurse immer noch unter diesem Schlag­

wort geführt. Dass diese Bezeichnung jedoch äußerst kritisch zu sehen ist, soll an spätere Stelle dieser Arbeit noch erläutert werden (vgl. Kapitel 3.1).

3 So einigten CDU, CSU und FDP sich in ihren Koalitionsgesprächen auf die Verschärfung des Jugend­strafrechts und die Einführung sogenannter Warnschussarreste für jugendliche Straftäter. Im Koalitions­vertag heißt es: „Zur Erweiterung und Verbesserung der pädagogischen Reaktionsmöglichkeiten bei Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender werden wir den Warnschussarrest neben der Aussetzung der Verhängung oder der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung einführen. Junge Straftäter er­halten damit bereits zu Beginn der Bewährungszeit deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor Augen geführt und zugleich eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung. Im Jugendstrafrecht erhöhen wir die Höchststrafe für Mord auf 15 Jahre Jugendstrafe“ (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP, 17. Legislaturperiode, 2009, 64).

4 Vgl. Schäfers & Scherr, 2005, 164.

5 Im amerikanischen Sprachgebrauch ist der Delinquenzbegriff weiter gefasst. Er umfasst nicht nur Ge­setzesübertretungen, sondern auch Verhaltensweisen, die nicht strafrechtlich kodifiziert sind, aber von der Gesellschaft als negativ bewertet werden, wie z.B. das Schule schwänzen, das Herumstreunen, der Alko­holkonsum (vgl. Landscheidt 1995, 8).

6 Plewig, 2008, 222.

7 Der Kriminalitätsbegriff ist ein Verbrechensbegriff. Er meint die Summe der strafrechtlich missbilligten

Handlungen. Diese werden nach Raum und Zeit sowie Umfang, Struktur und Entwicklung beschrie­ben. (vgl. Kaiser, 1993b, 238f.)

8 Vgl. Zwick, 2002, 172.

9 Vgl. Plewig, 2008, 222.

10 Klose, 2009, 26.

11 Ebd., 26.

12 In Anlehnung an Jäger wird unter Diskurs eine institutionell verfestigte Redeweise verstanden, die Handlungen bestimmt und Macht ausübt. In diesem Verständnis sind Diskurse zudem nichts Indivi­duelles, sondern sie sind sozial: „Jedes Individuum ist in einige Spezialdiskurse, insbesondere aber in den Interdiskurs verstrickt, und zwar mehr, als daß [sic!] er individuell zu seiner Gestaltung beitrüge“ (Jäger, 1996, 18).

13 Gesemann, 2000, 113.

14 Vgl. Gesemann, 2004, 18.

15 Vgl. u. a. Mansel, 1989, Schöch & Gebauer 1991, Steffen 1992, Pfeiffer 1995.

16 Vgl. Rebmann, 1998, 46 ff.

17 Vgl. Gesemann, 2004, 18.

18 Vgl. Rebmann, 1998, 1.

19 Vgl. Steffen, 1995, 133.

20 Ottersbach & Trautmann, 1999, 122.

21 Eisner, 1998, 11.

22 Bade, 1994, 9.

23 Vgl. ebd., 9.

24 Vgl. § 2 Aufenthaltsgesetz.

25 Vgl. Hamburger, 2009, 15 ff.

26 Vgl. Hamburger, 2000, 19.

27 Schwind, 2009, 477.

28 Bade, 1994, 18.

29 Vgl. ebd., 18.

30 Vgl. Walter/Trautmann, 2003, 68.

31 Hamburger, 2009, 17.

32 Walter, Trautmann, 2003, 68 f.

33 Vgl. Hamburger, 2009, 41.

34 Seit 2005 werden in Deutschland daher auch Zahlen zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ge sammelt. Davor konnten nur Angaben über in Deutschland lebende Ausländer gemacht werden.

35 Statistisches Bundesamt, 2007, 6.

36 Vgl. Bundesministerium des Inneren, 2008, 189 f.

37 In der Literatur findet man alternativ auch die Bezeichnung „allochthone“ Jugendliche. Mit dem Be griffspaar allochthon (von fremder Herkunft)/autochthon (ursprüngliche Einwohner), das vor allem in den Niederlanden weit verbreitet ist, sollte der Versuch unternommen werden, diskriminierende Be­griffe zu vermeiden. Darüber hinaus wurde dieses Begriffspaar eingeführt, da der Begriff Ausländer aus den auch in dieser Arbeit schon genannten Gründen nicht geeignet erschien (vgl. Leiprecht, 2001, 2 f.). Um jedoch den Diskurs zur Thematik nachvollziehbarer zu machen, soll in dieser Arbeit der dis­kursübliche Begriff „Migrationshintergrund“ beibehalten werden.

38 Bade, 1992a, 394.

39 Vgl. Hamburger, 2009, 42.

40 Vgl. Bade, 1992a, 395.

41 Hamburger, 2009, 42.

42 Vgl. Sökefeld, 2004, 14.

43 Vgl. ebd., 12.

44 Vgl. Hamburger, 2009, 43.

45 Sökefeld, 2004, 14.

46 Unabhängige Kommission „Zuwanderung“, 2001, 178.

47 Vgl. Bade, 1992b, 404 f.

48 Vgl. Gesemann, 2004, 43 f.

49 Vgl. ebd., 44.

50 Vgl. Pfeiffer, 2005, 17.

51 Es sollte zudem darauf aufmerksam gemacht werden, dass das Hellfeld zu über 90 % vom Anzeigever­ halten der Bevölkerung abhängig ist. Dies muss bei der Analyse von PKS-Daten berücksichtigt wer­den, da dieser Anzeigeeffekt Einfluss auf die Datenlage der Statistik hat (vgl. Kürzinger, 1996, 230 f.).

52 Bundeskriminalamt, 2009, S. 8.

53 Vgl. Albrecht, 1979, 11.

54 Bundeskriminalamt, 2009, 7.

55 Ebd., 7.

56 Vgl. Jünschke & Spindler, 2003, 329.

57 Vgl. Gesemann, 2004, 23.

58 Neben diesen Einschränkungen unterliegt die PKS auch noch weiteren Verzerrungsfaktoren, auf die später in der Arbeit noch eingegangen wird.

59 Vgl. Rebmann, 1998, 71.

60 Geißler, 1995, 30.

61 Vgl. Pfeiffer, 2005, 17.

62 Geißler, 2002, 28.

63 Vgl. Bundeskriminalamt, 2009, 105.

64 Vgl. Pfeiffer, 2005, 18.

65 eigene Berechnung auf Grundlage der PKS 2008, 116.

66 Pfeiffer, 2005, 18.

67 Vgl. Kubnik, 1993, 45.

68 Von Interesse ist diese Tatsache aus dem Grund, dass die meisten der insgesamt registrierten Straftaten von Männern zwischen 14 und 40 Jahren verübt werden (vgl. Kubnik, 1993, 36).

69 Vgl. Raithel & Mansel, 2003, 33f.

70 Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium der Justiz ,2 PSB 2006, Langfassung, 361.

71 Vgl. Toprak, 2006, 58.

72 Baier & Pfeiffer, 2007, 41.

73 Baier et al. 2006, 253.

74 Pfeiffer & Wetzels, 1999, 11.

75 Vgl. Geißler, 1995, 36.

76 Bundesministerium des Inneren und der Justiz, 2 PSB 2006, Kurzfassung, 65.

77 Mansel & Hurrelmann, 1998, 84.

78 Vgl. Mansel, 2003, 274.

79 Vgl. Pfeiffer, 2005, 21.

80 Baier et al., 2009, 4.

81 Vgl. ebd., 4.

82 Pütter, 1998, 74.

83 Vgl. Bundeskriminalamt, 2009, 72.

84 Vgl. ebd., Tabelle S. 73.

85 Vgl. ebd., Tabelle S. 74.

Final del extracto de 117 páginas

Detalles

Título
Delinquenz und Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Diskurs
Subtítulo
Analysen im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit
Universidad
LMU Munich
Calificación
2,0
Autor
Año
2010
Páginas
117
No. de catálogo
V159232
ISBN (Ebook)
9783640718382
Tamaño de fichero
1483 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Interkulturelle Pädagogik, Delinquenz, Jugendarbeit
Citar trabajo
Claudia Kern (Autor), 2010, Delinquenz und Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Diskurs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159232

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