27. April 2009. Der FC Bayern München entlässt Jürgen Klinsmann als Trainer. Jupp Heynckes übernimmt für den Rest der Saison dessen Aufgabe als Trainer. Am 1. Juli 2009 stellt der FC Bayern Louis van Gaal als neuen Chef-Trainer der Fußballbundesligamannschaft ein. Jupp Heynckes wechselt zu Bayer 04 Leverkusen. Bereits am 23. November 2009 kritisiert der Vorstandvorsitzende der FC Bayern AG, Karl-Heinz Rummenigge, Louis von Gaal aufgrund der schlechten sportlichen Leistung der Mannschaft öffentlich in Medien, was neuerliche Spekulationen um eine weitere Entlassung des derzeitigen Cheftrainers des FC Bayern auslöst.
Betrachtet man derartige Meldungen in den Medien, wird schnell klar, dass Trainerwechsel im Bereich des Profisports eine eigene Dynamik aufweisen. Ist die Mannschaft erfolglos, wird der Trainer entlassen und ein neuer Trainer eingestellt. Begriffe wie „Trainerkarussell“, der Stuhl des Trainers „wackelt“ bzw. an ihm wird „gesägt“ prägen die Medienlandschaft.
Es erscheint oftmals so, als würden arbeitsrechtliche Grundsätze, welche in Bereichen des normalen Arbeitslebens gelten, im Bereich des Sports keine Anwendung finden. So ist beinahe jeder Arbeitsvertrag eines Trainers befristet, obwohl unbefristete Arbeitsverträge die Regel, befristete Arbeitsverträge hingegen die Ausnahme sein sollten. Denn nur durch diesen Grundsatz kann eine Umgehung des Kündigungsschutzes durch eine Aneinanderreihung von zahlreichen befristeten Verträgen verhindert werden. Auch heißt es in den Medien oft, der Verein habe den Trainer mit sofortiger Wirkung entlassen. Auch dies mutet in Anbetracht von Kündigungsfristen und Kündigungsschutzvorschriften seltsam an.
Aber finden arbeitsrechtliche Grundsätze auf Trainerwechsel wirklich keine Anwendung? Oder gelten für den Bereich des Sports aufgrund der Vereins- und Verbandsautonomie gar Sonderregeln?
Die Ausarbeitung beschäftigt sich daher ausgiebig mit dem Phänomen des Trainerwechsels im Bereich des Profisports und erörtert dabei arbeitsrechtliche Problematiken wie beispielsweise der Befristung und Kündigung von Trainerverträgen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Einleitung
§ 2 Rechtsstellung des Trainers aus arbeitsrechtlicher Sicht
A) Qualifizierung des Trainervertrages
I. Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag
II. Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger
1. Arbeitsrechtliche Grundsätze
a) „Grad“ der persönlichen Abhängigkeit
b) Kriterien für Unselbstständigkeit
c) Eigenart der jeweils ausgeübten Tätigkeit
2. „Grad“ der persönlichen Abhängigkeit eines Trainers
a) Indizien für Arbeitnehmereigenschaft eines Trainers
b) Indizien für Selbständigkeit eines Trainers
c) Differenzierung nach Sportarten
i. Mannschaftssportarten
ii. Individualsportarten
III. Trainer als leitender Angestellter
IV. Zwischenergebnis
B) Befristung von Trainerverträgen
I. Anwendbarkeit des TzBfG
II. Befristung ohne sachlichen Grund, § 14 Abs. 2, 2 a, 3 TzBfG
1. § 14 Abs. 2 TzBfG
2. § 14 Abs. 2 a TzBfG
3. § 14 Abs. 3 TzBfG
4. Zwischenergebnis
III. Befristung mit sachlichem Grund, § 14 Abs. 1 TzBfG
1. Allgemein
2. Profisport
a) Üblichkeit in der Praxis kein Sachgrund
b) Vorübergehender Bedarf und Vertretung, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 TzBfG
c) Verschleißtatbestand, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG
d) Wunsch des Trainers
e) Drittmittelfinanzierung
f) Zwischenergebnis
IV. Auflösende Bedingung nach § 21 TzBfG
C) Anwendung des KSchG
I. Anwendbarkeit des KSchG
II. Ordentliche Kündigung
III. Außerordentliche Kündigung
§ 3 Konsequenzen für einen Trainerwechsel
A) Beendigung des Trainervertrages
I. Zeitablauf bei befristeten Verträgen
II. Kündigung
1. Ordentliche Kündigung
a) Unzulässigkeit
b) Fehlen eines Kündigungsgrundes
2. Außerordentliche Kündigung
a) Wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB
i. Sportlicher Misserfolg
ii. Druckkündigung
b) Interessenabwägung
c) Zwischenergebnis
III. Aufhebungsvertrag
IV. Abfindung und Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG
B) Fortbestehen der Vergütungspflicht
C) Schadensersatzansprüche
D) Betriebsübergang
§ 4 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit untersucht die arbeitsrechtliche Einordnung von Trainerverträgen im Profisport und analysiert, unter welchen Voraussetzungen ein Trainerwechsel rechtlich zulässig ist. Dabei steht insbesondere die Frage im Fokus, ob im Sport Sonderregeln gelten, die von allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, wie dem Kündigungsschutz oder den Regeln zur Befristung, abweichen.
- Rechtliche Qualifizierung des Trainervertrages (Arbeitnehmer vs. Selbständiger)
- Zulässigkeit und Voraussetzungen der Befristung von Trainerverträgen
- Anwendbarkeit von Kündigungsschutzvorschriften im Profisport
- Rechtliche Bewertung der sogenannten „Druckkündigung“ bei sportlichem Misserfolg
- Konsequenzen bei Beendigung des Vertrages und Möglichkeiten der Auflösung
Auszug aus dem Buch
c) Verschleißtatbestand, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG
Im Trainergeschäft wichtigster, aber auch umstrittenster Sachgrund ist wohl der sog. „Verschleißtatbestand“, welcher auf der Eigenart der Arbeitsleistung eines Trainers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gestützt wird.99
Der Verschleißtatbestand wurde hierbei früh von der Rechtsprechung entwickelt100 und gründet auf dem Grundgedanken, dass die meisten Trainer nach Ablauf eines unterschiedlich langen Zeitraums die Fähigkeit verlieren, die von ihnen betreuten Sportler zu besonderen Leistungen oder gar Höchstleistungen zu motivieren.101 Zurückzuführen ist dies auf das anerkannte Phänomen im Sport, dass ein Trainer nach einer gewissen Zeit aufgrund wechselseitiger Gewöhnung die Athleten nicht mehr in gleicher Weise wie zu Beginn seiner Tätigkeit erreicht.102 Das Arbeitsverhältnis eines Trainers soll daher wegen diesem „Verschleiß“ aus Gründen der Effektivität befristet werden können.
Die erste Entscheidung des BAG stammte hierbei vom 19. Juni 1986.103 In dieser Entscheidung hat das BAG anerkannt, dass sowohl bei Mannschaftssportarten, aber auch bei Einzelsportarten gruppendynamische Prozesse ablaufen und die Effektivität des Trainers gerade nicht nur von dessen Ausbildungs- und Wissenstand abhängt.104 Vielmehr wird der Erfolg eines Trainers durch vielerlei Unwägbarkeiten bestimmt. Entscheidend seien nicht nur die Trainingsmethoden, sondern auch die Wirkung der Persönlichkeit des Trainers.105 In den späteren Entscheidungen definierte der BAG den „Verschleiß“ als die Gefahr, „dass die Fähigkeit des Trainers zur weiteren Motivation der anvertrauten Spieler regelmäßig nachlässt“.106 Mit einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Oktober 1998 hat der BAG aber auch verdeutlicht, dass diese „Abnutzung“ nur dort stattfinden kann, wo vor Ablauf einer Befristung kein Austausch der Athleten stattfindet.107 Nach Auffassung des BAG besteht die Verschleißgefahr dort nicht, wo jugendliche Nachwuchssportler in verhältnismäßig kurzen Abständen wechseln und daher die Verweildauer der Sportler in der Regel kürzer ist als die Vertragszeit des Trainers.108
Zusammenfassung der Kapitel
§ 1 Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Dynamik des Trainerwechsels im Profisport und hinterfragt, ob trotz der besonderen Vereins- und Verbandsautonomie arbeitsrechtliche Grundsätze auf Trainerverträge Anwendung finden.
§ 2 Rechtsstellung des Trainers aus arbeitsrechtlicher Sicht: In diesem Kapitel wird untersucht, ob ein Trainer als Arbeitnehmer oder Selbständiger tätig ist und unter welchen Voraussetzungen sein Vertrag befristet werden kann.
§ 3 Konsequenzen für einen Trainerwechsel: Hier werden die rechtlichen Folgen eines Trainerwechsels beleuchtet, insbesondere die Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder gerichtliche Auflösung.
§ 4 Zusammenfassung: Dieses Kapitel resümiert, dass es auch im Profisport keinen rechtsfreien Raum gibt und Trainer in der Regel als Arbeitnehmer dem arbeitsrechtlichen Schutz unterliegen.
Schlüsselwörter
Trainervertrag, Profisport, Arbeitsrecht, Befristung, Kündigungsschutzgesetz, Trainerwechsel, Verschleißtatbestand, Arbeitnehmereigenschaft, Dienstvertrag, Druckkündigung, TzBfG, Trainerkarussell, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Weisungsgebundenheit
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtliche Situation von Trainern im Profisport und prüft, ob die gängige Praxis bei Trainerentlassungen und Befristungen im Einklang mit deutschen Arbeitsrechtsvorschriften steht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung von Trainerverträgen, die Zulässigkeit von Befristungen, die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes und die rechtliche Bewertung von Trainerentlassungen, etwa durch die sogenannte Druckkündigung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Frage zu beantworten, ob arbeitsrechtliche Schutzvorschriften beim Trainerwechsel im Profisport Anwendung finden oder ob Sonderregeln aufgrund der Besonderheiten des Sports existieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesarbeitsgerichts (BAG), sowie einschlägige Fachliteratur auswertet, um die Rechtsstellung von Trainern zu bestimmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil konzentriert sich auf die arbeitsrechtliche Qualifizierung des Trainervertrages, die Analyse der Befristungsgründe (wie den Verschleißtatbestand) und die Möglichkeiten zur Beendigung von Trainerverträgen, einschließlich Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen gehören Trainervertrag, Profisport, Arbeitsrecht, Befristung, Kündigungsschutzgesetz und Druckkündigung.
Inwiefern ist der „Verschleißtatbestand“ bei Trainern relevant?
Der Verschleißtatbestand ist ein spezieller Sachgrund, mit dem Vereine versuchen, die Befristung von Trainerverträgen zu rechtfertigen, indem sie argumentieren, die Motivationskraft des Trainers lasse nach einer gewissen Zeit aufgrund wechselseitiger Gewöhnung nach.
Warum ist die „Druckkündigung“ im Profisport juristisch problematisch?
Eine Druckkündigung ist rechtlich nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Im Profisport scheitern die meisten Versuche an der Interessenabwägung, da die Vereine oft nicht nachweisen können, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Trainer vor dem Druck von außen (z. B. durch Fans oder Medien) zu schützen.
- Arbeit zitieren
- Florian Weichselgärtner (Autor:in), 2009, Der Trainerwechsel im Profisport aus arbeitsrechtlicher Sicht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159315