27. April 2009. Der FC Bayern München entlässt Jürgen Klinsmann als Trainer. Jupp Heynckes übernimmt für den Rest der Saison dessen Aufgabe als Trainer. Am 1. Juli 2009 stellt der FC Bayern Louis van Gaal als neuen Chef-Trainer der Fußballbundesligamannschaft ein. Jupp Heynckes wechselt zu Bayer 04 Leverkusen. Bereits am 23. November 2009 kritisiert der Vorstandvorsitzende der FC Bayern AG, Karl-Heinz Rummenigge, Louis von Gaal aufgrund der schlechten sportlichen Leistung der Mannschaft öffentlich in Medien, was neuerliche Spekulationen um eine weitere Entlassung des derzeitigen Cheftrainers des FC Bayern auslöst.
Betrachtet man derartige Meldungen in den Medien, wird schnell klar, dass Trainerwechsel im Bereich des Profisports eine eigene Dynamik aufweisen. Ist die Mannschaft erfolglos, wird der Trainer entlassen und ein neuer Trainer eingestellt. Begriffe wie „Trainerkarussell“, der Stuhl des Trainers „wackelt“ bzw. an ihm wird „gesägt“ prägen die Medienlandschaft.
Es erscheint oftmals so, als würden arbeitsrechtliche Grundsätze, welche in Bereichen des normalen Arbeitslebens gelten, im Bereich des Sports keine Anwendung finden. So ist beinahe jeder Arbeitsvertrag eines Trainers befristet, obwohl unbefristete Arbeitsverträge die Regel, befristete Arbeitsverträge hingegen die Ausnahme sein sollten. Denn nur durch diesen Grundsatz kann eine Umgehung des Kündigungsschutzes durch eine Aneinanderreihung von zahlreichen befristeten Verträgen verhindert werden. Auch heißt es in den Medien oft, der Verein habe den Trainer mit sofortiger Wirkung entlassen. Auch dies mutet in Anbetracht von Kündigungsfristen und Kündigungsschutzvorschriften seltsam an.
Aber finden arbeitsrechtliche Grundsätze auf Trainerwechsel wirklich keine Anwendung? Oder gelten für den Bereich des Sports aufgrund der Vereins- und Verbandsautonomie gar Sonderregeln?
Die Ausarbeitung beschäftigt sich daher ausgiebig mit dem Phänomen des Trainerwechsels im Bereich des Profisports und erörtert dabei arbeitsrechtliche Problematiken wie beispielsweise der Befristung und Kündigung von Trainerverträgen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
§ 1 Einleitung
§ 2 Rechtsstellung des Trainers aus arbeitsrechtlicher Sicht
A) Qualifizierung des Trainervertrages
I. Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag
II. Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger
1. Arbeitsrechtliche Grundsätze
a) „Grad“ der persönlichen Abhängigkeit
b) Kriterien für Unselbstständigkeit
c) Eigenart der jeweils ausgeübten Tätigkeit
2. „Grad“ der persönlichen Abhängigkeit eines Trainers
a) Indizien für Arbeitnehmereigenschaft eines Trainers
b) Indizien für Selbständigkeit eines Trainers
c) Differenzierung nach Sportarten
i. Mannschaftssportarten
ii. Individualsportarten
III. Trainer als leitender Angestellter
IV. Zwischenergebnis
B) Befristung von Trainerverträgen
I. Anwendbarkeit des TzBfG
II. Befristung ohne sachlichen Grund, § 14 Abs. 2, 2 a, 3 TzBfG
1. § 14 Abs. 2 TzBfG
2. § 14 Abs. 2 a TzBfG
3. § 14 Abs. 3 TzBfG
4. Zwischenergebnis
III. Befristung mit sachlichem Grund, § 14 Abs. 1 TzBfG.
1. Allgemein
2. Profisport
a) Üblichkeit in der Praxis kein Sachgrund
b) Vorübergehender Bedarf und Vertretung, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 TzBfG
c) Verschleißtatbestand, § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG
d) Wunsch des Trainers
e) Drittmittelfinanzierung
f) Zwischenergebnis
IV. Auflösende Bedingung nach § 21 TzBfG.
C) Anwendung des KSchG.
I. Anwendbarkeit des KSchG.
II. Ordentliche Kündigung
III. Außerordentliche Kündigung
§ 3 Konsequenzen für einen Trainerwechsel
A) Beendigung des Trainervertrages
I. Zeitablauf bei befristeten Verträgen
II. Kündigung
1. Ordentliche Kündigung
a) Unzulässigkeit
b) Fehlen eines Kündigungsgrundes
2. Außerordentliche Kündigung
a) Wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB
i. Sportlicher Misserfolg
ii. Druckkündigung
b) Interessenabwägung
c) Zwischenergebnis
III. Aufhebungsvertrag
IV. Abfindung und Auflösung nach §§ 9, 10 KSchG.
B) Fortbestehen der Vergütungspflicht
C) Schadensersatzansprüche
D) Betriebsübergang
§ 4 Zusammenfassung
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