Inwieweit ist die verfassungsrechtliche Stabilität der Weimarer Republik mit jener der Bundesrepublik Deutschland, anhand zentraler Staatsorgane und der Stellung der Menschenrechte in den Verfassungen, zu vergleichen?
Aufgrund des Anwachsens rechtskonservativer und rechtsradikaler Bewegungen sowie Parteien in Europa, aber auch Deutschland und der darauf begründeten Begleiterscheinungen, wie politische Unruhen sowie Unsicherheiten, wähnen sich manche bereits wieder in den Zeiten der Weimarer Republik. Dieser Vergleich wird häufig herangezogen, da es sich bei der
Weimarer Republik genauso wie bei der Bundesrepublik Deutschland um eine Demokratie handelte. Des Weiteren war sie von Instabilität geprägt, weshalb sie für die benannten Vergleich umso treffender ist. Jedoch wird häufig die Weimarer Reichsverfassung für die Instabilität zumindest mitverantwortlich gemacht, weshalb in dieser Arbeit dargelegt wird, inwieweit
den beiden deutschen Demokratien durch ihre in den Verfassungen verankerten Staatsorgane politische Stabilität verliehen wird. Zudem wird betrachtet inwieweit der Verfassungsschutz in beiden Systemen verankert war, da nur Verfassungen, die vor antidemokratischen Bestrebungen geschützt sind überhaupt demokratisch sein und verbleiben können sowie der Bedeutung
der für den Menschen grundsätzlichen Menschenrechten, welche einer jeden Demokratie inhärent und unabdingbar sein müssen. Hierfür werden die zwei bedeutendsten Staatsorgane, zum einen das in der Weimarer Republik überragende Amt des Reichspräsidenten mit dem des Bundespräsidenten sowie der Reichstag mit dem heute deutlich bedeutsameren und mit
weitreichenderen Befugnissen ausgestatteten Bundestag verglichen, da auf diesen beiden Staatsorganen in beiden Systemen der größte Anteil politischer Machtfülle vereint war bzw. ist.
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- Anonym (Author), 2025, Berlin ist nicht Weimar. Verfassungsrechtliche Stabilität im Vergleich zwischen Weimarer Republik und Bundesrepublik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1593720